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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1.

Bekanntgaben

keine

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2.

Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1.

Antrag auf Bauvorbescheid: Abbruch landwirtschaftliches Gebäude mit Wohnteil - Neubau Doppelhaus mit Carport, Biberacher Straße, Biberachzell

Sachverhalt:

1. Ausgangslage

Der Bauwerber begehrt mit Antrag vom 07.10.2024 einen Bauvorbescheid.

Es soll ein länger nicht mehr genutztes Gebäude abgerissen werden und an dessen Stelle unter Veränderung der Grundstücksgrenzen ein Doppelhaus mit Carports erstellt werden.

Das Vorhaben liegt nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans, so dass sich die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB richtet. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, so dass eine Bebauung auch nach Abriss grundsätzlich möglich ist.

2. Einfügen nach Art und Maß

Die umliegende Bebauung ist bezüglich der Nutzungsart sowohl durch Wohnbebauung als auch durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, so dass von einem Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO auszugehen ist und die geplante Wohnnutzung somit möglich ist.

Maß der baulichen Nutzung:

Hier ist in erster Linie auf solche Maßfaktoren abzustellen, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung in Beziehung zueinander setzen lassen, und dass sich deshalb vorrangig die (absolute) Größe der Gebäude nach Grundfläche, Geschossfläche, Geschosszahl und Höhe und bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche als Bezugsgröße zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung anbieten.

Nicht maßgeblich ist dementsprechend, dass es sich um zwei Doppelhaushälften handelt und ebenfalls ist nicht auf die konkreten Grundstücksgrenzen abzustellen; es ist vielmehr auf die wahrnehmbare gesamte Kubatur und die gut wahrnehmbare Wirkung der Gebäudeabstände abzustellen.

Bezüglich der Abstände und Freiflächen (Bebauungsdichte) nimmt das Vorhaben mit ähnlichen Abständen wie in der umgebenden Bebauung stimmig den Platz des abzubrechenden Gebäudes ein.

Auch die beanspruchte Grundfläche und die Gebäudehöhe entspricht der Bebauung in der näheren Umgebung.

Östlich der Biberacher Straße ist die umgebende Bebauung von Gebäuden mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss geprägt. Auch die eingereichte Planung zeigt eine Traufhöhe, die zwei Vollgeschossen entspricht.

Westlich der Biberacher Straße grenzt der Bebauungsplan Marktsteig an. Die Bebauung ist prägend für das Maß der baulichen Nutzung, auch wenn die Bebaubarkeit durch eine Satzung geregelt ist und sich die Biberacher Straße dazwischen befindet. Auch hier finden sich überwiegend Gebäude mit zwei Vollgeschossen. Dass dieser Bebauungsplan tatsächlich auch ein teils höheres Maß an baulicher Nutzung erlauben würde ist für das Einfügungsgebot unerheblich.

Das Vorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß in die Umgebung ein.

Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine kurze Diskussion darüber an, ob es nicht sinnvoll sei, die Bibermühlstraße, derzeit nur ein Feldweg, für die Zukunft auszubauen und ordentlich zu erschließen.

Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, sagte eine Prüfung zu, erklärte aber, dass die Erschließung aktuell bereits gesichert sei.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.2.

Antrag auf Bauvorbescheid; Neubau Hochregallager; Daimlerstraße, Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragsteller beantragt mit Eingang vom 07.10.2024 einen Bauvorbescheid für die Errichtung eines Hochregallagers auf dem Baugrundstück an der Daimlerstraße.

Geplant ist ein Hochregallager in Silobauweise für 6500 Palettenstellplätze, ausgelegt für einen 3 Schichtbetrieb. Das Gebäude soll eine Länge von ca. 88m, eine Breite von ca. 24m und eine Gesamthöhe von 27m haben.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „E 2 Daimlerstraße“. Dieser setzt an der Stelle des Bauvorhabens GI, also Industriegebiet fest. Die Nutzung Hochregallager ist somit zulässig.

Der Bebauungsplan setzt weiter eine maximale Gebäudehöhe von 18m fest. Gemäß § 2 I des Bebauungsplans gilt die offene Bauweise, d.h. Gebäude dürfen eine maximale Länge von 50m aufweisen. Gemäß § 2 I 2 sieht der Bebauungsplan die Möglichkeit von Ausnahmen für gewerbliche Betriebsgebäude ausdrücklich vor, wenn diese aus betriebstechnischen Gründen notwendig sind. Die Grundflächen- und Baumassenzahl wird eingehalten, ebenso die Abstandsflächen.

Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Ausnahme nach § 31 I BauGB (Abweichung von der offenen Bauweise) und die Befreiung gemäß § 31 II BauGB (Gebäudehöhe > 18m) genehmigt werden.

Die Eigentümer der angrenzenden Firmengrundstücke haben dem Vorhaben zugestimmt. Der geplante Baukörper ist nördlich und östlich der beiden angrenzenden Grundstücke angeordnet. Eine großflächige Verschattung dieser Grundstücke ist daher nicht zu erwarten. Der Bauwerber hat dies mit einer Sonnenstudie nachgewiesen.

Das Vorhaben liegt außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Schutzbereiches des Verkehrslandeplatzes. Selbst im Schutzbereich sind Schornsteine bis 52m Höhe zulässig. Eine Beeinträchtigung des Verkehrslandeplatzes durch die geplante Höhe von 27m des Baukörpers ist daher auszuschließen.

Der Bebauungsplan begründet weder die Gebäudehöhenfestsetzung noch die Festsetzung der für ein Industriegebiet ungewöhnlichen offenen Bauweise näher.

In den umliegenden Industrie- bzw. Gewerbegebieten befinden sich mehrere bauliche Anlagen mit einer Höhe > 27 m, so hat z. B. das Müllheizkraftwerk eine Höhe von ca. 36m (ohne Schornsteine), ebenso diverse Siloanlagen. Mit Ausnahme des Müllheizkraftwerks sind diese vergleichbar hohen baulichen Anlagen jedoch wesentlich weniger massiv und daher weniger auffallend.

Die geplanten Maße des Hochregallagers führen dazu, dass das Hochregallager somit als Solitär sichtbar sein wird. Der Abstand des geplanten Baukörpers zur Kernstadt beträgt jedoch rund 1.300m.

Um die visuelle Wahrnehmung des Baukörpers aus der Kernstadt, hier insbesondere aus den östlich aufsteigenden Wohngebieten, besser beurteilen zu können, hat die Verwaltung den Bauwerber aufgefordert, bis zur Sitzung des Bauausschusses ein digitales Geländemodell zu erstellen.

Nachdem die Begründung des Bebauungsplans keine dezidierten Gründe für die Gebäudehöhenfestsetzung enthält, sind nach Auffassung der Verwaltung die Grundzüge der Planung trotz der Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um ca. 30% durch die beantragte Befreiung nicht betroffen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zu der beantragten Ausnahme gemäß § 31 I BauGB sowie der Befreiung nach § 31 II BauGB erteilen.

