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| 1.1. | Bekanntgaben - Verschiebung der nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte 3 - 6 in den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates |
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| 1.2. | Bekanntgaben - Vorstellung des Auszubildenden als Informatiker für Systemintegration |
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Bürgermeister Dr. Fendt teilte dem Stadtrat mit, dass die Stadtverwaltung seit September 2023 einen Auszubildenden zum Informatiker für Systemintegration habe. Der Auszubildende stellte sich dem Stadtrat vor.
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| 1.3. | Bekanntgaben - Vorstellung der Bauvorhaben der Kreisspitalstiftung Weißenhorn |
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Bürgermeister Dr. Fendt begrüßte Herrn Pröll von der Kreisspitalstiftung Weißenhorn. Herr Pröll stellte den aktuellen Stand der Bauvorhaben der Kreisspitalstiftung Weißenhorn vor.
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| 1.4. | Bekanntgaben - Rückmeldung auf Anfrage von Stadtrat Simmnacher - Zweitnutzung des Wassers der Städtischen Bäder |
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Bürgermeister Dr. Fendt beantwortete eine Anfrage von Stadtrat Simmnacher, ob das Wasser aus den städtischen Bädern zur Zweitnutzung zugeführt werden könne. Da das Wasser teilweise früher abgelassen werden muss, als es zum Gießen verwendet wird, ist eine Zwischenlagerung nicht möglich. Außerdem wird vor der Entleerung eine sogenannte Hochchlorung durchgeführt, die den Boden einer hohen Chlorid Belastung aussetzen würde. Das Wasser des Freibades verbleibt den Winter über in den Becken und wird entsprechend behandelt, so dass es auch nicht zur Bewässerung verwendet werden kann.
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| 1.5. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Teilnahme am Projekt "Gesundheitskompetente Kindertageseinrichtung" |
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Bürgermeister Dr. Fendt bezog sich auf die Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus einer früheren Sitzung des Stadtrates zum Projekt „Gesundheitskompetente Kindertageseinrichtung“.
Die städtischen Kindergärten als auch die freigemeinnützigen Kindergärten wurden befragt, ob eine Teilnahme am Projekt „Gesundheitskompetente Kindertageseinrichtung“ bereits stattfindet und falls nicht, ob Interesse daran besteht, an diesem teilzunehmen.
Folgende Rückmeldungen gingen ein:
| • | Der städtische Kindergarten Oberhausen hat ein Kneipp-Konzept, damit werden die fünf Säulen der Gesundheit (Bewegung, Ernährung, Wasser, Lebensordnung u. Heilkräuter) sehr gut abgedeckt. |
| • | Der städtische Kindergarten Biberachzell und die städtische Kindertageseinrichtung Bubenhausen sind aktuell nicht am Projekt interessiert. |
| • | Der städtische Kindergarten Nord hat sich vorgenommen, das vorhandene geschlossene Konzept zu einem teiloffenen Konzept zu ändern. Da dies eine große Herausforderung ist, wird derzeit von einer Teilnahme am Projekt abgesehen. |
| • | Die freigemeinnützige Kindertageseinrichtung St. Maria hat sich auf Anfrage vom Landratsamt Neu-Ulm angemeldet. Eine Teilnahme hat bereits stattgefunden. |
| • | Alle weiteren freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen haben derzeit kein Interesse am Projekt. |
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| 2. | Umbau ehemaliges Lehrerwohnhaus Grafertshofen - MM 83 Vergaben | SR 128/2023 |
Sachverhalt:
Das ehemalige Lehrerwohnhaus in Grafertshofen aus den 1920er Jahren soll künftig für die Betreuung von Kindern genutzt werden, zweimal Großtagespflege zu je zehn Kindern. Zu diesem Zweck war angedacht, die Installationen zu ertüchtigen, EG und OG räumlich zu trennen in zwei unabhängig voneinander funktionierende Einheiten, sowie Böden, Wände und Decken herzurichten. Während der Umbaumaßnahmen ist der separate Betrieb des alten Schulhauses mit Feuerwehr im EG und Vereinsnutzung im OG durchgehend aufrecht zu erhalten.
Diesen Sommer wurde im Zuge der Fernwärme-Installation in der Memminger Straße auch das ehemalige Leherwohnhaus angeschlossen. In direktem Zusammenhang wurde der Elektro-Hausanschluß neu per Erdkabel verlegt.
Daraus folgt, dass die Heizung entsprechend überplant werden muss. Gashausanschluß, Gasbrenner und -Leitungen sind rückzubauen. Das System muss neu berechnet und ausgelegt werden, entsprechende Planung durch einen Fachingenieur ist notwendig.
