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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Niederschrift zur Sitzung des Stadtrates vom 23.01.2023

1.1.

Bekanntgabe - Hochwasserbereich Wallenhausen

Bürgermeister Dr. Fendt gab zu Beginn der Sitzung bekannt, dass vor geraumer Zeit ein Förderprogramm mit entsprechenden Fördermitteln für die Hochwasserschutzmaßnahmen am Osterbach in Wallenhausen beschlossen wurden. Jeder betroffene Bürger, bei denen ein Gutachten ergab, dass diese gefährdet sind, wurden angeschrieben und vor Ort Termine vereinbart. Von den betroffenen Bürgern wurden keinerlei Maßnahmen zum Hochwasserschutz ergriffen.

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1.2.

Bekanntgabe - Gemeinsame Untersuchung Hochwasserproblematik mit dem Markt Pfaffenhofen a. d. Roth und der Gemeinde Roggenburg

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass die Stadtverwaltung Weißenhorn damit beauftragt war, gemeinsam mit den Gemeinden Pfaffenhofen a. d. Roth und Roggenburg die Hochwasserproblematik zu untersuchen. Die Gespräche mit den Bürgermeistern Herrn Dr. Sparwasser und Herrn Stölzle haben gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt stattgefunden. Hier finden derzeit Vorbereitungen bezüglich der Hochwasserproblematik statt.

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2.

Erstellung und Umsetzung eines E-Mobilitätskonzept

Sachverhalt:

Elektromobilität ist ein wichtigerer Bestandteil der Verkehrs- und Energiewende.

Um die Anforderungen der nächsten Jahre zu ermitteln und Weißenhorn schnell und zeitgemäß auszustatten, möchte die Stadtverwaltung die Fa. USE Group mit der Erstellung und Umsetzung eines E-Mobilitätskonzept beauftragen. Dieses beinhaltet sowohl die Förderung des KFZ-, als auch des Radverkehrs und könnte nach Erstellung des Konzeptes bereits 2023 umgesetzt werden.

Markus Egerer von der USE Group stellt die 2 angedachten Maßnahmen vor und steht dem Gremium für Fragen zur Verfügung.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte kurz den vorliegenden Sachverhalt vor und begrüßte Herrn Egerer von der USE Group GmbH. Dieser stellte das Projekt e-Mobilitätskonzept vor.

Stadtrat Richter erkundigte sich, ob die Stadtverwaltung Betreiber der Ladeinfrastruktur für z. B. Elektrofahrzeuge wäre. Falls dem so wäre, ist zu beachten, dass man sich durch die Umsätze, welche hierdurch erwirtschaftet werden würden, im gewerblichen Bereich befindet.

Herr Egerer antwortete, dass die USE Group Kontakt zum ortsansässigen Elektrizitätswerk aufnehmen würde um abzuklären, ob die Kommune selbst Betreiber der Ladeinfrastruktur sein sollte, oder ob es hier einen geeigneten Partner gibt. Dies würde die USE Group GmbH als Ergebnis der Planung mit aufführen.

Grundsatz der Planung ist die Erörterung, welcher Standard in Deutschland gilt und was man als Stadt umsetzen möchte.

Stadträtin Probst informierte sich, ob Herrn Egerer die DIN-Norm 118040-3 barrierefreies Bauen bekannt ist und ob die USE Group hiermit bereits Erfahrungen gemacht hat.

Herr Egerer kennt die DIN-Norm nicht im Detail, hat hierfür jedoch Fachkräfte. Als Startup Unternehmen sei es von USE das Ziel, barrierefrei zu bauen um hier alle Nutzergruppen mit einzubringen. Derzeit wird ein Projekt umgesetzt, bei dem auch Personen, welche nicht mobil sind, mit Fahrrädern fahren können. Hier werden beispielsweise behindertengerechte Dreiräder im Sharing integriert.

Stadträtin Kuderna-Demuth fragte nach, ob es hier für Kommunen unterschiedliche, passende Fördertöpfe gibt. Die USE Group GmbH, vertreten durch Herrn Egerer bestätigte dies. Es gibt Förderungen wie die nationale Klimaschutzinitiative als auch die Bike and Ride offensive, welche bundesweit fungiert. Vom Startup Unternehmen wird in der Planung das passende Förderprogramm gesucht und anschließend in Kontakt getreten.

Da seit Beginn des Jahres eine Klimaschutzmanagerin bei der Stadtverwaltung angestellt ist, merkte Stadträtin Kuderna-Demuth an, dass es notwendig sei, ein Klimaschutzkonzept zu erstellen. Hier müsse man darauf achtgeben, dass sich die Fördermittel nicht kreuzen, wenn Förderungen über die nationale Klimaschutzinitiative beantragt werden. Die Stadtverwaltung soll überprüfen, ob dies ein Ausschlusskriterium für ein künftiges Klimaschutzkonzept darstellt.

Herr Egerer bestätigte, dass bei der nationalen Klimaschutzinitiative als Kommune jederzeit ein Antrag gestellt werden kann. Hier gibt keine Fristen wie beim Leader oder Bike and Ride Programm. Beim der nationalen Klimaschutzinitiative können individuelle Konzepte in die verschiedensten Richtungen beantragt werden. Dies wird von der USE Group in die weiteren Planungen mit aufgenommen.

Stadträtin Kuderna-Demuth bat die Verwaltung um Überprüfung der Förderungen, damit ausgeschlossen werden kann, dass über die Förderung der Ladeinfrastruktur nur ein Projekt gefördert wird, dies jedoch zum Ausschluss für den Erhalt weiterer Fördergelder für beispielsweise ein Gesamtkonzept zur E-Mobilität führt.

Stadtrat Niebling merkte an, dass es bereits zwei Carsharing Fahrzeuge in Weißenhorn gebe, welche jedoch spärlich von der Bürgerschaft genutzt werden. Er fragte nach, ob dies attraktiver gestaltet werden könnte.

Herr Egerer wird sich dieser Thematik annehmen und gegebenen Falles mit dem Anbieter der Carsharingfahrzeuge Kontakt aufnehmen. Eine Möglichkeit, dies auch bekannter zu machen wäre beispielsweise über Werbung im Kino oder Erklär Videos.

Die Mitglieder des Stadtrates bedankten sich bei Herrn Egerer.

Beschluss:

„Der Stadtrat unterstützt die Maßnahmen und beauftragt die Stadtverwaltung mit der Umsetzung des E-Mobilitätskonzeptes der Fa. USE Group GmbH.“

Abstimmungsergebnis: 24:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Umgestaltung des Pausenhofes der Realschule; Kostenbeteiligung der Stadt

Sachverhalt:

Der Landkreis beabsichtigt den Pausenhof der Realschule Weißenhorn neu zu gestalten. Dies ist sicherlich ein gutes Signal an die Schulfamilie. Im Hinblick auf die entstehenden Gesamtkosten, trotz des Versuchs die Kosten zu reduzieren, sieht der Landkreis jedoch die Notwendigkeit eines Zuschusses durch die Stadt, auch wenn hierauf kein Anspruch besteht.

Bezüglich der umzusetzenden Planung darf auf die in der Anlage beigefügten Schriftstücks des Landkreises verwiesen werden.

Der Planer, Herr Landschaftsarchitekt Schegk und der Kreisbaumeister, Herr Tobias Frieß werden in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er begrüßte den Planer Herrn Landschaftsarchitekten Schegk und vom Landratsamt Neu-Ulm den Kreisbaumeister Herrn Frieß und den Fachbereichsleiter für Hochbau und technischem Gebäudemanagement, Herrn Müller.

Herr Schegk stellte dem Gremium die Planung der Umgestaltung des Pausenhofs vor.

