Aus der Sitzung des Stadtrates vom 18.11.2024
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| 1.1. | Bekanntgaben - Rücknahme der Klage gegen eine Baugenehmigung |
Bürgermeister Dr. Fendt informierte die Mitglieder des Stadtrates über die Rücknahme der Klage bezüglich einer Baugenehmigung. Die Stadt Weißenhorn hatte das Problem, dass der Fuß- und Radweg zur städtischen Realschule unterbrochen war. Inzwischen habe man sich mit dem Eigentümer geeinigt. Man habe jetzt einen gut zwei Meter breiten Streifen. Infolgedessen habe man nun die Klage zurückgezogen.
Stadtrat Kühle war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal.
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| 1.2. | Bekanntgaben - Kommunale Wärmeplanung |
Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass für die Stadt Weißenhorn eine kommunale Wärmeplanung beantragt worden sei. Man habe nun einen Förderbescheid über 88.0000 Euro erhalten. Die Stadt Weißenhorn habe noch das Glück gehabt, die 90 % Förderung zu bekommen. Es sei fraglich, ob es in Zukunft noch Zuschüsse für so etwas gebe, wenn man jeden Tag in der Presse lesen könne, dass alles gekürzt werde. Die Verwaltung müsse jetzt schauen, dass sie das Maximale daraus mache.
Stadtrat Kühle war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal.
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| 1.3. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher - Ausbaggerung der Biber mit Hauptgräben |
Bürgermeister Dr. Fendt teilte zur Anfrage von Stadtrat Biberacher bezüglich der Ausbaggerung der Biber mit ihren Hauptgräben folgendes mit. Das Wasserwirtschaftsamt und die Untere Naturschutzbehörde sehen hier keinen Handlungsbedarf. Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass man hier unterschiedlicher Meinung sein könne, ob man hier Handlungsbedarf sehe. Seitens der Stadtverwaltung werde derzeit eine Karte für die städtischen Gewässer erstellt und geschaut, wo arbeiten notwendig seien und wo nicht. Bürgermeister Dr. Fendt informierte weiter, dass eines der größten Projekte im Landkreis Neu-Ulm der interkommunale Hochwasserschutz sei, den man nun angehe.
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| 1.4. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher - Weißenhorner Straße - ausgespülte und lockere Pflastersteine |
Bürgermeister Dr. Fendt informierte, dass Stadtrat Biberacher mitgeteilt habe, dass in der Weißenhorner Straße in Biberachzell ausgespülte und lockere Pflastersteine vorhanden seien. Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass dies durch den städtischen Bauhof in Kalenderwoche 47 oder 48 behoben werde.
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| 1.5. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher - Schadensmelder - zusätzliche Rubrik "Sonstiges" |
Bürgermeister Dr. Fendt nahm zur Anfrage von Stadtrat Biberacher Stellung. Stadtrat Biberacher teilte mit, dass verschiedene Bürgerinnen und Bürger an ihn herangetreten seien und nachgefragt hätten, ob es möglich sei, den auf Initiative von Stadtrat Biberacher eingeführten Schadensmelder auf der Homepage der Stadt Weißenhorn um die Auswahlrubrik „Sonstiges“ zu erweitern. Bürgermeister Dr. Fendt bestätigt, dass dies in der Kalenderwoche 44 geschehen sei.
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| 1.6. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Jüstel aus der Sitzung des Stadtrates vom 14.10.2024 - Überdachung der Fahrradabstellanlage und Mülleimer in einer Sozialeinrichtung |
Bürgermeister Dr. Fendt nahm Stellung zur Anfrage von Stadtrat Jüstel in der Stadtratssitzung vom 14.10.2024, ob die Fahrradsammelanlage und die Mülleimer einer Sozialeinrichtung im Schlesierweg überdacht werden könnten. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Stadt Weißenhorn keine soziale Einrichtung im Schlesierweg hat.
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| 1.7. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Stadtrates vom 16.09.2024 - Beleuchtung Verlängerung der Kammerlander Straße |
Bürgermeister Dr. Fendt nahm Bezug auf eine Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof in der Stadtratssitzung vom 16.09.2024. Stadtrat Dr. Bischof hatte darauf hingewiesen, dass die beiden Gassen am Pfarrgarten und am Gebäude des ehemaligen Standortes des Einkaufsmarktes Feneberg, sozusagen als Verlängerung der Kammerlander Straße, schlecht ausgeleuchtet sind. Bürgermeister Dr. Fendt teilt mit, dass am Ende der Gasse am Pfarrgarten/Parkplatz des ehemaligen Supermarktes Feneberg eine defekte Straßenlaterne festgestellt wurde. Die Reparatur dieser Straßenlampe ist bereits erfolgt. Die Lampen am Mast des Parkplatzes werden beim nächsten Hubsteigereinsatz begutachtet und die defekten Leuchtmittel ausgetauscht. Derzeit funktioniert nur eine der vier Lampen. Die Verlängerung der Kammerlander Straße wird durch die Außenbeleuchtung der drei Lampen am ehemaligen Feneberg-Gebäude beleuchtet. Diese seien alle intakt und würden über eine Zeitschaltuhr gesteuert und der Jahreszeit angepasst.
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| 1.8. | Bekanntgaben - Unkraut auf dem Friedhof |
Bürgermeister DR. Fendt nahm Stellung zu einer Anfrage, ob man eine Ausnahmegenehmigung beantragen könne, um auf dem alten Friedhof gegen Unkraut spritzen zu können. Es sei ein Antrag gestellt worden. Dieser sei inzwischen abgelehnt worden. Dagegen sei seitens der Stadtverwaltung Widerspruch eingelegt worden. Bislang gebe es noch keinen neuen Sachstand.
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| 2. | Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2025 |
Sachverhalt:
Zum 01.01.2026 gehen die abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den AWB Neu-Ulm über. Das Haushaltsjahr 2025 ist somit das letzte Jahr, in dem die Stadt Weißenhorn abfallrechtlich zuständig ist.
Nach der letztmaligen Neufestsetzung der Abfallgebühren im Jahr 2023 ergeben sich für die Jahre 2023 bis 2025 positive Rechnungsergebnisse, die in der Fortschreibung des Unterabschnittes 7200 (Abfallbeseitigung) zu einem ebenfalls positiven Saldo führen (vgl. Anlage 2). Ein Ausgleich der Überschüsse an die Gebührenzahler ist aufgrund des Zuständigkeitswechsels im kommenden Haushaltsjahr über die Gebührensenkung erforderlich.
