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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadt Weißenhorn erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen (Bayer. Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzt –BayAbfAIG- vom 09.08.1996, GVBL Seite 396) in Verbindung mit Artikel 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:

§ 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

1)

Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem beträgt bei 14-tägiger Abfuhr der Restmüllbehältnisse monatlich für

1.

eine Müll-Normtonne

mit 60 Litern Volumen

7,80 €

2.

eine Müll-Normtonne

mit 80 Litern Volumen

10,40 €

3.

eine Müll-Normtonne

mit 120 Litern Volumen

15,60 €

4.

eine Müll-Normtonne

mit 240 Litern Volumen

31,20 €

5.

ein Müll-Großbehälter

mit 1.100 Litern Volumen

143,00 €

6.

ein Müll-Großbehälter mit 1.100 Litern

Volumen bei wöchentlicher Entleerung

286,00 €

2)

Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von Restmüllsäcken (ca. 60 Liter) beträgt für jeden Sack 4,00 €, für spezielle Windelsäcke beträgt die Gebühr 1,00 € pro Sack.

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Weißenhorn, den 16.11.2024
Stadt Weißenhorn
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister