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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aus der Sitzung des Stadtrates vom 20.10.2025

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1.1.

Bekanntgaben - Anfrage Stadträtin Janjanin - Verlegung des Wochenmarktes am Samstag auf den Hauptplatz

Bürgermeister Dr. Fendt nahm Stellung zu einer Anfrage von Stadträtin Janjanin. Diese hatte vor geraumer Zeit nachgefragt, ob es möglich wäre, den Wochenmarkt am Samstag dauerhaft auf den Hauptplatz zu verlegen. Dies sei einmalig geschehen, da der Samstagsmarkt aufgrund des Street Food-Marktes auf den Hauptplatz verlegt werden musste. Diese Maßnahme wurde von den Marktbeschickern positiv aufgenommen.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass man die Marktfieranten kontaktiert habe. Es hätten sich leider nur acht zurückgemeldet. Von diesen wünschten sich sieben den Verbleib am bisherigen Standort, dem Kirchplatz. Nur einer der Rückmeldenden sei offen für eine Verlegung gewesen. Aufgrund der Rückmeldungen wird der Wochenmarkt am Samstag auf dem Kirchplatz bestehen bleiben.

Die Stadträte Keller und Ritter waren zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal.

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1.2.

Bekanntgaben - Anfrage Stadträtin Probst - künftige Unterstützung des Igelhilfevereins

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass eine Anfrage von Stadträtin Probst im Vorfeld der Sitzung eingegangen sei. Diese bezog sich darauf, wie sich die Stadt Weißenhorn die künftige Unterstützung des Igelhilfevereins vorstellen könne. Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass dies in den Vereinsförderrichtlinien festgelegt ist.

Die Stadträte Keller und Ritter waren zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal.

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1.3.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Flächennutzungsplan

Bürgermeister Dr. Fendt nahm Stellung zu folgender Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Stadtrates vom 26.05.2025:

„Stadtrat Dr. Bischof brachte einen Zeitungsbericht vom 21.05.2025 mit. Darin wurde berichtet, dass die Gemeinde Roggenburg ihren Flächennutzungsplan fortschreibt und hierfür einen Zeitraum von eineinhalb Jahren vorsieht. Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, warum die Fortschreibung in Weißenhorn bereits fünf Jahre gedauert habe und eine Fertigstellung noch nicht absehbar sei. Er bat darum, dies abzuklären und herauszufinden, warum die Gemeinde Roggenburg dies in 1,5 Jahren umsetzen möchte, während die Stadt Weißenhorn es nicht einmal innerhalb einer Wahlperiode schafft, obwohl man mit der Fortschreibung in Weißenhorn zu Beginn der Amtsperiode begonnen hat.“

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Ausführliche Stellungnahme der Verwaltung in das Protokoll aufgenommen werde.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Roggenburg hat gemäß Ihrer Bekanntmachung im Juni 2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) zu aktualisieren. Grundstückseigentümer bzw. Bürgerinnen und Bürger wurde zunächst die Möglichkeit gegeben, Anträge auf Änderungen des FNP bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wollte dann erst den Umfang der Aktualisierung des Flächennutzungsplanes festlegen. Die Gemeinde Roggenburg plant daher keine Neuaufstellung des FNP, sondern partielle Änderungen/Anpassungen. Die Stadt Weißenhorn stellt Ihren Flächennutzungsplan samt dem dazugehörigen Landschaftsplan vollständig neu auf. Dies stellt einen völlig anderen Bearbeitungsaufwand für die beauftragten Büros und die Verwaltung dar. Die Fortschreibung des FNP schreitet dennoch, wenn auch langsam, kontinuierlich voran. Die verzögerte Bearbeitung hat mehrere Ursachen. Das beauftragte Planungsbüro wollte die Bearbeitung des Landschaftsplans entgegen der ursprünglichen Vereinbarung nicht selbst, sondern von einem anderen Büro durchführen lassen, mit dem es jedoch kein Vertragsverhältnis und keinen diesbezüglichen Vergabebeschluss gab. Der Landschaftsplan/Umweltbericht wurde daher nach dem Einholen entsprechender Beschlüsse im Stadtrat neu ausgeschrieben und neu vergeben. Mit der Bearbeitung des Landschaftsplans wurde zwischenzeitlich begonnen, eine interne Auftaktveranstaltung hat stattgefunden. Derzeit finden die Biotopkartierungen statt. In der Stadtratsklausur im Mai dieses Jahres war die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ebenfalls Thema. Es wurden potentielle Entwicklungsflächen für Gewerbe und Sportanlagen im Bereich der Kernstadt diskutiert und priorisiert. In einer weiteren Stadtratsklausur im November dieses Jahres möchte die Verwaltung zusammen mit unserem Planungsbüro ergänzend potentielle Entwicklungsflächen für Gewerbe in den Ortsteilen sowie für Wohnen im gesamten Stadtgebiet besprechen und festlegen. Für Anfang 2026 ist ein Scopingtermin mit den Fachbehörden geplant, um den (bereits im Westlichen fertigen) Vorentwurf mit diesen abzustimmen. Aufgrund seit 2023 dauerhaft vakanter Stellen im Fachbereich Planen und Bauen wurde die Fortschreibung des FNP von der Verwaltung nicht mit absoluter Priorität behandelt. Aus dem Gremium kamen im Rahmen der Neuvergabe des Landschaftsplans Stimmen, welche die Notwendigkeit der Fortschreibung des FNP insgesamt in Frage stellten. Die Stadt hat nach wie vor einen rechtsgültigen FNP. Auch sind die weiteren potentiellen baulichen Entwicklungen (B-Pläne Feldtörle, Bubenhausen Obere Straßäcker 3. Bauabschnitt, Weißenhorn Nord V) entweder bereits mit dem aktuellen Flächennutzungsplan möglich oder aber können durch partielle Änderungen umgesetzt werden.

