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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadt Weißenhorn erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen (Bayer. Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzt –BayAbfAIG- vom 09.08.1996, GVBL Seite 396) in Verbindung mit Artikel 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:

§ 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

1)

Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem beträgt bei 14-tägiger Abfuhr der Restmüllbehältnisse monatlich für

1.

eine Müll-Normtonne mit 60 Litern Volumen

9,60 €

2.

eine Müll-Normtonne mit 80 Litern Volumen

12,80 €

3.

eine Müll-Normtonne mit 120 Litern Volumen

19,20 €

4.

eine Müll-Normtonne mit 240 Litern Volumen

38,40 €

5.

ein Müll-Großbehälter mit 1.100 Litern Volumen

176,00 €

6.

ein Müll-Großbehälter mit 1.100 Litern Volumen bei wöchentlicher Entleerung

352,00 €

2)

Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von Restmüllsäcken (ca. 60 Liter) beträgt für jeden Sack 4,50 €, für spezielle Windelsäcke beträgt die Gebühr 1,00 € pro Sack.

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Weißenhorn, den 13.12.2022
Stadt Weißenhorn:
Jutta Kempter
3. Bürgermeisterin