Stadtrat Dr. Bischof bedankte sich für die Vorstellung des Konzeptes. Er bat darum seinen Wortbeitrag im Protokoll aufzunehmen. Da Stadtrat Dr. Bischof Mitglied des Kreisrates ist, sind ihm die Planungen und der längere Prozess, welcher hier dahintersteckt, aus dem Kreistag und den entsprechenden Ausschüssen, auch wenn er in dieser Amtsperiode nicht mehr im Schulausschuss ist, bekannt. Das Anliegen der Schule den Pausenhof umzugestalten, basierte auf der Idee, mehr Schatten auf dem Pausenhof zu gewinnen, da sich das Schulgebäude im Sommer stark aufheizt. Dies ist der großen Teerfläche des Pausenhofes geschuldet, welche die Wärme an das Gebäude abstrahlt. Der Sohn des Stadtrates Dr. Bischof besucht selbst die Abschlussklasse der Realschule. Dieser bestätigte, dass es im Sommer in den südseitigen Klassenzimmern unerträglich heiß ist. Vor einigen Jahren wurde die Schule komplett umgebaut. Es wurden Lüftungsanlagen installiert. Hiernach hatte man gehofft, dass sich eine Verbesserung der Klimatik im Gebäude ergibt. Stadtrat Dr. Bischof berichtete von Schilderungen seines Sohnes, dass dies leider nicht eingetreten sei. Die Hitzesituation in den südlichen Klassenzimmern sei nur erträglich, wenn die Fenster geöffnet werden, diese dürfe man jedoch aufgrund des Betriebes der Lüftungsanlage nicht öffnen. Dies war ein wichtiger Ausgangspunkt für die Überlegungen diesen Pausenhof umzugestalten. Der Schule war es wichtig, eine Art kleines Amphitheater zu schaffen. Dies wurde bereits von Herrn Schegk vorgestellt. Hier sollte Raum für kleine Zusammenkünfte, eine Unterrichtsstunde im Freien oder für kleine Konzerte geschaffen werden. Stadtrat Dr. Bischof gab zur Auskunft, dass seine Ehefrau Mitglied des Elternbeirats ist. Er berichtete von einem Workshop für den Elternbeirat, die Schüler und die Lehrerschaft. Dieser wurde von Herrn Landschaftsarchitekt Schegk durchgeführt. Hierbei wurde die ursprüngliche Planung vorgestellt. Im Workshop wurden die Teilnehmer gebeten, Ideen und Vorstellungen einzubringen und zu werten, was im bisherigen Plan positiv oder negativ wirke. Die Teilnehmer sollten Wünsche äußern, ohne Rücksicht auf Kosten zu nehmen. Daraufhin erarbeitete die Lehrerschaft gemeinsam mit den Schülern und dem Elternbeirat einen Entwurf.

Nach der Sammlung der Ideen und Vorstellungen wären hierfür Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro entstanden. Dieser Entwurf wurde dem Bildungsausschuss des Kreistags vorgestellt. Stadtrat Dr. Bischof hat die Entscheidung als Kreistagsmitglied verfolgt. Die Höhe der veranschlagten Kosten ist beim Bildungsausschuss auf Unverständnis gestoßen, da beispielsweise der Pausenhof in Illertissen für ca. 200.000 Euro umgestaltet wurde. Der Bildungsausschuss beauftragte Herrn Schegk mit der Erstellung eines neuen, reduzierten Entwurfes, sodass die Kosten hierfür im Rahmen bleiben. Der hieraus entstandene Plan wurde nun dem Gremium vorgestellt.

Der eigentliche Pausenhof, welcher südlich von der Schule liegt, wird im vorliegenden Plan nicht berücksichtigt. Letztendlich geht es hier um einen Streifen entlang der Herzog-Ludwig-Straße, auf dem Herr Schegk vorschlägt, eine neue, überdachte Fahrradabstellanlage zu errichten. Stadtrat Dr. Bischof merkte an, dass es eine solche Fahrradabstellanlage bereits gibt. Stadtrat Dr. Bischof schilderte, dass sein Sohn, welcher täglich den Schulweg mit dem Fahrrad bestreitet, berichtete, dass diese Anlage im Winter spärlich genutzt wird. In den Monaten mit wärmerer Witterung kommt es geschätzt auf ca. einen Monat im Jahr, an dem die Fahrradabstellanlage vollständig ausgelastet ist. Während dem restlichen Jahr stünde genug Platz zur Verfügung. Bezüglich der Fahrradabstellanlage möchte Stadtrat Dr. Bischof hinzufügen, dass Herr Schegk eine Höhe des Daches von 5 Metern geplant hat. Dies dürfte ungefähr der Höhe des Daches am Busbahnhof entsprechen.

Am Busbahnhof hatte man auf diese Höhe geachtet, da eine Befahrung der Busse gewährleistet sein müsse. Bei überwiegendem Westwind mit schlechter Witterung hat sich nun die Problematik aufgezeigt, dass Regen unter das Dach geweht wird.

Es ist zu erwarten, dass dies bei der Fahrradabstellanlage genauso geschehen wird. Der Bedarf der Schule etwas gegen die Hitze im Gebäude zu unternehmen, wird durch die vorgestellte Maßnahme nicht tangiert werden.

Es stehen bereits acht Bäume auf dem Gelände, welche zum Teil in der Planung ab gegraut dargestellt werden. Vor dem Schulgebäude stehen weitere fünf Bäume. Der Unterschied für die Schüler wird somit das Aufstellen einer Tischtennisplatte, das Anbringen eines Basketballkorbes und einige Sitzmöglichkeiten, wie zum Beispiel im Rondell, welches oben rechts in der Planung zu sehen ist, sein.

Stadtrat Dr. Bischof stellt sich die Frage, ob eine Tischtennisplatte, ein Basketballkorb und eine neue Fahrradabstellanlage, obwohl eine solche bereits besteht, eine Ausgabe in Höhe von einer Million Euro rechtfertigt.

Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist der Meinung, dass der Kosten- Nutzenfaktor in keinem Verhältnis zueinanderstehen. Ein Fraktionsmitglied, welches im Bildungsausschuss des Kreistages vertreten ist, hat gegen dieses Konzept gestimmt.

Bürgermeister Dr. Fendt merkte an, dass dies eine Entscheidung des Landkreises ist und die Stadtverwaltung in der heutigen Sitzung nur darüber berät, ob ein Zuschuss für diese Umgestaltung gewährt wird.

Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass es bei dieser Entscheidung nicht nur der ökonomische, sondern auch der ökologische Aspekt zu beachten sei. Es könne nicht ökologisch sein eine bestehende Fahrradabstellanlage abzureißen, zu entsorgen und direkt daneben eine neue Anlage zu errichten. Dies ist auch mit einem begrünten Dach nicht wett zu machen, was hierdurch an Umweltbelastung wie beispielsweise CO2 etc. entsteht. Die Personalratsvorsitzende der städtischen Realschule ist ebenfalls Mitglied des Bildungsausschusses und hatte gegen das Konzept gestimmt. Die Lehrkräfte an der Schule, vertreten durch die Personalratsvorsitzende, sind nicht für diese Planung. Die Planung, welche in der heutigen Sitzung dem Gremium vorgestellt wurde, ist nicht mit dem Elternbeirat abgesprochen. Der Stadtrat wurde in keiner vorherigen Sitzung über die Umgestaltung informiert. Dies geschieht nun erstmalig. Der Beschluss im Bildungsausschuss des Kreistages wurde schon gefasst. Aus der Sitzungsvorlage des Stadtrates geht hervor, dass dieses Projekt realisiert werden wird, unabhängig eines Zuschusses durch die Stadt Weißenhorn.

Stadtrat Dr. Bischof respektiert den Beschluss des Bildungsausschusses, kann jedoch stellvertretend für die Fraktion der Freien Wähler/WÜW nur Unverständnis für die Ausgabe eines so hohen Betrages, was den Schülern nichts als eine neue Tischtennisplatte und einen neuen Basketballkorb bringt, bekunden. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW wird dies nicht unterstützen. Das Gebäude, in dem die städtische Realschule betrieben wird, liegt zwar im Bau und im Unterhalt in der Zuständigkeit des Landkreises, hätte man jedoch früher hierüber beraten, hätte ein Plan entwickeln werden können, welcher für die Schule von Nutzen ist.

Es schloss sich eine längere Frage und Diskussionsrunde an.