Bei der Elektro-Installation ist die Sachlage ähnlich. Diese ist nicht auf dem aktuellen Stand der Vorschriften. Die Leitungen sind 2-adrig, es fehlen Schutzschalter, Erdung, Blitzschutz. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist die gesamte Elektro-Installation zu erneuern. Dies ist durch einen Fachingenieur zu erbringen.
Die Sanitärbereiche sind nicht ausreichend für die neue Nutzung. Aus dem WC ohne Waschbecken im Eingangsbereich soll das Personal-WC mit WB werden. Das Bad soll kindgerecht mit WC, WB, Dusche, Wickelplatz und Waschmaschine erneuert werden. Im OG soll ein neuer Sanitärbereich eingebaut werden, sowie eine neue Kochecke.
Die vorgesehene neue Nutzung der Betreuung von Kindern in zwei Gruppen zu je 10 Kindern bedeutet, dass hier eine Baugenehmigung zu beantragen ist. Aufgrund der großen Zahl an zu betreuenden Kindern handelt es sich um einen Sonderbau. Für diesen ist ein Brandschutzkonzept notwendig, welches durch einen Fachingenieur zu erstellen ist.
Nach derzeitigem Projektstand wird mit Kosten in der Höhe von ca. 350.000 € gerechnet. Davon entfallen ca. 40.000 € auf die externen Ingenieurleistungen. Auf die Bauausführung entfallen ca. 310.000 €. Diese Mittel sind im Haushalt 2024 vorgesehen und mit dem Bauprogramm 2024 beschlossen.
Alle 4 Fachingenieurleistungen wurden im vereinfachten Verfahren ausgeschrieben.
| 1. | Heizung |
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| Von den 3 angefragten Büros wurden Angebote abgegeben. Aussagekraft, Details und Preis sind bei Bieter Nr. 3 am Besten: netto 6.261,64 €. Bieter Nr. 1 schafft die engen zeitlichen Vorgaben aus Kapazitätsgründen nicht. Bieter Nr. 2 bietet mit netto 13.461,19 €. |
| 2. | Sanitär |
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| Von allen 3 angefragten Büros wurden Angebote abgegeben. Auch hier sind Aussagekraft, Detailgenauigkeit und Preis bei Bieter Nr. 3 am Besten: netto 12.437,21 €. Bieter Nr. 1 fehlt die Kapazität. Bieter Nr. 2 liegt bei netto 13.461,19 €. |
| 3. | Brandschutz |
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| Von 3 angefragten Büros gingen 2 Angebote ein. Günstiger ist Bieter Nr. 1 mit netto 6.500 €. Bieter Nr. 2 liegt bei netto 9.650 €. |
Elektro
Von 3 angefragten Büros ging 1 Angebot ein, netto 17.000 €, das jedoch die zeitlichen Vorgaben nicht bedienen kann. Daher wird eine neue Verhandlungsvergabe durchgeführt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Stadtrat Richter bittet darum, die Prognosen zur Entwicklung der Kinderzahlen in regelmäßigen Abständen im Stadtrat bzw. im Haupt-, Finanz- und Bildungsausschuss vorzustellen.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass dies bereits in Vorbereitung sei.
Beschluss:
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| Die Verwaltung schlägt vor, Bieter 3 zu beauftragen mit netto 6.261,64 €. |
| 2. | Sanitär |
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| Die Verwaltung schlägt vor, Bieter 3 zu beauftragen mit netto 12.437,21 €. |
Brandschutz
Die Verwaltung schlägt vor, Bieter 1 zu beauftragen mit netto 6.500 €.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Fachbereich 1 - Jugendbeteiligung | SR 125/2023 |
Sachverhalt:
Im Jahr 2021 hat sich die Stadt Weißenhorn für das Jugendbeteiligungsprojekt „Jugend entscheidet“ beworben, leider konnten wir hier nicht überzeugen und die Maßnahme musste eingestellt werden. Nun sind seit letztem Jahr die beiden Stellen der Stadtjugendpflege und Streetwork besetzt, sodass eine gute Grundlage für eine kontinuierliche Begleitung der Jugendbeteiligung geschaffen ist.
Der Wunsch nach Jugendbeteiligung in Weißenhorn wurde immer wieder von Bürgern, der Stadtverwaltung, dem Bürgermeister, Herrn Dr. Fendt, geäußert und auch in einer Online-Befragung der Weißenhorner Jugendlichen stimmte fast ein Viertel der Befragten dafür, sich in Weißenhorn beteiligen zu wollen.
Jugendbeteiligung bezieht junge Menschen in (politische) Entscheidungen ein, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, sich zu engagieren und zu beteiligen und so die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Jugendliche werden so direkt in Entscheidungsprozesse eingebunden und lernen politische Strukturen und Entscheidungen kennen. Gleichzeitig übernehmen sie gesellschaftliche Verantwortung und „leben“ Demokratie.
Jugendbeteiligung kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Sie beginnt bei Alltagsbeteiligungen unterschiedlichster Art und auch für die politische Beteiligung gibt es verschiedene Formate. Zum Beispiel projektorientierte Formen (z.B. Zukunftswerkstätten), repräsentative Formen (z.B. Jugendparlamente) und offene Formen (z.B. Jugendkonferenzen, Jungbürgerversammlungen).
Ziel aller politischen Beteiligungsformate ist es, die Partizipation auf kommunaler Ebene auszubauen und allen zu ermöglichen, der Meinung junger Menschen mehr Gewicht zu verleihen und den Dialog zwischen Jugend und Politik zu fördern und zu festigen. Die verschiedenen Möglichkeiten für Weißenhorn wurden bereits im Jugendarbeitskreis diskutiert. Der Jugendarbeitskreis (bestehend aus Jugendbeauftragten, Vereinen der Jugendarbeit, Fachkräften der Jugendarbeit etc.) hat sich für ein offenes Format wie die Jugendkonferenz ausgesprochen.
Die Idee dahinter ist, dass das Format für alle offen ist, eine punktuelle Beteiligung möglich ist, viele Jugendliche aus Weißenhorn und den Ortsteilen direkt zu Wort kommen und ihre Anliegen, Wünsche und Kritik aus ihrer Lebenswelt artikulieren können. Die Konferenz soll mindestens einmal im Jahr stattfinden. Mit verschiedenen Methoden sollen die Jugendlichen ca. zwei Ziele/Projekte/Wünsche herausarbeiten, die dann z.B. in Kleingruppen weiterbearbeitet werden. Diese Projekte können je nach Beschluss unterschiedlich aussehen: Von einer Jugenddisco über einen Zebrastreifen bis hin zur Einrichtung eines Jugendparlaments...
Die Jugendkonferenz würde unter der Leitung der Stadtjugendpflege stehen, die zusammen mit einer ehrenamtlichen Gruppe (bestehend aus Jugendlichen, Engagierten etc.) die Konferenz plant und durchführt.
Es ist davon auszugehen, dass neben dem Budget für die Jugendbeteiligung ein Budget mit evtl. Folgekosten entstehen kann. Wichtig für den Erfolg ist auch, dass die Ideen der Kinder und Jugendlichen ernst genommen werden und die Bereitschaft besteht, mit den Jugendlichen zusammenzuarbeiten.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Stadtrat Richter merkte an, dass in der Vergangenheit begonnene Projekte leider ins Stocken geraten seien. Jetzt sei man personell gut ausgestattet. Dies sei auch eine Frage des Geldes, was er im Beschluss abgesichert wissen möchte. Stadtrat Richter schlägt deshalb vor, den Beschlussvorschlag zu ändern.
Stadtrat Niebling regt an, dass die Jugendlichen ihre Projekte und Ideen im Stadtratsgremium vorstellen sollten. Dann könne man auch sehen, welche Kosten dafür aufgewendet werden müssen. Die Präsentation der Jugendlichen gehöre für ihn dazu. Der Stadtrat könne dann immer noch entscheiden, wie es weitergehen soll.
Bürgermeister Dr. Fendt lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
„Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Stadtverwaltung zur Jugendbeteiligung zu und beauftragt die Umsetzung. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2024 ff. einzuplanen.“
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Kulturbüro - Änderung Benutzungsordnung Fuggerhalle | SR 119/2023 |
Sachverhalt:
In den letzten Monaten mussten wir leider feststellen, dass nach privaten oder kulturellen Veranstaltungen die Räumlichkeiten der Fuggerhalle oftmals stark verschmutzt oder sogar beschädigt hinterlassen wurden.
Dies führt leider zu einer überdurchschnittlich hohen Abnutzung der Halle/Halleneinrichtung, weshalb die Verwaltung nun vorschlägt, die Benutzungsordnung zu ändern.
