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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 06.11.2023

1.

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Fendt gab zu einer Anfrage von Stadtrat Michael Schrodi aus der letzten Bauausschusssitzung zur Dachrinne am Schloss bekannt, dass die Dachrinne sowie der Einlaufstutzen am südöstlichen Eingangsbereich des Schlosses im Jahr 2020 bereits befahren und verändert wurde. Der seit der Umbaumaßnahme des Schlosses auftretende Wassereintritt in den Dachbereich und die Durchnässung der Außenwandbereiche wurde durch Veränderung des Einlaufstutzens und Ergänzung durch Einlaufbleche unterbunden. Die Durchnässung der Außenwand bis in den Innenbereich wurde somit behoben. Die große zu entwässernde Dachfläche ist bei Starkregen nicht über die Rinne ableitbar und läuft über die Außenwand ab, jedoch ist eine Trocknung der oberen Wandfläche gegeben. Der Bauhof ist angewiesen, die Rinne freizuhalten. Für eine weitere Veränderung des Abflusses bedarf es einer Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

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2.

Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1.

Antrag auf Baugenehmigung: Erweiterung der bestehenden Stellplatzfläche P2

Rudolf-Diesel-Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Parkfläche um 96 Stellplätze.

Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.

Der Bauherr wünscht die Erweiterung einer bestehenden Parkfläche um 96 Parkplätze im Gewerbegebiet von Weißenhorn.

Die Parkflächen sollen den bereits bestehenden Parkflächen angepasst werden. Die Zuwege werden asphaltiert und die Stellplätze gepflastert. Die geplanten Grünflächen werden naturnah gestaltet. Die überbaute Gesamtfläche hat eine Größe von 3663,94 m².

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

Diskussion:

Stadtrat Bernhard Jüstel regte an, den Antragsteller darauf hinzuweisen, dass sich der ÖPNV weiterentwickle und dass in diesem Rahmen das Angebot bestehe, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermehrt am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen und diesen z.B. durch die Bereitstellung eines Jobtickets oder Jobfahrräder durch die Firma nutzen können. Dazu schaffe auch die Erweiterung des Busverkehrs mit einer neuen Haltestelle in der Daimlerstraße und die Vernetzung Weißenhorns mit der Schiene einen Anreiz für die Mitarbeiter.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, die WÜW-Fraktion möchte den Beschlussvorschlag ergänzen. Es sei nicht nur wichtig, weitere Stellplätze zu schaffen, sondern auch Überlegungen anzustellen, wie die Mitarbeiter dazu bewegt werden können, den öffentlichen Personennahverkehr stärker oder auch das Fahrrad zu nutzen. Er möchte darauf hinweisen, dass beispielsweise bei Zeiss in Oberkochen, Mitarbeiter, die aus dem Ort kommen, nicht auf dem Firmengelände parken dürfen. Soweit wolle die Fraktion jedoch nicht gehen, aber es gebe bei anderen Firmen durchaus Überlegungen, Anreize zu schaffen, den öffentlichen Personennahverkehr oder das Fahrrad zu nutzen. Er informierte darüber, dass der Mobilitätsmanager des Landkreises Neu-Ulm eine Internetplattform anbiete, bisher nur für Neu-Ulm, über die sich Fahrgemeinschaften bilden können. Er denke, es wäre durchaus eine Idee, dass der Antragsteller mit dem Mobilitätsmanager Kontakt aufnehme und sich erkundige, ob so eine Plattform auch für Weißenhorn und speziell für das Unternehmen, mit seinen vielen Mitarbeitern, genutzt werden könne. Aus diesem Grund möchte die Fraktion beantragen, den Beschlussvorschlag mit folgendem Satz zu ergänzen: „Der Antragsteller wird gebeten, Maßnahmen zur verstärkten Nutzung des ÖPNV, von Fahrrädern und von Fahrgemeinschaften durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu ergreifen.“

Er bitte, diesen Vorschlag, zusätzlich zu dem Beschussvorschlag der Verwaltung das Einvernehmen zu erteilen, zur Abstimmung zu stellen.

Stadtrat Herbert Richter sagte, dass es hier konkret um einen Bauantrag gehe, über den zu entscheiden sei. Er könne bestätigen, dass durchaus viele Leute mit dem Fahrrad unterwegs seien, es dort auch Fahrgemeinschaften gebe und viele Arbeitnehmer mit der Bahn kommen. Es werden vielfältige Mobilitätsangebote genutzt und finden Anklang. Grundsätzlich habe man immer großes Diskussionsthema, was Stellplätze anbelange und da könne man froh sein, wenn hier in großer Zahl Stellplätze geschaffen werden.

Abschließend brachte Bürgermeister Dr. Fendt die Beschlüsse zur Genehmigung des Bauantrags, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt und den Ergänzungsbeschlussvorschlag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof getrennt zur Abstimmung.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 11:1

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

Beschluss:

„Der Antragsteller wird gebeten, Maßnahmen zur verstärkten Nutzung des ÖPNV, von Fahrrädern und von Fahrgemeinschaften durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu ergreifen.“

Abstimmungsergebnis: 3:9

Der Beschluss wurde mit 9 Stimmen abgelehnt.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte abschließend, dass er glaube, dass alle dafür seien, dass man den öffentlichen Nahverkehr nutzen soll. Er glaube aber, dass es unangebracht sei, so eine Firma zu belehren. Dies sei seiner Meinung nach nicht notwendig.