Stadtrat Biberacher stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, dass nun über den Beschlussvorschlag, wie ihn die Stadt Weißenhorn vorgeschlagen hat, abgestimmt wird.

Bürgermeister Dr. Fendt ließ über den von Stadtrat Biberacher gestellten Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

Abstimmungsergebnis

16:7 (Zustimmung)

Stadtrat Amann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Beschluss:

„Die Stadt Weißenhorn gewährt dem Landkreis Neu-Ulm zur Umsetzung der Neugestaltung des Pausenhofes einen Zuschuss in Höhe von 115.000.- Euro.“

Stadtrat Amann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 14:9

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

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4.

Sachstand - Leerstandsmanagement

Sachverhalt:

Das Büro Hainer- Leger Architekten und Stadtplaner BDA wurde lt. Beschluss vom 7.2.2022 des Stadtrats mit der Erstellung eines städtebaulichen Innenstadtmanagements beauftragt.

Der beiliegende Bericht „Erstellung eines Baulücken- und Leerstandskatasters mit Konzeptentwicklung zur Aktivierung der Objekte im Rahmen der Prüfung der Anforderung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe „ stellt einen aktuellen Zwischenstand dar. Die Bestandsaufnahme und die Bedarfsermittlung sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die daraus resultierenden Werte, wie beispielsweise die anzusetzende Mobilitätsrate der Leerstände müssen im Zuge der Regionalplanung mit der Regierung von Schwaben abgestimmt werden.

Eine in den neuen FNP eingehende Flächeninanspruchnahme für die Planung neuer Siedlungs- oder Gewerbeflächen ist im Rahmen der nachhaltigen Raumentwicklung nach Art.5 BayLplG nur zu rechtfertigen, wenn in Abwägung aller Belange hinreichend Bedarf nachgewiesen wird.

Hier ist der Abstimmungstermin mit der Regierung von Schwaben Ende Januar angesetzt. Die Ergebnisse hieraus sind wichtige Eingangswerte in die Fortschreibung des FNP’s und werden in direkter Abstimmung mit dem Büro „Die Stadtentwickler“, welche den FNP bearbeiten verknüpft.

Bundesrechtsgrundlage sind hier §1 Abs. 4 BauGB(Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung), Abs. 5 BauGB (Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und einer dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung) als auch § 1a Abs.2 BauGB (Bodenschutzklausel, Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden). Besonders letzterer ist für den Anlass dieser Analyse relevant. So sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für die bauliche Nutzung die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und anderen Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendigste Maß zu begrenzen. Die Nutzung von landwirtschaftlichen- oder Waldflächen zu Wohnzwecken soll nur im notwendigen Umfang geschehen. Die Notwendigkeit muss durch eine Begründung untermauert werden, in der auch die Möglichkeiten der Innenentwicklung ermittelt werden. Dazu zählen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstände, Baulücken und anderer Nachverdichtungsmöglichkeiten. Diese Nachweispflicht gilt auch und insbesondere für Bebauungspläne, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Nachweispflicht war bereits in der Vergangenheit bei der Aufstellung von BPlänen problematisch und wird künftig durch die Neuaufstellung des FNP harmonisiert.

Die Verknüpfungen der beiden Planungsleistungen „städtebaul. Innenstadtmanagement mit Leerstand und Brachflächen“, welches das Büro Haines-Leger bearbeitet und der Neuaufstellung des FNP durch das Planungsbüro „Die Stadtentwickler“ birgt auf vielen Ebenen komplexe und zeitintensive Abstimmungsprozesse, allerdings schafft dies die bestmöglichsten Grundlagen für den potenziellen Bedarf für die Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung.

Um unseren Bürgern die Zusammenhänge zu verdeutlichen, und eine Aktivierung der Brachflächen ins Bewusstsein zu rücken, wird im Stadtanzeiger die beiliegende Bekanntmachung zum FNP erscheinen und zeitnah die Eigentümerbefragung zu den Baulücken erfolgen.

Herr Dossenbach präsentiert den Zwischenstand und steht für Fragen zur Verfügung.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er begrüßte Herrn Dossenbach und übergab diesem das Wort. Herr Dossenbach präsentierte dem Gremium den Zwischenstand.

Bürgermeister Dr. Fendt merkte nach der Vorstellung an, dass dies das gravierendste für die Entwicklung des Flächennutzungsplans darstellt. In Zukunft werden harte Diskussionen geführt werden, aus welchen Teilen vom Flächennutzungsplan Teilflächen für Bebauungen entnommen werden müssen um an anderen Stellen eine Entwicklung zu haben. Die bisherige Handhabung wird nicht weitergeführt werden können. Es gibt große Baulücken die nicht bebaut werden da die Bürger nicht zur Veräußerung bereit sind. Innerorts gibt es ca. 20 – 25 Hektar welche nicht bebaut werden. Man geht davon aus, dass 5 Prozent gefunden werden, bei dem die Bürger das Grundstück für eine Bebauung einwilligen. Der Flächenverbrauch in Weißenhorn ist sehr hoch.

Aufgrund der geplanten Veröffentlichung eines Antrags zur Kontaktaufnahme mit Bürgerinnen und Bürgern, welche hier tätig werden könnten, merkte Stadtrat Richter an, dass dieser für jedermann verständlich formuliert werden sollte. Vor drei Jahren wurde im Stadtrat der Beschluss gefasst ein kommunales Förderprogramm unter dem Titel „jung kauft alt“ aufzulegen. Hierbei sollten junge Familien beim Erwerb von alten Immobilien gefördert werden. Leider konnte dieser Beschluss bis heute nicht umgesetzt werden. Anhand des dargelegten Sachverhalts sollte dieses Förderprogramm aufgelegt werden, da man hier ebenfalls dem Leerstandsmanagement begegnet.

Stadtrat Hoffmann Ulrich gab zu bedenken, dass beim Thema Nachverdichtung der Innenstadt dennoch an Grünflächen und Frischluftschneisen gedacht wird.

Beschluss:

1. Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen

2. Die Bürgerbefragung wird verständlich durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 24:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Änderung der Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle der Städtischen Realschule Weißenhorn (Fuggerhalle) - BenO FH Städtische Realschule - i.d.F. vom 23.01.2023

Sachverhalt:

Die Änderung der Benutzungsordnung stand bereits in der vergangenen Dezembersitzung auf der Tagesordnung des Stadtrates. Der TOP wurde zurückgestellt.

Außerdem hat die Finanzverwaltung nachdem der Tagesordnungspunkt zurückgestellt wurde, auf die folgenden Punkte hingewiesen:

1. Aufnahme eines Passus zur möglichen Steuerpflicht

„Für den Fall, dass die Finanzverwaltung eine Umsatzsteuerpflicht des vereinbarten Preises/Entgeltes erkennt, ist die Stadt berechtigt, zusätzlich die geschuldete Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.““

Diese Regelung wurde in § 11 verankert.

2. Hinweis zur Verrechnung der Kosten des Hallenwartes

Da die Kosten mit künftigen Tarifsteigerungen zusammenhängen, empfiehlt der Fachbereich 3 bereits jetzt ein höheres Entgelt anzusetzen. Zudem wäre eine Überprüfung mindestens im fünfjährigen Rhythmus zu empfehlen.

Der Fachbereich 1 schlägt als Alternative zu einem höheren Entgelt, die Überprüfungen in einem dreijährigen Rhythmus vor.

Der Inhalt des vergangenen Sachvortrages lautete wie folgt: Die Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle der Städtischen Realschule Weißenhorn (Fuggerhalle) wurde zuletzt im Jahr 2015 geändert. Eine Anpassung bzw. Neuauflage ist aus den folgenden Gründen notwendig:

1. Benutzungsentgelte (§ 9)

1.1. Kosten für den Einsatz eines Hallenwartes

Nach der Versammlungsstättenverordnung muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter während des Betriebs von Versammlungsstätten ständig anwesend sein. Bislang werden die Kosten des Hallenwartes mit 10,00 € /Std. nach § 9 Abs. 2 Nr. 2.2 der BenO abgerechnet.