Die Stadträte Keller und Ritter waren zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal.

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1.4.

Bekanntgaben - Anfrage Stadträtin Probst - Luftreiniger an Kindertageseinrichtungen und Schulen

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass Stadträtin Probst im Vorgang der Sitzung eine weitere Anfrage an die Verwaltung gesendet hatte. Dabei fragte sie, warum die Luftreinigungsgeräte an Schulen nicht mehr in Betrieb seien. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass dies mit den Schulleitungen abgesprochen worden sei, da die Geräte als störend wahrgenommen wurden und demzufolge abgeschaltet wurden.

Stadtrat Ritter war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal.

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2.

Fachbereich 4. Kommunale Wärmeplanung

SR 111/2025

Sachverhalt:

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Weißenhorn wurden die erforderlichen Daten zur Bestands- und Potenzialanalyse erhoben und ausgewertet.

Auf Basis dieser Datengrundlage wurde ein Zielszenario für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung sowohl in der Kernstadt als auch in den einzelnen Ortsteilen konzipiert.

Die kommunale Wärmeplanung wurde nach den Vorgaben des Bayrischen Klimaschutzgesetztes erstellt, dies schreibt eine Klimaneutralität bis 2040 vor.

Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat am 20. Juni 2022 beschlossen, das Ziel der Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2036 zu verfolgen. Ein ergänzendes Zielszenario für dieses frühere Zieljahr kann beim Büro Steinbacher in Auftrag gegeben werden.