Vorgeschlagen wird die in der Anlage beigefügte Fassung (Stand 20.11.2023). Die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Benutzungsordnung sind gelb markiert.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellt den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Simmnacher merkt an, dass die Kosten unter Punkt 2.2 für den Hallenwart mit 16,45 Euro pro angefangene Stunde viel zu niedrig angesetzt sind. Die Hallenwarte arbeiten hauptsächlich am Wochenende und in der Nacht. Die Kosten sollten auf mindestens 20 Euro, wenn nicht noch höher angehoben werden.
Bürgermeister Dr. Fendt stimmt dem zu und wird den Betrag auf 25 Euro ändern lassen.
Stadtrat Schrodi teilt mit, dass er angesprochen worden sei, ob es in der Fuggerhalle keine Möglichkeit gäbe, Kindern die Windeln zu wechseln. In der gesamten Fuggerhalle gäbe es dafür keinen Platz. Er bittet zu prüfen, ob in einer geeigneten Toilette nachträglich eine Wickelmöglichkeit eingerichtet werden kann.
Bürgermeister Dr. Fendt sagt dies zu. Er werde dies zur Prüfung und Umsetzung weiterleiten.
Stadtrat Schulz stellt eine Verständnisfrage. Im Paragraph 9 „Benutzungsentgelt“ in den Zeilen 4 und 5 scheint in der Spalte für Kinder ein Fehler zu sein. Die Beträge für Erwachsene wurden entsprechend den Zeilen „Turniertag bis 4 Std.“ und „Turniertag über 4 Std.“ eingetragen. Bei den Kindern steht hinter den Beträgen pro Stunde. Stadtrat Schulz fragt nach, was nun richtig sei.
Bürgermeister Dr. Fendt bestätigt, dass „/ Std.“ in der Spalte der Kinder zu streichen ist.
Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt die Anpassung der „Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle der Städtischen Realschule Weißenhorn (Fuggerhalle) i.d.F. des 20.11.2023“.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Förderungen von Dorfgemeinschaftsprojekten - Grundsatzentscheidung zum Fördermodus | SR 136/2023 |
Sachverhalt:
Die beiden Förderanträge der IWF Weißenhorn und der Dorfgemeinschaft Ober-/Unterreichenbach/Biberachzell waren bereits Gegenstand der Stadtratssitzung vom 17.07.2023. Nach längerer Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt damals zurückgestellt, um eine grundsätzliche Vorgehensweise bei den Dorfprojekten für die Zukunft festlegen zu können.
Seitens der Verwaltung wird nachfolgender Leitfaden für die Behandlung der Dorfgemeinschaftsprojekte vorgeschlagen.
Eine Förderung für ein Dorfprojekt kommt nur dann in Betracht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
| - | Der Fördergegenstand darf nicht bereits von den Vereinsförderrichtlinien abgedeckt sein. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Anwendung der Förderrichtlinien zur Folge hat, dass eine Förderung nicht oder nur teilweise möglich ist. |
| - | Es darf sich nicht um ein kommerzielles Projekt handeln. |
| - | Es muss sich um ein Projekt handeln, dass der Dorfgemeinschaft als solche zu Gute kommt. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass es nicht genügt, wenn sich Vereine zusammenschließen, um eine Förderung zu erhalten. Es muss ein darüberhinausgehender, d. h. über das Anliegen der Vereine erkennbarer Dorfzweck verfolgt werden. |
| - | Die Folgekosten des Projekts müssen durch die Dorfgemeinschaft geregelt sein. |
Durch diese Regelung würden sich wohl für die noch ausstehenden Anträge negative Entscheidungen ergeben. Als finanzieller Richtwert wurden in der Vergangenheit 10.000 Euro pro Dorfgemeinschaftsprojekt angesetzt. Als weiterer essentieller Punkt sollten bereits bei Antragsstellung abschließend die Folgekosten der Maßnahme geklärt sein.
Grundsätzlich sind kommerzielle Gegenstände, welche nicht dem satzungsgemäßen und gemeinnützigen Vereinszweck dienen, wie z. B. Festausstattung, durch die neu beschlossenen Vereinsförderrichtlinien nicht förderfähig. Es sollte daher vermieden werden, dass eine Beantragung durch die Dorfgemeinschaft anstatt des Einzelvereins eine Hintertür geschaffen wird, wodurch diese Investitionen förderfähig werden. Nebenbei würde die Förderung der Gegenstände dann nicht bei 25 % der Investitionssumme liegen, sondern bei 100 %.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläutert den vorliegenden Sachverhalt. Er teilt mit, dass bei der Stadtverwaltung verschiedene Anträge eingegangen sind. Diese Anträge decken sich nur teilweise mit den Vereinsförderrichtlinien. Aus diesem Grund wurden die Anträge vorerst zurückgestellt. Gemeinsam mit Herrn Palige von der Stadtverwaltung wurden Kriterien erarbeitet, die durchaus herangezogen werden könnten. Bürgermeister Dr. Fendt wurde daraufhin von Stadtrat Simmnacher informiert, dass ein Förderantrag aus einem Stadtteil genehmigt wurde und hier im Sinne der Gleichbehandlung, die derzeit vorliegenden Anträge auf Basis der alten Richtlinie zu genehmigen wäre. Für weitere, neu eingehende Anträge soll die heute zu beschließende Förderrichtlinie gelten. Die Vereine der vorliegenden Anträge konnten nicht wissen, welche Kriterien beschlossen werden. Die Stadtverwaltung schlägt daher dem Gremium vor, den Anträgen der nächsten drei Tagesordnungspunkte zuzustimmen, da die neue Richtlinie erst heute beschlossen werden soll. Bürgermeister Dr. Fendt bedankt sich bei Stadtrat Niebling für die Vorlage des hervorragenden Beschlussvorschlages. Durch die Förderung von Dorfgemeinschaftsprojekten konnten bereits tolle Projekte unterstützt und umgesetzt werden, unter anderem der Kreuzweg in Wallenhausen, der auch durch den Verein Regionalentwicklung Neu-Ulm e. V. (auch LEADER genannt) gefördert wurde. Durch den Hinweis auf LEADER hätten die Vereine den Vorteil, sich eine zusätzliche Förderquelle erschließen zu können. Ein weiterer positiver Effekt wäre, dass die Stadtverwaltung durch die Prüfung der Gemeinnützigkeit des Projektes durch das Landratsamt vorab eine Bestätigung hätte.
Stadtrat Niebling bestätigte, dass es möglich sei, weitere Mittel aus dem „LEADER-Topf“ zur Zusatzfinanzierung der Stadtverwaltung zu erhalten. Er habe dies bereits mit Frau Wehrle von LEADER besprochen. Sie wird die Vereine beraten und freut sich, dass es mehrere Projekte geben wird, für die man die Fördermittel in Anspruch nehmen kann. Diese werden wiederum von der EU gefördert.
Stadtrat Schrodi ist der Meinung, dass den Beschlussvorschlägen der folgenden Tagesordnungspunkte nur zugestimmt werden sollte, wenn sich die antragstellenden Vereine verpflichten, die in den Anträgen aufgeführten geplanten Anschaffungen allen Weißenhorner Vereinen zur Verfügung zu stellen.
Bürgermeister Dr. Fendt weist darauf hin, dass dies in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten beschlossen werden muss.
Stadtrat Dr. Bischof freut sich, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag in den weiteren Tagesordnungspunkten geändert wurde. Er möchte ebenfalls vorschlagen, den drei bereits vorliegenden Anträgen zuzustimmen. Dies wäre der Vorschlag der WÜW-Fraktion gewesen. Dies sei den Fraktionsvorsitzenden bereits so mitgeteilt worden. Die WÜW-Fraktion ist der Meinung, dass die Anträge dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden zu fördern. Dies sei gerade in der heutigen Zeit, in der die Gesellschaft immer mehr auseinanderfalle, ein wichtiges Anliegen. Es gehöre dazu, dass man sich auf eine Bierbank setzen und gemeinsam feiern könne. Daher unterstützt die WÜW-Fraktion diesen Antrag voll und ganz. Stadtrat Dr. Bischof bezieht sich auf den Antrag der CSU-Fraktion. Dieser werde von der WÜW-Fraktion unterstützt, allerdings wolle man anmerken, dass es in diesem Antrag keine klare Regelung zur Höhe der Förderung gebe. Diese bleibe offen und berge die Gefahr großer Diskussionen über die Höhe der Zuschüsse. Die WÜW-Fraktion möchte daher einen konkreten Vorschlag unterbreiten, der wie folgt lautet: Nach positiver Befürwortung durch den Regionalentwicklungsverein kann die Stadt Weißenhorn im Rahmen des 2.000 Euro-Programms ohne weitere Prüfung bis zu 10.000 Euro pro Einzelprojekt fördern. Alles was darüber hinausgeht, wird im Haupt-, Finanz- und Bildungsausschuss behandelt. Damit wüssten die Vereine, dass sie nach Genehmigung durch die Regionalentwicklung mit einem Zuschuss der Stadt Weißenhorn in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen können. Der Antrag müsste dann nicht nochmals im Gremium behandelt werden. Würde keine Förderobergrenze festgelegt, müsste über jeden Antrag einzeln entschieden werden. Daher sollte die Regelung getroffen werden, dass Beträge über 10.000 Euro dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Fraktion der WÜW schlage daher vor, dies ergänzend in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Bürgermeister Dr. Fendt fragt, ob der städtische Zuschuss dann 8.000 Euro oder 10.000 Euro betragen soll.
Stadtrat Dr. Bischof antwortet, dass es 10.000 Euro Zuschuss seitens der Stadt Weißenhorn sein sollten.
Stadtrat Richter teilte mit, dass man grundsätzlich zu schnell in das Thema Dorfgemeinschaftsprojekte eingestiegen sei. Man habe nun die Situation, dass drei Anträge vorliegen, die auf den Weg gebracht wurden, ohne dass Festlegungen getroffen wurden, wie mit diesen Anträgen umgegangen werden soll. Das hole man heute nach. Stadtrat Richter hat Verständnis dafür, dass man nicht inhaltlich bewerten sollte, was hier angeschafft wurde. Aber der Fairness halber, nachdem man anderen Anträgen zugestimmt habe, begrüßt er nun auch die Zustimmung zu den folgenden drei Tagesordnungspunkten. Stadtrat Richter hält die Richtlinie mit der Idee der Abwicklung über das LEADER-Programm für sehr gelungen. Allerdings habe er Probleme damit, die Förderung an einen Festbetrag zu koppeln. Man könne sich hier an der Regelung der Vereinsförderrichtlinie orientieren und prozentuale Beträge der nach der LEADER-Förderung verbleibenden Summen deckeln.
Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass man durch die neue Regelung noch eine weitere Hürde habe. Bisher war es so, dass die Vereine einen Antrag stellen konnten und dies im Ausschuss diskutiert wurde. Dies sei nun nicht mehr möglich. Deshalb baut man jetzt praktisch eine weitere Hürde auf. Die Vereine müssen jetzt nicht nur bei der Stadtverwaltung einen Antrag stellen, sondern sie müssen das vorher auch noch beim Regionalentwicklungsverein machen. Das wird nicht einfach. Für die Vereine wird es noch schwieriger, weil sie über zwei Hürden springen müssen. Insofern stellt sich für Stadtrat Dr. Bischof die Frage, ob es nicht besser wäre, das war auch der ursprüngliche Vorschlag der WÜW-Fraktion, die Anträge so, wie sie kommen, im Haupt-, Finanz- und Bildungsausschuss zu behandeln, ohne eine Richtlinie, die eben eine weitere Hürde aufbaut.
Stadtrat Niebling teilt mit, dass beim LEADER-Verein nicht nur 2.000 Euro beantragt werden können. Im neuen Förderprogramm können demnächst wahrscheinlich noch höhere Beträge bewilligt werden. Wenn ein Verein etwas Besonderes, Außergewöhnliches hat, wie z.B. der Feuerwehrspielplatz in der Gemeinde Buch, der gefördert wurde, dann bekommt der Verein 50 Prozent allein aus dem LEADER-Programm für das Gesamtprojekt. Frau Wehrle von LEADER berät die Vereine, um noch mehr Fördermittel zu bekommen. Das bürgerschaftliche Engagement ist breit gefächert. Stadtrat Niebling erläutert dies an einem Beispiel. Ein Verein möchte auf einem Dorfplatz einen Grillplatz mit Vesperbänken errichten. So etwas könne auch über LEADER gefördert werden, weil es ein Alleinstellungsmerkmal habe und dem ganzen Dorf diene. Darum geht es schließlich. Wenn dieses Projekt von der Dorfgemeinschaft gebaut wird, mit Unterstützung der Stadt durch Materialbestellung und Arbeitsstunden, wie es in Wallenhausen mit dem Kreuzweg geschehen ist, dann funktioniert das auch. Auch hier konnten zusätzliche Mittel aus dem LEADER-Programm beantragt werden. So könnte man das Bestmögliche herausholen und hätte zusätzlich den Vorteil, dass die Vereine eine Beratung erhalten und der Ausschuss, oder wie in diesem Fall der Stadtrat, ein fertiges Projektblatt mit allen notwendigen Informationen erhält. Außerdem wäre die Abrechnung auf beiden Seiten gleich. Man schließe sich auch sonst an Förderprogramme des Kreises oder des Bezirks an. Er sehe hier nur Vorteile.
Bürgermeister Dr. Fendt lässt über den Beschlussvorschlag der CSU-Fraktion abstimmen.