Hinweis:

Die übrigen Voraussetzungen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung sowie die Einhaltung der städtischen Satzungen z. B. für Kfz und Radstellplätze wurden an dieser Stelle nicht geprüft und sind Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Im Verlauf der Diskussion ging Bürgermeister Dr. Fendt darauf ein, dass dieses Thema die Verwaltung schon lange Zeit beschäftige und auch bereits mit dem Landratsamt besprochen wurde, aber letztendlich dann doch nicht in einem Bauantrag gemündet habe. Dies bezog sich aber auf ein anderes Vorhaben. Die Problematik sei aber die gleiche. Damals lagen Beschattungsmodelle und qualitativ sehr gute Fotomontagen vor. Die jetzt zu dem gegenständlichen Vorhaben vorlegten Bilder haben seiner Meinung nach relativ wenig Aussagekraft. Man müsse sich die Dimension dieses Gebäudes mit diesen 27 m Höhe vorstellen und sich bewusstmachen, was dies für eine ortsbildverändernde Situation schaffen würde. Auf dieser Basis, wie sich durch diese Kubatur das Stadtbild in Zukunft verändern würde, sollte sich das Gremium zumindest die alten Unterlagen vorlegen lassen.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass er diese Bedenken nicht nachvollziehen könne, denn in den Unterlagen sei ein Beschattungsmodell enthalten und es werde fast ausschließlich das eigene Gebäude dieses Unternehmens beschattet, weil dieser Neubau im Süden des bisherigen Gebäudes positioniert werden solle. Er wüsste nicht, wer dadurch einen größeren Nachteil haben sollte. Er bedankte sich für die Darstellung auf den vorgelegten Bildern. Die Fraktion der Weißenhorner überparteilichen Wähler sei froh, wenn es ein Unternehmen gebe, dass eine so große Investition tätige. Auf den Bildern sehe man es sehr deutlich, dass dieses Vorhaben nicht wirklich das Stadtbild verändere. Auch stünde das Hochregallager nicht in der Nähe der Altstadt, sondern im Industriegebiet, wo solche Gebäude auch hingehören und bereits andere solcher Gebäude stehen. Daher benötige man auch keine weiteren Unterlagen, sondern könne dem Vorhaben auf der Basis sehr wohl zustimmen und sogar begrüßen. Allerdings möchten sie noch einen Punkt anbringen. Auf den Fotos sei das Gebäude in schwarz dargestellt. Wenn das Vorhaben tatsächlich in einer dunkeln Farbe ausgeführt werde, wäre das schlecht. Deswegen beantrage die Fraktion, in den Beschluss aufzunehmen, das Einvernehmen unter der Bedingung zu erteilen, dass eine helle Fassade gewählt werde.

Stadtrat Schrodi teile die Meinung von Stadtrat Dr. Bischof. Die Beschattungsmodelle seien vorhanden und ein derartiges Gebäude gehöre in ein Industriegebiet. Er sei froh, wenn eine Firma an dieser Stelle investiere. Er sei der Meinung, dass die Müllverbrennungsanlage bedeutend größer und prägender für unser Stadtbild sei, als dieses Hochregallager. Er schlug vor, das Bauvorhaben zu genehmigen und bezüglich der Fassade dem Antragssteller mitzuteilen, dass es der Wunsch des Bauausschusses sei, dass die Fassade in einer helleren Farbgebung gestaltet werde.

Stadtbaumeister Graf-Rembold wandte ein, die Farbe mit der Verwaltung abzustimmen, denn ein dunkles Gebäude würde sich in die Umgebung besser einfügen als ein helles.

Abschließend brachte Bürgermeister Dr. Fendt den Beschluss zur Abstimmung, dass das Einvernehmen erteilt werde und die Farbgestaltung in Abstimmung mit der Stadtverwaltung erfolgen soll.

Beschluss:

„Das Einvernehmen zu der beantragten Ausnahme gemäß § 31 I BauGB sowie der Befreiung nach § 31 II BauGB wird erteilt, unter der Voraussetzung, dass die Farbgestaltung der Fassade mit der Stadtverwaltung abgestimmt wird.“

Abstimmungsergebnis: 13:1

Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.

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2.3.

Antrag auf Baugenehmigung:Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Schloßprielweg, Oberreichenbach

Sachverhalt:

Es wurde am 14.10.2024 ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport eingereicht. Es liegt ein Bauvorbescheid vom 14.05.2024 vor, der das Vorhaben als zulässig einstuft.

Die Ausführung weicht vom Vorbescheid ab. Die Bindungswirkung des Bauvorbescheides erstreckt sich nicht auf Vorhaben, die mit dem Vorbescheidsvorhaben nicht übereinstimmen. Allerdings führt nicht jede Änderung im Vergleich zum Vorbescheidsvorhaben zum Wegfall der Bindungswirkung, entscheidend ist vielmehr, dass wegen der Änderung die Genehmigungsfrage neu aufgeworfen wird (Schmaltz in Grosse-Suchsdorf u.a., Komm. zur NBauO, 7. Aufl. 2002, § 74 Rn. 14). Es liegen folgende Änderungen vor:

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Die Dachneigung wurde von 14° auf 19° erhöht, wodurch sich auch das Gebäude erhöht. Die Gebäudehöhe war im Bauvorbescheid jedoch nicht vermaßt.

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Das Gebäude wurde in der Breite um einen Meter erweitert, und es sind die geplanten Anbauten am Baukörper weggefallen.

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Zusätzlich wurde eine Garage im Süden hinzugefügt.

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Das Gebäude erhält ein zum Schloßprielweg angebautes Eingangsvordach, welches gleichzeitig in den Carport übergeht.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung wird durch die Umgestaltung des Baukörpers erneut erforderlich, da das Maß der baulichen Nutzung geändert wurde.

Lage im unbeplanten Innenbereich

Das Baugrundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach §34 BauGB. Somit ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet nach §5 BauNVO. Die Art der Nutzung als Wohngebäude ist unproblematisch zulässig.

Maß der baulichen Nutzung

Das geplante Einfamilienhaus stellt das kleinste Gebäude in der näheren Umgebung dar. Die umliegenden Gebäude verfügen oftmals sogar über ein weiteres Vollgeschoss, so dass sich das Vorhaben demgegenüber auch mit der leichten Erhöhung des Gebäudes (durch die erhöhte Dachneigung von 14° auf 19°) im Rahmen hält. Die Gebäudehöhe bleibt damit im Vergleich zu den umliegenden Gebäuden unauffällig.

Das angebaute Vordach vergrößert den Bau ebenfalls im noch bauplanungsrechtlich zulässigen Bereich.

Das Gebäude wurde um einen Meter verbreitert. Allerdings sind dafür die geplanten Anbauten am Baukörper weggefallen, was den Flächenbedarf neutralisiert. Zusätzlich wurde im südlichen Grundstücksbereich eine Garage hinzugefügt, die abstandsflächenrechtlich an der Grundstücksgrenze zulässig ist.

Auch unter diesen Aspekten entspricht das Maß der baulichen Nutzung dem der näheren Umgebung.

Im Übrigen fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Bauordnungsrechtliche Fragen und Auflagen aus dem Bauvorbescheid werden durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.

Es sind ausreichend Stellplätze geplant. Die Erschließung des Grundstücks ist durch den aktuell stattfindenden Ausbau des Schloßprielwegs gesichert.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Im Verlauf der Diskussion wurden von Stadtrat Dr. Bischof zwei Bedenken geäußert, zum einen, dass das Gebäude in einem hochwassergefährdeten Bereich liege, sodass die Gefahr bestehen könnte, dass in ein paar Jahren die Forderung auf die Stadt zukommen könnte, irgendwelche Hochwasserschutzmaßnahmen zu treffen, um dieses Gebäude wieder zu sichern und zum anderen, dass die Erschließungsstraße für zu eng gehalten werde. Im Bauantrag sei vorgesehen, den Carport direkt an die Grundstücksgrenze zu setzen, dass kein Platz mehr bleibe. Wesentlich besser wäre es gewesen, wenn der Eigentümer einen Streifen seines Grundstücks an die Stadt abgetreten hätte, um die Erschließungsstraße deutlich breiter ausbauen zu können. Er gab noch einen Hinweis, dass es schon zu bezweifeln sei, dass im Obergeschoss tatsächlich nur Lagerräume geschaffen werden, wie im Plan dargestellt.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 11:3

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

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2.4.

