Die Stadtverwaltung möchte aus gegebenem Anlass alle Bürgerinnen und Bürger im Sinne eines gemeinsamen friedlichen und gelungenen Jahreswechsels über die sachgemäße Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen informieren.
Leider kommt es immer wieder vor, dass durch unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen an Silvester es zu Personen- oder Sachschäden kommt.
Daher bitte die Stadtverwaltung um Beachtung, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Zu brandempfindlichen Gebäuden zählen vor allem Fachwerkhäuser.
In der Weißenhorner Altstadt betrifft dies insbesondere folgende markante Gebäude:
Stadtpfarrkirche, Heilig-Geist-Kirche und die Schranne
Auch in den engen Seitengassen der Altstadt können ausreichende Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden.
Verstöße gegen das Abbrennverbot stellen zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann.
Weiterhin ist lautes Feuerwerk auch für unsere Umwelt, Wildtiere und Haustiere eine Belastung und ein Stressfaktor.
Die Stadtverwaltung bittet beim Abbrennen von Feuerwerk im Sinne der Brandverhütung und im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders um Beachtung und Berücksichtigung.