Ergänzung zum Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V. (auch LEADER-Verein genannt):
Der Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. (auch LEADER-Verein genannt) fördert neben Projekten von privaten Personen, Firmen und kommunalen Gebietskörperschaften auch Vereine in unserem Landkreis. Neben größeren Projekten ist es auch möglich gerade für das Ehrenamt in den Vereinen unkompliziert einen Antrag für eine Unterstützung für ehrenamtliches Bürgerengagement einzureichen, dass mit bis zu 2.000 Euro gefördert wird. Hierbei gelten diese spezielle Regeln, die nur Projekte fördern, die einmalig, innovativ und einen gemeinschaftlichen Aktionscharakter aufweisen. Vor Beginn des Projektes/ Vorhabens erfolgt eine Beratung durch die LAG-Geschäftsstelle im WiBiZ auf deren Grundlage eine Zielvereinbarung erarbeitet wird. Das Vorhaben wird dann auf einer der nächsten Sitzungen der LAG-Steuerungsgruppe vorgestellt und durch diese bewertet und beschieden. Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung durch den Maßnahmenträger und die LAG kann mit der Umsetzung begonnen werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die in der Zielvereinbarung festgelegten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Presseartikel, Evaluationsbericht) in der LAG-Geschäftsstelle einzureichen, damit die Auszahlung veranlasst werden kann. Siehe hier der Ablauf. Eine Co-Finanzierung mit anderen Fördergebern ist möglich.
Positive Nebeneffekte:
Durch die vorgeschaltete Antragstellung bei der LAG Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm wird die Stadtverwaltung entlastet, die Antragsregeln sind genau beschrieben und wir motivieren die Vereine, diesen relativ unbekannten Fördertopf zu nutzen. 90% der Mittel kommen aus dem bayerischen LEADER-Programm, 10% von der LAG Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm. Siehe hier LEADER in Neu-Ulm: www.leader-neu-ulm.de, www.stmelf.bayern.de/leader
Hinweis:
In der nächsten Sitzung der LAG-Steuerungsgruppe am 18.12.2023 werden wieder Projekte freigegeben. Es wäre also noch möglich sich darauf zu bewerben.
Weitere Sitzungen der LAG-Steuerungsgruppe folgen dann im 3-4 monatlichen Rhythmus.
Beschluss:
„Grundsätzlich werden nur Projektideen, die auch eine Förderung durch das Programm „Unterstützung Bürgerengagement“ durch die Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V. erhalten, als grundsätzlich förderfähig angesehen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Förderhöhe des Projektes im städtischen Förderprogramm ist dabei abhängig von:
| • | Anzahl der beteiligten Vereine oder Gemeinschaften |
| • | Mehrwert für die Bürger Weißenhorns |
| • | Umfang des Projektes |
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Stadt Weißenhorn auf die kein Rechtsanspruch besteht.“
Stadtrat Jüstel war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6. | Förderung von Dorfgemeinschafts- projekten - Antrag der Dorfgemeinschaften Ober-/Unterreichenbach/Biberachzell | SR 138/2023 |
Sachverhalt:
Der Antrag der Dorfgemeinschaften Ober-/Unterreichenbach/Biberachzell wurde bereits als Tagesordnungspunkt in der Stadtratssitzung am 17.07.2023 behandelt. Es erfolgte aber damals eine Rücknahme des Themas von der Tagesordnung.
| Maßnahmenumfang: | 60 Biertische, 120 Bierbänke |
|
| 2 Zelte 300 x 600 cm PVC weiß |
|
| 2 Gewerbekühlschränke |
| Gesamtkosten: | 19.600 € (lt. Angebot) |
Nach nochmaliger Prüfung empfiehlt die Verwaltung den Förderantrag des Vereins abzulehnen.
| 1. | Der Fördergegenstand (Festausstattung) ist nicht von den neuen Vereinsförderrichtlinien abgedeckt. |
| 2. | Es handelt sich um ein kommerzielles Projekt. |
| 3. | Im Antrag wird genannt, dass die Dorfgemeinschaften die Gegenstände für die Brauchtumspflege, für Vereinsfeste und Veranstaltungen jeglicher Art dienen. Es geht nicht hervor, ob es sich hier um ein gemeinsames Fest der Dorfgemeinschaft oder möglicherweise um Veranstaltungen der einzelnen Vereine handelt. Ein über die Einzelinteressen der Vereine greifender Dorfzweck ist somit schwer erkennbar. |
| 4. | Hinsichtlich der Folgekosten wurden folgende Angaben gemacht: |
|
| Die Lagerung des Inventars im alten Feuerwehrhaus und die Verwaltung/Verleih sind durch die Feuerwehr Biberachzell gesichert. |
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Mehrere Mitglieder des Stadtrates sprachen sich dafür aus, den Zuschuss unter der Bedingung zu gewähren, dass die Gegenstände auch anderen ortsansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt werden, soweit dies zumutbar ist.