Die Personalkosten für einen Hallenwart in Egr. 4 Stufe 3 des TVöD belaufen sich derzeit auf 16,45 € pro Stunde (incl. Arbeitgeberanteil). Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kosten des Hallenwartes auf 16,45 € pro Stunde anzupassen.

1.2. Energiezuschlag und Kosten Hallenwart

Der Energiezuschlag und die Kosten für den Hallenwart sind bisher unter weitere Zusatzleistungen aufgeführt. Allerdings sind beide Kostenpositionen zu verrechnen, sofern die Versammlungsstättenverordnung diese vorgibt bzw. die Veranstaltung in den Monaten Oktober bis März liegt.

Die Verwaltung empfiehlt daher diese Kosten in einer neuen Nr. 2.3 mit sonstige Kosten aufzunehmen, da diese nicht wählbar, sondern in den genannten Fällen verpflichtend sind.

Des Weiteren ist der Energiezuschlag bisher auf die Monate Oktober bis März mit 40,00 € pauschal angesetzt. Auch in den Monaten April bis September sollte der Energiezuschlag berechnet werden, da die Halle klimatisiert wird. Zudem sollte die Höhe der Pauschale von 40,00 € auf 100,00 € angehoben werden.

1.3. Stornierungsmöglichkeit bzw. Rücktritt

Bislang gibt es keine Regelung in der Benutzungsordnung die die Möglichkeit zur Stornierung bzw. zum Rücktritt definiert. Die Verwaltung schlägt bis mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung einen kostenfreien Rücktritt und unter 14 Tagen vor der Veranstaltung eine Fälligkeit der Grundmiete vor.

1.4. Buchung von Zusatzleistungen

Nach der bisherigen Benutzungsordnung können Zusatzleistungen lediglich mit der Hallennutzung gebucht werden. Findet eine Veranstaltung im Foyer statt, kann folglich beispielsweise keine Küchennutzung mitgebucht werden. Die Veraltung schlägt daher vor, dass Zusatzleistungen nur in Zusammenhang mit der Hallen bzw. Foyernutzung gebucht werden können.

1.5. Reinigungskosten

Bislang gibt es keinerlei Verrechnung der Reinigungskosten. Diese werden vollständig von der Stadt getragen. Die Verwaltung empfiehlt eine Pauschale für die Reinigung anzusetzen, die mit den Benutzungsgebühren abgerechnet wird. Ein Zuschlag für eine Veranstaltung an Wochenenden und Feiertagen soll ebenfalls als Zuschlag weiterverrechnet werden.

1.6. Vorbühne

Die Vorbühne wir bei einigen Veranstaltungen benötigt. Da bisher in der Benutzungsordnung unter weitere Zusatzleistungen die Vorbühne nicht aufgeführt war, kann bzw. wird diese derzeit nicht verrechnet. Teilweise ist es nötig, dass neben dem Personal der Fuggerhalle, Kollegen des Bauhofes für den Aufbau benötigt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Pauschale mit aufzunehmen. Für jedes Element, soll künftig eine Pauschale von 5,00 € verrechnet werden.

1.7. Kosten für die Kaution

Für die Kaution gibt es aktuell folgende Regelung:

„Für die zuzahlenden Entgelte wird grundsätzlich eine Vorausleistung in doppelter Höhe der im Vertrag genannten Miete fällig, die spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadt Weißenhorn eingegangen sein muss. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung.“

Die zu leistende Miete (Zusammensetzung aus Grundmiete und Zusatzleistungen) kann 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung häufig nicht festgesetzt werden, da z.B. die Stunden des Hallenwartes von der Länge der Veranstaltung abhängt oder Zusatzleistungen kurz vor der Veranstaltung dazu gebucht werden. Für eine klare Regelung, schlägt die Verwaltung vor, die Kaution in Höhe der dreifachen Grundmiete als Vorleistung anzusetzen.

1.8. Sportlicher Übungsbetrieb

Die Benutzung durch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und die darauf resultierenden Entgelte wurden bislang mit 1/3 beschrieben. Für die Turniertage waren keine Kosten abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Kosten als E-Betrag in einer Tabelle mit aufzuführen.

2. Art und Umfang der Gestattungen

Bei der Nutzung und Belegung der Halle hat der Schulsport mit Nutzung für die Ganztagesbetreuung erste Priorität. Insbesondere in Bezug auf große private Veranstaltungen (über 300 Personen) führt dies häufig zu aufwändigen und teuren Prozessen, da die Halle Montagmorgen um 07:45 Uhr für die schulische Nutzung umgebaut und gereinigt sein muss. Die Verwaltung schlägt daher vor, private Veranstaltungen bis max. 300 Sitzplätzen zu begrenzen. Ausnahmen können in begründeten Ausnahmefällen vom Betreiber im Einzelfall zugelassen werden.

Den Zusatz bei Privatveranstaltungen „bis max. 600 Stehplätzen“ kann aus Sicht der Verwaltung ebenfalls gestrichen werden, da dies in der Praxis nie vorkommt.

3. Allgemeines

Das Wort „Halle“ wurde in „Fuggerhalle“ geändert. Zur besseren Übersicht wurde das Datum „i.d.F. vom 23.01.2023“ aufgenomen. Zudem wurden alle Änderungen in die Benutzungsordnung in der Anlage (Entwurf) eingearbeitet und gelb hervorgehoben.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er übergab Geschäftsleiterin Müller das Wort. Stadtrat Simmnacher hatte vorab der Sitzung einen Änderungsvorschlag bzgl. des Energiezuschlages eingebracht. Hier wurde eine Differenzierung zwischen der gesamten Hallennutzung oder der reinen Nutzung des Foyers anempfohlen. Dieser Vorschlag wurde von der Stadtverwaltung begrüßt. Bei einer Miete des Foyers kann der Energiezuschlag auf 25,00 Euro reduziert werden, bei Miete der ganzen Halle soll der Energiezuschlag bei 100,00 Euro bleiben.

Stadtrat Niebling schlug stellvertretend für die Fraktion der CSU und für Stadtrat Ritter vor, den Vereinen einen jährlich einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für eine gemeinnützige Veranstaltung zu gewähren. Voraussetzung hier ist, dass der Verein kulturell, sportlich oder gemeinnützig in Weißenhorn gemeldet ist.

Stadtrat Dr. Bischof bat darum, seinen Wortbeitrag im Protokoll aufzunehmen. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW hat sich über das neue Modell in einer Fraktionsbesprechung beratschlagt. Vergleicht man die Beträge am Ende der Sitzungsvorlage, erkennt man, dass die Kosten für eine kommerzielle Veranstaltung wie zum Beispiel vom Gewerbeverband, von 4.100 Euro auf 4.700 Euro steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 15 Prozent. Angesichts der Inflation, ist diese Kostensteigerung im Rahmen. Bei einer Hochzeit steigen die Kosten von bisher 740 Euro auf 1.250 Euro. Dies entspricht einer Kostensteigerung um ca. 67 Prozent. Beim Konzert eines Vereins steigen die Kosten von bisher 335 Euro auf 623 Euro. Die Grundgebühr hierfür blieb gleich, hinzu kam der Energiezuschlag und die Reinigungspauschale. Diese wirken sich auf teure Veranstaltungen nicht gravierend aus. Bei kleineren Veranstaltungen führt dies jedoch fast zu einer Verdoppelung des Mietpreises.

Stadtrat Dr. Bischof erinnerte daran, dass Stadtrat Niebling in der vergangenen Sitzung des Stadtrates die Frageg stellte, ob ein Energiezuschlag gerechtfertigt sei. Immerhin werde die Fuggerhalle durch die Fernwärme betrieben. Die Kosten der Fernwärme sind für die Nutzer im einstelligen Prozentbereich gestiegen, sodass für die Stadtverwaltung keine höheren Kosten angefallen sind. Die bisherige Miete wurde als Warmmiete verstanden, so sieht es die Fraktion der Freien Wähler/WÜW auch weiterhin. Die Fraktion ist der Meinung, dass auf den Energiezuschlag verzichtet werden sollte. Dieser sei nicht durch gestiegene Energiekosten gerechtfertigt.

