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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung Stadtr.

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1. Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Fendt verwies auf einen Zeitungsartikel, welcher vom Besuch des Abgeordneten Pohl an der städtischen Realschule Weißenhorn berichtet. Diesen Besuch des Abgeordneten Pohl haben wir der 3. Bürgermeisterin Kempter zu verdanken. An der städtischen Realschule Weißenhorn gibt es Probleme bei der Anstellung von Lehrkräften. Es werde noch auf Rückmeldung vom zuständigen Minister gewartet. Letzte Woche hatte ein Gespräch mit der Elternvertretung der städtischen Realschule bzgl. dieser Thematik stattgefunden. Es könne nicht sein, dass eine Personalanstellung erschwert wird, weil man eine städtische und keine staatliche Realschule ist. Es gibt Gymnasiallehrkräfte, welche an die städtische Realschule möchten, auch die städtische Realschule würde diese gerne anstellen, das Ministerium verhindert dies jedoch aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen. Mit dem Elternbeirat wurde vereinbart, dass die Stadtverwaltung als ersten Schritt den Kultusminister Prof. Dr. Piazolo anschreiben wird. Falls dies ergebnislos bleibt, soll der Ministerpräsident direkt kontaktiert werden. Es wird auf positive Rückmeldung zur Einstellung von benötigten Lehrkräften gehofft.

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2.

Glasfaserausbau in Weißenhorn

SR 171/2022

Sachverhalt:

Der Stadtrat hatte die Glasfaser Weißenhorn GmbH gegründet, um den flächendeckenden Glasfaserausbau in Stadt und Ortsteilen zu sichern.

Da sich die finanzielle Situation der Stadt ungünstig entwickelt, so werden für die Sanierung des Heimatmuseums und der Feuerwehr Weißenhorn sicherlich mindestens 30 Millionen Euro benötigt, stellt sich die Frage, ob der eingeschlagene Weg nicht die Leistungsfähigkeit der Stadt überschreitet.

Hinzu kommt, dass die Stadt bei der Entscheidung über die Gründung der Glasfaser Weißenhorn GmbH immer davon ausgegangen ist, dass mit Zuschüssen in einer Größenordnung von 80 Prozent gerechnet werden kann.

Hiervon kann leider nicht mehr zwingend ausgegangen werden.

So ist zwischenzeitlich bei der Stadt vom Projektträger Breitbandförderung eine Mail (vgl. Anlage) eingegangen, die im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:

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Die Gigabit-Förderung ist derzeit gestoppt, d.h. neue Anträge können derzeit nicht gestellt werden.

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Es wird für 2023 an einer neuen Förderkulisse gearbeitet, es ist jedoch davon auszugehen, dass nur Gebiete gefördert werden, die nicht eigenverantwortlich ausgebaut werden.

Wie das Förderprogramm tatsächlich aussehen wird, kann jedoch nicht prognostiziert werden.

Die zu diesem Thema am 15.10.2022 durchgeführte Klausurtagung hat aufgezeigt, dass nicht auszuschließen ist, dass Dritte den Ausbau in Teilbereichen der Stadt durchführen werden. Dies hätte jedoch ebenfalls zur Folge, dass der eigenverantwortliche Ausbau durch die Stadt zu einem nicht kalkulierbaren Risiko wird, wenn letztlich nur finanziell unattraktive Gebiete durch die Stadt ausgebaut werden können.

Im näheren Umfeld der Stadt Weißenhorn bauen einige Gemeinden über die Deutsche Glasfaser aus. Uns liegt auch ein entsprechendes Angebot vor. Auf die bisherigen Sitzungsvorlagen zu Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser darf Bezug genommen werden.

Stadtrat Niebling hat jüngst noch einen weiteren Interessenten für den Glasfaserausbau gefunden. Sofern dieser nicht eigenverantwortlich den Ausbau vornimmt, wovon nicht auszugehen ist (hierzu findet noch ein gesonderter Termin statt), ist dies jedoch nicht zielführend.

Eine Partnerschaft scheidet aus, das eine Förderung nur möglich ist, wenn als Beteiligten in kommunaler Hand sind. Dies wäre bei den Interessenten nicht der Fall. Wenn der Interessent nur unterstützend tätig werden möchte, wäre dies zwar hilfreich, würde aber an der finanziellen Unkalkulierbarkeit nichts ändern.

Wenn sich der Ausbau mit Glasfaser weiter verzögert, werden die Bürger der Stadt Weißenhorn Nachteile erleiden müssen. Eine Entscheidung muss deshalb jetzt getroffen werden.