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2.2.

Antrag auf Bauvoranfrage: Ausrichtung Dachfirst

Frühlingstraße, 89264 Weißenhorn, ST Hegelhofen

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte bei der Verwaltung eine Bauvoranfrage ein, bzgl. Ausrichtung der Fristrichtung eines Neubaus.

Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.

Das vorhandene Grundstück soll in drei Grundstücke geteilt werden. Aufgrund des bestehenden Wohnhauses ergibt sich im hinteren Bereich des Grundstückes ein etwas schmäleres Grundstück. Aus Gründen der Ausnutzung und der Ausrichtung des Grundstückes möchte der Bauherr hiermit anfragen, ob es möglich wäre die Firstrichtung, entgegen der Nachbarbebauung zu drehen.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Nachverdichtung im Innenbereich zu begrüßen und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.3.

Antrag auf Tektur: Erweiterung Edelstahlverarbeitung und Aufstockung Bürogebäude

Siemensstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt eine Tektur zu einem bereits bestehenden Bauantrag bzgl. der Erweiterung der Edelstahlverarbeitung und Aufstockung des Bürogebäudes.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Eschach“.

Der Bauherr hat im Jahr 2014 einen Bauantrag zur Erweiterung der Edelstahlvorbereitung und Aufstockung des Bürogebäudes eingereicht. Nach aktueller Bauabnahme wurde vom Landratsamt Neu-Ulm eine Tekturplanung gefordert.

Folgenden Änderungen haben sich ergeben:

Die Toiletten und Umkleidekabinen wurden teilweise etwas größer gestaltet, die Außentreppe/Fluchttreppe wurde mit Abstimmung des TÜV Süd in das Gebäude verlegt und die Außenfassade wurde nicht wie eingereicht rund, sondern eckig gebaut, womit sich die Außenfassade um 2,70 m verschoben hat.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Tekturplanung zugestimmt werden.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 11:1

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

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3.

Bebauungsplanverfahren "C4 - Diepold-Schwarz-Straße"; Auslegungs- und Billigungsbeschluss Vorentwurf

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 19.12.2022 hat der Bau- und Werksausschuss der Stadt Weißenhorn dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept zur Entwicklung des Areals Diepold-Schwarz-Straße zugestimmt.

Die Verwaltung wurde mit gleichem Beschluss beauftragt zu prüfen, ob auf dem Areal eine Kindertagesstätte geschaffen werden kann.

Hinsichtlich der Historie und Begründung zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Plangebiet wird auf die Sitzungsvorlage zur Bauausschusssitzung vom 19.12.2022 verwiesen.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich das schon mit der Materie vorbefasste Büro KlingConsult mit der Ausarbeitung der Unterlagen zum Bebauungsplan beauftragt.

Der vom Büro vorgelegte Vorentwurf basiert auf dem im Dezember 2022 beschlossenen städtebaulichen Konzept. Mit der (zusätzlichen, im städtebaulichen Konzept noch nicht enthaltenen) Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Kinderbetreuungseinrichtung im nordöstlichen Bereich des Plangebiets wurde dem entsprechenden Wunsch des Gremiums Rechnung getragen.

In seiner Sitzung vom 31.07.2023 hat der Bauausschuss die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im Bereich der Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtungen“ ergänzende Festsetzungen getroffen werden können, die zusätzliche, untergeordnete Nutzungen wie z. B. Seniorenwohnen, Flächen für Arztpraxen, Mehrgenerationennutzungen ermöglichen. Gleichzeitig soll jedoch die Hauptnutzung auf der Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung“ planungsrechtlich zwingend erhalten bleiben.

Die zwischenzeitlich erfolgte Prüfung ergab, dass auf einer Gemeinbedarfsfläche eine weitere gewerbliche Nutzung von untergeordneter Bedeutung zulässig ist.

Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtungen“ wurden daher ergänzende Festsetzungen getroffen, die untergeordnete Nutzungen wie z. B. Seniorenwohnen, Flächen für Arztpraxen, Mehrgenerationennutzungen ermöglichen. Die Hauptnutzung der Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung“ bleibt jedoch zwingend.

Wie im städtebaulichen Konzept und der Sitzungsvorlage vom Dezember 2022 dargestellt, werden die Gebäudehöhen im WA 1 bzw. im Bereich der Gemeinbedarfsfläche auf 10,50 Meter und die Anzahl der Vollgeschosse auf 3 beschränkt um einen harmonischen Übergang zur Einfamilienhausbebauung entlang der Diepold-Schwarz-Straße sowie der Rosenstraße zu erreichen. Gleichzeitig kann durch die notwendigen großen Außenbereiche einer Kindertageseinrichtung im Bereich der Gemeinbedarfsfläche wertvoller Baumbestand erhalten werden und durch eine Positionierung hin zur Rosenstraße ein städtebaulich sinnvoller Übergang zwischen altem und neuem Quartier geschaffen werden.

Im Rahmen einer Konzeptvergabe der Gemeinbedarfsfläche kann für den Bereich eine bestmögliche Lösung gefunden werden.

Im WA 2 und 3 (also im inneren Bereich des Plangebiets und nach Westen zur Schulstraße hin) sollen Gebäudehöhen von max. 14 Meter und max. 4 Vollgeschosse möglich sein. Um eine angemessene verdichtete Bebauung zu erreichen, sind in diesem Bereich Gebäude mit mindestens 3 Vollgeschossen zu planen.