Andere Ratsmitglieder sprechen sich dagegen aus, den Zuschuss an diese Bedingung zu knüpfen.
Bürgermeister Dr. Fendt lässt über die beiden Anträge getrennt abstimmen.
Beschluss 1:
Der Antrag der Dorfgemeinschaften Ober-/Unterreichenbach/Biberachzell wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis 1: 18:3
Der Beschluss wurde mit 18 Stimmen angenommen.
Beschluss 2:
Sofern es zumutbar ist, soll die Anschaffung anderen ortsansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis 2: 17:4
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
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| 7. | Förderung von Dorfgemeinschafts- projekten - Antrag der Interessensgemeinschaft Weißenhorner Fasnacht | SR 137/2023 |
Sachverhalt:
Der Antrag der Interessengemeinschaft Weißenhorner Fasnacht e. V. war bereits Tagesordnungspunkt in der Stadtratssitzung am 17.07.2023, wurde aber damals zurückgestellt.
| Maßnahmenumfang: | 4 Ecotent Faltpavillions mit Seitenwänden, Zubehör u. Beleuchtung |
|
| 10 Biertische, 20 Bierbänke |
|
| Anhänger |
| Gesamtkosten: | 22.881,81 brutto (lt. Angebot) |
Nach nochmaliger Prüfung empfiehlt die Verwaltung den Förderantrag des Vereins abzulehnen.
| - | Eine Investitionskostenförderung nach den neuen Vereinsförderrichtlinien scheidet aus. Der Fördergegenstand ist kommerzieller Art (Nutzung im Biergartenbetrieb) und somit nicht dem gemeinnützigen bzw. ideellen Vereinsbereich zuzuordnen. Der Anhänger ist als im Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug grundsätzlich nicht förderfähig. |
| - | Eine Förderung in Anlehnung an die Dorfgemeinschaftsregelung scheidet ebenso aus. Im Antrag wird zwar genannt, dass das Equipment durch die IWF sicher gelagert wird (Stichwort Folgekosten) und durch jeden anderen Verein ausgeliehen bzw. genutzt werden kann. Der kommerzielle Fördergegenstand wird jedoch von einem Einzelverein beantragt. |
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Dem Antrag wird mit Maßgabe stattgegeben, dass die Anschaffungen anderen ortsansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss:
„Der Antrag der Interessengemeinschaft Weißenhorner Fasnacht vom 07.06.2023 wird genehmigt.
Sofern es zumutbar ist, soll die Anschaffung anderen ortsansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt werden.“
Die Stadträte Simmnacher und Hofmann Philipp waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 19:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 8. | Förderung von Dorfgemeinschafts- projekten - Antrag der Dorfgemeinschaft Bubenhausen | SR 139/2023 |
Sachverhalt:
Mit Datum vom 03. November 2023 ging ein weiterer Antrag der Dorfgemeinschaft Bubenhausen bezüglich der Bezuschussung eines Dorfprojekts bei der Stadt Weißenhorn per E-Mail ein.
| Maßnahmenumfang: | Industriespülmaschine für Vereinsfeste |
| Gesamtkosten: | 11.109,66 € brutto (Angebot liegt nicht bei) |
Nach Prüfung des Sachverhalts wir seitens der Verwaltung empfohlen, den Förderantrag des Vereins abzulehnen:
| 1. | Eine Investitionskostenförderung nach den neuen Vereinsförderrichtlinien scheidet aus. |
| 2. | Es handelt sich um ein kommerzielles Projekt. |
| 3. | Die Geschirrspülmaschine soll bei einzelnen Vereinsfesten (Waldfest, Sommerfest, Feuerwehrfest) eingesetzt werden. Ein über die Einzelinteressen der Vereine greifender Dorfzweck ist somit schwer erkennbar. |
| 4. | Hinsichtlich der Folgekosten (z. B. Reparaturen) wurden keine Angaben gemacht. |
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Der Antrag soll genehmigt werden, sofern es zumutbar ist, die Anschaffung anderen ortsansässigen Vereinen zur Verfügung zu stellen. Es folgte keine Diskussion.
Beschluss:
„Der Antrag der Dorfgemeinschaft Bubenhausen wird genehmigt.
Sofern es zumutbar ist, soll die Anschaffung anderen ortsansässigen Vereinen zur Verfügung gestellt werden.“
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.