Die Fuggerhalle wurde bisher auch schon beheizt oder im Sommer gekühlt. Diese Kosten waren in der Grundgebühr enthalten. Dies sollte auch weiterhin so beibehalten werden.

Ein weiterer Kostenfaktor, ist die Reinigungspauschale. Diese wurde bisher nicht separat ausgewiesen und war in der Grundmiete enthalten. Hier sei eine gewisse Gebühr sicherlich sinnvoll, gerade beim Aspekt der gestiegenen Personalkosten. Am Beispiel einer zweistündigen Veranstaltung eines Vereines am Samstagabend, erscheint eine Reinigungspauschale in Höhe von 175 Euro als zu teuer. Die Kosten für den Hausmeister wurden im Gegensatz mit 16 Euro angesetzt. Die Summe der Reinigungspauschale scheint hier einer zehnstündigen Reinigung zu entsprechen. Dies als Beispiel anhand eines gemeinnützigen Vereins. Beim Beispiel des Gewerbeverbands ist eine Reinigungspauschale von 350 Euro berechnet worden.

Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte deshalb einen Antrag zur Abstimmung stellen, dass auf den Energiezuschlag ersatzlos verzichtet und die Reinigungspauschale halbiert wird.

Stadtrat Dr. Bischof findet den Vorschlag vom Kollegen Stadtrat Niebling zunächst positiv. Es sei jedoch zu beachten, dass es Vereine mit unterschiedlich großer Mitgliedsstärke gibt. In Weißenhorn ist beispielsweise ein großer Verein mit 13 Abteilungen gemeldet. Wiederum andere Verein bestehen nur aus 30 Mitgliedern und sind somit zum Teil kleiner als eine Abteilung des großen Vereins. Beim vorgebrachten Vorschlag von Stadtrat Niebling würde somit der große Verein mit 13 Abteilungen den selben Zuschuss erhalten, wie der kleine Verein. Dies sei nicht gerecht. Um hier die bestmöglichste Lösung für alle Vereine zu finden, ist die Fraktion der Freien Wähler/WÜW der Meinung, dass die Mietkosten günstig gehalten werden sollten. Ein Verein, der nur eine Veranstaltung im Jahr durchführen würde, könnte somit 100 Euro aus der Streichung der Energiepauschale und 90 Euro aus der Reduzierung der Reinigungspauschale einsparen. Hierdurch könnten Vereine mehr einsparen als durch den Erhalt eines jährlich einmaligen Zuschusses.

Bürgermeister Dr. Fendt bat Stadtrat Dr. Bischof zur Antragstellung um das Gremium hierüber abstimmen zu lassen. Stadtrat Dr. Bischof wollte aber zunächst weitere Beiträge und eventuelle Anträge von Stadträten sammeln.

Stadtrat Schrodi bemerkte, dass mit der Energiepauschale vermutlich der Stromverbrauch gedeckt werden soll und nicht die Heizung. Die Strompreise sind enorm gestiegen. Den Reinigungszuschlag sehe er als gerechtfertigt. Man müsse hier vor allem beachten, dass bei einer Reinigung am Samstag oder Sonntag ein Wochenendzuschlag dem Personal zu entrichten ist. Je nachdem wie lange die Reinigung andauert kann hier noch ein Nachtzuschlag hinzukommen.

Stadtrat Richter merkte an, dass der Vorschlag von Stadtrat Niebling, dass jeder Verein einen jährlichen, einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für eine gemeinnützige Veranstaltung erhalten kann, in den neuen Vereinsförderrichtlinien aufgenommen werden sollte. Dies sei in der Benutzungsordnung an falscher Stelle untergebracht.

Stadtrat Niebling bestätigte, dass er es begrüßen würde, wenn diese Regelung, wie in Absatz 2 der Diskussion erläutert, in den Vereinsförderrichtlinien aufgenommen wird.

Bürgermeister Dr. Fendt bat Stadtrat Dr. Bischof darum, seinen Antrag zur Abstimmung zu stellen.

Stadtrat Dr. Bischof stellte folgenden Antrag. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW beantragt auf den Energiezuschlag zu verzichten und die Reinigungspauschalen zu halbieren.

Abstimmungsergebnis

2:22 (Ablehnung)

Beschluss:

„Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle der Städtischen Realschule Weißenhorn (Fuggerhalle) – BenO FH Städtische Realschule i.d.F. vom 23.01.2023. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung i.d.F. des 21.09.2015 auser Kraft. Vereinbarungen die vor der Beschlussfassung der neuen Benutzungsordnung für eine Nutzung der Fuggerhalle nach dem 23.01.2023 abgeschlossen wurden, erfolgen nach der Benutzungsordnung vom 21.09.2015 a.F..

Die Benutzungsordnung sollte, insbesondere in Bezug auf die Entgelte, alle drei Jahre überprüft werden.

In der Benutzungsordnung unter Punkt 2.2. Sonstige Kosten ist eine Kostenstaffelung beim Energiezuschlag zwischen der Miete der gesamten Fuggerhalle mit Foyer und alleiniger Miete des Foyer einzufügen.

Energiezuschlag bei Miete der Fuggerhalle mit Foyer  —  100,00 Euro/Tag

Energiezuschlag bei Miete des Foyer  —  25,00 Euro/Tag

Im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien soll geprüft werden, ob bei Veranstaltungen von Vereinen ein jährlicher, einmaliger Zuschuss in Höhe von 300 Euro für gemeinnützige Veranstaltungen je Verein gewährt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verein kulturell, sportlich oder gemeinnützig in Weißenhorn gemeldet ist.“

Abstimmungsergebnis: 23:1

Der Beschluss wurde mit 23 Stimmen angenommen.

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6.

Glasfaserausbau in Weißenhorn

Sachverhalt:

In der letzten Stadtratssitzung wurde folgender Sachverhalt dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt:

„Der Stadtrat hatte die Glasfaser Weißenhorn GmbH gegründet, um den flächendeckenden Glasfaserausbau in Stadt und Ortsteilen zu sichern.

Da sich die finanzielle Situation der Stadt ungünstig entwickelt, so werden für die Sanierung des Heimatmuseums und der Feuerwehr Weißenhorn sicherlich um die 30 Millionen Euro benötigt (abzüglich von Zuschüssen, die wir für die Realisierung der Projekte erhalten, wobei diese für die Feuerwehr nur ca. 1 Million sein werden), stellt sich die Frage, ob der eingeschlagene Weg nicht die Leistungsfähigkeit der Stadt überschreitet.

Hinzu kommt, dass die Stadt bei der Entscheidung über die Gründung der Glasfaser Weißenhorn GmbH immer davon ausgegangen ist, dass mit Zuschüssen in einer Größenordnung von 80 Prozent gerechnet werden kann.

Hiervon kann leider nicht mehr zwingend ausgegangen werden.

So ist zwischenzeitlich bei der Stadt vom Projektträger Breitbandförderung eine Mail (vgl. Anlage) eingegangen, die im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:

-

Die Gigabit-Förderung ist derzeit gestoppt, d.h. neue Anträge können derzeit nicht gestellt werden.

-

Es wird für 2023 an einer neuen Förderkulisse gearbeitet, es ist jedoch davon auszugehen, dass nur Gebiete gefördert werden, die nicht eigenverantwortlich ausgebaut werden.

Wie das Förderprogramm tatsächlich aussehen wird, kann jedoch nicht prognostiziert werden.

Die zu diesem Thema am 15.10.2022 durchgeführte Klausurtagung hat aufgezeigt, dass nicht auszuschließen ist, dass Dritte den Ausbau in Teilbereichen der Stadt durchführen werden. Dies hätte jedoch ebenfalls zur Folge, dass der eigenverantwortliche Ausbau durch die Stadt zu einem nicht kalkulierbaren Risiko wird, wenn letztlich nur finanziell unattraktive Gebiete durch die Stadt ausgebaut werden können.

Im näheren Umfeld der Stadt Weißenhorn bauen einige Gemeinden über die Deutsche Glasfaser aus. Uns liegt auch ein entsprechendes Angebot vor. Auf die bisherigen Sitzungsvorlagen zu Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser darf Bezug genommen werden.