Wie ebenfalls im städtebaulichen Konzept vorgesehen erfolgt die Erschließung des Plangebiets zentral von der Schulstraße ohne Durchbindung zur Rosenstraße. Eine zusätzliche Belastung der Diepold-Schwarz-Straße bzw. Rosenstraße wird so vermieden. In der frühzeitigen Beteiligung wird sich zeigen, ob hier von den Fachbehörden möglicherweise ein Verkehrsgutachten gefordert wird, um die Belastbarkeit des zukünftigen Knotens Schulstraße / Erschließungsstraße darzustellen.

Nach Auffassung der Verwaltung bringt der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans die jeweiligen Interessen (Eigentümer der Flächen, Angrenzer, Raumordnung) ausgewogen unter Berücksichtigung der stadtplanerischen Aspekte in Einklang.

Das Verfahren wird gemäß Beschluss vom Dezember 2022 als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Auch wenn nicht zwingend im beschleunigten Verfahren erforderlich, soll dennoch eine frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf erfolgen.

Die Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts sowie einer Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung entfällt im Verfahren nach 13a BauGB. Die Belange des Artenschutzes sind jedoch immer zu beachten. Um nicht unnötig Kosten zu produzieren hat die Verwaltung zunächst nur eine artenschutzfachliche Relevanzprüfung beauftragt (vgl. dazu die Anlage 2). Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird zeigen, ob ihr diese ausreicht oder eine vollständige saP (spezielle Artenschutzfachliche Prüfung) erforderlich ist.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vorentwurf so wie er vom Büro KlingConsult zusammen mit der Verwaltung ausgearbeitet wurde zu billigen und damit in die frühzeitige Beteiligung zu gehen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt bedankte sich bei dem Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herrn Meyer, für die viele Arbeit, die er in die Planung gesteckt habe. Ebenso richtete sich sein Dank an das Planungsbüro. Mit dem heute zu beschließenden Vorentwurf habe man dem Wunsch des Gremiums entsprochen, eine Kindertageseinrichtung zu schaffen und habe deshalb eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Weitere Nutzungen seien zusätzlich dort untergeordnet möglich. Daher schlage die Verwaltung diese Vorgehensweise vor. Durch die Abstufung der Höhen sowie dem Wegfall der Durchfahrtsstraße sei auf die angrenzende Nachbarschaft soweit es nur geht Rücksicht genommen worden.

Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, machte Erläuterungen zum Vorentwurf und zur Historie der Entstehung. Im Jahr 2019 wurde der erste Entwurf mit einer entsprechenden Durchbindung in Richtung der Rosenstraße vorgestellt. Man führte eine Nachbarbeteiligung durch. Ein überarbeiteter städtebaulicher Entwurf wurde Ende 2022 beschlossen. Danach wurde die Bitte aus dem Gremium vorgetragen, eine Gemeinbedarfsfläche für Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen. Dies habe das Planungsbüro, zusammen mit der Verwaltung, in einem weiteren städtebaulichen Entwurf eingearbeitet. Die Durchbindung sei weggefallen, um die beiden angrenzenden Straßen Diepold-Schwarz-Straße und die Rosenstraße nicht durch zusätzlichen Verkehr zu belasten. Man habe durchgehend ein Allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen Gebäudehöhen und unterschiedlichen Geschossigkeiten. Im WA 1 Gebiet habe man eine Höhe von maximal 10,50 m und eine Geschossigkeit von maximal 3 Vollgeschossen festgesetzt. Im WA 2 Gebiet im inneren Bereich und im WA 3 Gebiet wolle man mit vier Vollgeschossen deutlich mehr zulassen. In dem Bereich sei es wichtig, eine entsprechende Dichte zu erhalten und dementsprechend schlage man vor, dort auch drei Vollgeschosse zwingend zu machen, also mindestens drei Vollgeschosse und maximal vier bei Gebäudehöhen von maximal 14 m. Diese Gemeinbedarfsfläche wurde so festgesetzt, dass die Errichtung einer Kindertagesstätte zwingend sei und dies mit einer untergeordneten Nutzung, die damit im Zusammenhang stehe, wie Arztpraxen, insbesondere Kinderarztpraxen, aber auch mit familien- und seniorengerechtem Wohnen zu kombinieren. In Anlehnung an das WA 1 habe man die Festsetzungen so gestaltet, dass maximal drei Vollgeschosse und eine Gebäudehöhe von max. 10,50 m zulässig sei. Auf der Gemeinbedarfsfläche sei man mit der Geschossgrundflächenzahl etwas heruntergegangen, um den Baumbestand erhalten zu können. Das WA 4 Gebiet sichert planungsrechtlich nur den Bestand des dortigen Mehrgeschossbaus an der Stelle. Zusätzlich wurde die Dachbegrünung zwingend festgesetzt, die unsere Satzung bereits voraussetzt. Dabei müssen 80 % bei Flachdächern und flachgeneigten Dächern begrünt werden. Alternativ sei eine Photovoltaikanlage und Solarthermie oder auch beides zulässig. Technisch sei in der heutigen Zeit Dachbegrünung und Photovoltaik möglich, zwingend sei aber nur eines von beiden.

