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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einmalzahlung für Gehörlose in Bayern

Die Corona-Pandemie hat die Kommunikationsmöglichkeiten für Gehörlose zusätzlich erschwert. Aus diesem Grund bekommen Gehörlose auf Antrag vom Freistaat Bayern eine Einmalzahlung von 145 €.

Diese Einmalzahlung können Sie beim ZBFS beantragen.

Für die Einmalzahlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Hauptwohnsitz in Bayern

Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis spätestens seit 01.06.2022 (Bescheiddatum) und

Stellung des Antrags bis zum 28.02.2023

Damit die Voraussetzungen vom ZBFS überprüft werden können, müssen Sie ferner damit einverstanden sein, dass die Daten aus Ihrem Schwerbehindertenverfahren im dafür erforderlichen Umfang abgeglichen werden.

Den Antrag können Sie online stellen unter:

https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/

Wenn Sie den Antrag lieber in Papierform stellen möchten, sendet Ihnen das ZBFS gerne ein Antragsformular zu. Wenden Sie sich dafür bitte an :

Zentrum Bayern Familie und Soziales

-Einmalzahlung Gehörlose-

97025 Würzburg

E-Mail: Einmalzahlung@zbfs.bayern.de

Telefon: 0931/32090929

Der Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. informiert auf seiner Website ebenfalls über die Einmalzahlung und stellt auf dieser eine Videoanleitung zum Ausfüllen in Gebärdensprache bereit.