Nach der Kenntnisnahme durch den Stadtrat werden die entsprechenden Unterlagen für die Dauer von 30 Tagen im Rathaus sowie auf der offiziellen Internetseite der Stadt Weißenhorn öffentlich ausgelegt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Rückmeldungen werden anschließend geprüft und – sofern möglich – in die weitere Planung integriert.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Niebling in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass die Präsentation vom Büro Steinbacher-Consult hervorragend war. Man konnte hier auch sehen, dass die Fernwärmeanbindung, die von der Stadt Weißenhorn und dem Landkreis Neu-Ulm gemeinsam vorangetrieben wird, einen großen Nutzen bringt. So könne man Energie nutzen, die ohnehin schon vorhanden sei. Der Müll wird verbrannt. Die Bürger Weißenhorns würden die Wärme zu einem vergleichsweise günstigen Preis bekommen, im Vergleich zu einem Gasanschluss. Dies seien immense Vorteile. Im Vergleich zu ganz Bayern steht die Stadt Weißenhorn hier um einiges besser da. Natürlich sollte man dieses Fernwärmenetz weiter ausbauen. Dies gilt insbesondere für Ortsteile, in denen es keine Fern- oder Nahwärme gibt. Der Stadtteil Emershofen ist dabei, dies über eine Hackschnitzelanlage, die von einem Landwirt betrieben wird, auszubauen. Auch in Wallenhausen wird die Fernwärme durch die Biogasanlage eines Landwirts erzeugt. Hier sind bereits Leitungen bis in den Ort Wallenhausen bis zu den Bürgerstuben gelegt. In Grafertshofen gibt es ebenfalls eine Biogasanlage, deren Wärme lokale Wohnungen und städtische Gebäude versorgt. Leider gibt es Stadtteile wie Biberachzell, Oberreichenbach, Bubenhausen und Attenhofen, die nicht in diesen Genuss kommen. Sie müssen weiterhin auf teurere Energie wie Öl setzen. Neuere Gebäude werden dagegen vermutlich mit Wärmepumpen ausgestattet. Stadtrat Niebling ist der Meinung, dass man mit diesem Wärmeplan, der nun auch der Bürgerschaft vorgelegt wird, ein Signal setzen könne. Interessierte, die hier in Aktion treten wollen, könnten so ein Angebot finden, das auch von der Stadt Weißenhorn unterstützt wird, so wie es bereits in Emershofen der Fall ist. Diese könnten nun die Initiative ergreifen, um hier etwas voranzubringen. Stadtrat Niebling fügte hinzu, dass Herr Krauß vom Fachbereich Planen und Bauen bei den ersten Fragen sicherlich auch unterstützen könne. Stadtrat Niebling möchte noch darauf hinweisen, dass der Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. – LEADER – ein Förderprogramm für erneuerbare Energien, beispielsweise für Hackschnitzelanlagen oder Biogasanlagen, eingestellt habe. Man könne dort ebenfalls Fördergelder nutzen. Das sei besonders hilfreich, um solche Dinge in Gang zu setzen und Bürger ins Boot zu holen, die hier etwas anbieten wollen. Dies wäre ein großer Nutzen für die Stadt Weißenhorn. Er könne sich vorstellen, dass man hier relativ schnell vorankomme, allerdings glaube er nicht, dass die Stadt Weißenhorn bis 2036 so weit sei, dass sie sich vollständig autark versorgen könne. Hierzu müssten tatsächlich alle Gebäude mit Wärmepumpen ausgestattet oder extrem gedämmt werden. Man müsse sich einmal vorstellen, welche extremen Kosten dies für die Bürgerschaft bedeuten würde, die dies nicht in der Zeit umsetzen können oder das Geld hierfür nicht haben. Deshalb werde Stadtrat Niebling diesem zweiten Beschlussvorschlag auf keinen Fall zustimmen. Das Land Bayern sei sehr überambitioniert, dies hinzubekommen. Man habe nun die Debatte in Hamburg gesehen, als man ein Bürgerbegehren gestartet habe. Dort sei man nicht sehr glücklich darüber, welche Anstrengungen und Kosten auf die Industrie im Wohnungsbau in den nächsten Jahren zukommen werden. Die CSU-Fraktion und Stadtrat Ritter von der FDP sind der Meinung, dass diese Wärmeplanung ein guter Ansatz ist, um in den Ortsteilen, die noch nicht mit Biogas oder Fernwärme versorgt sind, weitere Fortschritte zu erzielen. Jedoch wird von Seiten der CSU-Fraktion und des Stadtrats Ritter von der FDP eine weitere Erhöhung der finanziellen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt, um sie noch schneller zu veranlassen, enorme Summen zu zahlen.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass dies aufgenommen wurde, um deckungsgleich mit der Beschlussvorlage zu sein. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Stadtverwaltung denke, dass man dies schaffe. Es handele sich lediglich um einen entsprechenden Abgleich zu den bestehenden Beschlüssen. Es sei jedoch möglich, über die beiden Beschlussvorschläge getrennt abzustimmen.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Richter in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Richter bedankte sich für die Organisation der Veranstaltung der vergangenen Woche. Er sei im Vorgang bereits mit Herrn Krauß vom Fachbereich Planen und Bauen im Austausch gewesen, wie man dies am besten organisiere und durchführe. Stadtrat Richter ist der Meinung, dass es sehr gut sei, die Bürger frühzeitig in die Wärmeplanung miteinzubeziehen, um Missverständnisse auszuräumen. Hier möchte Stadtrat Richter an die Wortmeldung des Stadtratskollegen Niebling anschließen. Es bedeute keineswegs, dass, wenn man sage, dass die Stadt Weißenhorn das Ziel habe, 2036 CO₂-neutral zu sein, in jedes Haus und jeden Heizungskeller eingegriffen würde. Es gehe darum, bis dahin ein Konzept zu entwickeln, um die Stadt Weißenhorn grundsätzlich mit CO₂-freier beziehungsweise erneuerbarer Energie zu versorgen. Aus diesem Grund mache es Sinn, die Wärmeplanung zweigleisig fahren zu lassen. Einerseits mit dem übergeordneten Ziel 2040 und andererseits mit einem relativ geringen Aufwand für das Ziel 2036. Dies sei keineswegs so zu verstehen, dass man den Bürgerinnen und Bürgern Vorschriften macht oder sie zum Umstieg zwingt. Dazu gebe es die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz, und dies sei auch letzten Dienstag dargestellt worden. Wer dies aufmerksam verfolgt hatte, dem war klar, dass es hierfür noch andere Fristen gebe. Dies lässt den Bürgerinnen und Bürgern auf jeden Fall einen Spielraum, sich entsprechend zu entscheiden. Aus diesem Grund, so Stadtrat Richter, sollte man diesen geringeren Aufwand betreiben und hier eine parallele Darstellung für 2036 durchführen, da Weißenhorn diesbezüglich verhältnismäßig gut aufgestellt sei. Man sei aus zwei Gründen verhältnismäßig gut aufgestellt. Zum einen, weil man diese kommunale Wärmeplanung frühzeitig auf den Weg gebracht habe. Die Stadt Weißenhorn sei eine der ersten Kommunen gewesen, die den entsprechenden Förderantrag gestellt und die Beauftragung erteilt habe. Die Stadt Weißenhorn sei auch infrastrukturell positiv aufgestellt. In der Kernstadt, in Hegelhofen und Grafertshofen bestehe die Möglichkeit, den Wärmebedarf weitgehend mit Fernwärme zu decken. Eine Herausforderung werde jedoch die Versorgung der Ortsteile sein, wobei es auch hierfür entsprechende Lösungen gebe. Es sei nicht so, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen auf Gedeih und Verderb auf Heizöl angewiesen seien, sondern es müssten eben auch innovative neue Konzepte entwickelt werden, die passend für die Ortsteile sind. In der Region gebe es funktionierende Beispiele. Stadtrat Richter nannte als Beispiele Beuren und die Gemeinde Tomerdingen, einen Stadtteil von Dornstadt, bei denen entsprechende Lösungen umgesetzt wurden. Dies müsse auch unter dem Stichwort „Power to Heat“ weitergedacht werden, also Strom in Wärme zu verwandeln. Dies seien alles Möglichkeiten und Nutzungen, die man in einem weiteren Schritt oder in weiteren Schritten nach Fertigstellung dieser kommunalen Wärmeplanung detaillierter untersuchen müsse, um schrittweise eine passende Lösung für die Stadtteile zu finden. Zusammenfassend sagte Stadtrat Richter, dass man hier auf einem guten Weg sei – sowohl mit dieser Wärmeplanung als auch mit der Infrastruktur – und man sollte diesen parallelen Weg mit dem Ziel 2036 weiterverfolgen.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Biberacher in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Biberacher war ebenfalls bei der öffentlichen Veranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung und sei enttäuscht gewesen, was hier bzgl. der Ortsteile herausgekommen sei. Er werde diese Ziele zur Kenntnis nehmen, aber ohne ein bestimmtes Datum zu nennen, da man das städtisch angestrebte Ziel zur Klimaneutralität kaum einhalten könne. Milliardenkosten pro Jahr die für Maßnahmen des Klimaschutzes könnten weder von den Unternehmen noch von den Privatpersonen und der Kommunen alleine gestemmt werden. Klimaschutz sei für die Umwelt und die Gesundheit enorm wichtig und müsse kontinuierlich mit sinnvollen Zielen bestückt werden und vor allem für jeden bezahlbar bleiben. Die neuen angestrebten Ziele im Grundgesetz Deutschland 2045 Klimaneutral zu machen seien deshalb kaum zu erreichen und würden kaum mehr als einen symbolischen Nutzen bringen. „Aktuell stoße Deutschland weniger als 1,3 % der weltweiten Treibhausgase aus, in den kommenden beiden Jahrzehnten dürfte der Anteil auf unter ein Prozent fallen“, so Herr Frondel Leiter des Bereichs „Umwelt und Ressourcen“ beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung. Des Weiteren fehlen Stadtrat Biberacher bei diesen Ausführungen viele der Dörfer, die laut diesen Aufzeichnungen überhaupt nicht mit einbezogen oder berücksichtigt würden. Beim Klimaschutz dürfe es keine wirtschaftliche Unrentabilität wie z. B. bei der Fernwärme geben, vielmehr müsse jede denkbare Lösung und Planung verfolgt werden, um auch die Dörfer klimaneutraler zu gestalten.