Stadtrat Franz Josef Niebling sagte, dass an dem Bebauungsplan, seit der Behandlung in der Bauausschusssitzung am 31.07.2023, sich lediglich an der Gemeinbedarfsfläche aufgrund der Wünsche des Bauausschusses etwas geändert habe, sonst sei er gleichgeblieben. In der Sitzung wurde ein Konzept vorgestellt, welches dem Gremium sehr gut gefallen habe. Dieses Konzept beinhalte ein Mehrgenerationenhaus, unten der Kindergarten und oben Arztpraxen und in der Mitte Seniorenwohnen und betreutes Wohnen, so dass Ältere und Jüngere hier zusammenarbeiten und leben können. Damals hatten wir eine Grundflächenzahl von 0,4 statt 0,3. Unser Anstoß war auch, dieses Gebäude dreistöckig zu gestalten, damit man den Platz dort besser ausnutzen könne. Das widerspreche natürlich jetzt einer Verringerung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4. Das mache ein ganzes Viertel aus, was dort weniger für die Kindertagesstätte, für die Wohnbebauung und für die Arztpraxen genutzt werden könne. Deshalb stelle er den Antrag, die Grundflächenzahl auf 0,4 zu belassen, zumal die Bäume beim letzten Mal genauso eingezeichnet waren. Dies könne er als Grund nicht erkennen und damals war das gut möglich mit 0,4 Grundflächenzahl. Man müsse auch bedenken, dass man die Dächer auch begrüne und damit nicht alles voll versiegelt sei. Man habe vor, wenn man zumindest nach dem Konzept gehe, die Hälfte des oberen zweiten Obergeschosses für Bepflanzungen und für Aufenthaltsräume zu nutzen. Daher stelle er im Namen der CSU-Fraktion, zusammen mit Herrn Ritter, den Antrag, dass man hier bei den 0,4 Grundflächenzahl bleibe, was natürlich eine 1,2 bei der Geschossflächenzahl ausmachen würde.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, dass seine Fraktion diese Planung grundsätzlich sehr begrüße. Er wolle erneut daran erinnern, dass dieser Vorschlag, der Aufnahme einer Gemeinbedarfsfläche in der Dezembersitzung 2022 von seiner Fraktion gestellt worden sei. Es sei gut, dass durch eine Mehrfachnutzung Flächen eingespart werden. In der Nord-Ost-Ecke des Geländes verbleibe ein Gewerbebetrieb und da habe seine Fraktion nach wie vor Bedenken, dass es hier wegen der Lärmimmissionen, die von diesem Gewerbebetrieb ausgehen, zu Problemen komme. Deswegen haben sie bereits den Vorschlag gemacht, bei dem sie auch bleiben, dass diesem Betrieb andere Flächen im Gewerbegebiet angeboten werden sollen, so dass er dorthin aussiedeln und an der Stelle ein reines Wohngebiet entstehen könne. Da es sich um einen Kindergarten handle, sehe seine Fraktion den Bedarf, dass tatsächlich da auch genügend Gartenfläche verbleibe. Es gehe hier nicht darum, dieses Grundstück möglichst dicht zu bebauen, sondern sei es ein wichtiger Punkt, dass genügend freie grüne Fläche des Gartens für den Kindergarten übrigbleibe. Sie hegen die Sorge, dass es sogar etwas wenig sei. Da er kein Kindergartenexperte sei fragte er Herrn Meyer, ob es zur Größe einer Freifläche bei einem Kindergarten irgendwelche Vorgaben gebe, vielleicht abhängig von der Kinderzahl. Darüber hinaus fragen sie sich, wie man sicherstellen könne, dass dann tatsächlich eine solche ausreichend große Freifläche mit eingeplant werde, da nicht die Stadt den Kindergarten baue, sondern ein Bauträger. Abschließend fragte er danach, welche Vorgaben es gebe und ob auch Möglichkeiten bestehen, dass diese dann auch wirklich umgesetzt werden.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortet, nachdem die Stadt Eigentümer des Grundstücks sei mache sie die öffentliche Ausschreibung. Über das Konzept könne man das, was umgesetzt werden müsse, im Detail dann auch fixieren.

Stadtbaumeister Frau Graf-Rembold informierte darüber, dass es eine einfache Regelung gebe. Man solle immer mit 10 m² pro Kind an Außenfläche planen. Das sei auch überprüft und eingehalten worden.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof fragte, ob das auch mit dieser Grundflächenzahl zu tun habe und ob dies auch noch ausreichen würde, wenn die Grundflächenzahl 0,4 wäre, so wie dies der Kollege Niebling für seine Fraktion beantragt habe.

Herr Meyer, der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen antwortete, dass das Grundstück mit etwas über 3.000 m² relativ groß sei. Für eine solche Einrichtung, auch unter Berücksichtigung, dass man hier maximal drei Geschosse zulassen wolle und für die Festsetzung im Gemeinbedarf an der Stelle reichen diese 0,3. Man wolle nicht, dass diese Fläche maximal bebaut werde, denn dort sollte ursprünglich eine Grünfläche entstehen. In Absprache mit dem Planungsbüro sei die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, um so ein Vorhaben zu verwirklichen, würden diese 0,3 respektive dann eben 0,9 an Geschossflächenzahl ausreichen. Natürlich könne man auch auf 0,4 gehen und müssten, wenn wir dafür sorgen wollen, dass entsprechende Grün- und Gartenflächen entstehen, dies entsprechend über die Kaufvertragslösung regeln. Diese Möglichkeit bestehe.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, im Unterschied zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sei dies ein ganz normaler Bebauungsplan, d.h. er gebe einen Rahmen vor und der Bauherr könne grundsätzlich innerhalb dieses Rahmens bauen und müsse diesen einhalten.