Sollte die Deutsche Glasfaser nicht in ausreichender Zahl Interessenten für den Ausbau finden, stellt sich die Fragen nach der weiteren Vorgehensweise erneut.

Der Unterzeichner ist weder Fachmann in Fragen des Glasfaserausbaus, noch mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen. Wenn der Stadtrat es wünscht, können sicherlich entsprechende Fachleute gefunden werden. Die Prüfung durch diese wird jedoch erheblich Zeit und Geld kosten. Eine haftungsrechtliche Verantwortung kann der Unterzeichnet aber nicht übernehmen. Dies ist im unten dargestellten Beschlussvorschlag vorausgesetzt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es folgte eine kurze Diskussion.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass immer wieder Anrufe von Bürger/innen und Betrieben Weißenhorns, welche nun endlich Glasfaser haben wollen, die Stadtverwaltung erreichen. Aus der Presse ist zu entnehmen, dass es bei den Nachbarkommunen eifrig voranginge.

In der Stadtratssitzung vom 16. Mai 2022 wurde die Gründung der Glasfaser Weißenhorn GmbH beschlossen. Da bisher noch kein Geschäftsführer eingestellt wurde und somit noch keine Eintragung der GmbH beim Registergericht vorgenommen werden konnte, ist die Gründung der Glasfaser Weißenhorn GmbH bisher noch nicht erfolgt. Als die Gründung der GmbH beschlossen wurde, ist man davon ausgegangen, dass Fördermittel in Höhe von 80 Prozent zum Ausbau von Glasfaser zur Verfügung stehen würden. Zwischenzeitlich ist ein Schreiben eingegangen, dass die Bundesförderung für das Jahr 2022 ausgeschöpft ist. Die Einreichung neuer Förderanträge wird im kommenden Jahr auf Grundlage des novellierten Förderprogramms 2023, das aktuell erarbeitet wird, wieder möglich sein.

Stadtrat Niebling merkte an, dass die in der Klausurtagung vom 15.10.2022 aufgekommenen vier Fragen, mit der Sitzungsvorlage nicht beantwortet wurden. Diese sind:

  • Wie erfolgt ein Anschluss der nicht mit dem Erstausbau erfolgt?
  • Auf welcher Höhe verlegt die Deutsche Glasfaser GmbH die Leitungen?
  • Wer haftet für Folgekosten oder Beschädigungen die aufgrund einer möglichen niedrigen Verlegung des Netzes entstehen könnten?
  • Prüfung des Vertrages in Bezug auf den einklagbaren Anspruch.

Stadtrat Niebling hat bzgl. des Breitbandausbaus Kontakt zum örtlichen Stromanbieter VNEW/EWAG aufgenommen. Diese haben sich bereit erklärt, Gespräche mit der Stadtverwaltung zu führen. Dieser Termin soll zeitnah stattfinden. Sollte die VNEW/EWAG als örtlicher Stromanbieter in Sachen Breitbandausbau als Kooperationspartner oder sogar im eigenwirtschaftlichen Ausbau bereitstehen, wäre dies die beste Option, da es sich zudem um eine ortsansässige Firma handelt.

Dieser Gesprächstermin zwischen der Stadtverwaltung und der VNEW/EWAG soll zur Ergebnisfindung abgewartet werden.

Stadtrat Niebling stellt daher den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungpunkt zurück zu stellen. Vor einer erneuten Behandlung der Thematik in einer Stadtratssitzung, sollen die vier gestellten Fragen aus der Klausurtagung geklärt werden.

Im Nachgang der Sitzung des Stadtrates merkte Stadtrat Richter an, dass im Sachverhalt der Begriff „eigenverantwortlich“ nicht richtig sei. Dieser müsste durch das Wort „eigenwirtschaftlich“ ersetzt werden.

Beschluss:

„Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Nach Prüfung der entsprechenden Fragen soll der Antrag erneut im Stadtrat behandelt werden.“

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3.

Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Weißenhorn - In der Fassung vom 21.11.2022

SR 169/2022

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung wurde zuletzt per Beschluss in der Sitzung des Stadtrates des 20.06.2022 geändert.

Auf Vorschlag von Frau Julia Probst und Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt soll die Geschäftsordnung im Bereich “4. Bestellungen einzelner Stadtratsmitglieder“ ein/e Inklusionsbeauftragte/r aufgenommen werden. Frau Julia Probst soll für diese Bestellung vorgeschlagen werden.