Nach weiterer Diskussion wurde über beide Beschlussvorschläge getrennt abgestimmt.

Beschluss 1:

Der Stadtrat nimmt das im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erarbeitete Zielszenario zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis 1: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss 2:

Es soll ein ergänzendes Zielszenario bis zum Jahr 2036 beim Büro Steinacher-Consult beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis 2: 11:8

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

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3.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble – Ausführungsstand und Kostendarstellung

SR 112/2025

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats vom 31.03.2025 wurden der Bauverlauf und die bis dahin aufgetretenen unvorhergesehenen Leistungen, sowie die Kostendarstellung dargestellt.

Der Bauablauf schreitet erfolgreich voran und die Kostenfortschreibung wird dem Stadtrat erneut zur Information vorgelegt.

In der Sitzung am 31.03.25 wurde weiterführend beschlossen, Nachträge im Rahmen der ursprünglichen Kostenschätzung freizugeben und den Stadtrat darüber zu informieren.

Folgende Nachträge sind seit dieser Sitzung entstanden und liegen innerhalb des Bauvolumens von 18 Mio.€.

Zimmerei Kray/Oberes Tor:

LV 003: Nachtrag 8 über 46.339,09 € (korrigierter Nachtrag 7!)

Beinhaltet u.a. Verlängerung Baustelleneinrichtung, Mehrmengen Schleppdach

Beinhaltet u.a. Mehrmengen Fußschwelle, Aufschieblinge

LV 003: Nachtrag 9 über 37.393,82 € (korrigierter Nachtrag 8!)

Beinhaltet u.a. Unvorhergesehenes am Turm

Beinhaltet Hauptturm, Kaiserstiel

Beinhaltet u.a. Hauptturm fehlender Windverband, Rückbau Aufmauerung

Dachdecker/ Spengler Obers Tor/ Kray:

LV 004: Nachtrag 4 über 30.023,70 €

Beinhaltet u.a. Verlängerung Baustelleneinrichtung, Mehrung Eindeckung Mönch/ Nonne, Kupferverkleidung

Baumeisterarbeiten:

LV 006: Nachtrag 2 über 3.558,40 €

Zimmerei Deckenbalken:

LV 007: Nachtrag 6 über 40.234,61 € (korrigierter Nachtrag 4!)

Beinhaltet u.a. Instandsetzung Fachwerkwand Woll- Waaghaus

Sicherung Mittelwand Woll-Waaghaus

Blindboden wurde unvorhergesehen erforderlich

Anpassung an die Installation

Zusätzlicher Einbau Stahlträger

Sicherung zusätzlicher Bauzustände

LV 007: Nachtrag 7 über 50.517,57 € (korrigiert Nachtrag 5!)

Beinhaltet u.a. Abbruch und Entsorgung von Einbauten, Sicherung Mittelwand Woll-Waaghaus

Anpassung Türöffnungen

LV 007: Nachtrag 8 über 51.849,37 € (korrigiert Nachtrag 6!)

Beinhaltet u.a. Mehrungen Laufboden

Mehrungen Beilaschungen

Mehrungen Höhenausgleich

Die Darstellung der Nachträge 8+9 zum LV 003, sowie Nachtrag 4 zum LV 004 und Nachtrag 6-8 zum LV 007 liegen inhaltlich der Sitzungsvorlage bei um die Schadenslage zu erklären und darzustellen.

Fensterarbeiten:

LV 017:

Nachtrag 1 über 5.085,39 €

LV 017:

Nachtrag 2 über 3.431,48 €

LV 017:

Nachtrag 3 über 496,97 €

ELT Anlagen:

LV 013:

Nachtrag 1 über 850,74 €

LV013:

Nachtrag 2 über Gutschrift -3.593,80 €

LV 013:

Nachtrag 3 über 20.229,14 €

LV 013:

Nachtrag 4 über 18.154,66 €

HLKS Heizung/ Sanitär:

LV 015:

Nachtrag 1 über 3.938,85 €

LV 015:

Nachtrag 2 über 5.597,87 €

HLKS Lüftung:

LV 016:

Nachtrag 1 über 13.113,10 €

Nachträge im Bereich der Honorare,

aufgrund besonderer Leistung, Umplanungen und Wiederholungen im bisherigen Bauverlauf:

Objektplanung BBD: 31.877,51 €

Architekt Gestaltung Thöner: 58.982,12 Lichtplanung LPH 6-8 Nachbeauftragung

Tragwerksplanung: 2.997,42 €

HLKS Planung: 16.288,34 €

Vermessung: 1.701,70 €

Die aufgeführten Nachträge liegen innerhalb der ursprünglichen Kostenberechnung vom 06.09.2023 des Architekturbüros Beer, Bembé, Dellinger und damit innerhalb des bereitgestellten Gesamtvolumens von 18 Mio. Euro für das Vorhaben. Bereits mit Beschluss vom 31.03.2025 wurde der erste Bürgermeister bevollmächtigt Nachträge in diesem Rahmen freizugeben.