Antrag auf Baugenehmigung; Neubau landwirtschaftliche Mehrzweckhalle; Münzhausstraße, Emershofen

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 15.10.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle.

Die geplante Halle soll eine Größe von ca. 23 x 14 x 8,30 m (BxTxH) haben. Das Vorhaben ist nicht verfahrensfrei nach Art. 57 BayBO (Bayerische Bauordnung) da die Grundfläche des Gebäudes > 100m² beträgt. Eine Genehmigungsfreistellung i.S.v. Art. 58 BayBO kommt ebenfalls nicht in Betracht, da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet.

Da das Baugrundstück sich hinter der letzten Bebauungslinie liegt ist hier nicht § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich), sondern § 35 BauGB (Außenbereich) anwendbar. Der Flächennutzungsplan setzt an der Stelle private Grünflächen fest.

Im Außenbereich sind gemäß § 35 BauGB grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben zulässig. Die beantragte bauliche Anlage fällt unter § 35 I 1 Nr.1 BauGB. Danach sind solche Vorhaben im Außenbereich zulässig, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen.

Nach Aussage des Bauherren bewirtschaftet dieser einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die geplante Halle soll dem Unterstand landwirtschaftlicher Maschinen dienen. Die Dimension und Lage der Halle sei mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten abgestimmt. Von einer Privilegierung des Vorhabens wird daher seitens der Verwaltung ausgegangen.

Ob die Voraussetzungen einer Privilegierung hier tatsächlich vorliegen, wird der Bauherr gegenüber der Baurechtsbehörde nachzuweisen haben.

Weitere Genehmigungsvoraussetzungen nach § 35 I 1 BauGB sind die gesicherte Erschließung und dass öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

Das Baugrundstück liegt am Rande der Bebauung an der Münzhausstraße. Die Erschließung ist danach gesichert. Entgegenstehende öffentliche Belange sind hier nicht ersichtlich. Positiv anzumerken ist, dass die Halle nicht als isolierter Baukörper auf der offenen Flur geplant wurde, sondern noch im Bereich der Ortslage. Die Eingriffe in die Natur / Landwirtschaft werden dadurch minimiert.

Das geplante Vorhaben fügt sich von der Kubatur und der Art der Nutzung in die Umgebung ein, die durch landwirtschaftliche Hofstellen und Wohnbebauung geprägt ist (auch wenn dieses Einfügen keine Voraussetzung für eine Genehmigung nach § 35 I 1 BauGB ist).

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach § 35 I 1 Nr. 1 BauGB tatsächlich vorliegen, zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Vorhaben i.S.v. § 35 I 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist“.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.5.

Tektur zum Bauantrag Temporäre Aufstellung von Containern für eine Mittagsbetreuung OGTS der Grundschule Nord; Aufstockung; Günzburger Straße, Weißenhorn

Sachverhalt:

1. Ausgangslage

Die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Nord wird in Form der offenen Ganztagsschule sowohl im Schulgebäude als auch in einer bereits bestehenden Containeranlage auf dem Schulgelände betrieben. Da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausreichen, ist eine Erweiterung der Containeranlage erforderlich.

Ein entsprechender Baubeschluss wurde noch nicht gefasst. Dieser soll in der Sitzung des Stadtrats vom 18.11.2024 gefasst werden. Um keine Zeit zu verlieren, soll das Baugenehmigungsverfahren schon angestoßen werden. Die Baugenehmigung ermöglicht den Bau, verpflichtet aber nicht dazu und ist daher nicht als Vorwegnahme des Baubeschlusses zu werten.

2. Baurechtliche Bewertung

Mit Antrag auf Baugenehmigung, erstellt am 23.10.2024 durch die Verwaltung, begehrt die Stadt Weißenhorn als Antragsteller die Genehmigung zur Aufstockung der bestehenden Containeranlage an der Grundschule Nord auf dem Baugrundstück an der Günzburger Straße in Weißenhorn.

Die bestehende, erdgeschossige Containeranlage hat eine Grundfläche von 12 x 6 m und eine Höhe von 3,25 m. Nach der Aufstockung beträgt die Höhe 6,50m, die Grundfläche bleibt gleich.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nord 1 “, rechtskräftig seit Februar 2000.

An der Stelle des Bauvorhabens setzt der Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche für Schule fest. Weitere Festsetzungen, wie z. B. zum Maß der Nutzung (z. B. GRZ / GFZ) trifft der Bebauungsplan im Bereich der Gemeinbedarfsfläche nicht.

Die geplante Erweiterung der Nutzfläche der OGTS durch die Aufstockung ist daher planungsrechtlich unproblematisch zulässig.

Bauordnungsrechtlich verstößt das Vorhaben jedoch gegen Art. 6 I BayBO. Nach dem die bestehende bauliche Anlage grenzständig auf der Nordgrenze des Grundstücks errichtet wurde, können die Abstandsflächen dort nicht eingehalten werden. Das nördlich angrenzende Grundstück Flst.Nr. 1823/10 steht jedoch im Eigentum der Stadt. Hier ist daher eine Abstandsflächenübernahme erforderlich.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau. Ein Brandschutzkonzept befindet derzeit in der Erstellung wird bis zum Zeitpunkt der Übersendung des Bauantrags zusammen mit der Stellungnahme an die Baurechtsbehörde fertig gestellt sein.

Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf für Kfz bzw. Fahrräder entsteht durch die Aufstockung nicht, da die Schüleranzahl auf dem Baugrundstück nicht steigt.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt informierte das Gremium darüber, dass die Tagesordnung der angesetzten Klausurtagung zum Thema Turnhalle und Kleinschwimmhalle um das Thema OGTS erweitert wurde. Man sei derzeit am Prüfen von Alternativen, was man machen könne, um die Aufgaben zu erfüllen, um eine der wichtigsten Fragen der Kinderbetreuung für die nächsten Jahre in Time sicherzustellen.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof bedankte sich für die Vorstellung des Sachvortrags und die ergänzenden Hinweise und fragte, ob es wirklich sinnvoll und notwendig sei, weitere Räume zu errichten, da die Klassenzimmer nur fünf Stunden am Tag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr genutzt werden und danach leer stehen und dann habe man daneben noch ein Gebäude, welches von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr genutzt werde und den Rest des Tages leer stehe. Damit sei er nicht einverstanden. Aus seiner Sicht müsse es aus ökonomischen und ökologischen Gründen intelligentere Lösungen geben. Die Ankündigung, dieses Thema in der Klausurtagung zur Kleinschwimmhalle mit zu behandeln, sei für ihn auch unbefriedigend, weil somit Sachverhalte, die den Stadtrat oder den Bauausschuss betreffen in eine Klausurtagung ausgelagert werden, die außerhalb des regulären Sitzungsplanes stattfindet. Da er nicht daran teilnehmen könne, fühle er sich insofern von der Diskussion ausgeschlossen. Daher werde er heute diesem Vorhaben so nicht zustimmen und auch keinen Vorabbeschluss treffen, den man dann schon sicherheitshalber einmal habe. Seiner Ansicht nach sollte schon der Reihe nach vorgegangen werden und zunächst einmal komme die grundsätzliche Frage, ob solche Räume überhaupt geschaffen werden sollen und danach komme erst ein Bauantrag. Daher bitte er um Verständnis, dass er so nicht zustimme.