Ab dem 01.01.2025 werden die Abfallgebühren um 18,75 % gesenkt. Die 80-Liter-Restmülltonne, die in Weißenhorn am häufigsten genutzt wird, kostet dann beispielsweise 10,40 € statt 12,80 €.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat von der Kalkulation der Städtischen Abfallgebühren für das Jahr 2025 Kenntnis genommen und beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Weißenhorn vom 16.11.2024
Die Stadt Weißenhorn erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen (Bayer. Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzt –BayAbfAIG- vom 09.08.1996, GVBL Seite 396) in Verbindung mit Artikel 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
| 1) | Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem beträgt bei 14-tägiger Abfuhr der Restmüllbehältnisse monatlich für | |
| 1. | eine Müll-Normtonne mit 60 Litern Volumen — 7,80 € |
| 2. | eine Müll-Normtonne mit 80 Litern Volumen — 10,40 € |
| 3. | eine Müll-Normtonne mit 120 Litern Volumen — 15,60 € |
| 4. | eine Müll-Normtonne mit 240 Litern Volumen — 31,20 € |
| 5. | ein Müll-Großbehälter mit 1.100 Litern Volumen — 143,00 € |
| 6. | ein Müll-Großbehälter mit 1.100 Litern Volumen |
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| bei wöchentlicher Entleerung — 286,00 € |
| 2) | Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung | |
| Von Restmüllsäcken (ca. 60 Liter) beträgt für jeden Sack 4,00 €, für spezielle Windelsäcke beträgt die Gebühr 1,00 € pro Sack. | |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Weißenhorn, den 16.11.2024
Stadt Weißenhorn
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Neue Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen 2024 |
SR 137/2024
Sachverhalt:
Die aktuelle Friedhofssatzung wurde überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Die neue Satzung ist der Anlage beigefügt. Diese wurde anhand der aktuell gültigen Mustersatzung und den örtlichen Gegebenheiten geändert. Die Änderungen sind in Rot dargestellt. Die neue Satzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er wies darauf hin, dass in der Anlage zur Sitzungsvorlage das Datum ergänzt werden müsse. Bei allen Satzungsregelungen müsse der 01.01.2025 ergänzt werden. Dies sei in der folgenden Sitzungsvorlage zugleich. Es folgt eine Diskussion.
Der folgende Wortlaut von Stadtrat Dr. Bischof wurde auf Antrag von Bürgermeister Dr. Fendt in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof teilt mit, dass die Angelegenheit in der Fraktionssitzung der Freien Wähler/WÜW besprochen worden sei. Man sei übereingekommen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Er wolle aber einbringen, dass er, wenn man schon darüber spreche, kleine Änderungen vorzunehmen, eben vorschlagen würde, nicht nur Blindenhunde, sondern generell Assistenzhunde in der Satzung zuzulassen. Es gebe auch andere Menschen, die einen Hund brauchen. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW habe noch einen Punkt, über den man nachdenken sollte. Vor einigen Wochen habe man in der Zeitung ein Bild von einem Friedhof in der Nähe von Neu-Ulm gesehen. Dort gebe es eine Fläche in einem Gärtner- oder Steinmetzbetrieb, wo ausrangierte Grabsteine gelagert würden. Diese würden dort herumliegen und niemand würde sie brauchen. Hier stelle sich die Frage, ob es nicht eine enorme Verschwendung von Ressourcen sei, wenn für jedes Grab ein neuer Grabstein beschafft werden müsse. Diese würden aus der ganzen Welt importiert, um dann bearbeitet zu werden. Sie würden aufgestellt und nach 15 oder 20 Jahren wieder entfernt und irgendwo gelagert, weil sie niemand mehr brauche. Die Stadtverwaltung schreibe vor, dass ein Grabstein aufgestellt werden müsse und die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte die Frage stellen, ob es nicht auch denkbar wäre, dass jemand sagt, er möchte keinen Grabstein auf seinem Grab haben, sondern ein ordentliches Kreuz, Holzkreuz oder ähnliches. Stadtrat Dr. Bischof stellt die Frage, ob es möglich wäre, dies zu lockern, so dass man auch aus ökonomischen und ökologischen Gründen jemandem, der auf einen Grabstein verzichten möchte, eine Alternative anbieten könnte, die die Umwelt weniger belastet und den finanziellen Aufwand reduziert. Er bittet, dies zu prüfen.
Stadtrat Schrodi teilte mit, dass ein Teil der Satzung auch die Regelung sei, dass, wenn man ein Grab abbauen müsse, hier das Denkmalamt entscheiden könne. Er habe festgestellt, dass man gerade in diesem Jahr so viele Gräber habe, bei denen man den Grabstein nicht abbauen dürfe. Diese müssten von der Stadt Weißenhorn übernommen werden. Hier müsse man sich etwas einfallen lassen. Dadurch würden weitere Kosten entstehen, die die Gebühren wieder in die Höhe treiben würden. Stadtrat Schrodi fragt nach, ob es möglich sei, die Grabsteine abzubauen und an anderer Stelle wieder aufzustellen. Diese seien nur erhaltenswert und man könne sagen, dass man mit den Steinen eine Fläche gestalten könne. So wie die Gräber jetzt seien, müssten sie gepflegt werden. Stadtrat Schrodi befürchtet, dass dies in den nächsten Jahren noch ausufern werde. Hier müsse man sich Gedanken machen und mit dem Denkmalamt sprechen, ob man die Steine an den einzelnen Stellen belassen müsse oder ob man sie gebündelt auf einer Fläche aufstellen könne.
Bürgermeister Dr. Fendt berichtete, dass kürzlich ein Landtagsabgeordneter in Bubenhausen war. Dieser habe gesagt, dass alle außerhalb Münchens den Denkmalschutz lockern oder sogar aufheben wollen. Vielleicht würde sich das Problem dann von selbst lösen.
Beschluss:
Die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Benutzungssatzung für die Leichenhallen auf dem Alten Friedhof und in den Ortsteilen der Stadt Weißenhorn 2024 |
SR 135/2024
Sachverhalt:
In Bezug auf die Änderung des § 37 (Leichenhaus) im Entwurf der neuen Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen 2024 wurde für die Leichenhallen auf dem Alten Friedhof und für die restlichen Leichenhallen auf den acht Ortsteilen eine gesonderte Benutzungssatzung erarbeitet. Diese ist an die Benutzungssatzung der Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof angelehnt, die vom Stadtrat bereits im Jahr 2022 beschlossen wurde, und auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er wies darauf hin, dass in der Anlage zur Sitzungsvorlage das Datum ergänzt werden müsse. Bei allen Satzungsregelungen müsse der 01.01.2025 ergänzt werden. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Die Benutzungssatzung für die Leichenhallen auf dem Alten Friedhof und in den Ortsteilen der Stadt Weißenhorn wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Vergabe Beetpflege für das Jahr 2025 |
SR 151/2024
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.
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| 6. | Vergabe der Sportplatzpflege und Mäharbeiten für das Jahr 2025 und 2026 |
SR 152/2024
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.
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| 7. | Bebauungsplan "E 12 - Feldtörle" Weißenhorn; Abwägungsbeschluss Vorentwurf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf |
SR 144/2024
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 18.03.2024 hat der Stadtrat den Vorentwurf zum Bebauungsplan „E 12 - Feldtörle“ gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 I und 4 I Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.
Zur Historie und den Gründen des Bauleitplanverfahrens wird auf die ausführliche Darstellung in der Sitzungsvorlage vom 18.03.2024 verwiesen.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „E 12 - Feldtörle“ hat gemäß § 3 I BauGB im Zeitraum vom 15.04.2024 bis 24.05.2024 öffentlich ausgelegen. Im selben Zeitraum wurden gemäß § 4 I BauGB die Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden zum Entwurf beteiligt.
Das Hochwasserereignis in 2024 wurde zum Anlass genommen, die Entwässerung bzw. die Hochwasserbetrachtungen für das Plangebiet und die Umgebung zu überarbeiten. Die Ergebnisse wurden in den vorliegenden Entwurf bereits eingearbeitet. U. a. hat dies zu einer Vergrößerung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens sowie dessen Übernahme in das Plangebiet geführt.
Weiter wurde der Aufforderung der unteren Naturschutzbehörde gefolgt und die vorhandenen, ca. 6 Jahre alten, artenschutzfachlichen Gutachten auf Plausibilität überprüft und aktualisiert.
Gleiches gilt für das Schallschutzgutachten, welches an das geänderte Plangebiet (insbesondere das nun parallel zur Adolf-Wolf-Straße verlaufende vergrößerte Regenrückhaltebecken) angepasst wurde.
Konkretisiert wurden schließlich noch die Ausgleichs- bzw. Aufforstungsflächen in Absprache mit den beteiligten Fachämtern.
Von den beteiligten TÖB und Nachbargemeinden haben nicht geantwortet:
| • | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg |
| • | Amt für ländliche Entwicklung Schwaben |
| • | Bayer. Landesamt für Denkmalpflege |
| • | Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. |
| • | Breitbandnetze miecom |
| • | Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neu-Ulm |
| • | Deutsche Telekom AG-T-Com Technische Niederlassung Süd |
| • | FWW - Fernwärme Weißenhorn GmbH |
| • | Freiwillige Feuerwehr Neu-Ulm |
| • | Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm |
| • | Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. |
| • | Regionalverband Donau-Iller |
| • | Stadt Weißenhorn Planen und Bauen |
| • | Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG |
| • | Gemeinde Senden |
| • | Stadt Vöhringen |
| • | Markt Buch |
| • | Gemeinde Bellenberg |
Die Stadt Weißenhorn geht davon aus, dass deren Belange nicht berührt werden bzw. bereits berücksichtigt wurden.
| Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben: | |
| • | Bayernets GmbH vom 12.04.2024 |
| • | Bistum Augsburg vom 17.04.2024 |
| • | Bundeswehr Deutschland vom 17.04.2024 |
| • | Handwerkskammer für Schwaben vom 19.04.2024 |
| • | LEW Verteilnetz GmbH vom 02.05.2024 |
| • | Staatliches Bauamt Krumbach vom 06.05.2024 |
| • | terranets bw GmbH vom 12.04.2024 |
| • | Markt Pfaffenhofen an der Roth vom 17.04.2024 |
| • | Gemeinde Roggenburg vom 30.04.2024 |
| • | Stadt Illertissen vom 07.05.2024 |
| Bedenken und Anregungen haben vorgebracht: | |
| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.05.2024 |
| • | Bayer. Bauernverband Günzburg vom 08.05.2024 |
| • | Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben vom 17.05.2024 |
| • | Landratsamt Neu-Ulm vom 27.05.2024 |
| • | M-Net Telekommunikation GmbH vom 16.04.2024 |
| • | Regierung von Schwaben vom 08.05.2024 |
| • | Schwaben netz GmbH vom 14.05.2024 |
| • | Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 21.05.2024 |
| • | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 27.05.2024 |
| • | Kreisbrandinspektion Neu-Ulm vom 26.04.2024 |
In der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage sind die Inhalte der abwägungsrelevanten Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen dargestellt.
Von Seiten der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass der Bebauungsplan nach dem Flächennutzungsplan behandelt werden soll. Nach Einholung der Zustimmung des Stadtrates zum Tausch der Tagesordnungspunkte wurde abweichend von der Tagesordnung zuerst der Flächennutzungsplan und anschließend der Bebauungsplan „E 12 - Feldtörle“ behandelt. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss 1:
Der Bebauungsplan wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis 1: 17:5
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
Beschluss 2:
1. Abwägungsbeschluss Vorentwurf
Den eingegangenen Stellungnahmen wird nach Abwägung, wie in den Erläuterungen in der Anlage 1 der Sitzungsvorlage dargestellt, entsprochen, teilweise entsprochen bzw. nicht entsprochen oder die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis 2: 17:5
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
Beschluss 3:
2. Billigungsbeschluss Entwurf
Der Entwurf des Bebauungsplans "E 12 - Feldtörle" mit Planzeichnung, schriftlichem Teil, Begründung und Umweldbericht, jeweils mit Stand vom 18.11.2024, ausgearbeitet vom Büro Steinbacher Consult, wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis 3: 17:5
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
Beschluss 4:
3. Auslegungsbeschluss Entwurf
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 II BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis 4: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 8. | 8. Änderung des Flächennutzungsplans ("E 12 - Feldtörle"); Abwägungsbeschluss Vorentwurf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf |
SR 145/2024
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Sachberichts wird auf die Ausführungen im Sachbericht zur Sitzungsvorlage
Bebauungsplan "E 12 - Feldtörle" Weißenhorn;
Abwägungsbeschluss Vorentwurf;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf
verwiesen. Beide Verfahren werden im Parallelverfahren nach § 8 III BauGB durchgeführt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass der Flächennutzungsplan vor dem Bebauungsplan behandelt werden soll. Nach Einholung der Zustimmung des Stadtrates zum Tausch der Tagesordnungspunkte wurde abweichend von der Tagesordnung zuerst der Flächennutzungsplan und anschließend der Bebauungsplan „E 12 - Feldtörle“ behandelt. Daran schloss sich eine Diskussion an.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Fliegel in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Fliegel bat Bürgermeister Dr. Fendt, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - hier des Landratsamtes Neu-Ulm Bauleitplanung, Straßenrecht und Bodenrichtwerte vom 27.05.2024 zu verlesen, damit auch die Weißenhorner Bürgerinnen und Bürger informiert sind.
Bürgermeister Dr. Fendt verliest die Abwägungstabelle zum Flächennutzungsplan:
Seite 5 Ziffer 19 Landratsamt Neu-Ulm I.) Immissionsschutz
In den textlichen Festsetzungen vom 18.03.2024 des oben genannten Bebauungsplans ist die Emissionsfläche GI1 genannt. Aus der Planzeichnung kann diese Fläche nicht nachvollzogen werden. Es wird aus immissionsschutzfachlicher Sicht eine Anpassung dieser Diskrepanz gefordert.
Unter E) Textliche Festsetzungen 8. Immissionsschutz wird folgende Anforderung genannt:
„Mit dem Bauantrag ist ein qualifiziertes Sachverständigengutachten zum Nachweis der Einhaltung der Festsetzungen gemäß § 8 der schalltechnischen Festsetzungen vorzulegen.“
Es ist nicht nachvollziehbar worauf sich mit „§8 der schalltechnischen Festsetzungen“ bezogen wird. Aus Sicht der unteren Immissionsschutzbehörde könnte der Bezug auf E) Textliche Festsetzungen 8. Immissionsschutz gemeint sein. Es wird um Klarstellung dieser Textpassage gebeten. Die untere Immissionsschutzbehörde bittet um erneute Beteiligung bei oben genanntem Bebauungsplan.
Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, teilt mit, dass aufgrund dieser Stellungnahme die Schallschutzgutachten aufgrund der neuen Fläche weiterbearbeitet und angepasst wurden. Das Regenrückhaltebecken habe sich in Größe und Lage verändert. Dadurch hätten sich auch die Schallquellen verschoben. Er verliest die Abwägungstabelle zum Flächennutzungsplan.
Seite 8, IV.) Sonstiges, Würdigung, I.) Immissionsschutz:
Das Schallschutzgutachten wird im Zuge der Entwurfsplanung entsprechend den neuen Gegebenheiten angepasst und in den Unterlagen des Bebauungsplanes übernommen. Die Planzeichnung bzw. die Begründung und Satzung wird nachvollziehbar angepasst. Die GI1 Fläche wird in der Planzeichnung zusammenhängend mit der Begründung benannt. Die Verweise im Schallschutzgutachten und im Bebauungsplan werden so eingearbeitet, dass es nachvollziehbar ist.
Herr Meyer sagte, generell müsse man dazu sagen, dass man bisher nur die frühzeitige Beteiligung gemacht habe. Das sei der sogenannte Vorentwurf. Hier seien viele Dinge noch nicht enthalten. Es habe noch keinen Umweltbericht gegeben, bestimmte Ausgleichsflächen seien noch nicht festgelegt worden. Das sei alles im Zuge der Überarbeitung des Vorentwurfs des Entwurfs nachgereicht und präzisiert worden. Die Stellungnahmen hier seien noch aus der Vorentwurfsfassung, in der verschiedene Dinge noch nicht konkretisiert waren. Dies als Hintergrund.
Bürgermeister Dr. Fendt verliest Seite 6, II.) Naturschutz und Landschaftspflege, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung:
| - | Das geplante Bauvorhaben stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dar. Für das weitere Verfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 18 Abs. 1 BNatSchG heranzuziehen und eine vollständige Eingriffs-Ausgleichs- Bilanzierung des Eingriffs zu ergänzen. |
| - | Für die Rodung der Waldfläche ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen. Eine entsprechende Ausgleichsfläche wurde bisher noch nicht vorgelegt und ist zeitnah festzulegen. |
| - | Auf den Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ (Fassung vom Dezember 2021) des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) wird verwiesen. |
Herr Meyer wies darauf hin, dass die Verwaltung bzw. das beauftragte Büro genau dies getan haben. Er verliest die Abwägung auf Seite 8, II.) Naturschutz und Landschaftspflege, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung:
Eine vollständige Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des Eingriffs wird in den Planunterlagen ergänzt. Es erfolgt eine naturschutzfachliche Ausgleichsbilanzierung sowie ein 1:1 Ausgleich der gerodeten Waldflächen. Die Ausgleichsflächen (Fl. Nr. 149 Gemarkung Biberach, Fl. Nr. 206 Gemarkung Grafertshofen, Fl. Nr. 800 Gemarkung Bubenhausen) werden entsprechend verortet und flurstücksscharf im Rahmen des Bebauungsplanes dargestellt. Der Verweis auf den Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffsregelung in der Bauleit-planung“ (Fassung vom Dezember 2021) des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) ergeht zur Kenntnis.
Bürgermeister Dr. Fendt verliest Seite 6, II.) Naturschutz und Landschaftspflege, Artenschutz:
| - | Es muss nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass Verbotstatbestände nach |
| § 44 Abs. 1 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG ausgeschlossen werden können. |
| - | Die Kartierungen zum “Fachbeitrag Artenschutz“ stammen größtenteils aus dem Jahr 2018 und sind somit älter als 5 Jahre. Es ist daher erforderlich, dass eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird und die Aktualität der erhobenen Daten und Bewertungen geprüft wird. Bestehen Bedenken hinsichtlich der Plausibilität sind erneute Kartierungen notwendig. |
| - | Am westlichen Rand des Plangebietes, ist östlich des Waldweges, einschließlich der Biotop-bäume, ein Korridor von mind. 25 m Breite zu erhalten. In diesem Bereich wurde eine sehr hohe Fledermausaktivität nachgewiesen (siehe Abbildung 11 des Umweltberichts). |
Herr Meyer teilte mit, dass man sich zunächst intern mit den beiden Büros beraten habe. Er verliest die Abwägung auf Seite 8, II.) Naturschutz und Landschaftspflege, Artenschutz:
Ein nachvollziehbarer Ausschluss der Verbotsbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG wird in den Unterlagen ergänzt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kartierungen für den „Fachbeitrag Artenschutz“ aus dem Jahr 2018 mehr als 5 Jahre zurückliegen. Aus diesem Grund wurde eine umfangreiche Plausibilitätsprüfung durchgeführt, um eine dem aktuellen Bestand entsprechende Kartierung zu gewährleisten. Das Gutachten wird in die Unterlagen zum Bebauungsplan aufgenommen und entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen angepasst bzw. ergänzt.
Im Westen wird südlich des Regenrückhaltebeckens ein Korridor von 10 m Grünfläche sowie 10 m Waldfläche freigehalten. Dies wurde entsprechend den Ergebnissen der Kartierungen, der Gutachten sowie in Abstimmung mit dem Biologen so getroffen. Darüber hinaus wird ein großzügiger Abstand der Baugrenzen von 10 m zu den Flächen für Wald festgesetzt. Damit soll dieser Bereich von Bebauung freigehalten werden. Gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung von Utzel R. (2024) Abb. 7 sind die Waldränder im Südwesten und Nordosten von Bebauung freizuhalten. Diese Vorgabe wird mit der vorliegenden Planung eingehalten.
Nach weiterer Diskussion teilte Bürgermeister Dr. Fendt mit, dass in der artenschutzrechtlichen Prüfung vom 20.08.2024 auf Seite 10 die Maßnahmen zur Vermeidung aufgeführt sind:
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden vorgesehen, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu vermindern.
Die Diskussion wurde fortgesetzt.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadträtin Kudera-Demuth in das Protokoll aufgenommen. Stadträtin Kuderna-Demuth teilte mit, dass die umfangreichen Abwägungen, die vorgenommen worden seien, natürlich hinzunehmen sind. Trotzdem könne man hier unterschiedlicher Meinung sein. Für die ÖDP-Fraktion sei der Schutz der Lebensgrundlagen wichtig, dazu gehöre z.B. die Artenvielfalt, aber auch die Versiegelung bzw. der Ort und die Lage des Gewerbegebietes. Die ÖDP-Fraktion hätte ein Gewerbegebiet in Autobahnnähe bevorzugt, auf der Höhe, wo es nicht so viel Feuchtigkeit/Wasser gebe wie in einer Tal Aue mit Waldbestand. Der Waldbestand, selbst wenn er 1:1 ersetzt würde, würde frühestens in 25 Jahren die Leistung an CO2, Filterung, Kühlung und Wasserverdunstung erbringen wie der jetzige Wald. Dabei gehe es gar nicht um den wirtschaftlichen Wert dieses Waldes. Es gehe einfach darum, dass es sehr lange dauern würde, bis er ersetzt sei. Wenn Stadträtin Kuderna-Demuth sehe, wie langsam man mit den Ausgleichsflächen vorankomme, sei man weit in den 2050er Jahren, bis die neu gepflanzten Aufforstungen wieder die Leistung des jetzigen Waldes erbringen. Was die Biodiversität angehe, sehe sie, dass hier große Anstrengungen unternommen würden. Sie sei aber der Meinung, und man habe sich fachlich beraten lassen, dass die vorhandenen Grünstreifen viel zu schmal seien, um den Arten eine wirkliche Überlebenschance zu geben. Er schütze die Bürgerinnen und Bürger vor Einblicken in das Gewerbegebiet, aber angesichts der Arten sei Stadträtin Kuderna-Demuth hier nicht zufrieden. Daher komme die ÖDP-Fraktion in der Abwägung zu einem negativen Ergebnis.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Fliegel in das Protokoll aufgenommen.
Er weist darauf hin, dass er bereits mehrfach zu diesem Thema Stellung genommen habe. Stadtrat Fliegel wollte dies heute nicht tun, aber es zeige sich wieder einmal, dass das Thema Naturschutz und Ökologie nicht ernst genommen werde. In den Gutachten lese man immer wieder, dass der Waldfunktionsplan Donau-Iller das Planungsgebiet als Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und insbesondere für den regionalen Klimaschutz darstelle. Dies wird in den vorliegenden Unterlagen nirgends erwähnt. Die erstellten Gutachten bescheinigen, dass sich hier über Jahrzehnte ein Lebensraum entwickeln konnte, in dem sich zum Teil streng geschützte Tiere angesiedelt haben. Man ignoriere, dass hier Lebensraum zerstört werde, der unwiederbringlich verloren gehe. Dies alles scheint kein Grund zu sein, diesen schützenswerten Lebensraum der Entwicklung eines Gewerbegebietes zu opfern. Laut Gutachten kommen in diesem Lebensraum 27 Vogelarten vor. Davon sei hier nirgends die Rede. Auch sieben Fledermausarten hätten hier ihre Nist- und Fortpflanzungsstätten, zwei davon streng geschützt. Die meisten Lebensräume der nachgewiesenen Fledermausarten befänden sich in den Teilflächen eins und zwei. Stadtrat Fliegel bat darum, diese Flächen mit einzublenden. Stadtrat Fliegel sagte, dass laut Landratsamt Neu-Ulm ein Waldstreifen von mindestens 25 m Breite erhalten bleiben müsse. Dies betreffe den westlichen und den nördlichen Teil. In der Teilfläche eins bleibe nach dieser Planung ein 10 m breiter Waldstreifen erhalten. In der Teilfläche zwei sei überhaupt kein Baumbestand mehr vorhanden, sondern nur noch das Regenrückhaltebecken gebaut und ein Grünstreifen verbleibe. Das bedeute, dass dieser alte Baumbestand komplett gerodet werde. Damit sei der gesamte Lebensraum, insbesondere für Fledermäuse, verschwunden. Er frage sich, wo sich hier noch irgendein Tier aufhalten könne. Bei 10 Meter Wald seien die alten Bäume weg. Das Einzige, was übrigbleibe, seien ein paar Fichten. Aus der Planung sei das alles nicht ersichtlich.
Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, wenn es Tiere der Roten Liste gebe und man diese nicht schützen könne, dann sei der Bebauungsplan nicht möglich. Wenn eine Abwägung möglich sei, dann müsse man sich fragen, ob man in der heutigen Zeit noch Gewerbe haben wolle oder ob man alles zurückbauen wolle. Man wolle Kindergärten, man wolle Hochwasserschutz realisieren, irgendwo müssten die Einnahmen dafür herkommen, um letztendlich die Maßnahmen auch zu finanzieren. Wenn man nicht immer nur Schulden machen wolle, dann müsse man schauen, wie man mit seinen Einnahmen und Ausgaben umgehe. Das mit dem Wald, wenn man auf den Ordner vom Flächennutzungsplan zum Forstwirtschaftsamt schaue, hier stehe eindeutig: Waldrechtlich korrekt wird hier durch die Flächennutzungsplanänderung auf der Flurnummer 1033/0 Gemarkung Weißenhorn in Anspruch genommene Fläche als Wald dargestellt, auch die darauf liegende Waldfunktion lokaler Klimaschutz sei richtig benannt. Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass es nicht korrekt sei, dass man die von Stadtrat Fliegel angesprochenen Punkte nicht erkannt habe. Dies bestätige, dass ein Ausgleich geschaffen werden müsse. Deshalb stehe hier, dass die Rodung nur genehmigt werde, wenn eine gleich große Ersatzpflanzung ausgeglichen werde. Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass man leider keine Grundstücke an der Autobahn habe.
Stadtrat Fliegel sagte, es gehe darum, dass sich dort seit 70 oder 80 Jahren genau diese Tiere angesiedelt hätten. Diese könne man nicht umsiedeln. Was wolle man hier für eine Ausgleichsfläche schaffen, die bis zu 50 Jahre brauche, bis der Wald wieder nachgewachsen sei. Hier werde Lebensraum zerstört.
Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass er deshalb die Passage vorgelesen habe, was als Ausgleich gefordert werde. Bürgermeister Dr. Fendt ließ sodann über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschluss 1:
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend der Würdigung geändert.
Abstimmungsergebnis 1: 17:5
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
Beschluss 2:
| 1. | Abwägungsbeschluss Vorentwurf |
| Den eingegangenen Stellungnahmen wird nach Abwägung, wie in den Erläuterungen in der Anlage 1 der Sitzungsvorlage dargestellt, entsprochen, teilweise entsprochen bzw. nicht entsprochen oder die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. |
Abstimmungsergebnis 2: 17:5
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
Beschluss 3:
| 2. | Billigungsbeschluss Entwurf |
| Der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, schriftlichem Teil, Begründung und Umweltbericht, jeweils mit Stand vom 18.11.2024, ausgearbeitet vom Büro Steinbacher Consult, wird gebilligt. |
Abstimmungsergebnis 3: 17:5
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
Beschluss 4:
| 3. | Auslegungsbeschluss Entwurf |
| Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 II BauGB durchzuführen. |
Abstimmungsergebnis 4: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 9. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn - Einblick in unser aktuelles Projekt |
SR 149/2024
Sachverhalt:
Die Baustelle rund um das Obere Tor hat mit dem Spatenstich am 7. Juni 2024 begonnen!