Die Arbeiten der Hauptgewerke Baumeister und Zimmerei im Kray Haus und an den Deckenbalken aller Gebäude ist sehr weit fortgeschritten und kalkulierbar. Wir weisen darauf hin, das im Bereich der Zimmereiarbeiten im Woll- und Waaghaus ebenfalls Mehrungen und Planungsanpassungen an den vorgefundenen Objektzustand zu erwarten sind. Die Arbeiten sind hier aufgrund der nacheinander erfolgten Vergabe noch nicht so weit fortgeschritten und abgerechnet.

Die Kostenprognose vom 29.09.2025 vom Büro Dr. Schütz wurde an den Baufortschritt, die Kostenumschlüsselung und die Entwicklung der Nachträge angepasst und aktualisiert. Der Baufortschritt und die Gesamtkostenentwicklung sind auch im Rahmen der vorliegenden Kostenprognose von 18 Mio. abgedeckt und Puffer für unvorhergesehenes vorhanden.

Die dritte Förderrate der Städtebauförderung über 707.000,-€ ist im September bei der Stadtkasse eingegangen. Somit sind zwischenzeitlich bereits Fördergelder von der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben in Höhe von gesamt 2.089.800 € eingegangen.

Der Bewilligungsbescheid vom Kulturfonds zur Förderung der Lüftungsanlage ist am 29.9.25 im Wege der Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung über 115.300,-€ eingegangen.

Der Beschluss vom 31.3.25 lautete „Der Bürgermeister wird ermächtigt, Nachträge freizugeben, sofern die ursprüngliche Kostenberechnung vom 6.9.2023 bzw. die Kostenprognose vom 12.3.2025 nicht überschritten werden“. Dieser Beschluss wird angepasst, da die Kostenprognose eine sich verändernde Kontroll- und Prüfliste darstellt, welche erforderliche Kostenpuffer je nach Vergabe- und Baufortschritt anpasst.

Die Verwaltung schlägt somit vor, den Beschluss auf die Gesamtsumme von 18,0 Mio.€ der Kostenprognose zu erlassen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

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Die inzwischen erfolgten Nachträge werden zur Kenntnis genommen und gebilligt, bzw. beauftragt.

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Der erste Bürgermeister wird weiterhin ermächtigt, Nachträge zu beauftragen, sofern die ursprüngliche Kostenberechnung vom 06.09.2023 vom Büro Beer, Bembé, Dellinger für das Gesamtvorhaben von 18 Mio. € eingehalten wird und die Kostenprognose vom 29.09.2025 in Hinblick auf die Gesamtsumme von 18 Mio. € nicht überschritten wird.

-

Über die Nachträge ist der Stadtrat weiterhin zu informieren.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Vergabe Asphaltarbeiten Daimlerstraße

SR 115/2025

Sachverhalt:

Der Zustand der Daimlerstraße im südlichen Bereich wird bereits seit längerem beanstandet. Eine Sanierung wurde auch deshalb zurückgestellt, weil für die Erschließung des GG Feldtörle in die Fahrbahn zur Daimlerstraße eingegriffen wird, wenn die herzustellenden Stichleitungen in die jew. Hauptleitung eingebunden werden. Der Zustand im Bereich der Einmündung zur Röntgenstraße hat sich in diesem Jahr massiv verschlechtert. Vom Bauhof wurde mit wenig Erfolg, laufend Reparaturasphalt in die Schlaglöcher eingebracht. Es wurde daher kurzfristig ent-schieden, einen Teilbereich der Fahrbahn mit einer Länge von ca. 90 m, noch in diesem Jahr zu erneuern, weil im anstehenden Winter keine Reparaturen erfolgen können.

Sieben Firmen wurden zur Angebotsabgabe gebeten. Zum Submissionstermin haben 6 Firmen ein Angebot abgegeben.

Das günstigste nachgerechnete Bruttoangebot beläuft sich auf 57.176,94 €, der Zweitbieter liegt bei 62.131,01€, das höchste Angebot beläuft sich auf 118.064,62.

Finanzmittel stehen im Vermögenshaushalt bereit, weil für die Erschließung des GG Feldtörle ein Ansatz i.H. von 400.000,-€ bereit gestellt wurde und nicht ausgeschöpft wird.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag zur Erneuerung eines ca. 90 m langen Teilabschnitttes der Daimlerstraße im Bereich der Röntgenstraße wird an den Mindestbieter mit einer Bruttoangebotssumme i.H. 57.176,94 € erteilt.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Verordnung der Stadt Weißenhorn über die Sperrzeit (Sperrzeitverordnung)

SR 88/2025

Sachverhalt:

Die bisherige Verordnung über die Sperrzeit und Anzeige von Faschingsveranstaltungen in Weißenhorn vom 15.11.2005 gilt gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Landesstraf- und Verordnungsgesetz und wie in der Verordnung auch klarstellend genannt, für 20 Jahre, somit bis zum 31.12.2025. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Regelungen zur Aufhebung der Sperrzeit wie gehabt auch seitens des Stadtrates beibehalten werden sollen. Daher ist eine neue Verordnung durch den Stadtrat mit Inkrafttreten ab 01.01.2026 zu beschließen.