Stadträtin Kuderna-Demuth sprach das Brandschutzkonzept an. Man benötige einen zweiten Rettungsweg/Fluchtweg, der nicht durch das Fenster vorgesehen sei.

Laut Stadtrat Schulz sind Außenrutschen als Fluchtwege nicht mehr vorgesehen.

Stadtrat Kühle verwies darauf, dass im Plan im ersten Stock keine Fluchttreppe oder Leiter eingezeichnet sei. Er fragte, wie notwendig eine Erweiterung sei und wie stark die Überlastung der jetzigen Anlage wäre. Dazu hätte er gerne Informationen.

Bürgermeister Dr. Fendt informierte darüber, dass derzeit noch keine Überlastung bestehe. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Bereitstellung von Ganztagesbetreuungsplätze für Grundschulkinder werde 2026 stufenweise eingeführt. Momentan sei man im Vorgriff auf das, was kommen werde. Man bereite sich jetzt darauf vor, dass man diesen Rechtsanspruch erfüllen könne.

Beschluss:

1. Das Einvernehmen wird erteilt.

2. Der Abstandsflächenübernahme zu Lasten des Grundstücks Flst.Nr. 1823/10 Gemarkung Weißenhorn wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 13:1

Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.

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3.

Bauprogramm 2025

Sachverhalt:

Für die Erstellung des Haushalts 2025 wird wie in den Vorjahren ein Bauprogramm vorgeschlagen.

Aus dem Bauprogramm 2024 konnte ein sehr großer Teil der Baumaßnahmen erfolgreich umgesetzt, begonnen oder beauftragt werden. Auch dieses Jahr haben wir wieder wichtige Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. Straßenausbauarbeiten, Kanalsanierung, Sanierung eines Hochbehälters umgesetzt, um unsere städtische Versorgung künftig sicherzustellen und voranzubringen. Weitere wichtige Maßnahmen war die Umsetzung des 1. Bauabschnittes zum Ausgleichsflächenkonzepts, sowie div. Hochwasserschutzmaßnahmen und LED Umrüstungen, um einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge und zum Klimaschutz zu leisten.

Auch der Umbau einer Kindertageseinrichtung in Grafertshofen schafft dringend benötigte Betreuungsplätze und wurde bestens umgesetzt.

Weiterführend wurden für zwei wichtige Projekte wie die Mittelschule und die Turn- und Schwimmhalle Grundlagenermittlungen durchgeführt, die Entscheidungen zum weiteren Vorgehen begründen werden.

Darüber hinaus hat Weißenhorn mit zwei Großprojekten begonnen. Zum einen wurde der Neubau des Feuerwehrgerätehauses begonnen, welches eine zukünftig sehr gute Versorgung im Notfall sicherstellt und den Mitgliedern der Feuerwehr ein neues Heim mit aktuellen Standards bietet.

Weiter wurde mit dem Spatenstich im Juni die Sanierung des Museumsensembles rund um das Obere Tor begonnen. Hiermit wird eine neue Kultureinrichtung in Weißenhorn geschaffen, die über ein Heimatmuseum hinaus einen zentralen Treffpunkt für Interessierte und Kunstschaffende bietet. Auch wird durch die damit verbundene statische Sanierung des Oberen Tors die Öffnung der Altstadt erhalten bleiben.

Erstmalig werden zwei Großprojekte in Weißenhorn parallel bearbeitet und ausgeführt. Diese werden im Jahr 2025 aufgrund der Kapazitäten in der Verwaltung die Hochbaumaßnahmen bestimmen.

Im Jahr 2024 bearbeitete Maßnahmen aus dem Bauprogramm 2024 Teil 1:

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Der Neubau zum Feuerwehrgerätehaus wurde begonnen. Abstimmungen zur Ausführungsplanung und technischer Ausrüstung finden zusätzlich zu wöchentlichen jour fix Terminen statt.

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Das Ausschreibeverfahren zu den Außenanlagen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses ist derzeit in der Vorbereitung. Die Unterlagen müssen an den Stand der 2. Tektur angepasst werden und dann über ein EU-Ausschreibeverfahren veröffentlicht werden.

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Die Sanierung des historischen Gebäudekomplexes um das Obere Tor wurde begonnen. Parallel zu Ausführungsplanungen, die in einem wöchentlichen jour fix mit allen Planungsbeteiligten vorangebracht werden, finden kontinuierlich Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den Fördergebern statt. Darüber hinaus finden wöchentliche Baustellen jour fix Termine zur Abstimmung mit den Baufirmen und dem Bauherrn statt. Die archäologische Baubegleitung wird zeitweise eingebunden.

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Die Grundlagenermittlung an der Mittelschule wurde durchgeführt. Die Sofortmaßnahmen zur Sicherung sind in der Abstimmung und Umsetzung, ein erforderlicher Bauantrag für die geforderten Gerüsttürme ist in Vorbereitung.

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Mittelschule Weißenhorn. Die Planungsleistung für den Austausch der erforderlichen Trafostation wurde erbracht und die Leistung ist in der Umsetzung.

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Für die Turn- und Schwimmhalle an der Grundschule Süd wurden Gutachten der Tragwerksplanung und der Energetik erarbeitet.

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Der städtebauliche Wettbewerb zur Entwicklung des Rössle Areals wurde durchgeführt.

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Die Sanierung der Alten Schule in Grafertshofen wurde von Erstellung des Bauantrages bis zur erfolgreichen Umsetzung im Haus durchgeführt. Im Bereich der ehemaligen Lehrerwohnung entstanden Betreuungsräume für 2 Gruppen Großtagespflege.

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Die Max-Rauth Straße wurde ausgebaut und rundet den Ortsrand ab. Die Bepflanzung wird noch vorgenommen.

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Die Tragschicht der Benzstraße wurde erneuert und die Deckschicht aufgebracht.

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Der Buchenweg mit der äußerst schwierigen Lage der Kanal und Wasserleitungen in großer Tiefe, wurde erfolgreich umgesetzt. Die Fertigstellung ist für Ende 2024 vorgesehen.

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Die Erneuerung von Straßen (Metzgerweg und Altvaterweg) wurde aufgrund der Beeinflussung des Fernwärmebaus zurückgestellt, es wurden stattdessen Reparaturen im Bestand durchgeführt.

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Der Parkplatz in der Maximilianstraße wurde geplant, eine nachgeforderte Wasserrechtsbetrachtung wurde erstellt und zur Genehmigung eingereicht. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit wurde die Ausschreibung zurückgestellt und es wird eine Umsetzungszeit im Frühjahr 2025 angestrebt. Hierdurch sind wirtschaftliche Angebote zu erwarten.

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Dem Förderantrag zur Umsetzung behindertengerechter Bushaltestellen wurde erneut zugearbeitet und Unterlagen nachgereicht. Eine Förderzusage liegt nicht vor.

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Dem Förderantrag zur Erneuerung der beiden Brücken in der Quellenstraße in Grafertshofen wurde zugearbeitet und Unterlagen ergänzt. Der Antrag wurde vom Planungsbüro vorabgestimmt und aufgrund des Hochwasserereignisses im Juni fand eine zögerliche Beteiligung des WWA statt. Hier ist anzunehmen, dass noch weitere Zuarbeiten erforderlich sind, um eine Förderzusage zu erlangen.