Es ist uns ein Anliegen, alle Weißenhorner Bürgerinnen und Bürger an diesem Projekt teilhaben zu lassen. Aufgrund der schwierigen Zugänglichkeit haben wir Ihnen einen Einblick mit einem 360 ° Rundgang und einem Rundflug in die Räumlichkeiten geschaffen und freuen uns, damit das Gebäudeensemble wieder für Sie zu öffnen.
Nach intensiver Planungszeit ist uns im Herzen unserer Stadt die einzigartige Möglichkeit gegeben, ein signifikantes Projekt zu verwirklichen. Unsere historische Altstadt wird geprägt durch das Gebäudeensemble mit dem Woll-/Waaghaus, der Kray und dem Oberen Tor.
An diesem zentralen Ort können wir künftig ein breites Erleben einer wertigen Dauerausstellung und abwechslungsreichen Sonderausstellungen unseres Museums, verbunden mit einem engen Kontakt zu Kunst und Kultur erleben. Wir sind Gastgeber für alle. Die vorliegende Planung für unsere Kultureinrichtung der drei Säulen „Museum – Kinderpädagogik – Kunstakademie“ ist das Fundament für eine Entwicklung, welche aus dem historischen Stadtensemble um das Obere Tor, welches über Jahrhunderte den Zugang zu unserer schönen Stadt bildet, nun ein Tor als Brücke in die Zukunft schlägt. Wir unterstreichen und betonen nicht nur einen wertvollen historischen und identitätsstiftenden Ort durch die Sanierung des Gebäudeensembles und der Neugestaltung unseres Museumsbereichs, sondern gehen weit darüber hinaus. Wir erschaffen ein grundlegend neues Museum, einen Ort für Bildung, Kreativität und Neugier, ein Tor zu Neuem, ein Zentrum für Kunst- und Kulturinteressierte, einen Ort für kreatives Schaffen und für Lernbegierige, kurzum einen Treffpunkt über Generationen hinweg.
Ermöglicht wurde dies durch die Aufnahme in das Förderprogramm „Innen statt Außen“ der Städtebauförderung im Jahr 2018. In der Folgezeit wurde eine Förderkulisse von 8 Fördergebern aufgebaut und abgestimmt. Insgesamt wurden für unser Vorhaben Mittel von 10 Millionen Euro reserviert. Nachdem das Museum mit seiner letzten Ausstellung im Jahr 2019 aufgrund eingeschränkter Tragfähigkeit geschlossen wurde, war eine Ertüchtigung des Gebäudekomplexes mit Woll- und Waaghaus, Oberem Tor und der Kray unumgänglich und die Aufnahme in das Förderprogramm ein Glücksfall. Allein die statische Ertüchtigung der drei Gebäude umfasst 9 Mio. € und stellt damit die Durchfahrt durch das Obere Tor in unsere Altstadt auch künftig sicher.
Unsere Verantwortung gegenüber unserem historischen Erbe und die Chance dieses neue Zentrum für Kunst und Kultur zu schaffen, welches weit über das Ensemble hinausreichen kann, wird durch die einmalige Verknüpfung der Örtlichkeit mit der Stadtstruktur auch künftig ein breites Feld an Möglichkeiten und Mehrwert für unsere Weißenhorner Bürger leisten.
Die ersten Bilder und der Rundflug wurden Mitte Mai 2024 erstellt und zeigen den Stand der umfangreichen Voruntersuchungen mit einigen Detailaufnahmen. Diese wurden mit Detailbildern vom Oktober 2024 ergänzt, um den jetzigen Stand darzustellen. Die Maßnahmen schreiten allerdings rasant voran. Wir werden Sie auch weiterhin mit ein paar Eindrücken auf dem Laufenden halten.
Die Bilder sind unter folgendem Link auf der Homepage der Stadt Weißenhorn einzusehen:
Stadt Weißenhorn: Sanierung und Neukonzeptionierung des Gebäudeensembles um das Obere Tor
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
„Das Vorgehen wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 10. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn – Archäologische Baubegleitung |
SR 148/2024
Sachverhalt:
In den letzten Wochen erfolgten die ersten Bodeneingriffe im Bereich der Innenräume der Kray.
Zum Einbau der Betontreppe und des Aufzugsschachtes wurde die Bauzieltiefe bei ca. 0,60 m unter der rezenten Oberkante hergestellt.
Direkt unter dem Dielenboden fand sich lediglich eine ca. 30 cm starke Rollkiesschüttung. Unmittelbar darunter wurden die ersten Befunde dokumentiert. Bereits in dieser geringen Tiefe wurde das Fundament der mittelalterlichen Stadtmauer gefunden. Interessant ist, dass das Stadtmauerfundament auf Nagelfluh aufgeführt ist (bisher war diese andernorts aus Ziegel konstruiert). Daran angebaut fanden sich Ziegelfundamente der ehemals angebauten stadtseitig gelegenen Gebäude.
Der gesamte Südteil wurde mit Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege Abt. Bodendenkmalpflege auf Bauzieltiefe gebracht.
Anschließend wurde die Aufzugsunterfahrt vorbereitet. In diesem Bereich wurde ein vollständiges menschliches Skelett gefunden. Die Anordnung dessen weist auf ein Begräbnis hin. Dies wird nach ersten Einschätzungen ins frühe Mittelalter datiert und liegt wohl außerhalb des kartierten Friedhofs.
Nach Abstimmung mit dem Bayr. Landesamt für Denkmalpflege Abt. Bodendenkmalpflege wurde der Fund kartiert und umgehend nach München verlagert.
Diese Abstimmungen fanden unverzüglich statt, um den Baufortschritt möglichst wenig zu stören. Die Baumeisterarbeiten wurden jedoch von den Funden wesentlich gestört. Eine Behinderungsanzeige liegt seit 05.11.24 vor und kann zu Kosten führen.
Die Ausgrabungen mit archäologischer Begleitung dauern noch an.
Eine Darstellung der Funde und der Kartierung kann im Nachgang für die Öffentlichkeit dargestellt werden. Hier liegen dann evtl. bereits aussagekräftige Untersuchungen und Zuordnungen vor.
Ebenso werden die Nagelfluh Fundamentsteine der Stadtmauer gelagert und können Verwendung für Aktionen im Museum finden.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
„Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 11. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe Trockenbauarbeiten |
BA 136/2024
Sachverhalt:
Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks LV 020 Trockenbauarbeiten submissioniert.
Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 197.971,38 € brutto berechnet nach Aufschlag der vorausschauenden Baukosten bis zum Vergabezeitpunktsind wurden die Kosten mit 217.570,54 € kalkuliert.
Es haben sich 15 Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurden 6 Angebote abgegeben.
Die Angebotssummen liegen zwischen 255.486,31 € und 565.769,91 € brutto.
Nach Prüfung der Angebote wurden Nachforderung von Unterlagen nötig. Diese wurden vom mindestnehmenden Anbieter nicht umfassend und vollständig eingereicht.