Stadtrat Herbert Richter hatte eine Frage zur Planzeichnung. Im nördlichen Bereich sei fast mitten drin eine graue Zone eingezeichnet. Er wolle wissen, was das bedeute.

Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, erklärte, das sei ein Bestandsgebäude, welches hier noch eingezeichnet sei, aber abgebrochen werde. Das habe keine planerische Bewandtnis.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte zu, im Protokoll aufzunehmen, dass dies im Bebauungsplan geändert werden müsse.

Stadtrat Thomas Schulz sagte, dass der Vorschlag bei der Grundflächenzahl auf 0,4 zu gehen, in Ordnung sei, dies würde die Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich, so gebieten. Letztendlich regle auch die versiegelte Fläche und der Gartenanteil die Nutzung. Bei Kindergärten brauche man z.B. auch Terrassen usw., auch Freiflächen, die auch in die Grundflächenzahl mit einfließen werden müssen. Daher sei das durchaus vertretbar.

Abschließend ließ Bürgermeister Dr. Fendt über den Antrag von Stadtrat Franz Josef Niebling abstimmen, im Bereich der Gemeinbedarfsfläche von 0,3 auf 0,4 der Grundflächenzahl hochzugehen und die Geschossflächenzahl von 0,9 auf 1,2 zu erhöhen.

Beschluss:

„Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche soll die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 und die Geschossflächenzahl von 0,9 auf 1,2 erhöht werden.“

Abstimmungsergebnis: 11:2

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

Beschluss:

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „C4 – Diepold-Schwarz-Straße“ mit Planzeichnung, schriftlichem Teil, Begründung und grünordnerischem Fachbeitrag mit Stand vom 06.11.2023, die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Stand vom 13.04.2023, das Bodengutachten mit Stand vom 07.08.2023 sowie das Schallgutachten Verkehrslärm vom 24.05.2023, alle ausgearbeitet vom Büro KlingConsult, werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis: 12:1

Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.

Beschluss:

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I Baugesetzbuch (BauGB) sowie eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 I BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 12:1

Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.

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4.

Bauprogramm 2024

Sachverhalt:

Für die Erstellung des Haushalts 2024 wird wie in den Vorjahren ein Bauprogramm vorgeschlagen.

Ein großer Teil der diesjährigen geplanten Baumaßnahmen konnte erfolgreich umgesetzt, begonnen oder beauftragt werden.

Im Jahr 2023 bearbeitete Maßnahmen:

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Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Biberachzell samt Außenanlagen wurde eingeweiht, abgerechnet, und die Förderangelegenheiten abgeschlossen.

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Die Krippe Nord mit den Außenanlagen wurde eingeweiht und befindet sich in der Maßnahmenabrechnung, sowie in der Abrechnung der Förderangelegenheiten.

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Die Planung zum Parkplatz in der Maximilianstraße wurde eingereicht, eine Baugenehmigung liegt noch nicht vor. Ein Wasserrechtsverfahren aufgrund der Versickerungsmengen wurde ergänzt. Die Planung zur Weiterführung der Maximilianstraße bis zum Parkplatz wurde erstellt. Ausschreibung folgt nach Genehmigung.

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Die Unterlagen für die Erneuerung der beiden Brücken in Grafertshofen wurden erarbeitet und der Förderantrag gestellt.

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Die 2. Tektur zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Weißenhorn wurde gestellt und die Baugenehmigung liegt seit August 2023 vor. Die Ausschreibungsunterlagen wurden erarbeitet und in der SR Sitzung v. 23.09.2023 zum Beschluss vorgelegt.

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Es wurde aufgrund Planungsänderungen ein neuer Antrag zum Umbau der behindertengerechten Bushaltestellen gestellt. Förderbescheid liegt noch nicht vor.

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Das Planschbecken im Freibad wurde umgesetzt.

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Planung zur Sanierung des Museumsensembles wurde hinsichtlich der Kostenreduzierung überarbeitet und weitergeführt.

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Die Grundlagenermittlung zum Rössle Areal wurde erstellt und die Wettbewerbsbetreuung für den städtebaulichen Wettbewerb beauftragt.

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Für die Planung zur Umgestaltung des Friedhofs in Attenhofen wurden Varianten entwickelt. Diese befinden sich in weiteren Abstimmungsprozessen mit den Ortsvertretern.

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Die Daten zum Leerstands- und Brachflächenmanagement wurden erhoben und ausgewertet.

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Kanalsanierung 1. BA wurde umgesetzt, 2. BA wurde beauftragt und wird Ende 2023 begonnen. Abschluss voraussichtlich April 2024

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Umrüstung Straßenbeleuchtung im Industriegebiet auf LED, Klärung der Förderung ist in Bearbeitung.

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Sanierung Daimlerstraße 1. BA wurde umgesetzt

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Planung Buchenweg ist erfolgt, Ausschreibung wurde aufgrund zeitlicher Entwicklung zurückgestellt und erfolgt für 2024.