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Der Kanalbau in der Dachsberg- und Weberstraße hat sich verzögert. Die bereits im Mai 2024 beauftrage Baufirma konnte die Ausführung erst für 2025 terminieren und hat einen weiteren städtischen Alternativauftrag ausgeführt.

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Der zweite Bauabschnitt der Kanalsanierung wurde umgesetzt und ein weiterer Abschnitt wird derzeit in der Dringlichkeitsabwägung der Einzelmaßnahmen priorisiert und vorbereitet.

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Die Teilerneuerung der SPS Steuerung der Kläranlage Weißenhorn wurde begonnen und wird auch 2025 fortgesetzt.

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Die Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach wurde abgeschlossen.

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Die Abstimmungen mit Anwohnern und die vertraglichen Regelungen für die Hangsicherung am Fußballplatz in Grafertshofen sind erfolgt. Die Baudurchführung der Hangsicherung wurde an den Verein übertragen und ist in der Umsetzung.

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Die Umsetzung des Ausgleichsflächenkonzepts im Osterbachtal wurde begonnen. Der 1. BA wird 2024 umgesetzt und die Ansaat und Bepflanzung folgt Anfang 2025.

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Die Planungsleistung zum Rückbau des Wehrs am Freibad wurde beauftragt. Inhalt ist ein erforderliches Rückbaukonzept, dass den Bereich des Zulaufs auf Höhe von Grafertshofen bis zur Hegelhofer Mühle definiert und sowohl die Belange des Naturschutzes, als auch der anliegenden Mühlenbetreiber berücksichtigt. Aufgrund des Hochwassers im Juni wurden die Abstimmungsgespräche erneut geführt und auf einen Betrachtungsbereich bis zur Kläranlage erweitert. Hier wurden nach Abstimmung mit Vertretern des Krankenhauses überschneidend auch Betrachtungen zur Kreisspitalstiftung mit einbezogen und Bereiche zusammen bearbeitet.

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Ein erweiterter Hochwasserschutz, bestehend aus einer Natursteinmauer wurde zusätzlich zu den Anforderungen des bereits umgesetzten Gutachtens entlang der Roth in Hegelhofen ausgeführt, eine Weiterführung in südliche Richtung ist nach Abstimmung mit dem angrenzenden Eigentümer geplant.

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Beratungen zum Förderprogramm Hochwasserschutzmaßnahmen in Wallenhausen erfolgten mit Maßnahmenbeschreibungen und Abstimmung mit dem beteiligten Planungsbüro.

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Die Teilsanierung der Fenster in der Musikschule wurde beauftragt, die Umsetzung ist für 2024 vorgesehen. Die beauftragte Firma ist derzeit im Verzug.

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Die Teilsanierung der Fenster in der Wohnung Heilig-Geist-Straße wurde ausgeschrieben. Eine Umsetzung wurde für 2025 geplant.

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Das Freibad Kiosk wurde im Innenraum aufgrund des Pächterwechsels und den daraus resultierenden Anforderungen teilweise saniert und neu ausgestattet.

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Die LED Umrüstung in der Grundschule Nord und im Kindergarten Nord wurde durchgeführt, der Verwendungsnachweis muss noch erstellt werden.

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Die LED Umrüstung im Industriegebiet wurde vorbereitet. Der Förderantrag wurde gestellt. Die Bewilligung liegt noch nicht vor.

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Am Waldfriedhof wurde ein weiteres Urnengrabfeld angelegt

Bei der Beschlussfassung zum Bauprogramm 2024 wurde das Programm aufgrund der Vielzahl der geplanten Projekte in zwei Teile gesplittet. Der Teil 1 beinhaltet vorrangig zu bearbeitende Projekte. Der Teil 2 beinhaltete Projekte, die anstehen, aber aufgrund der Menge der Aufgaben zunächst nicht umgesetzt werden können. Der Teil 2 war somit als zur Umsetzung für 2025 vorgesehen.

Aus Teil 2 des Bauprogramms wurden vorgezogene Projekte im Jahr 2024 bearbeitet, die mit steigender Dringlichkeit bedacht wurden, oder auch Projekte, die aufgrund Verzögerungen von Maßnahmen aus Teil 1 bearbeitet werden konnten. Aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juni entstanden Projekte, die nicht vorauszusehen waren. Diese zusätzlichen unaufschiebbaren Aufgaben erschwerten oder verhinderten manchen Projektfortschritt in laufenden Vorhaben. Somit verzögerten sich manche Projekte oder wurden zurückgestellt.

Schäden aus den Hochwassereinwirkungen wurden nach Dringlichkeit schnellstmöglich bearbeitet. Aus dieser Katastrophe entstandene vielfältige Aufgaben, wie Sichtungen von Schäden, Notmaßnahmen, Dokumentationen und Bürgergespräche. Diese Aufgaben benötigten hohe Zeitanteile und sind immer noch in Bearbeitung. Auch die Sammlung von Fakten als Grundlage für weiterführende Hochwasserbetrachtungen sind noch in Bearbeitung. Sowohl der Bauhof, als auch koordinierend die Mitarbeiter im Bauamt leitsteten bestmöglichstes in dieser Ausnahmezeit. Die Schäden detailliert zu betrachten und zu beheben, wird in den Maßnahmen des Gebäudeunterhalts berücksichtigt.

Folgend wird der Stand der Maßnahmen aus Teil 2 des Bauprogramms und die aus der Hochwasserkatastrophe erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen dargestellt

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Die Planung des Schlossprielweges wurde vorgezogen und ist bereits in der Ausschreibung und wurde ab Ende September 2024 umgesetzt. Ursprünglich war nur der Ausbau der Kanalisation vorgesehen.

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Zusätzlich ist die Beauftragung zur Asphaltierung des Vorplatzes der Feuerwehr in Wallenhausen erfolgt. Abstimmungen zur Setzung eines Hydranten mit dem Wasserversorger Rauher-Berg-Gruppe sind erfolgt. Umsetzung Ende 2024.

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Für die Erschließung des Feldtörles wurde bereits die Planungsleistung ausgeschrieben.

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Die Sanierung des Freibadkiosks mit neuer Ausstattung war bereits fertiggestellt und übergeben. Durch die Hochwasserproblematik wurde die Sanierung erneut erforderlich und in den Maßnahmen noch ausgedehnt.

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Für die Sanierung des Vereinshauses in Attenhofen wurde ein Förderantrag gestellt, erste Arbeiten, z. B. Ausbau Tresor und Rückbaumaßnahmen wurden durch den Bauhof erbracht.

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Für die Betrachtung des ehem. Lehrerhauses in Bubenhausen, Weberstraße 19 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt.

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Die Sanierung des Bauhofes aufgrund des Hochwasserschadens wurde begonnen, ebenso die Sanierung des bestehenden Feuerwehrgebäudes. Der Bauhof hat seine Verwaltungstätigkeit im EWAG Gebäude eingerichtet und hierfür wurden div. bauliche Anpassungen erforderlich.

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Außerplanmäßige Prüfungen von Gebäuden und Bauwerken erfolgten aufgrund der Hochwasserbeeinflussung.

