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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aus der Sitzung des Stadtrates vom 20.01.2025

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1.

Bekanntgaben

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2.

Friedhofsgebührensatzung

SR 1/2025

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 14.10.2024 wurde die Änderung der Friedhofsgebührensatzung zurückgestellt. Es sollte erneut mit dem Landratsamt Neu-Ulm als Rechtsaufsichtsbehörde ins Gespräch gegangen werden, um abzuklären, wie die Thematik der Reduzierung der Gebühren für allgemeine Grabstätten umgesetzt werden kann.

Hierzu wurde von der Friedhofsverwaltung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und dem Landratsamt Kontakt aufgenommen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband kam hierbei zu folgendem Ergebnis:

Durch die Mindereinnahmen (rd. 28 T) bei den allgemeinen Grabstätten, die nicht kostendeckend festgesetzt wurden, ergibt sich - sofern alle anderen Schätzungen und Prognosen aus der Vorkalkulation eintreffen - ein Kostendeckungsgrad für die Bestattungseinrichtung von rd. 92 %.

Ergänzend darf ich noch anmerken, dass die bei der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2022 erwähnte Kostendeckung von 52 % sich auf den Haushalt bezieht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Gebührenkalkulation von den Kosten für die Friedhofsanlagen und deren Unterhalt ein Anteil für das sog. öffentliche Grün in Höhe von 32 % in Abzug gebracht wird, der jedoch im Haushalt nicht über Innere Verrechnungen gebucht wird. Um im Haushaltsunterabschnitt 7500 ein realistischeres Ergebnis abzubilden, empfehlen wir, den Anteil für öffentliches Grün künftig im Haushalt über Innere Verrechnungen abzubilden.

Der im Rahmen der Nachkalkulation ermittelte Kostendeckungsgrad für die Bestattungseinrichtung betrug für die Jahre 2021 bis 2023 insgesamt rd. 83 %, für die Jahre 2016 bis 2020 insgesamt rd. 76 %.

Da das Landratsamt als Rechtsaufsicht eine Kostendeckung von bis zu 80 % als angemessen sieht und wir mit der aktuellen Friedhofsgebührensatzung bei einer Kostendeckungsgrad von 92 % sind, kann die Reduzierung der allgemeinen Grabstätten wie in der letzten Friedhofsgebührensatzung beschlossen, bestehen bleiben.

Die Reinigungsleistungen wurden in der Verwaltung hinsichtlich der Zuständigkeit neu organisiert und in dem Zusammenhang ausgeschrieben. Die Gebühr wird nun entsprechend dem Ausschreibungsergebnis in die Friedhofsgebührensatzung mit aufgenommen.

Nach Hinweis vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird zudem die Gebühr für die Stelenbeschriftung auf dem Waldfriedhof ergänzt.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass beim vergangenen Markttaggespräch des Ortsverbandes der WÜW/Freie Wähler eine Frage aufgekommen sei. Die Frage sei, wie oft die Aussegnungshalle beim Waldfriedhof genutzt werde. Ein Bürger habe das Markttagsgespräch der WÜW/Freie Wähler besucht und mitgeteilt, dass er inzwischen bei vielen Beerdigungen gewesen sei und noch nie erlebt habe, dass die Aussegnungshalle genutzt worden sei. Dieser Bürger äußert die Vermutung, dass die Anmietung der Aussegnungshalle für die Bürgerinnen und Bürger zu teuer sein könnte. Stadtrat Dr. Bischof bittet daher um Auflistung der Nutzungszahlen der Aussegnungshalle.

Weiter fragt Stadtrat Dr. Bischof nach den Kosten für eine Grabverlängerung. Hierzu habe er in der Gebührensatzung nichts gefunden.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilt mit, dass sich die Berechnung auf ein Jahr beziehe. Dieser Betrag werde auf 20 Jahre hochgerechnet. Die Kosten für ein Jahr seien bekannt. Die Ruhezeit betrage 20 Jahre, eine weitere Verlängerung finde in 5-Jahres-Schritten statt, wofür auch der Jahresbeitrag der Kalkulation einfließe.

Beschluss:

Die Friedhofsgebührensatzung wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Fachbereich 2: Ersatz-Beschaffung LF 16/12Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Weißenhorn - Vergabevorschlag

SR 2/2025

Sachverhalt:

In der Sitzung am 17.06.2024 wurde beschlossen, die Ausschreibung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) durchzuführen und an ein externes Büro zu vergeben. Mit der Durchführung der Ausschreibung wurde das Büro Konrad Bischel aus Weilheim beauftragt. Die Ausschreibung wurde in 3 Lose aufgeteilt:

Los 1: Fahrgestell

Los 2: Feuerwehraufbau

Los 3: Beladung

Die Ausschreibungsunterlagen wurden nach europaweiter Ausschreibung von insgesamt 16 Firmen heruntergeladen. Von 5 Firmen wurden Angebote innerhalb ihres Leistungsspektrums abgegeben. Die Submission am 12.12.2024 ergab folgende Ergebnisse (weitere Details im beigefügten Schreiben von Herrn Bischel):

Los 1: Fahrgestell

Bieter

Angebotspreis inkl. MwSt. nach rechnerischer Prüfung

Firma 1

117.810,00 €

Firma 2

152.201,00 €

Beide Angebote sind wegen Nichterfüllung der Leistungsbeschreibung in einer Position auszuschließen. Es wird daher empfohlen, die Ausschreibung für das Los 1 aufzuheben und zu wiederholen.