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Erneuerung Kanal und Neuplanung Josef-Haydn- Straße ist erfolgt.

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Neuabstimmung zur Feuerwehrzufahrt erforderlich, aufgrund Überplanung der Verkehrsführung an der Illerberger Straße mit dem Straßenbauamt.

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Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege zur Maßnahme Teilsanierung Heilig-Geist-Straße 7 liegt noch nicht vor.

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Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege zur Maßnahme Teilsanierung Musikschule liegt seit 9/2023 vor. Ausschreibung wird erarbeitet.

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Sanierungsbeginn des Gebäudes der Bank in Attenhofen durch den Bauhof zum Haus der Vereine ist erfolgt.

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Sanierung der Heizungsanlage in der Engelkellerstraße ist in der Umsetzung.

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Waldfriedhof Anlage der Parkflächen ist umgesetzt

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Waldfriedhof Anlage des Urnengrabfeldes III begonnen

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Sanierung Hochbehälter in Oberreichenbach begonnen

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Grundlagenermittlung zum Vorhaben Sanierung Mittelschule wurde begonnen. Diese Maßnahme führte zur Zurückstellung div. Projekte:

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Energetische Sanierung in der Mittelschule,

o

LED Umrüstung GS Nord, Kindergarten Nord

o

Grundschule Süd – Lüftungsanlage zurückgestellt.

o

Generalsanierung bzw. Neubau ehem. Lehrerhaus in Bubenhausen zurückgestellt.

o

Sanierung Alte Schule Grafertshofen zurückgestellt.

o

Umsetzung PV Analgen auf städtischen Gebäuden zurückgestellt.

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Fahrradgarage am Bahnhof, Baugenehmigung liegt vor, Klärung der Fördermittel und Ausschreibung erforderlich

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Fahrradstraße wurde zurückgestellt.

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Erforderliche Maßnahmen, die im Zuge des üblichen Bauunterhalts der städtischen Gebäude und Einrichtungen anfallen

Verzögerungen oder Zurückstellungen begründen sich auf Förderproblematiken, ausstehende Genehmigungen oder hohe Kostenmehrungen.

Ebenso erfordert das vom Schulverband beschlossene Vorhaben zur Grundlagenuntersuchung der Mittelschule eine Zurückstellung geplanter Projekte.

Die unvorhergesehene Maßnahme der Schwimmhallensanierung an der Grundschule Süd wird aufgrund der Dringlichkeit ebenfalls Auswirkungen auf die künftigen Projektabläufe haben. Erst nach Abschluss der Bauwerksuntersuchungen kann jedoch der Umfang der Maßnahme definiert werden.

Seit einem Jahr ist die unbesetzte Stelle im Hochbau/ Gebäudemanagement erfreulicher Weise durch einen engagierten Mitarbeiter besetzt. Zahlreiche Erfordernisse im Bereich des Gebäudemanagements, die nicht im Bauprogramm abgebildet werden, konnten hierdurch bereits aufgearbeitet werden. Maßnahmen im planenden Hochbau erfordern eine künftige Umstrukturierung und wurden in der dem Hauptausschuss vorgelegten Stellenbemessung dargestellt.

Die Erfüllung der Anforderung von in Anspruch genommenen Förderprogrammen, wie z.B. „Innen statt außen“, „Innenstädte beleben“ und diverse weitere Programme, die Erarbeitung von Bebauungsplänen, die Vermarktung des Baugebiets Unterfeld, oder die Zuarbeit zur Grundlagenermittlung des FNP erfordern ebenso, wie die Konzepterstellung oder die Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen für diverse Wasserrechtsverfahren, einen Zeitaufwand, der im Bauprogramm nicht abgebildet wird.

Bauprogramm 2024

Das Bauprogramm führt bereits begonnen Planungen des Jahres 2023 fort. Da keine Klausurtagung im gemeinsamen Kreis mit dem Stadtrat erfolgte, konnte die Anzahl der anstehenden Maßnahmen im Vorfeld nicht dargelegt werden. Die Maßnahmen wurden auf Basis der vorhandenen Kapazitäten und in Hinblick auf den derzeitigen Bearbeitungsstand verwaltungsintern priorisiert.

Das folgende Bauprogramm beinhaltet bereits mit Beschluss vorliegende und darüber hinaus erforderliche Maßnahmen.

Die mit der vorhandenen Kapazität bearbeitbaren Projekte werden im Teil 1 dargestellt. Der Teil 2 stellt weitere künftige Erfordernisse dar und wird zur künftigen Umsetzung ab 2025 vorgeschlagen.

Teil 1: Vorgeschlagene Maßnahmen zur Umsetzung in 2024:

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Max-Rauth-Straße Deckschicht und Bepflanzung wird erbracht

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Benzstraße Erneuerung der Trag- und Deckschicht BA 2012 aufgrund massiver Schäden

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Erschließung der Feuerwehrzufahrt, Emershofer Straße nach Abstimmung mit dem Straßenbauamt und Terminanpassung an den Bauprozess des Feuerwehrgerätehauses

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Umsetzung Kanalsanierung II. BA, Planung + Ausschreibung/Umsetzung 3. BA

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Erneuerung des zurückgestellten Buchenwegs (Erneuerung Kanal- und Wasserleitungsbau, Straßenbau)

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Kanalbau Dachsberg- und Weberstraße zur hydraulischen Anpassung

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Umsetzung Parkplatz Maximilianstraße mit Verlängerung Maximilianstraße

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Brückenbau Grafertshofen -2 Brücken – das Förderverfahren wurde begonnen, die Ausschreibung wird nach Zusage erarbeitet. Die Umsetzung wird für das Jahr 2025 angedacht.