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Die Lüftungsanlage in der Stadthalle muss aufgrund Hochwasser erneuert werden, die Abstimmungen der Planungen sind derzeit am Laufen und die Umsetzung ist zeitnah vorgesehen und sollte noch 2024 abgeschlossen werden. Der Bauhof hat die Bodenerneuerung durchgeführt und div. Sanierungsarbeiten.

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Die Behebung der Hochwasserschäden im historischen Stadttheater sind in Bearbeitung.

Über die Umsetzung der Bauprojekte hinaus erfolgte die Erarbeitung von Bebauungsplänen, die Zuarbeit zum FNP, Vermarktung des Baugebiets Unterfeld mit Konzeptvergabe, usw.

Ebenso wurden Genehmigungsunterlagen oder Konzeptstudien erarbeitet und die in Anspruch genommenen Förderprogramme wie z.B. Innen statt Außen, oder Innenstadt beleben mit Abstimmungen und Dokumentationen bei der Regierung von Schwaben bearbeitet.

Bauprogramm 2025

Das Bauprogramm 2025 führt bereits begonnene Planungen des Jahres 2024 fort. Die Maßnahmen orientieren sich hinsichtlich Ihrer Priorisierung an der letzten Stadtratsklausur aus dem Frühjahr. Die hiervon nicht betroffenen untergeordneten Maßnahmen werden verwaltungsintern priorisiert.

Auch das Bauprogramm 2025 ist wieder in zwei Teile gegliedert. Teil 1 beinhaltet die von der Verwaltung vorgeschlagenen Projekte zur Umsetzung und Teil 2 beinhaltet weitere erforderliche Projekte zur anschließenden Umsetzung im Jahr 2026.

Vorgeschlagene Maßnahmen zur Umsetzung in 2025

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Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn

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Beginn Außenanlagen zum Neubau Feuerwehrgerätehaus

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Planung und Umsetzung Straßenbau für Feuerwehr Weißenhorn, mit Notzufahrt in Abstimmung mit dem Straßenbauamt und dem Vorhaben der Kreiselplanung

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Sanierung Museumsensemble um das Obere Tor

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Überführung des städtebaulichen Wettbewerbs zum Rössle Areal in eine Rahmenplanung als Vorbereitung eines Investorenwettbewerbs.

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GS Süd Turn- und Schwimmhalle, weiterführende Grundlagenermittlung, Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen.

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Erweiterung der OGTS Betreuung an der Grundschule Nord. Planung und anschließende Aufstockung des Bestandes.

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Planung Kinderbetreuung für Kindertageseinrichtungen, wenn Bedarfsangaben konkretisiert sind.

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Baugebiet Am Marktsteig IV in Biberachzell, Erschließung

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Gewerbegebiet Feldtörle, Beginn Erschließung

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Baugebiet Diepold-Schwarz-Straße, Erschließung

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Oberhausen, Erneuerung Niederhauser Straße mit Geh- und Radweg, Kanalbau in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt

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Auswirkungen auf den städtischen Straßenbau, Kanal- und Wasserleitungsbau in Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Fernwärme Weißenhorn

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Adolf-Wolf Straße Geh- und Radweg auf Nordseite verlagern, Südseite offen lassen aufgrund Bahnnähe, die Planungsleistung wurde 2024 zurückgestellt und wird 2025 erbracht.

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Deckschicht im BG Oberreichenbach einbringen

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Reichenbacher Straße, im Rahmen der Fahrbahnerneuerung durch das Straßenbauamt, ist ein Gesamtkonzept des Fahrradweges zu den Schulen und der Schulbusbucht auf Höhe der Grundschule Süd zu planen.

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Erneuerung und Sanierung von Straßen aufgrund schlechtem Zustand, z. B.Teilbereich Daimlerstraße Süd in Abstimmung mit der Erschließung Feldtörle, Ausspülungen im Bereich Lessingstraße

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Neubau Parkplatz in der Maximilianstraße mit Verlängerung der Maximilianstraße

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Brückenbau Grafertshofen 2 Brücken, Abstimmung der Fördermöglichkeit und möglichst Vorhabenbeginn, wenn die Bewilligung vorliegt.

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LED Umrüstung im Industriegebiet, wenn die Bewilligung vorliegt.

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Kanalsanierung BA III als Weiterführung von BA II

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Umsetzung Ausgleichsflächenkonzept Paket II im Osterbachtal, als Fortführung der begonnenen Arbeiten

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Hochwasserschutz entlang der Roth in Hegelhofen, 2. BA nach Abstimmung mit den Eigentümern des Grundstücks

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Biberachzell, Planung für den Bereich der Biber auf Höhe des Dorfplatzes

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Umsetzung Erneuerung Fenster in der Heilig Geist Straße 7 (Ausschreibung verzögerte sich)

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Sanierung Fenster in der Bücherei nach Abstimmung des weiteren Vorgehens in der Sozialstation

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Wohnbarmachung von zwei Obdachlosenwohnungen in der Adolf-Wolf Straße

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Sanierung Vereinshaus in Attenhofen

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Waldfriedhof, Anlage Sternenkinder, Stelen

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Biberachzell Friedhof Anlage Urnengrabfeld

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Kläranlage Teilerneuerung SPS Steuerung weiterführend

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Sanierung Trinkwasserbrunnen Biberachzell mit Regenerierung.

Der Inhalt des Bauprogramms umfasst die Arbeiten des Gebäudeunterhalts nicht in Detailtiefe. Somit werden nicht alle Maßnahmen abgebildet.

Ebenso werden weiterhin Arbeiten zu Konzepten, Bauwerksprüfungen, Wasserrechtsverfahren, Bebauungsplänen- und FNP Verfahren nicht abgebildet. Beim Vorhaben Voruntersuchungen der Mittelschule muss das weitere Vorgehen über Beschlüsse im Schulverband erarbeitet werden. Es ist zu empfehlen, die Machbarkeit zu analysieren, das Verfahren zur Planung vorzubereiten und die Förderkulisse zu prüfen.

Bei den Hochwasserbetrachtungen stehen vorrangig Hochwasserberechnungen zur Validierung der Bestandsgutachten und darüber hinaus weitere Gebietsbetrachtungen an. Teilweise erfolgten hier bereits Angebotsaufforderungen und erste Bearbeitungsschritte.

z.B.

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Hochwasserbetrachtung zwischen Wehr am Freibad und der Kläranlage in Hegelhofen und davon weiterführende Planungsleistungen

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Neubetrachtung Hochwasserbetrachtung südl. Eschach, Beginn Wasserrechtsverfahren für Teilgebiet

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Neubetrachtung Hochwasser im Bereich Attenhofen/Leibi

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Validierung der Hochwasserstudie in Wallenhausen

Für die Planungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs der Ganztagesbetreuung müssen Konzepte erstellt und darauf aufbauend Planungen zur Umsetzung erstellt werden. Hierzu sind erste Gespräche bereits geführt. Ebenso ist es angedacht, eine Machbarkeitsanalyse für die Turnhalle der Grundschule Nord zu erstellen. Es ist anzuraten, dies in Verbindung mit den Ergebnissen aus der Betrachtung der Ganztagesbetreuung zu erstellen.