Los 2: Feuerwehraufbau

Bieter

Angebotspreis inkl. MwSt. nach rechnerischer Prüfung

Firma 3

475.921,46 €

Bieter

Angebotspreis inkl. MwSt. nach Korrekturen im Ausstattungsumfang

Firma 3

482.335,56 €

Das Angebot entspricht nach Aufklärung den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Es wird empfohlen, den Auftrag für Los 2 an die Firma 3 zum Preis von 482.335,56 Euro zu vergeben.

Los 3: Beladung

Beide Angebote entsprechen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Es wird empfohlen, den Auftrag für Los 3 an die Firma 4 zum Preis von 156.508,70 Euro zu vergeben.

Die Vergabeentscheidung für die Lose 2 und 3 kann entweder gleich oder nach erneuter Ausschreibung zusammen mit dem Los 1 getroffen werden. Die Absage für Los 3 (Firma 5) und die Zuschläge für die Lose 2 und 3 sollten erst nach erneuter Ausschreibung und Vergabe von Los 1 erfolgen, um nicht Aufbau und Beladung ohne passendes Fahrgestell zu beauftragen.

Zusammenstellung des vorgeschlagenen Gesamtauftrags:

Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung im Zuschussverfahren liegt bereits vor. Die Auszahlung des Staatszuschusses in Höhe von voraussichtlich 154.700,00 Euro kann derzeit nach Abgabe des Verwendungsnachweises innerhalb weniger Wochen erwartet werden.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor und begrüßte Herrn stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Bezet, der dem Gremium für fachliche Fragen zur Verfügung stehe. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadtrat Simmnacher bezog sich auf den Ergänzungsbeschluss zu den Losen 2 und 3. Diesem könne er nicht folgen. Wenn man die Vergabe des Aufbaus und der Beladung heute beschließe, könne man sich den Bauplatz beim Aufbauhersteller beispielsweise für KW 26/2026 sichern. Das Fahrzeug habe eine Lieferzeit von 42 Monaten. Würde man mit der Entscheidung warten, bis man das Fahrgestell habe und erst im Anschluss den Auftrag an den Gewinner des Loses 2 vergeben, würde sich das ganze nochmal um weitere 12 Wochen nach hinten verschieben. Die Lieferzeiten für ein LKW-Fahrgestell lägen derzeit je nach Konfiguration bei 8 bis 11 Monaten.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass der Auftrag nach Vergabe gültig sei, auch wenn erst viele Monate danach die Produktion beginne. Zweite Bürgermeisterin Lutz verwies auf den letzten Absatz der nichtöffentlichen Anlage zur Sitzungsvorlage. Hier habe der Planer darauf hingewiesen, dass der Beschlussvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage gefasst werden sollte.

Stadtrat Schrodi erkundigte sich, wie man ein Angebot für einen Aufbau bekommen könne, wenn man nicht einmal wisse, welches Fahrgestell man habe. Er fragte, ob sich der Aufbau je nach Hersteller des Fahrgestells ändere. Wenn dies nicht der Fall sei, könne man über die Lose 2 und 3 entscheiden und den Auftrag vergeben.

Herr Bezet antwortete, dass der Aufbau neutral ausgeschrieben sei, so dass er unabhängig vom Fahrzeughersteller auf jedes Fahrgestell montiert werden könne.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass ein Planungsbüro beauftragt wurde. Wenn man nun beschließe, die Verwaltung mit der Vergabeentscheidung der Lose 2 und 3 zu beauftragen, könne man dies noch einmal abklären. Wenn der Planer sage, dass dies tatsächlich kein Problem sei, dann könne man den Auftrag zeitnah erteilen.

Beschluss 1:

Beschluss zu Los 1 (Fahrgestell):

„Die Ausschreibung für das Los 1 wird aufgehoben und wiederholt.“

Abstimmungsergebnis 1: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss 2:

Die Vergabe der Lose 2 und 3 wird an die Verwaltung übertragen. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wird der Stadtrat hierzu informiert.

Abstimmungsergebnis 2: 19:4

Der Antrag wurde mit 19 Stimmen angenommen.

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4.