Stadtrat Niebling hat jüngst noch einen weiteren Interessenten für den Glasfaserausbau gefunden. Sofern dieser nicht eigenverantwortlich den Ausbau vornimmt, wovon nicht auszugehen ist (hierzu findet noch ein gesonderter Termin statt), ist dies jedoch nicht zielführend.

Eine Partnerschaft scheidet aus, das eine Förderung nur möglich ist, wenn als Beteiligten in kommunaler Hand sind. Dies wäre bei den Interessenten nicht der Fall. Wenn der Interessent nur unterstützend tätig werden möchte, wäre dies zwar hilfreich, würde aber an der finanziellen Unkalkulierbarkeit nichts ändern.

Wenn sich der Ausbau mit Glasfaser weiter verzögert, werden die Bürger der Stadt Weißenhorn Nachteile erleiden müssen. Eine Entscheidung muss deshalb jetzt getroffen werden.

Sollte die Deutsche Glasfaser nicht in ausreichender Zahl Interessenten für den Ausbau finden, stellt sich die Fragen nach der weiteren Vorgehensweise erneut.“

Nach der Sitzung konnten noch folgende Informationen gewonnen werden:

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Die Telekom Deutschland GmbH hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ein flächendeckender Ausbau mit FTTH derzeit nicht in Betracht kommt, da die Baukosten stark gestiegen seien. Wenn sich die Situation wieder ändere, komme man auf uns zu. Eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser sei nicht angedacht.

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Deutsche Glasfaser und Vodafone haben eine sog. Wholesale-Kooperation über eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren geschlossen. Der Vertrag bietet Vodafone bundesweit Zugang zum FTTH-Netz von Deutscher Glasfaser. Der CEO der Deutschen Glasfaser, Herr Andreas Pfister, hat zu dieser Kooperation erklärt, dass die Glasfaserkunden auf dem Land damit Wahlfreiheit hätten (www.presseportal.de/pm/162925/5380825).

Die Entscheidung in der letzten Sitzung wurde nochmals vertagt, weil nach Auffassung einer Mehrheit des Stadtrates noch einige Fragen offen seien:

• Wie erfolgt ein Anschluss der nicht mit dem Erstausbau erfolgt?

§ Die Adressen, die im Rahmen des Erstausbaus keinen Dienstevertrag mit uns abgeschlossen haben, können einen sog. Nachanschluss erhalten. Die Vorbereitung der Hauptleitung ist dann schon im Rahmen des Erstausbaus im öffentlichen Verkehrsweg erfolgt und es muss nur noch die Leitung vom Gehweg ins betreffende Haus realisiert werden. Dafür wird im Gehweg lediglich ein kleines Kopfloch geöffnet. Die Herstellung dieses Kopflochs fällt gemäß der Wegenutzungsvereinbarung unter die dort geregelten geringfügigen Baumaßnahmen, sodass diese zeitnah und ohne erhöhten Verwaltungsaufwand realisiert werden können.

• Auf welcher Höhe verlegt die Deutsche Glasfaser GmbH die Leitungen?

§ Deutsche Glasfaser legt bevorzugt mindertief und unter Verwendung innovativer Verlegemethoden, da nur so der flächendeckende Ausbau in Deutschland – wie vom Gesetzgeber gewünscht - zeitnah erreicht werden kann. Deutsche Glasfaser verlegt die Leitungen in den Nebenanlagen (Gehwege, Radwege) grundsätzlich in einer Tiefe von 40-45 cm.

• Wer haftet für Folgekosten oder Beschädigungen die aufgrund einer möglichen niedrigen Verlegung des Netzes entstehen könnten?

§ Nach der erfolgten Verlegung übergibt Deutsche Glasfaser eine Dokumentation des Glasfasernetzes und stellt diese Informationen auch anderen anfragenden Versorgungsunternehmen bereit, sodass sich jeder über die Lage des Glasfasernetzes versichern kann. Für Beschädigungen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Regelungen. Es wird hierbei kein Unterschied zu Leitungen in Regeltiefe gemacht, weil die Verlegung in Mindertiefe keinen Mangel darstellt und auch vom Gesetzgeber explizit ins Telekommunikationsgesetz aufgenommen worden ist.

Deutsche Glasfaser ist gemäß § 127 Abs. 7 Satz 2 TKG allerdings verpflichtet die Kosten wegen einer Beeinträchtigung des Schutzniveaus bzw. den erhöhten Erhaltungsaufwand zu übernehmen. Ein erhöhter Erhaltungsaufwand kann zum Beispiel gegeben sein, wenn an der konkreten Örtlichkeit beispielsweise bei späteren Maßnahmen nur per zeitintensiver Handschachtung vorgegangen werden kann und man ohne die dortige mindertiefe Verlegung hätte andere Methoden einsetzen können. Diese Kosten sind von Deutsche Glasfaser dauerhaft (so lange, wie die Leitung in geringerer Verlegetiefe liegt) zu tragen und unterliegen nicht der Verjährung. Allerdings enthält die Wegenutzungsvereinbarungen auch eine Regelung, die einen erhöhten Unterhaltungsaufwand bei der Gemeinde vermeiden wollen. § 8 Abs. 2 WNV regelt die vorübergehende Umverlegung während Arbeiten an besonderen Anlagen auf Kosten von Deutsche Glasfaser.

• Prüfung des Vertrages in Bezug auf den einklagbaren Anspruch.

§ Wie in unserer Wegenutzungsvereinbarung § 2 beschrieben sagen wir den Glasfaserausbau in Weißenhorn – nach Vertragsunterschrift – verbindlich zu. 2 Voraussetzungen müssen zum Ende der Nachfragebündelungen jedoch erfüllt sein:

• Eine Vorvermarktungsquote von 33% ist erreicht

• Die Wirtschaftlichkeit für Deutsche Glasfaser muss zu diesem Zeitpunkt (noch) gegeben sein

Damit sollten alle Fragen beantwortet sein, zumal etliche unserer Nachbarkommunen diese Probleme offensichtlich nicht sehen. In diesen Gemeinden läuft teilweise bereits die Nachfragebündelung auf Hochtouren bzw. steht in den Startlöchern.

Die NetCom BW hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Sie auch an einem Ausbau der Stadt Weißenhorn mit Glasfaser interessiert wäre, ob und in welchem Umfang, müsse aber noch genau überprüft werden. Vor Februar könne hierzu allerdings noch keine konkrete Aussage gemacht werden. Die Firma hat in dem stattgefundenen Gespräch aber einen sehr guten Eindruck hinterlassen. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden, ob die NetCom BW, sofern deren Prüfung positiv ausfällt, im gleichen Umfang ausbaut, wie die Deutsche Glasfaser.

Mangels ausreichender Teilnahme von Stadträten hat eine erneute Klausurtagung mit der NetCom BW keinen Sinn gemacht, die Klausurtagung musste deshalb leider abgesagt werden.

Zwischenzeitlich hat sich Elchingen einstimmig für den Ausbau mit der Deutschen Glasfaser entschieden, in Pfaffenhofen ist die Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser bereits positiv abgeschlossen.

Es besteht das Risiko, dass der Glasfaserausbau in Weißenhorn sich auf absehbare Zeit verzögert, obwohl die Beschwerden unserer Bürger, wann es jetzt endlich los geht, sich häufen. Die Gefahr steigt, dass die Stadt Weißenhorn beim Glasfaserausbau abgehängt wird, was unter keinen Umständen passieren darf. Ein permanentes Vertagen von Entscheidungen steigert dieses Risiko aber erheblich.