Die neue Verordnung wurde an das aktuelle Muster der Verordnung über die Sperrzeit angepasst.

Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Aufrechterhaltung der Sperrzeitregelung.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Die Verordnung der Stadt Weißenhorn über die Sperrzeit (Sperrzeitverordnung) wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen und tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Fachbereich 3: Erhöhung der Freibadgebühren ab 2026

SR 116/2025

Sachverhalt:

Im Jahr 2025 gab es knapp 91.000 Besucher, dennoch weist das städtische Freibad Weißenhorn jedes Jahr ein erhebliches Defizit auf. Im Jahresabschluss für das Jahr 2023 belief sich der Verlust auf knapp 516.000 Euro. Um einen wirtschaftlich ausgeglichenen Betrieb zu gewährleisten, wären Eintrittspreise notwendig, die aus sozialer Sicht nicht vertretbar wären.

Trotzdem ist es aufgrund der angespannten Haushaltslage sowie der steigenden Betriebs-, Energie- und Personalkosten unerlässlich, die Eintrittspreise anzupassen, um das Defizit zu verringern.

Zur Orientierung bei der Neufestsetzung der Gebühren wurden die Eintrittspreise benachbarter Freibäder herangezogen, darunter die der Stadt Senden, das Donaubad in Neu-Ulm, das Waldbad Günzburg, das Freibad Ehingen und das Parkbad Laupheim.

Demnach soll der Tageseintritt für Erwachsene ab der Badesaison 2026 von bisher 4,00 € auf 5,00 € steigen. Die Eintrittsgebühr für Kinder ab 6 Jahren wird von 1,50 € auf 2,00 € angehoben. Damit bleibt Weißenhorn im regionalen Vergleich weiterhin eines der günstigsten Freibäder für Kinder. Kinder unter 6 Jahren erhalten auch künftig freien Eintritt.

Auch die Preise für Mehrfachkarten werden angepasst: Die 10er-Karte für Erwachsene erhöht sich von 30,00 € auf 38,00 €, die 10er-Karte für Kinder kostet statt 12,00 € nun 15,00 € und die Jahreskarte für Erwachsene steigt von 50,00 € auf 65,00 €.

Aus sozialer Rücksicht werden die Preise für Jahreskarten für Alleinerziehende nur moderat angehoben – von 56,00 € auf 65,00 € –, was einer Erhöhung von etwa 16 % entspricht, um diese Zielgruppe weiterhin zu entlasten.

Ergänzend zur allgemeinen Gebührenerhöhung wird ab der Saison 2026 ein Abendtarif für Erwachsene eingeführt: Der Eintritt ab 17:00 Uhr kostet dann nur noch 3,00 €. Dieses Angebot soll zusätzliche Besucher in den frühen Abendstunden ansprechen und somit die Auslastung des Freibads verbessern.

Die Gebührenerhöhung soll das städtische Freibad auch für die kommenden Jahre fit machen und die Einnahmen durch Badegebühren um jährlich ca. 35.000 € erhöhen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof bedankte sich für die Untersuchung. Es sei interessant gewesen, auch einmal die Gebühren der anderen Orte zu sehen. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW begrüßt den Abendtarif sehr. Es wäre unangemessen, für nur ein oder zwei Stunden Schwimmen fünf Euro zu verlangen. Allerdings hätten fast alle anderen Gemeinden oder Bäder in der Umgebung einen Familientarif, wenn man diese nun mit unserem vergleiche. Im Donau Bad beispielsweise, das schon einiges mehr bietet, gibt es eine Familienkarte für eine Kleinfamilie, also einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder, für 7,50 Euro. Für eine Großfamilie mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern kostet diese 12 Euro. Wenn von den neuen Tarifen der Stadt Weißenhorn ausgegangen wird und zwei Erwachsene mit drei Kindern kommen, dann würden 10 Euro für die Erwachsenen gezahlt werden müssen und für die Kinder, je nach Alter ab 6 Jahren, nochmals je zwei 2 Euro. Insgesamt also 16 Euro. Die Stadt Weißenhorn wäre somit 4 Euro teurer als das Donau Bad. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW denkt, dass man mit diesen angehobenen Tarifen zurechtkommen kann. Das gilt für die Erwachsenen und die Kinder. Aber nur, wenn es eben auch in Weißenhorn einen solchen Familien-Tarif gebe. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte deshalb einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Es wird beantragt, für eine Kleinfamilie (ein Erwachsener und bis zu drei Kinder) einen Familientarif von 7,50 Euro und für eine Großfamilie (zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder) einen Familientarif von 10 Euro anzusetzen. Somit wäre man noch ein wenig günstiger als das Donau Bad. Dies würde die Fraktion der Freien Wähler/WÜW im Vergleich für angemessen halten. Dies sei der erste Punkt, den die Fraktion der Freien Wähler/WÜW beantragen wolle. Der zweite Punkt betreffe die Jahreskarte. Hier sieht die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ein Missverhältnis. Die reguläre Jahreskarte soll von 50 Euro auf 65 Euro angehoben werden. Dies entspreche einer Erhöhung um 30 Prozent. Dies sei ein sehr großer Sprung. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist der Meinung, dass 60 Euro ausreichend wären. Dies entspräche einer Anhebung um 20 Prozent. Stadtrat Dr. Bischof kam auf einen weiteren wichtigen Punkt zu sprechen. Die ermäßigte Jahreskarte sei, so schön dies auch für die Personen sei, für welche diese Ermäßigung gelte, bisher extrem günstig. Sie kostete bisher nur 27,50 Euro. Natürlich gebe es auch Personen, für die dies schön sei, die fast täglich ins Freibad kommen und zu diesem ermäßigten Tarif das ganze Jahr das Freibad besuchen können. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist der Meinung, dass man hier, wenn man beispielsweise in die anderen Orte schaut, tatsächlich ein wenig mehr verlangen könnte. Es wurden 35 Euro vorgeschlagen, man könnte aber auch 40 Euro verlangen. Dann entspräche dies dem Verhältnis der ermäßigten zur regulären Einzelkarte. Bei der Jahreskarte ist dies ein wenig aus dem Verhältnis geraten. Der konkrete Vorschlag der Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist, die Jahreskarte für Erwachsene auf 60 Euro und die ermäßigte Jahreskarte auf 40 Euro festzusetzen. Stadtrat Dr. Bischof bittet um Abstimmung. Dies sei der weitergehende Beschlussvorschlag, da damit geringere Gebühren für die Stadt Weißenhorn verbunden wären.