Für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Kostenschätzungen soweit möglich ermittelt. Bei fehlenden Planunterlagen sind diese Schätzungen allerdings vage. Diese werden gesondert in den Haushaltsberatungen behandelt und durch die jeweiligen Beschlüsse des Stadtrats genehmigt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Er sagte dazu, dass seitens der Verwaltung sehr gute Arbeit geleistet worden sei. Mit dem Bauprogramm 2025 gebe man nur die Richtung vor, was man für Weißenhorn als wichtig erachte und welche Maßnahmen man umsetzen möchte. Letztendlich sei maßgeblich, welche Mittel in den Haushalt einfließen und was im Stadtrat beschlossen werde. Man müsse auch berücksichtigen, wie sich die Bezirks- und die Kreisumlage entwickeln werde. Im Mai sei wieder eine Klausurtagung des Stadtrates angedacht. Er erwähnte einige neue Maßnahmen, wie den Neubau des Feuerwehrgerätehauses, die Sanierung des Museumsensembles, die Sanierung der Mittelschule, die Kleinschwimmhalle und eventuell die Turnhalle. Die Maßnahmen laufen alle parallel. Vor allem für den Hochwasserschutz müsse man etwas tun, was die derzeitige Lage in Spanien erneut wieder zeige. Gemeindeübergreifender Hochwasserschutz sei notwendig und könne nur funktionieren, wenn alle Gemeinden mitmachen und Retentionsflächen schaffen. Es freue ihn, berichten zu können, dass die Landrätin Frau Treu, sich bereiterklärt habe, für den gesamten Landkreis die Koordinationsmaßnahmen dafür zu übernehmen.

Stadtrat Richter sprach seinen Dank für die Darstellung aus, in welche Richtung es gehen könne. Die Entscheidung welche Prioritäten wir setzen werden, falle in nächster Zeit. Zum Thema Kleinschwimmhalle sei richtungsentscheidend und wichtig, dass die Bauverwaltung beginnen und erste Maßnahmen und Schritte einleiten könne. Man nehme das Bauprogramm zur Kenntnis und könne diesem so zustimmen. Die Haushaltsberatungen entscheiden, was dann letztendlich umgesetzt werde.

Stadtrat Niebling sagte zum Hochwasserschutz, dass es sehr gut war, dass man zu diesem Thema eine Bürgerversammlung veranstaltet habe und dabei auch Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes und der Feuerwehr teilgenommen haben. Auch die Bürger haben sich mit guten Vorschlägen zu Wort gemeldet. Es wäre gut, wenn der Stadtrat Informationen über die Aktionspläne der Rettungsdienste und Feuerwehren erhalten würde. Darüber könne man im Stadtentwicklungsausschuss oder im Stadtrat diskutieren. Er fragte zu den vielen Projekten, die Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold im Bauprogramm aufgezeigt habe, ob man das überhaupt schaffen könne.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete, dass man diese Vielzahl an Projekten natürlich nicht abarbeiten könne. Wenn man aber bei einer Maßnahme nicht weiterkomme, könne man jonglieren und eine andere vorziehen. So habe man es letztes Jahr bereits gehandhabt.

Stadtrat Niebling sah sich darin bestätigt, dass man Prioritäten setzen müsse. In der angesetzten Klausurtagung müsse man entscheiden, welche Maßnahmen man vorrangig weiterbetreiben müsse. Er sehe beispielsweise die Kleinschwimmhalle und den Hochwasserschutz als wichtiger als die Weiterentwicklung des Rössle-Areals an.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erklärte dazu, dass das Projekt Wettbewerb Rössle-Areal mit dem Rahmenplan ende und man frühestens im Februar 2025 mit den Planungen anfange.

Stadtrat Fliegel ist auch der Meinung, dass es unmöglich sei, die ganzen anstehenden und aufgeführten Projekte 2025 in die Umsetzung zu bringen. Das Thema Hochwasser sei sehr aktuell und man habe verstanden, dass man das nur gemeinsam mit anderen Kommunen angehen könne. Außerdem fragte er nach dem Projekt im Feldtörle.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass es dazu ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gebe, aber keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein spezifisches Projekt.

Laut Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold werde das in dem Bereich geplante Regenrückhaltebecken wesentlich vergrößert als ursprünglich geplant.

Stadtrat Dr. Bischof bedankte sich für die Darstellung des Bauprogramms und freute sich über den geplanten gemeindeübergreifenden Hochwasserschutz, wie er auch in der Bürgerversammlung erörtert wurde. Er fragte bezüglich der Erschließung zum Bauvorhaben Feuerwehrhaus nach dem aktuellen Planungsstand des Kreisverkehrs beim V-Markt. Außerdem sprach er die Überprüfung der Brücken in Grafertshofen an, die wegen einer Engstelle höher geplant werden müssen.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold bestätigte die Überprüfung der Brücken in Grafertshofen und sagte, dass das Thema Kreisverkehr am V-Markt im November im Kreistag behandelt werde. Anschließend könne man in der Stadtratssitzung darüber berichten.

Beschluss:

„Das Bauprogramm für das Jahr 2025 wird in der dargestellten Fassung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in den Haushaltsentwurf aufzunehmen und dafür erforderliche Planungs- und Ausführungsangebote einzuholen.“

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Festsetzung der Teilfläche Fl.-Nr. 42 Gemarkung Oberreichenbach als Grünfläche

Sachverhalt:

Im Zuge des Ausbaus des Schloßprielwegs in Oberreichenbach hat die Stadt Weißenhorn das Grundstück mit der Fl.-Nr. 42, Gemarkung Oberreichenbach erworben. Auf diesem Grundstück wird im östlichen Bereich auf etwa 117,5m² eine Wendeplatte, sowie vier Parkplätze errichtet. Im westlichen Bereich sollen Bäume, sowie ein Sickerelement angelegt werden.

Bei einer späteren baulichen Nutzung der westlichen Teilfläche des Grundstücks, müsste die Stadt eine Nachzahlung in erheblicher Höhe tätigen, da der Bereich der Grünfläche eben als solche erworben wurde.

Durch die örtlichen Gegebenheiten des Schloßprielwegs besteht keine Möglichkeit im Zuge der Erschließung, das Niederschlagswasser durch eine Sickeranlage im Straßenkörper aufzufangen. Aufgrund der beengten Verhältnisse und der notwendigen Herstellung der Strom-, Wasser- und Kanalleitungen, ist es nicht möglich hier noch zusätzlich eine Sickeranlage im Straßenkörper zu bauen. Es wird eine anderweitige Versickerungsmöglichkeit benötigt und durch die Festsetzung der Grünfläche gewährleistet.

Nachdem es sich in dem Bereich des Schloßprielwegs um unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB handelt und hier demnach kein Bebauungsplan vorliegt, soll die Teilfläche der Fl.-Nr. 42 mit einer Größe von ca. 212,5m² als private Grünfläche festgesetzt werden. Diese Festsetzung gleicht einer Festsetzung im Bebauungsplan und sichert somit auch zukünftig die Versickerungsmöglichkeit des Niederschlagswassers.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt erinnerte an einen Vororttermin, bei dem ein Konsens mit allen Anwohnern gefunden wurde. Im vorderen Bereich der Fläche seien Stellplätze vorgesehen und eine Wendemöglichkeit und der hintere Bereich werde als Retentionsfläche für Straßenentwässerung benötigt. Die Planung des Bauamtes sei sehr gut, da man dabei überlegen müsse, wo das Wasser hinfließen könne. Daher sollte das Gremium den Beschluss in dieser Form fassen.