Der Unterzeichner ist weder Fachmann in Fragen des Glasfaserausbaus, noch mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen. Wenn der Stadtrat es wünscht, können sicherlich entsprechende Fachleute gefunden werden. Die Prüfung durch diese wird jedoch erheblich Zeit und Geld kosten. Eine haftungsrechtliche Verantwortung kann der Unterzeichnet aber nicht übernehmen. Dies ist im unten dargestellten Beschlussvorschlag vorausgesetzt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt berichtete, dass die Deutsche Glasfaser GmbH bei den Nachbarkommunen Weißenhorns an Zuwachs gewinnt. Er berichtete, dass der Verwaltung ein Antrag der Fraktionen der CSU, SPD, WÜW, ÖDP und von Stadtrat Ritter vorliege. Darin wird beantragt, mögliche Ausbaumodelle eines zukunftsorientierten Glasfasernetzes in einer Klausurtagung mit Teilnahme des ersten Bürgermeisters, Vertretern der Stadtratsfraktionen und involvierten Mitarbeitern der Stadtverwaltung, durchzuführen. Die beiden Berater (Corwese, Rödl & Partner) der Stadt Weißenhorn und potentielle weitere Partner (VNEW, EnBW, NetCom BW) sind hinzuzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Klausurtagung zeitnah zu organisieren, idealerweise am bereits vorabgestimmten Termin am 04.02.2023.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass täglich Bürger: innen bei ihm anrufen und sich darüber beschweren, dass es mit dem Glasfaserausbau in Weißenhorn nicht vorangeht. Jede Vertagung habe zur Folge, dass Weißenhorn immer später zum Glasfasernetz komme. Sollte es zu keinem anderen Investor zur Verständigung kommen, weiß er nicht, ob die Deutsche Glasfaser GmbH noch weiter zur Verfügung stehen wird. Im besten Fall verzögert sich der Ausbau, oder dieser ziehe sich um weitere Jahre hinaus.

Stadtrat Richter erläuterte, dass durch den Antrag der Fraktionen und von Stadtrat Ritter keine Blockierung des Glasfasernetzes stattfindet. Wenn man das Telekommunikationsgesetzt betrachtet, benötigt der maßgebende Interessent die Stadt Weißenhorn nicht zum Ausbau. Dieser und jeder andere könnte morgen anfangen zu bauen. Durch die Wegenutzungsvereinbarung wird unterschwellig versucht, eine Ausschließlichkeit herzustellen, welche gesetzlich nicht festgehalten ist. Vor ungefähr einem Jahr setzte sich die Stadt Weißenhorn das Ziel, einen 100 prozentigen FTTH-Ausbau (Glasfasernetz) in Weißenhorn voranzutreiben. Hier gibt es verschiedene Wege zu Umsetzung. Es wurden Markterkundungsverfahren durchgeführt, hiervon ist eines, nach dem Wissensstand von Stadtrat Richter, noch nicht abgeschlossen. Man habe sich für den Weg einer eigenen Gesellschaft entschieden. Mit den externen Partnern wurden Untersuchungen und Erörterungen von Businessmodellen zur Untermauerung durchgeführt. Der Start in den Glasfaserausbau für Weißenhorn war gut, man sei jedoch irgendwo stecken geblieben. Da man hier immer noch nicht am Ende angekommen ist, sollte eine Möglichkeit gefunden werden, der Stadt Weißenhorn einen größtmöglichen Einfluss zu geben. Da es sich um ein sehr wichtiges Infrastrukturprojekt handelt, ist der Stadtrat der Meinung, dass weitere Informationen und Grundlagen benötigt werden. Es gibt weitere Interessenten und potenzielle Partner, welche in diesem Bereich bereit wären, unterstützende zu greifen. Sollte es dazu kommen, dass ein Unternehmen, welches in den Nachbarkommunen tätig ist, kundgibt, in Weißenhorn ausbauen zu wollen, kann es dies gerne machen. Der Stadtrat müsse dann über die weitere Vorgehensweise diskutieren. Solange die Stadt Weißenhorn dieses Verfahren selbst in der Hand hat, sollte dies genau betrachtet werden um eine sichere Entscheidung für die Zukunft treffen zu können. Bezügliches des letzten Absatzes der Sitzungsvorlage ist zu sagen, dass die Thematik mit dem nötigen Fachwissen und Knowhow steht und fällt. Dies soll über Beratungen und vertiefte Besprechungen stattfinden, um eine sichere Entscheidung treffen zu können.

Bürgermeister Dr. Fendt merkte an, dass die Stadt Weißenhorn sich allmählich im hinteren Rang bei der Thematik des Glasfaserausbaus im Landkreis Neu-Ulm einordne.

Stadtrat Niebling dementierte die Aussage des Bürgermeisters. Er sagte, dass sich die Stadt Weißenhorn im Landkreis Neu-Ulm im Rang weit vorne befinde. Dies ist dem selbstaufgebauten Fernwärmenetz zu verdanken, welches in Kooperation zwischen dem Landkreis und der Kommune aufgebaut wurde. Es ist vorgesehen, mit dem Glasfasermodell identisch zu verfahren. Man hat sich dazu entschlossen, eine GmbH zu gründen. Hierzu wurden Beschlüsse gefasst. Es ist zu bedauern, dass diese Gründung der GmbH nie abgeschlossen wurde. Ursache hierfür war der Versuch einen Geschäftsführer in Vollzeit anzustellen. Den Unterlagen eines externen Beraters, Rödl & Partner, ist zu entnehmen, dass zum Projekt beim Entwicklungsmodus eine Anstellung einer Person auf 450 Euro Basis ausgereicht hätte. Mehr hätte man für das Erkundungsverfahren nicht benötigt. Genauso wurde auch beim Aufbau der Fernwärme verfahren. In einer Stadtratssitzung im November 2022 wurde darüber diskutiert, dass der Strompartner hier in Weißenhorn, welcher bereits Lehrrohre verlegt hat und dies auch kann, eine Tochterfirma, die NetCom BW, hat. Diese könnte auch als Netzbetreiber fungieren. Es sollte ein Termin mit dem Gremium, der ortsansässigen Firma und der Netcom BW vereinbart werden, damit diese ihr Konzept vorstellen können um anschließend mit den externen Beratern der Stadtverwaltung Weißenhorn über das weitere Vorgehen beraten zu können. Vom ersten Bürgermeister Fendt wurden hierfür zwei Tagungstermine angesetzt. Stadtrat Niebling erklärte, dass der erste Bürgermeister immer davon ausgehe, dass der gesamte Stadtrat bei diesen Terminen teilnehmen muss. So funktioniert das aber nicht. Eine Projektenwicklungsgesellschaft startet mit einem kleinen Team. Dafür wurde eigens der Aufsichtsrat der Weißenhorn Glasfaser GmbH gewählt. Dieser Aufsichtsrat bestand aus 8 Mitgliedern und dem ersten Bürgermeister. Mit dem 04. Februar 2023 wurde dem Gremium ein Termin zur Klausurtagung zum Thema Glasfaserausbau in Weißenhorn vorgeschlagen. Die Firmen hätten Zeit, hieran teilzunehmen, seitens der Stadtverwaltung sei dieser Termin jedoch noch nicht an das Gremium bestätigt worden. Stadtrat Niebling merkte an, dass dieser Termin, falls nicht alle beteiligten Firmen teilnehmen könnten, auf einen späteren Termin verschoben werden soll. Die NetCom BW GmbH hat angeboten, entweder der Stadtverwaltung beim geförderten Ausbau in Kooperation mit der GmbH zu unterstützen, oder einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit der EWAG oder selbst durchzuführen. Darüber dies durchgeführt werden soll, liegen leider keine Informationen vor, da noch kein Gespräch stattgefunden hat. Dieses ist zur Lösungsfindung zwingend erforderlich. Aufgrund dessen wurde der Antrag der Fraktionen der CSU, SPD, WÜW, ÖDP und von Stadtrat Ritter gestellt.

Bürgermeister Dr. Fendt bestätigte, dass der Termin am 04. Februar 2023 steht. Dieser wurde mit der Firma NetCom BW vereinbart. Bürgermeister Dr. Fendt wird versuchen, den externen Partner Rödl & Partner zu diesem Termin einzuladen.

Beschluss:

„Mögliche Ausbaumodelle eines zukunftsorientierten Glasfasernetzes sind in einer Klausurtagung/Besprechung (Teilnehmerkreis: Erster Bürgermeister, Vertreter der Stadtratsfraktionen, involvierte Mitarbeiter der Stadtverwaltung) unter Beteiligung der beiden Berater (Corwese, Rödl & Partner) der Stadt Weißenhorn und Hinzuziehung eines weiteren potentiellen Partners (VNEW/EnBW/NetCom BW) zu betrachten und zu besprechen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese Klausurtagung/Besprechung zeitnah zu organisieren, idealerweise am bereits vorabgestimmten Termin am 04.02.2023.

Sofern die Berater von Corwese und Rödl & Partner am Termin nicht teilnehmen können, soll der Termin verschoben werden.“

Abstimmungsergebnis: 21:3

Der Beschluss wurde mit 21 Stimmen angenommen.

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7.

Fachbereich 1 - Kinderbetreuung - Grundsatzbeschluss - Zusätzliches Personal freigemeinnütziger Kindertageseinrichtungen

Sachverhalt:

Zum Jahresende reichen uns die Träger freigemeinnütziger Kindertageseinrichtungen den Haushaltsplan für das kommende Jahr und das daraus resultierenden geplante Defizit ein. Hierbei enthalten sind auch die Personalkosten.

Immer häufiger erreichen uns im laufenden Haushaltsjahr Nachfragen von Trägern freigemeinnütziger Kindertageseinrichtungen zur Einstellung von zusätzlichem Personal. Hintergrund sind hierbei häufig Erkrankungen von Mitarbeitern oder Einstellungen von Auszubildenden. Zur Erörterung der Situation frägt die Verwaltung sowohl den derzeitigen Anstellungsschlüssel (Notwendigkeit des Personals) als auch die daraus resultierende Erhöhung des Defizites (zusätzliche Personalkosten) ab. Gerade in derartigen Situationen kann es sinnvoll sein, diesen Einstellungen zuzustimmen, obwohl ein guter Anstellungsschlüssel in der Einrichtung vorliegt. Beispiel hierfür ist eine anstehende Rente und eine vorzeitige Einstellung einer Anerkennungspraktikantin im Vorjahr.

Die Verwaltung bittet das Gremium, derartige Entscheidungen/Einstellungen eigenständig im Einzelfall beurteilen zu dürfen, sofern diese inhaltlich nachvollziehbar sind.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Nach einer kurzen Diskussion und des Vorschlages von Stadträtin Lutz soll im Nachgang einer Zustimmung zur Einstellung von Personal, ohne Notwendigkeit aufgrund des Anstellungsschlüssels, eine Information in der nächsten Sitzung des Stadtrates oder des Hauptausschusses erfolgen.

Beschluss:

„Der Stadtrat ermächtigt die Stadtverwaltung Entscheidungen in Bezug auf Anfragen von Träger freigemeinnütziger Kindertageseinrichtungen zur Einstellung von zusätzlichem Personal, eigenständig im Einzelfall beurteilen zu dürfen, sofern diese inhaltlich nachvollziehbar sind und obwohl ein ausreichender Anstellungsschlüssel vorliegt.

Der Stadtrat/Hauptausschuss soll in der nächsten Sitzung darüber informiert werden.“

Abstimmungsergebnis: 24:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.1.

Anfrage Stadtrat Ritter

Stadtrat Ritter berichtet, dass eine Straßenlaterne ca. mittig der Höhenstraße im Stadtteil Bubenhausen defekt ist. Er bittet darum, diesen Schaden an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Leuchtkörper austauschen zu lassen.

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8.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof

Stadtrat Dr. Bischof äußerte, dass derzeit die Fortschreibung des Regionalplanes durch den Regionalverband Donau-Iller im Bereich Nutzung von Windkraft durchgeführt wird. Aus der Zeitung war zu entnehmen, dass die Gemeinde Roggenburg eine Untersuchung zur Ermittlung von Vorrangflächen, welche hierfür genutzt werden könnten, durchführen ließ. Das hieraus resultierende Ergebnis wurde an den Regionalverband gemeldet. Mit einem Schreiben vom 12. Dezember 2022, welches sich an die Kommunen richtete, wurde eine Rückmeldefrist mit Datum des 20. Januar 2023 genannt. Stadtrat Dr. Bischof hat hierzu fünf Fragen, welche er am heutigen Sitzungstag, nachmittags an den Bürgermeister sendete.

1. Wie möchte die Stadtverwaltung Weißenhorn mit der Anfrage durch den Regionalverband umgehen?

2. Wie kann die Stadt Weißenhorn – ähnlich wie die Gemeinde Roggenburg – Vorrangflächen für Windkraft zur Aufnahme in den Regionalplan anmelden?

3. In welcher Form kann sich die Stadtverwaltung dabei von externen Experten unterstützen lassen?

4. Bis wann muss die Rückmeldung an den Regionalverband erfolgen?

5. Wann und wie kann sich der Stadtrat oder der Bauausschuss mit dieser Rückmeldung beschäftigen und diese beschließen?

Bürgermeister Dr. Fendt las aus dem Schreiben des Regionalverbandes vor. Hier steht, dass es sich beim Datum des 20. Januar 2023 um die vorgezogene Unterrichtung handle. Hierbei handelt es sich noch nicht um die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Diese wird, nach Vorliegen eines konkreten Planungsentwurfs, zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Dennoch hat die Stadtverwaltung bereits, obwohl dies nur eine Vorabinformation ist, folgendes geantwortet: „Besten Dank für die Unterrichtung über die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller vom 12.12.2022.

Für die Stadt Weißenhorn möchte ich Ihnen wie folgt Auskunft geben. Der Stadtrat hat am 20.06.2022 in seiner Sitzung beschlossen im neuaufzustellendem Flächennutzungsplan Flächen für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Das definierte Ziel von 2 % der Fläche soll auch auf dem Gebiet der Stadt Weißenhorn erreicht werden. Die Stadtverwaltung ist beauftragt Maßnahmen zu ergreifen, um Potentialflächen zu ermitteln unter anderem durch die Beauftragung entsprechender Fachbüros. ...“. Das Schreiben vom Regionalverband Donau-Iller bzgl. des Regionalplans hat als Ausschlussfrist den 26. Februar 2023 genannt. Dies betrifft jedoch nicht nur die Windkraft. Hier befindet sich alles in Vorbereitung für die Stadtratssitzung am 13. Februar 2023.

Bürgermeister Dr. Fendt las noch aus einer E-Mail von der Firma Vensol vor: „Die Firma Vensol unterstützt die Stadtverwaltung sehr gerne, anbei finden Sie ein Angebot über die Erstellung einer Flächenanalyse über das Gebiet der Stadt Weißenhorn und Potenzialflächen für Windenergie zu bestimmen. Wir freuen uns über Ihre Beauftragung.“ Mit der Firma Vensol ist es bereits abgesprochen, dass in der Februar Sitzung die Ergebnisse dargestellt werden.

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8.3.

Anfrage Stadtrat Jüstel - Baugebiet Hegelhofen Nord - Straßenname

Stadtrat Jüstel merkte an, dass die Straße im Baugebiet Hegelhofen Nord noch keine Widmung hat. Er habe am 30. Juni 2022 dem Bürgermeister Dr. Fendt einen Antrag mit Vorschlag zugesendet. Hier wurde der erste Bürgermeister der damaligen, selbstständigen Gemeinde Hegelhofen vorgeschlagen. Der Antrag zur Benennung der Straße in Ludwig-Kuhn-Straße wurde nicht behandelt und Stadtrat Jüstel erhielt keine Rückmeldung.

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8.4.

Anfrage Stadtrat Jüstel - Baugebiet Hegelhofen Nord - Abstellen von Wohnmobilen

Stadtrat Jüstel wurde von Anwohner angesprochen, dass im Baugebiet Hegelhofen Nord eine Wohnmobilvermietung mehrere Wohnmobile auf der Straße abstellt. Das Ganze Neubaugebiet ist hiervon betroffen. Mit dem Inhaber dieser Wohnmobilvermietung sollte Kontakt aufgenommen werden. Es sei nicht zielführend, ein Neubaugebiet mit Wohnmobilen vollzuparken, denn spätestens wenn gebaut wird, muss hierfür ein Platz gefunden werden.