Des Weiteren wurde das Datum in der Fassung vom auf den 21.11.2022 aktualisiert.

Im Inhaltsverzeichnis haben die Überschriften „D. Anlagen zur Geschäftsordnung“ und „4. Bestellungen einzelner Stadtratsmitglieder“ gefehlt, diese wurden hinzugefügt.

Der § 41 Inkrafttreten wurde entsprechen der neuen Daten aktualisiert.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es folgte eine kurze Diskussion.

Bürgermeister Dr. Fendt merkte an, dass auf Seite 26 der Geschäftsordnung unter D. „Anlagen zur Geschäftsordnung“ Nr. 5 „Vertretung durch den ersten Bürgermeister durch schriftliche Veranlassung bzw. kraft Gesetzes“ der Buchstabe l. „Musikschule Weißenhorn Pfaffenhofen e.V. als erster Vorstand“ entfernt werden muss. Er wurde hier durch eine Wahl zum ersten Vorstand gewählt und nicht durch schriftliche Veranlassung bzw. kraft Gesetz.

Dies soll von Geschäftsleitung Müller entsprechend entfernt werden.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt, die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Änderung der „Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Weißenhorn“ in der Fassung vom 21.11.2022.

Unter D. „Anlagen zur Geschäftsordnung“ Nr. 5 „Vertretungen durch den ersten Bürgermeister durch schriftliche Veranlassung bzw. kraft Gesetzes“ wird der Buchstabe l. „Musikschule Weißenhorn Pfaffenhofen e.V. als erster Vorstand“ entfernt.“

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Änderung der Vereinbarung zur Bezuschussung der Musikschule Weißenhorn e.V. durch die Stadt Weißenhorn und den Markt Pfaffenhofen

SR 149/2022

Sachverhalt:

Zwischen der Stadt Weißenhorn, dem Markt Pfaffenhofen und der Musikschule Weißenhorn e.V. besteht eine Vereinbarung zur Bezuschussung. Die Vereinbarung aus den Jahren 1991/1992 (siehe Anlage) soll, in Bezug auf den Abrechnungsmodus und in Bezug auf die Fehlbetragsfinanzierung von auswärtigen Schülern, geändert werden.

1. Abrechnungsmodus:

Bislang wurde der Fehlbetrag auf Pfaffenhofen und Weißenhorn anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler („pro Kopf“) aufgeteilt. Nun soll die Vereinbarung dahingehend geändert werden, dass die erteilten Jahreswochenstunden, die auf Schülerinnen und Schüler aus Weißenhorn und Pfaffenhofen entfallen sind, den Anteil der Bezuschussung wiederspiegeln. Mit dieser Veränderung kann den Fehlbetrag „genauer“ aufgeteilt werden.

Zur Erläuterung: Erteilt eine Lehrkraft 45 Minuten Unterricht pro Woche über ein Jahr hinweg, so spricht man von einer Jahreswochenstunde (JWS). Die Bezahlung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anzahl der Jahreswochenstunden, die sie jeweils unterrichten.

Beispiel zur Aufteilung nach JWS: Ein Weißenhorner Schüler hat 45 Minuten Klavier Einzelunterricht, nimmt also eine JWS in Anspruch. Drei Pfaffenhofener Kinder haben zusammen 45 Minuten Gruppenunterricht, nehmen also ebenfalls eine JWS in Anspruch.

Nach der bisherigen Berechnungsmethode nach „Köpfen“ muss Pfaffenhofen im oben genannten Beispiel einen Zuschuss für drei Schüler bezahlen, obwohl nur eine JWS in Anspruch genommen wurde. Weißenhorn müsste einen Zuschuss für einen Schüler übernehmen, obwohl hier ebenfalls eine JWS in Anspruch genommen wurde. In der künftigen Aufteilungsmethode müssen sowohl Pfaffenhofen als auch Weißenhorn den gleichen Anteil bezuschussen, da jeweils eine JWS unterrichtet wurde.

Deshalb wurde ein Entwurf einer neuen Vereinbarung erstellt, die in Bezug auf die Abrechnungsmethode auf der Verteilungsmethode der Jahreswochenstunden (JWS) basiert.

2. Fehlbetragsfinanzierung von auswärtigen Schülern

Neben dem Abrechnungsmodus soll die Vereinbarung in Bezug auf auswärtige Schuler geändert werden.