Die Verwaltung schlägt vor, das vollständig vorliegende Angebot des zweitnehmenden Bieters mit einer Überschreitung von 19,6% zu beauftragen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
„Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten ergeht an den Bieter zum Bruttoangebotspreis von 260.184,57 €.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 12. | Fachbereich 4: Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn – Projektänderungsantrag PÄ-001.B PV und PÄ-003.A nichtbrennbare Dämmung |
SR 150/2024
Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtrats vom 16.9.2024 wurden diverse Projektänderungsanträge diskutiert. Es ist diskussionslos, dass sowohl die Energiewende voranschreiten muss als auch unser Klimabewusstsein sich stärkt und wir alle unseren Beitrag dazu leisten. Aus diesem Grunde wurden bereits im weiten Vorfeld die Weichen für die Zukunft des Gebäudes der Feuerwehr gestellt. Zum einen in einer vorbildlichen Wasserwirtschaft mit großflächigen Retentionsflächen, die nicht nur für das einzelne Objekt der Feuerwehr positiv belegt sind, sondern auch durch den Rückhalt und die Drosselung des Abflusses das Stadtgebiet mit profitiert. Zum weiteren mit der frühzeitigen Überlegung einer PV Anlage für die erforderlichen Bedarfe.
Gerne vertiefen wir die Überlegungen und die daraus resultierenden Entwicklungen.
Dämmung
Das Vorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus wurde im ersten Entwurf 2019 kalkuliert. Im Folgenden entwickelten sich massive Kostensteigerungen und um Kosten zu sparen wurde die Dachdämmung mit EPS als B1 „schwer entflammbar“ vom Planer empfohlen. Die Ausführung entspricht damit dem Stand der Technik und wurde von Seiten der Nutzer akzeptiert.
Aufgrund eingereichter Tekturen und der damit einhergehenden Zeitverzögerung hat sich erfreulicherweise sowohl die Kostenentwicklung harmonisiert und der Objektbau lag 28% unter der Kostenschätzung, als auch die Fördersituation nahezu verdoppelt.
Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung wurde die Dachdämmung erneut betrachtet und zur Diskussion beim GU gestellt. Es hat sich in einzelnen Bränden gezeigt, dass die gewählte EPS Dämmung sich im Brandfall verflüssigen und tropfen kann, somit wurde hierauf besonderes Augenmerk gelegt und die Wahl erneut thematisiert. Die lt. Projektänderungsantrag beschriebene Dachdämmung entspricht nun der höchsten Brandschutzklasse A1 der DIN EN 13501 und steht für „nichtbrennbare Baustoffe“. Diese wird vom GU zur Ausführung vorgeschlagen und wird vom Ersteller des Brandschutzkonzeptes empfohlen.
In Hinblick auf künftige Möglichkeiten zur Nutzung der Dachfläche über die Retentionsfläche des Gründachs hinaus ist eine vollflächige Ausführung anzuraten. Der Einbau von verschiedenen Dämmmaterialien auf Teilflächen ist aufgrund der überwiegend geneigten Dachfläche nicht zu empfehlen und wird ebenfalls zu einem Anteil von Mehrkosten (lt. Angabe GU ca. 5000,-€) führen. Dies wurde nicht exakt kalkuliert, da diese Lösung von Seiten des Planers ausdrücklich nicht empfohlen wird.
Der Projektänderungsantrag umfasst die ganze Dachfläche.
PV Fläche
Wie bereits in der Sitzung vom 23.8.24 beraten, wurde optional eine PV- Anlage (ohne Speicher) bei der Angebotseinholung abgefragt. Die gewünschte Option wurde mit 34.629,-€ netto pro 100 qm PV Fläche angeboten. Nach Abstimmung mit der Elektroplanung wurde für die Objektgröße eine PV Anlage von 30 KWp mit 15 KW Speicher empfohlen. Nach Berücksichtigung der Hinweise der Kämmerei auf das Einkommensteuergesetztes ist diese Anlage möglich. Eine 30 KWp Anlage entspricht einer Fläche von 150 qm.
Aufgrund einer durchgeführten Internet Recherche Anfang Oktober 2024 sind derzeit Preise für PV Anlagen von 1000,-€ / KWp- 1400,-€/ KWp je nach Größe der Anlage möglich. Je kleiner die Anlage ist, desto teurer ist der Ansatz.
Somit sind Angebote für die PV Anlage von 30.000,- bis 42.000,-€ netto möglich.
Im vorliegenden Bauvorhaben benötigt man zusätzlich eine Sonderaufständerung von 11.100,-€ netto (auf 150 qm) aufgrund des erforderlichen Gründaches als Retentionsfläche.
| Vergleichswert: | PV – Module 30 KWp | 30.000,- | 42.000,- |
| (da es sich um eine kleine Anlage handelt, ist der höher angesetzte Preis zu erwarten) | |||
| Aufständerung | 11.100,- | 11.100,- | |
| Speicher | 7.500,- | 7.500,- | |
| (Anfrage bei einem PV-Anbieter) | |||
| Summe Material: | 48.600,- | 60.600,- | |
| Honorar (18 %) | 9.198,- | 10.908,- | |
| Summe gesamt: | 57.798,- | 71.508,- | |
PV Anlage 30 KWp
| Angebotener Preis lt. PÄ Antrag vom GU: | 74.877,06 € |
| PV Anlage als Vergleich aus Recherche: | 57.798 € bis 71.508,-€ |
Nach Prüfung der Kosten und der erforderlichen Komponenten der kompletten PV-Anlage ist der angebotene Preis als akzeptabel zu betrachten. Das vorliegende Angebot ist auf das Bauvorhaben abgestimmt, die Vergleichswerte sind lediglich Annahmen einer Recherche.
Der in der Sitzung vom 16.9.24 beschriebene Preis von 22.000,-€ / 10 KWp inkl. Speicher zeigt sich bei genauerer Betrachtung als nicht günstiger.
| 22.000,- x 3 = | 66.000,-€ für 30 KWp |
| Aufständerung | 11.100,-€ |
| Mögliches Honorar 18% | 13.878,-€ |
| Summe gesamt: | 90.978,-€ |
Aufgrund der umfänglichen Leistungserbringung des Funktionalunternehmens und der Gewährleistung ist es zu empfehlen, die PV Anlage aus einer Hand zu beauftragen. Dieses Vorgehen war auch bei der Funktionalausschreibung bewusst gewählt, um Kapazitäten mit Einzelplanungen und separate Ausschreibungen zu vermeiden.
Angedachte zerstückelte Ausführungen von Aufständerungen und späterem Ausführen von PV Flächen sind aufgrund von Leistungstrennungen und Fabrikatsänderungen nicht zu empfehlen. Auf Nachfrage wurde erläutert, dass eine Unterkonstruktion üblicherweise auf die zu verwendende PV-Elementgröße ausgeführt wird. Somit kann eine spätere Belegung mit Panels zu Schnittstellenproblematiken führen. Kosten hierfür können nicht kalkuliert werden.