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Lückenschluss Geh- und Radweg Biberachzell

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Teilsanierung Heilig-Geist-Straße 7

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Planung Rückbau Wehr am Freibad

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Waldfriedhof Fertigstellung Urnenfeld

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Kläranlage Teilerneuerung SPS Steuerung

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Beginn Neubau Feuerwehr Weißenhorn

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Sanierung Museumsensemble, Beginn Baumaßnahme

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Grundschule Süd – Schwimmhalle – Sanierungsklärung und Umsetzung

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Überplanung Rössle Areal – städtebaulicher Wettbewerb

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Geh- und Radweg Oberhausen – Niederhauser Straße

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Kanalbau Niederhauser Straße

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Alte Schule Grafertshofen – Umbau Kindertageseinrichtung

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Sanierungsabschluss Hochbehälter Oberreichenbach

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Erschließung Schlossprielweg mit Kanal und Wasser, Straßenbau wird zurückgestellt, bis die Klärungen mit den Anwohnern abgeschlossen sind.

Teil 2: Weitere erforderliche Maßnahmen, zur anschließenden Umsetzung ab 2025:

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Hegelhofen – Hochwasserschutz Nikolaus-Thoman Straße

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Friedhof Attenhofen, abschließende Planungsklärung, Umsetzung

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Attenhofen, Vereinshaus Sanierung

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Biberachzell Neuanlage Urnengrabfeld

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Lehrerhaus Weberstraße 19 Bubenhausen, Planungsbeginn

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Befestigung Emershofer Straße bis Biogasanlage, möglichst in Verbindung der Feuerwehrzufahrt (weiterführende Befestigung des Bereichs nach der Brückensanierung angedacht, sofern eine Kostenbeteiligung durch die Anwohner erfolgt)

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Staubfreimachung Quellenstraße bis Emershofer Straße (nach Brückenbau)

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Erneuerung Daimlerstraße II. BA Nord (Abstimmung mit der Fernwärme ist noch nicht abschließend geklärt)

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Straßenbau Schloßprielweg, sofern die Anliegerbelange und die Kostenklärung erfolgt ist.

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Jägergasse nach Klärung das Versiegelungserfordernis

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Industriegebiet – Umrüstung LED (nach Vorliegen der Förderzusage)

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Adolf-Wolf-Straße, Verlegung Geh- und Radweg aus Sicherheitsgründen auf die Nordseite

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Beginn Erschließung Feldtörle

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Abstimmungen mit dem Fernwärmeleitungsbau (gemeinsame Projekte sind aufgrund der Anschlusszusagen der Fernwärme schwierig zu erlangen)

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Grundschule Nord – Umrüstung LED

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Kindergarten Nord – Umrüstung LED

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Umsetzung behindertengerechte Bushaltestellen nach Förderzusage

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Umbau der zweiten Bushaltestelle in behindertengerecht mit Aufwertung des Waaghaus- Platzes

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Umsetzung PV – Maßnahmen

Der Inhalt des Bauprogramms umfasst die Arbeiten des Gebäudeunterhalts nicht in Detailtiefe. Lediglich große Maßnahmen werden hier abgebildet. Ebenso werden weiterhin die Arbeiten zu Konzepten (z.B. Hochwasserschutz, Starkregen, Flächenmanagement, Klima/Wärmeplanung usw.), Bauwerksprüfungen, Wasserrechtsverfahren, Bebauungsplan- und FNP Verfahren nicht abgebildet.

Die Maßnahme der Klärung des Sanierungsumfangs der Mittelschule, als auch die Sanierung der Turn- und Schwimmhalle der Grundschule Süd sind im Umfang derzeit noch nicht absehbar.

Die Kostenschätzungen zum Bauprogramm werden soweit möglich ermittelt. Bei fehlenden Planunterlagen sind diese Schätzungen allerdings vage. Diese werden gesondert in den Haushaltsberatungen behandelt und durch die jeweiligen Beschlüsse des Stadtrats genehmigt.

Die Aufstellung des Bauprogramms liegt als Anlage bei.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt dankte in seinen Ausführungen dem Bauamt für die hervorragende Arbeit, die 2023 geleistet wurde. Man könne stolz auf die Verwaltung sein, da viele Projekte umgesetzt werden konnten. Das Bauprogramm für 2024 sei außerordentlich engagiert.

Stadtrat Herbert Richter sprach ebenfalls seinen Dank aus. Er ging auf das Projekt Mittelschule ein. Da es mehrere Mitglieder im Zweckverband gebe, sehe er es nicht als die primäre Aufgabe der Stadt Weißenhorn allein an, dies umzusetzen. Außerdem wünschte er sich eine kurze Erläuterung zur Planung Rückbau Wehr am Freibad. Weiter sprach er einen Punkt von 2025 an, dass der Gehweg in der Adolf-Wolf-Straße entlang der Bahnlinie aus Sicherheitsgründen verlegt werden solle. Die Mittel für die Umsetzung der PV-Maßnahmen waren dieses Jahr im Haushalt eingestellt. Laut Bauprogramm sollen die Maßnahmen nun erst im Jahr 2025 umgesetzt werden. Diesbezüglich ging er auf den gefassten Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität ein und möchte daraufhin wirken, um einen frühzeitigen Einstieg zu schaffen, dass diese Maßnahmen auf 2024 vorgezogen werden, da man sich mit dem Thema noch länger beschäftigen werde.

Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold antwortet auf die Frage zur Planung Rückbau Wehr, dass es um das Wehr am Freibad gehe. An diesem Wehr gebe es seit längerem Probleme mit Fischsterben, verursacht durch Verstopfung und reduziertem Wasserfluss. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserschutzrichtlinie sei eine Veränderung der Wehranlage sowieso zu planen. Fördergelder seien möglich. Angebote werden aktuell eingeholt.

Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold erklärte zur Frage einer Gehwegverlegung entlang der Bahnlinie, dass der auf der Bahnseite vorhandene Gehwege in Richtung Bahn kippe. Aufgrund der Nähe der Baustelle zur Bahntrasse sei mit erheblichem Mehraufwand hinsichtlich Zeit, Sicherheitsleistungen und Kosten zu rechnen. Somit werde eine Planung des Gehweges in Kombination mit einem Radweg auf der gegenüberliegenden Seite angedacht. Ein Abstand zur Bahntrasse steigere auch die Sicherheit für Kinder. Es werden Planungsangebote eingeholt.

Stadtrat Ulrich Hoffmann dankte ebenfalls der Verwaltung für das aus seiner Sicht sehr ambitionierte Bauprogramm.

Stadtrat Bernhard Jüstel merkte an, dass die Bahnstrecke Senden – Weißenhorn ab dem Jahr 2028 elektrifiziert werde. Daher sei es eine gute Lösung den Gehweg zu verlegen, der in der momentanen Gestaltung mit 1,5 m über der Schienenoberkante sehr gefährlich sei. Er sprach auch den Ausbau einer behindertengerechten WC-Anlage, auch getrennt nach Geschlechtern, im Dorfgemeinschaftshaus Hegelhofen an. Es seien dazu Gespräche zu einem barrierefreien Zugang geführt worden, aber es gebe noch kein Ergebnis. Er bittet darum, zumindest die Planungskosten im Jahr 2024 bereitzustellen, um dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger aus Hegelhofen zu entsprechen. Außerdem fragte er zum Wehr bei der Feuerwehr, ob dieser Verbindungskanal aufgelassen werde.

Stadtrat Ulrich Fliegel sprach ebenfalls seinen Dank zum ambitionierten Bauprogramm 2024 aus. Er sprach eine kleine Maßnahme in Wallenhausen bei der Wendeplatte bei der Feuerwehr an. Im Haushalt sollten Mittel dafür eingestellt werden, dass der fehlende nicht asphaltierte Teil der Wendeplatte im Jahr 2024 asphaltiert werde. Dort werden Gartenabfälle gelagert, die Feuerwehr stehe bei Übungen im Dreck und die Fläche müsse größer werden, damit der Bus, der täglich dort wendet, besser um die Kurve komme.

Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold erklärte, dass die Maßnahme angemeldet und auch im Haushalt verortet sei. Solche kleineren Maßnahmen werden kontinuierlich vom Bauamt bearbeitet, finden aber keinen Einzug in das Bauprogramm.

Stadtrat Franz Josef Niebling informierte darüber, dass er speziell zu Wallenhausen in der letzten Woche mit dem Sachbearbeiter des Tiefbaus gesprochen und die Auskunft erhalten habe, dass man für die Umsetzung nur die Kostenstelle kennen müsse, die wohl dem Hochbau zugeordnet sei. Er mache darauf aufmerksam, dass man das endlich umsetze.

Seitens der Verwaltung wurde dazu gesagt, dass es keine reine Tiefbaumaßnahme sei, sondern eine Unterhaltungsmaßnahme.

Beschluss:

„Das Bauprogramm für das Jahr 2024 wird in der dargestellten Form gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in den Haushaltsentwurf aufzunehmen und dafür erforderliche Planungs- und Ausführungsangebote einzuholen.“

Abstimmungsergebnis: 13:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Lückenschluss Gehweg Querstraße, Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Der östliche Gehweg entlang der Querstraße im Bereich der Hausnummer 8 hat eine Lücke von ca. 30 m. Der Anlieger hat nach Umsetzung seines Neubaues eine Mauer aus Winkelsteinen entlang der Grenze errichtet.

Für die Bauarbeiten zur Herstellung des Gehweges wurden 4 Baufirmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten.

Das mindestnehmende Angebot beläuft sich auf 19.580,68 € brutto, der Zweitbieter liegt bei 19.788,83 €, der Höchstbieter liegt bei 21.609,60 €.

Die Umsetzung des Vorhabens ist bereits seit einiger Zeit gewünscht.

Im diesjährigen Haushalt sind 10.000,-€ als Erinnerungsposten für dieses Projekt enthalten. Durch die Verschiebung des Ausbaus des Buchenweges, in das nächste Jahr, stehen im Bereich der HHST 6300.9500 ausreichend Finanzmittel bereit.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag zur Schließung der Lücke im Gehweg entlang der Querstraße ergeht an den Erstbieter, zum Bruttoangebotspreis i.H. von 19.580,68 €.

Abstimmungsergebnis: 12:1

Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.