Der bisherige Wortlaut in der Vereinbarung lautet wie folgt:

Schüler von außerhalb der Gemeindegebiete der Stadt Weißenhorn sowie des Marktes Pfaffenhofen sollen nur dann aufgenommen werden, wenn Ausbildungskapazitäten frei sind und sich die Herkunftskommunen dieser Schüler mit einem Gastschülerbeitrag an der Fehlbetragsfinanzierung der Musikschule beteiligen, dessen Höhe jeweils vom erweiterten Ausschuss bis zum Ende eines Wirtschaftsjahres für das folgende Schuljahr festgesetzt wird. Dieser Gastschülerbeitrag soll 2/3 des durchschnittlichen laufenden Barzuschusses, der von der Stadt Weißenhorn und dem Markt Pfaffenhofen geleistet wird, nicht unterschreiten.

Die bisherige Regelung hat sich in der Realität als nicht praktikabel erwiesen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1995 ein Gebührenmodell eingeführt, bei dem Schülerinnen und Schüler die nicht aus den Gemeindegebieten Weißenhorn und Pfaffenhofen kommen, stärker belastet werden. Allerdings hat man bei der Einführung dieser Gebührenanpassung versäumt, den Passus in der betreffenden Vereinbarung abzuändern.

Die derzeitige Gebührenordnung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler aus Weißenhorn/Pfaffenhofen z. B. für Einzelunterricht 30 Minuten 57,50 € bezahlen und auswärtige 75,00. Für 45 Minuten Gruppenunterricht bezahlen Einheimische 48,50 € und Auswärtige 69,00 €.

Zudem hat sich gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler aus den Gemeindegebieten Weißenhorn und Pfaffenhofen, Musikschulen in anderen Kommunen besuchen. Diese Kommunen fordern von uns keinen finanziellen Ausgleich.

Die Vereinbarung soll deshalb in Punkt 2.5 mit folgendem Wortlaut versehen werden:

Schüler von außerhalb der Gemeindegebiete der Stadt Weißenhorn sowie des Marktes Pfaffenhofen sollen nur dann aufgenommen werden, wenn Ausbildungskapazitäten frei sind. Bei Herkunftskommunen die keine eigene öffentliche Musikschule betreiben, wird versucht, einen finanziellen Ausgleich der Fehlbetragsfinanzierung zu erwirken.

Die beiden Änderungen wurden in einer Vorstandssitzung der Musikschule beschlossen und sollen nun von den Gremien in Pfaffenhofen und Weißenhorn bestätigt werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt ist 1. Vorstand der Musikschule Weißenhorn und somit beim vorliegenden Tagesordnungspunkt nicht stimmberechtigt. Er übergibt der 2. Bürgermeisterin Lutz das Wort. Diese stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Dr. Bischof äußerte, dass die Fraktion der WÜW mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden ist und verwies dazu auf folgende Fakten, welche vom Musikschulleiter Dirr bestätigt worden waren. Wöchentlich nehmen auswärtige Schüler/innen ca. 1.200 Unterrichtsminuten (entspricht 27 Unterrichtsstunden á 45 Minuten) in Anspruch, davon je 9 Unterrichtsstunden:

  • Schüler/innen aus Vöhringen und Senden mit eigenen Musikschulen
  • Schüler/innen aus Roggenburg
  • Schüler/innen aus anderen Gemeinden ohne Musikschule

Die Unterrichtszeit auswärtiger Schüler/innen macht somit ca. 10 Prozent der wöchentlichen Gesamtunterrichtszeit von 12.122 Minuten (269 Unterrichtsstunden á 45 Minuten) aus. Für diese auswärtigen Schüler/innen erhebt die Musikschule ein um ca. 5 Euro pro Unterrichtsstunde höheres Entgelt. Dies soll auch weiterhin so gehandhabt werden.

Laut Haushaltsplan 2021 der Musikschule und der Sitzungsvorlage des Hauptausschusses vom 15.03.2021 belaufen sich

  • die Gesamtkosten auf ca. 750.000 Euro + 50.000 Euro Gebäudekosten.
  • Die Einnahmen aus Unterrichtsgebühren auf 266.000 Euro pro Jahr.
  • Die Kostenbeteiligungen von Weißenhorn und Pfaffenhofen auf ca. 450.000 Euro pro Jahr inklusive Gebäudekosten.
  • Die Staatsbeteiligung beträgt 75.000 Euro pro Jahr.

In 38 Schulwochen werden 269 Unterrichtsstunden * 38 = 10.222 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) abgehalten. Eine Unterrichtsstunde verursacht damit Kosten von ca. 78 Euro, wovon ca. 26 Euro durch die Unterrichtsgebühren, ca. 7 Euro durch den Freistaat und ca. 44 Euro durch die beiden Gemeinden getragen werden.