Stadtrat Richter bedankte sich für den Vergleich mit den anderen Freibädern. Hier sehe man, dass man mit den neu kalkulierten Gebühren in einem vertretbaren Bereich liege. Vor allem müsse man auch berücksichtigen, wie alt die Gebühren der anderen Kommunen sind, die hier gelistet wurden, und dass diese vielleicht ebenfalls über Erhöhungen nachdenken. Stadtrat Richter ist der Ansicht, dass die Stadt Weißenhorn im Vergleich nicht schlecht dasteht. Der SPD-Fraktion ist im Bereich der Zusatzkarten eine Frage aufgekommen. Stadtrat Richter schlug vor, das System zu vereinfachen. Es gibt eine Zusatzkarte für Jugendliche, eine Zusatzkarte für Schüler und Studenten und eine Zusatzkarte für 6- bis 15-Jährige. Zwei Karten haben den gleichen Betrag, eine davon hat einen anderen Betrag. Stadtrat Richter fragte nach, ob man diese nicht zu einer Zusatzkarte für Kinder und Jugendliche zusammenfassen könne. Dadurch wären alle abgedeckt, von 6-Jährigen bis zu Jugendlichen. Er ist der Auffassung, dass Jugendliche bis zum Alter von bis zu 25 Jahren involviert wären. Somit wäre auch das Thema Schüler und Studenten abgedeckt. Natürlich gäbe es auch vereinzelt 35-jährige Studenten, diese würden dann eben durch das Raster fallen. Vielleicht könne dies zu einem Punkt zusammengefasst werden, indem man sage, es gebe eine Zusatzkarte für Kinder und Jugendliche.

Frau Grub von der Stadtverwaltung begrüßte diesen Vorschlag.

Nach weiterer Diskussion ließ Bürgermeister Dr. Fendt über die Änderungen der Gebühren sowie die Einführung von Familientageskarten abstimmen.

Abstimmung 1:

-

Tageskarte für Familien mit zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern: 10,00 Euro

-

Tageskarte für Familien mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern: 7,50 Euro

Abstimmungsergebnis 1:

3:16 (Ablehnung)

Anschließend ließ Bürgermeister Dr. Fendt über die Zusammenführung der Zusatzkarten für Jugendliche, Schüler und Studenten sowie für 6- bis 15-Jährige abstimmen.

Abstimmung 2:

Die drei Zusatzkarten „Jugendliche”, „Schüler + Studenten” und „6-15-Jährige” sollen zu einer Zusatzkarte „Kinder und Jugendliche” zusammengeführt werden.

Abstimmungsergebnis 2:

19:0 (Zustimmung)

Anschließend wurde über den Gesamtbeschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Erhöhung der Freibadgebühren ab 2026, wie oben aufgeführt zu.

Abstimmungsergebnis: 18:1

Der Beschluss wurde mit 18 Stimmen angenommen.

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7.

Fachbereich 4: Vergabe Planungsauftrag - Radweg entlang der Adolf-Wolf-Straße

SR 117/2025

Sachverhalt:

Der bestehende Gehweg an der Südseite der Adolf Wolf Straße im Bereich zwischen Bahnübergang bis zur Egerländer Straße weist ein großes Gefälle in Richtung des tieferliegenden Bahngleises auf. Dies stellt eine große Unfallgefahr, vor allem für Kinder mit dem Fahrrad dar.

Der Aufwand für eine Reparatur bzw. Erneuerung wird als schwierig und teuer angesehen, da zum einen die Böschung abgefangen werden muss und zum anderen nach den Vorgaben der Bahn, ein Sicherungsposten während der gesamten Bauzeit (mehrere Wochen) vorgehalten werden muss. Bei einer Erneuerung an der Südseite müsste auch ein entsprechendes Schutzgeländer hergestellt werden.

Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen einen Geh- und Radweg an den nördlichen Fahrbahnrand herzustellen. In diesem Bereich wurden vor nicht allzu langer Zeit Bäume gepflanzt. Die neu gepflanzten Bäume könnten mit einem Bagger nach hinten versetzt werden.

Die Erstellung einer Planung für einen Neubau bzw. Verlagerung des Geh- bzw. Radweges in der Adolf-Wolf-Straße ist bereits im diesjährigen Bauprogramm enthalten.

Für die erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 5) wurden drei Ing. Büros um Vorlage entsprechender Angebote gebeten.

Bis zum Abgabetermin am 7.10.25 wurden zwei Angebote abgegeben.

Das mindestnehmende Angebot beläuft sich auf 15.656,08 €, das Angebot des Zweitbieters beläuft auf 16.121,19 €, jew. brutto.