Eine Erweiterung der PV-Fläche sollte nach Erfordernissen als Gesamtpaket, mit Modulen und Aufständerungen mit definierten Leistungsgrenzen erfolgen und ist auch künftig möglich.
Hierzu ist zu beachten, dass die Dachfläche von verschiedenen Störelementen, wie beispielsweise Lichtkuppeln und Sekuranten prioritär bespielt wird und eine vollflächige PV Verlegung ausscheidet.
Eine Leerrohrvorbereitung wird für eine Erweiterungsfläche vorgesehen.
Der Einbau eines Speichers ist möglich, jedoch auch jederzeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Technikflächen nachrüstbar. Dies birgt die Chance den Verbrauch des Gerätehauses zu monitoren und daraufhin die Speicherkapazität zu definieren.
Ein späterer Einbau eines Speichers, oder einer Speichererweiterung birgt keine Nachteile. Hier wäre eine Möglichkeit gegeben, Kosten noch definiert zurückzustellen.
Die Ergänzung des Vorhabens mit einer PV Anlage scheint schlüssig und sollte sich an der Empfehlung der Elektroplanung mit einer Größe von 30 KWp und einem Speicher von 15 KW orientieren.
In diesem Zusammenhang und hinsichtlich eines höherwertigen Feuerwiederstandes wird eine vollflächige mineralische Dämmung Klasse A1 empfohlen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
| - | Die PV Anlage wird lt. Projektänderungsantrag PÄ-001.B mit 74.877,06€ netto beauftragt. |
| - | Die mineralische nicht brennbare Dämmung Brandschutzklasse A1 wird lt. Projektänderungsantrag PÄ-003.A mit 27.998,08 € netto beauftragt. |
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 13. | Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Weißenhorn vom 01.04.2022 |
SR 146/2024
Sachverhalt:
Die Stadt Weißenhorn hat für die FFW Attenhofen, FFW Biberachzell/Asch und FFW Bubenhausen neue Mittlere Löschfahrzeuge beschafft. Mit dieser Neubeschaffung ergibt sich eine Neuaufnahme der Fahrzeuge mit Streckenkosten je Kilometer und der Ausrückestundenkosten in die gültige Satzung vom 01.04.2022. Die Werte können der in der Anlage beigefügten Kostenberechnung entnommen werden.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Simmnacher teilte mit, dass es nun dringend an der Zeit sei, eineinhalb Jahre nach Indienststellung der Fahrzeuge die Satzungsänderung zu behandeln. Es seien drei baugleiche Fahrzeuge beschafft worden. Auf den ersten Blick bestehe der einzige Unterschied in der Beschriftung der Türen. Nun habe man für jedes Fahrzeug unterschiedliche Kostenberechnungen. Für ihn persönlich sei es nicht nachvollziehbar, im Bereich der Schlussrechnung später, warum man nicht einen einheitlichen Ansatz nehme. Stadtrat Simmnacher bittet die Stadtverwaltung, die nächsten Kostenberechnungen vor der Indienststellung der Fahrzeuge zu erstellen.
Bürgermeister Dr. Fendt stimmt dieser Aussage zu.
Stadtrat Dr. Bischof wundere sich über die Kostensätze im Vergleich zu denen, die man für die anderen Fahrzeuge in Weißenhorn verlange. Der Kilometer Fahrstrecke habe bei den Fahrzeugen, die man bisher gehabt habe, etwa 3,60 Euro gekostet. Jetzt sei man bei 7 Euro. Die Stunde koste bei den bisherigen Fahrzeugen ca. 60 - 70 Euro und nun sei man bei 135 Euro. Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass ihm entweder die neuen Kostensätze extrem hoch oder die alten Kostensätze viel zu niedrig erscheinen. Er vermute, dass Letzteres zutreffe. Er erkundigt sich, ob man nicht bei den alten Fahrzeugen eine entsprechende Neuberechnung vornehmen müsse, um auch hier realistische Kostensätze zu fordern. Stadtrat Dr. Bischof warf noch einen formalen Punkt auf. Es sei nicht ganz korrekt, wenn unter Punkt 1 stehe, dass dieser wie folgt lauten solle. Das würde bedeuten, dass die anderen Punkte, die in der Satzung stehen, gestrichen würden. Dies sei nicht korrekt. Es müsse heißen, dass die Punkte ergänzt würden. Dies müsse im Absatz 1 so formuliert werden, da die anderen Fahrzeuge erhalten bleiben und nur diese drei Fahrzeuge hinzukommen. Stadtrat Dr. Bischof bittet Bürgermeister Dr. Fendt um Stellungnahme, warum die Kostensätze etwa doppelt so hoch seien wie bisher bei den anderen Fahrzeugen.
Bürgermeister Dr. Fendt informierte, dass beim Anbetracht der Kostenkalkulation, einer der größten Kostenfaktoren der Anschaffungspreis der feuerwehrtechnischen Beladung und der Funkausrüstung sei. Hier seien die Preise wohl regelrecht explodiert. Früher wären diese günstiger gewesen. Zum anderen von Stadtrat Dr. Bischof eingebrachten Punkt sagte Bürgermeister Dr. Fendt, dass unter Paragraph 1, Punkt 1, Streckenkosten, Buchstabe a) die Formulierung „Löschfahrzeuge erhält folgende Fassung“ stehe. Hier werde nur der Buchstabe a) geändert und durch diese neue Regelung ersetzt. Man könne dies jedoch, wie von Stadtrat Dr. Bischof vorgeschlagen, zum besseren Verständnis, die Formulierung bei Paragraph 1, Punkt 1 Buchstabe a) und Paragraph 1, Punkt 2 Buchstabe a) von „erhält folgende Fassung“ in „wird um folgende Punkte ergänzt“ ersetzen.
Der Beschlussvorschlag wurde daraufhin zum besseren Verständnis entsprechend geändert.
Beschluss:
Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Weißenhorn
vom ………..
Die Stadt Weißenhorn erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) vom 23.12.1981, zuletzt geändert am 24. Juli 2020 folgende Satzung:
Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Weißenhorn vom 01.04.2022 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
| Punkt 1 Streckenkosten Buchstabe a) Löschfahrzeuge wird um folgende Punkte ergänzt: | |
| - | Mittleres Löschfahrzeug MLF, FFW Attenhofen — 7,28 € |
| - | Mittleres Löschfahrzeug MLF, FFW Biberachzell/Asch — 7,27 € |
| - | Mittleres Löschfahrzeug MLF, FFW Bubenhausen — 7,33 € |
| Punkt 2 Ausrückestundenkosten Buchstabe a) Löschfahrzeuge wird um folgende Punkte ergänzt: | |
| - | Mittleres Löschfahrzeug MLF, FFW Attenhofen — 135,33 € |
| - | Mittleres Löschfahrzeug MLF, FFW Biberachzell/Asch — 135,24 € |
| - | Mittleres Löschfahrzeug MLF, FFW Bubenhausen — 135,94 € |
Diese Satzung tritt zum 01.12.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.