Für die pro Jahr ca. 27 * 38 = 1.026 von auswärtigen Schüler/innen in Anspruch genommenen Unterrichtsstunden, entstehen somit ca. 80.000 Euro an Kosten, wovon ca. 33.000 Euro durch Unterrichtsgebühren sowie ca. 45.000 Euro durch die beiden Gemeinden getragen werden.

Im Durschnitt beträgt die Förderung durch die beiden Gemeinden somit

  • ca. 430 Euro pro auswärtiger/m Schüler/in (104 Schüler/innen mit 27 Wochenstunden)
  • ca. 595 Euro pro einheimischer/m Schüler/in (680 Schüler/innen mit 242 Wochenstunden).

Es gibt einen auswärtigen Schüler, der allein mit 1.200 Euro durch die Gemeinden gefördert wird. Die vorgeschlagenen Änderungen sind sinnvoll.

Beschluss:

„Die Stadt Weißenhorn erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Änderung der Vereinbarung zur Bezuschussung der Musikschule Weißenhorn e.V. durch die Stadt Weißenhorn und den Mark Pfaffenhofen i.d.F. vom 19.09.2022.“

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Bürgermeister Dr. Fendt stimmte als 1. Vorstand der Musikschule Weißenhorn nicht ab.

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5.

Fachbereich 1 - Großtagespflege - Vereinbarung zum Betrieb der Großtagespflege für die 3. Gruppe - Platzzahlerhöhungen

SR 168/2022

Sachverhalt:

In Weißenhorn gibt es zwischenzeitlich drei Gruppen in der Großtagespflege (GTP). Eine hiervon in Hegelhofen und zwei Gruppen in der Übergangslösung in der Mittelschule. Bislang wurde lediglich für die GTP in Hegelhofen und für eine Gruppe in der Mittelschule eine Vereinbarung geschlossen. Für die weitere GTP in der Mittelschule muss daher rückwirkend zum 01.09.2022 eine Vereinbarung zum Betrieb geschlossen werden. Diese erfolgt inhaltsgleich zu der Vereinbarung der bestehenden Gruppe in der Mittelschule.

Zudem hat uns die Betreiberin mitgeteilt, dass das Landratsamt die Genehmigung erteilt hat, die bisherige Platzzahl von 10 Kinder auf 12 erhöhen zu dürfen.

Um diese Platzerhöhungen für Weissenhorner Kinder sichern zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarungen von bisher 10 auf 12 Betreuungsplätze zu erhöhen. Die maximale monatliche Gesamtförderung in Höhe von 4.500,00 € (450,00 € / Platz) muss daher ebenfalls auf 5.400,00 € in den Vereinbarungen angehoben werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es folgte keine Diskussion.

Beschluss:

„Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung die dritte Vereinbarung zum Betrieb der dritten Gruppe der GTP rückwirkend zum 01.09.2022 zu schließen. Ergänzend wird die Verwaltung ermächtigt alle drei Vereinbarungen von bisher 10 Betreuungsplätze auf 12 Betreuungsplätze anzuheben. Die maximale monatliche Gesamtförderung in Höhe von 4.500,00 € (450,00 € / Platz) darf daher ebenfalls auf 5.400,00 € angehoben werden.“

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.1. Anfrage Stadtrat Dr. Bischof

Stadtrat Dr. Bischof sprach ein Lob an die Stadtbaumeisterin Graf-Rembold aus. Der Weg am Waldfriedhof parallel zum Parkplatz wurde neu hergerichtet. Darum hatte Stadtrat Dr. Bischof mehrfach gebeten, weil der Weg große Schäden aufwies. Das Begehen des Weges ist nun wieder ohne Gefahren zu jeder Jahreszeit möglich.

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6.2. Anfrage Stadtrat Niebling

Stadtrat Niebling berichtete, dass der Mehrgeschosswohnungsbau an der Maximilianstraße 23 wegen einer Nutzungsänderung bereits Thema in einer Bauausschusssitzung gewesen sei. Hier hatte er darum gebeten, ob es nicht möglich sei, die große Garage am Scheitelpunkt des Spitalweges zu verputzen. Stadtrat Niebling freue sich nun jeden Morgen die verputzte Garage im Spitalweg zu sehen und möchte sich bei demjenigen bedanken, der dies nun vollbracht hat.