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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2025
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
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Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen

Bundestagswahl 2025: Bitte Infos zur Briefwahl beachten

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aufgrund der damit verbundenen engen Termintaktung sind Briefwählerinnen und -wähler gebeten, auf den rechtzeitigen Versand oder die Abgabe ihrer Unterlagen zu achten.

Wegen der verkürzten Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge ist der Druck der Stimmzettel für die Bundestagswahl erst relativ spät möglich. Die voraussichtliche Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden erfolgt in der Woche vom 03. - 07. Februar 2025.

Da der Versand der Briefwahlunterlagen erst vorgenommen werden kann, wenn die Gemeinden die Stimmzettel erhalten haben, bleibt für die Briefwahl nur ein Zeitraum von ca. zwei Wochen. Um sicherzustellen, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeinde ankommen, raten wir zu einem frühzeitigen Rückversand der Unterlagen. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr sind beim Rückversand die Postlaufzeiten zu beachten. Der Wahlbrief kann aber auch selbst im Rathaus abgegeben werden bzw. in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Als weitere Alternative gibt es bei der Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus auch die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle.

Bitte beachten: Es liegt in der Verantwortung der Wählerin/des Wählers, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Kommune eingegangen ist.

https://www.landkreis-nu.de/Bundestagswahl