Stadtrat Kühle fragte dazu, ob das Wasser an der Stelle versickert werden müsse, obwohl man daneben den Reichenbach habe, der es aufnehmen könne. Er ging auf die Diskussion in der letzten Bauausschusssitzung ein, den Bereich nicht als Grünfläche herzustellen, sondern dass dieser durchaus als ein Baugrundstück in dem Gebiet sinnvoll wäre und man dort auch ein Minihaus oder Kleingebäude darauf zu stellen könnte und als ordentliches Baugrundstück handhaben.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, das Ziel sei, dass man es nicht direkt in den Reichenbach einleite, sondern das Wasser immer etwas zurückhalte. Die Funktion einer Retentionsfläche sei, Wasser nicht gleich in den Vorfluter einzuleiten, sondern verzögert. Darum verlange man in den Baugebieten Zisternen, dass die Leute Wasser auf ihren Grundstücken zurückhalten. Wenn das ganze Wasser in die Flüsse laufe, seien diese schneller überschwemmt.

Stadtrat Kühle sagte, dass diese Wendefläche genauso gut einen Rückhalt bergen, könne, die das Wasser dann stückweise abgebe. Er fragte zur weiteren Verfahrensweise mit dem Grundstück Fl.Nr. 42, ob das nur als Grünfläche geplant sei, damit das Wasser dort versickere oder solle noch etwas dort umgesetzt werden.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erklärte, dass momentan die Planung so sei, dass eine leichte Mulde hergestellt werde, die dieses Wasser zurückhalte. Man könne aber auch ein paar Obstbäume anpflanzen, es tatsächlich als natürlich gestaltete Fläche nutzen oder ein Spielgerät für kleine Kinder aufstellen. Man könne es wie eine Ausgleichsfläche sehen und diese Chance sollte man so einem Gebiet auch geben und diese schöne Fläche in diesem natürlichem Gebiet auch als solche nutzen und nicht zubauen. Beim Hochwasser sei man am Reichenbach entlanggefahren und es gab in dem Bereich schon Flächen, die relativ weit überstaut gewesen seien. Diese natürlichen Flächen seien gut und man werde sie künftig immer mehr brauchen und daher öfters einplanen müssen. Jedes Haus, dass man noch näher an diesen Bach hin baue, habe immer mehr das Problem, dass es überflutet werden könne. Die Planung der ganzen Straße sei so ausgelegt, dass das Wasser dort hingeleitet werde. Wenn man jetzt etwas Anderes beschließe, müsse die ganze Planung wieder geändert werden. Die Straße werde aber gerade schon gebaut.

Beschluss:

Die Teilfläche der Fl.-Nr. 42, Gemarkung Oberreichenbach, wird in einer Größe von ca. 212,5 m² als private Grünfläche festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 13:1

Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.

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5.

Ausgleichsflächenkonzept OsterbachtalNachtrag für Herstellung Feldwege

Sachverhalt:

Die Arbeiten für das Ausgleichsflächenkonzept, nahe Unteregg, erster Bauabschnitt sind weitgehend abgeschlossen. Die angrenzenden Feldwege, städtisch bzw. Gemeinde Roggenburg, bestehen teilweise als Graswege und wurden durch die Arbeiten, schwer in Mitleidenschaft gezogen, was auch bereits entsprechende Beschwerden ausgelöst hat. Prinzipiell hat die Baufirma den Weg im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.Dies ist aber bei einem Grasweg nicht möglich, weil die Fläche angesät werden muss und eine längere Ruhezeit erforderlich ist. Die anhaltend feuchte Witterung hat ebenfalls dazu beigetragen, dass der Untergrund sehr weich ist.

Von der Baufirma wurde nun ein Nachtragsangebot zur Wiederherstellung dieser Wege vorgelegt, abhängig vom Zustand des jew. Weges. Für Bereiche in welchem etwas Unterbau vorhanden ist, soll vom Weg ca. 10 cm Schlamm abgezogen werden und in gleicher Stärke Schotter eingebaut werden. Für Bereiche in denen kein Unterbau vorhanden ist müssten ca. 30 cm ausgebaut und durch Schotter ersetzt werden. Der städtische Weg westlich des Osterbaches ist auf eine Länge von ca. 425 m, je zur Hälfte mit 10 cm und 30 cm betroffen. Der Weg der Gemeinde Roggenburg, Länge ca. 100 m, liegt direkt östlich des Osterbaches, dieser Weg müsste mit 30 cm verbessert werden.

Das Nachtragsangebot vom 10.10.24, beläuft sich auf 33.329,52 €, es beinhaltet eine Fläche von ca. 1.700 m². Unter Berücksichtigung der erf. Fläche von 2050 m² würde sich der Wiederherstellungsaufwand auf 42.492,52 € belaufen.

Die angebotenen Einheitspreise sind nachvollziehbar und angemessen.

Der diesjährige HH-Ansatz bei 8800.9600 beträgt 380.000,-€, der erteilte Auftrag an die Firma beläuft sich auf 339.656 €. Hier besteht noch etwas Spielraum für zusätzliche Arbeiten. Ein Teil der Abrechnung fällt erst im Jahr 2025 an.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Er sei der Meinung, dass der Sachverhalt in der Sitzungsvorlage nicht ausreichend und verständlich genug dargestellt wurde. Daher machte er den Vorschlag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, den Sachverhalt zu prüfen und mit der Bauverwaltung zu klären und aufzuarbeiten und erneut dem Bauausschuss zur Behandlung vorzulegen. Man müsse die Konsequenzen für die angrenzenden Landwirte in die Überlegungen einbeziehen und beachten. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Richter schlug vor, in der Ausschreibung nachzuprüfen und zu kontrollieren, was darin genau beschrieben wurde, wie die Feldwege benutzt und wiederhergestellt werden müssen. Dies gebe vielleicht auch schon Klarheit.

Stadtrat Niebling ging auf seine diesbezüglich an die Verwaltung gerichtete E-Mail ein. Er habe sich die Lage vor Ort angeschaut und ihm sei aufgefallen, dass entlang des Osterbaches auf der östlichen Seite vorn nur ein Wiesenfeldweg war und einer der Grundstücksbesitzer dies gerne wieder so hergestellt hätte. Man müsse da keine großen Aufschotterungen machen und er fände es gut, wenn man es mit dem anderen Eigentümer ebenfalls absprechen würde. Es gebe dann keine Möglichkeit zur Durchfahrt in den sechs Monaten Anwachszeit und es wäre schön, wenn man den Eigentümer für dieses Entgegenkommen angemessen entschädigen würde. Er begrüße es, dass man das Thema noch einmal prüfen wolle, um einen Konsens zu finden. Er habe Kenntnis davon, dass die Firma, die den Auftrag bekommen habe, zumindest einmal gefragt wurde, ob die Kosten plausibel seien, die diese angesetzt haben und es wurde explizit von der ausführenden Firma noch einmal bestätigt, dass da alles mit drin sei, inklusive der Herstellung dieser Wege. Man setze hier ein Projekt für die Natur um und auf der anderen Seite wolle man dann irgendwelchen Schotter und Kies verwenden. Dann wäre es ökologischer gewesen, die Maßnahme gar nicht umzusetzen.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte abschließend, dass er den Antrag zur Geschäftsordnung stelle, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und zu überlegen, ob es eine Alternative gebe, das gleiche Ziel zu erreichen.

Beschluss:

„Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Es sollen Überlegungen angestellt werden, ob es eine Alternative gibt, um das gleiche Ziel zu erreichen.“

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Anfragen der Stadträte

6.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Jürgen Bischof

Stadtrat Dr. Bischof fragte, wann seine früheren Anfragen beantwortet werden. Er bitte die Verwaltung um Durchsicht, welche Anfragen noch offen seien und um eine möglichst zeitnahe Beantwortung.