Die bauliche Umsetzung ist im nächstjährigen Bauprogramm enthalten. Die Ausführung, Leistungsphase 6-9 und Bauleitung werden vom Bauamt übernommen.

Im diesjährigen Haushalt wurden 6.000,-€ für Planungsleistungen eingestellt. Die restlichen Kosten werden beim Haushalt 2026 berücksichtigt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag für die Erstellung einer Planung zum Neubau eines Geh- und Radweges an der Nordseite der Adolf Wolf Straße, ergeht an den Mindestanbieter mit einer Auftragssumme i.H.von 15.656,08 € brutto.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.1.

Anfrage Stadtrat Simmnacher - Artikel über Großbrände bei Feuerwehren

Stadtrat Simmnacher teilte mit, dass er in den sozialen Medien auf einen Artikel der „Deutschen Feuerwehr-Zeitung” aufmerksam geworden sei. Darin heißt es, dass es in den vergangenen neun Jahren 20 Großbrände bei Feuerwehren gab. In 13 Fällen waren Fahrzeuge der Marke Iveco Magirus aus den Baujahren 1995 bis 1999 die Ursache der Brände. Stadtrat Simmnacher fragte nach, ob man nicht einmal überprüfen sollte, ob es das gleiche Problem bei den Fahrzeugen des LF 16 gibt, welches erst vor kurzem als Ersatz beschafft wurde und genau in diese Baureihe fällt. Er wies darauf hin, dass man nicht riskieren sollte, dass, wenn die Feuerwehr Weißenhorn nächstes Jahr umzieht, Großbrand Nummer 25 innerhalb von elf Jahren passiert und dann, wie in Stadtallendorf, ein neues Feuerwehrhaus entsteht, das nach einem halben Jahr eine Ruine ist.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er diese Information an den Feuerwehrkommandanten weitergeben werde.

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8.2.

Anfrage Stadtrat Simmnacher - Rauchmelder und Brandfrüherkennung für Feuerwehrfahrzeuge

Stadtrat Simmnacher merkte an, dass in der „Deutschen Feuerwehr-Zeitung“ auch auf Rauchmelder und Brandfrüherkennung für Feuerwehrfahrzeuge hingewiesen wird, da in den Fahrzeugen immer mehr elektronische Geräte verbaut sind. Er bat darum, dies mit dem Feuerwehrkommandanten zu klären, und regte an, die Kosten dafür im Haushalt für das nächste Jahr einzuplanen.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte zu, dies an den Feuerwehrkommandanten weiterzugeben.

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8.3.

Anfrage Stadtrat Niebling - Abholung Grüngut in den Stadtteilen

Stadtrat Niebling teilte mit, dass sich seine Anfrage auf die derzeit laufende Abholung von Grüngut, Gartenabfällen und Baumschnitt in den Stadtteilen beziehe. Diese werden jeden Samstag bis Ende Oktober abgeholt. Es sehe so aus, als würden die Baumschnitte oder die Gehölze, die dort abgelegt werden, riesige Berge bilden. In Wallenhausen musste der beauftragte Dienstleister am vergangenen Samstag drei Mal kommen, um die Gehölze abzuholen. Bis zum Nachmittag war der Platz schon wieder fast voll. Anschließend sei Stadtrat Niebling noch nach Oberreichenbach gefahren. Dort habe er die gleiche Situation vorgefunden. Auch in Bubenhausen hätten Bürger ihm mitgeteilt, dass, wenn der Platz dort nicht mehr zur Verfügung gestellt würde, um die Gartenabfälle abzugeben, sie alles nach Weißenhorn fahren müssten. Entweder über Hegelhofen, wenn man aus Wallenhausen oder Oberhausen komme, oder eben über die Richard-Wagner-Straße. Stadtrat Niebling könne sich vorstellen, dass es dabei zu großem Chaos kommen könnte. Außerdem sei die Grüngutannahmestelle für diese Mengen bestimmt auch nicht ausgelegt. Was die Abwicklung anbelangt, wird es noch Gespräche bei der Lenkungsgruppe zur Rückübertragung geben. Stadtrat Niebling möchte hierzu auch noch einmal mit Frau Grub von der Stadtverwaltung sprechen. Im nächsten Jahr werden die Öffnungszeiten dieser Anlagen angepasst. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Grüngut beispielsweise von den Biberachzellern nach Biberach gebracht werden kann. Stadtrat Niebling hat jedoch auch hier festgestellt, dass alles voll sei. Stadtrat Niebling möchte dieses Thema gerne in den Termin mitnehmen, in dem die Thematik besprochen wird. Man müsse sich gemeinsam mit dem AWB überlegen, wie man im nächsten Jahr am besten vorgehe, damit dies für alle Bürger zufriedenstellend funktionieren könne. Wenn alle nach Weißenhorn fahren müssten, wäre das eine große Strecke und eine riesige Umstellung. Dies sei von allen nicht gewünscht. Er hoffe, dass man beim AWB eine Lösung finde, die gut funktioniere, oder eben eine andere Alternative.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass es am besten sei, wenn Stadtrat Niebling direkt mit Frau Grub von der Stadtverwaltung spreche. Sie kenne sich am besten aus. Ansonsten müsse der Landkreis Neu-Ulm tätig werden.

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8.4.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Phosphatfällstation

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er am Wochenende in der Zeitung gelesen habe, dass in Roggenburg eine Phosphatfällstation im Klärwerk eingebaut wird – und zwar aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben. Er stellte deshalb die Frage, ob man in Weißenhorn ebenfalls eine solche Phosphatfällstation benötige.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass dies im Bauprogramm vorgesehen sei.