Fachbereich 4: Kommunale Wärmeplanung

Sachverhalt:

In der Stadtratssitzung vom 18.09.2023 wurde beschlossen, dass die Stadt Weißenhorn einen Förderantrag für die kommunale Wärmeplanung stellt, dies wurde durch den Fachbereich 4 umgesetzt.

Um ein geeignetes Ingenieurbüro für diese Aufgabe zu finden, soll die Wärmeplanung im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung zu erstellen und als

beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister den Auftrag im Rahmen der Kostenschätzung mit einer Überschreibung von maximal 10% zu erteilen.

Über die Vergabe wird in der Stadtratssitzung am 31.03.2025 berichtet.

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeption Museumsensemble - Antrag zur barrierefreien Planung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sachverhalt:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Begründung des Antrags:

Am 15. November 2023 fand eine Expertensitzung zur barrierefreien Museumsplanung statt, an der Menschen mit Behinderung als Expertinnen teilnahmen, darunter auch Stadträtin Julia Probst. Bereits damals wurde deutliche Kritik von Frau Probst. an den Planungen zur Barrierefreiheit geäußert. In der Stadtratssitzung am 16.12.2024 wurden die Planungen des Museums vorgetragen, wobei Stadträtin Julia Probst feststellen musste, dass man ihre damals geäußerte Kritik weder ernst genommen hat noch Änderungen vorgenommen hat. Es ist inakzeptabel, dass ich sowohl als Bürgerin als auch als Stadträtin gezwungen bin, wiederholt auf fehlende Barrierefreiheit hinzuweisen, um das Museum gleichberechtigt nutzen zu können.

Im Protokoll der Expertensitzung wurde ausdrücklich festgehalten:

1. Die anwesenden Expert*innen mit Behinderung sollen kontinuierlich über die Planungen informiert und auf dem Laufenden gehalten werden.

2. Durch die räumliche Nähe der Expert*innen zum Museum sollten sie jederzeit für Beratung und Rückfragen zur Verfügung stehen.

Beide Punkte wurden nicht umgesetzt:

  • Eine regelmäßige Information der Expert*innen hat nicht stattgefunden.
  • Die Nähe und Verfügbarkeit der Expert*innen wurden nicht berücksichtigt.

Obwohl mit Barrierefreiheit und Inklusion öffentlich geworben wurde, zeigt die aktuelle Planung, dass wesentliche Aspekte der Barrierefreiheit ignoriert werden. Es besteht durchaus Verständnis dafür, dass es inzwischen einen neuen Leiter des Museums gibt, aber durch die öffentliche Werbung muss man auch diese Ziele weiterhin so verfolgen, wie im Protokoll festgehalten. All das ist nicht passiert.

Forderungen des Antrags:

1. Medienstationen im Museum müssen so gestaltet werden, dass die Inhalte – insbesondere Filme – direkt mit Untertiteln und Gebärdensprache zugänglich sind. Eine Auslagerung der Inhalte auf Apps wird nicht akzeptiert. Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf ein vollwertiges Museumserlebnis wie Nichtbehinderte. Ein Vergleich verdeutlicht dies: Niemand würde Hörende dazu zwingen, Fernsehen ohne Ton zu schauen und den Ton über eine separate App zuzuschalten. Genauso unzumutbar ist es für gehörlose und hörbehinderte Menschen, Filme ohne direkte Untertitel und Gebärdensprache zu erleben.

2. Die Multimediashow ist direkt im Museum mit Gebärdensprache und Untertiteln zu präsentieren. Auch hier darf es keine Verlagerung auf technische Zusatzlösungen wie Apps geben. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf ein gleichwertiges Museumserlebnis.

3. Es ist klarzustellen, dass die Entwicklung einer zusätzlichen App unnötige Kosten verursacht. Diese Mittel sollten in die barrierefreie Gestaltung der Medienstationen investiert werden. Eine inklusive Lösung ist nicht nur kosteneffizienter, sondern auch nachhaltiger.

4. Es ist zu klären, warum die in der Expertensitzung geäußerte Kritik ignoriert wurde, warum die Expert*innen nicht informiert wurden und weshalb ihre Nähe und Verfügbarkeit nicht genutzt wurden.

5. Die aktuellen Planungen sind so zu überarbeiten, dass sie den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit gerecht werden.

Fristen zur Umsetzung:

1. Die Stadtverwaltung legt bis Anfang des zweiten Quartals (01.04.2025) einen konkreten Plan vor, der darstellt, wie die Barrierefreiheit im Museum vollständig und nachhaltig umgesetzt wird.

2. Die Medienstationen sind bis spätestens September 2025 so umzugestalten, dass sie den Anforderungen an Barrierefreiheit (Untertitel und Gebärdensprache) entsprechen und in Auftrag gegeben werden können.

3. Eine regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Planungen und Fortschritte an die Expert*innen mit Behinderung ist ab sofort quartalsweise sicherzustellen.

4. Die Multimediashow ist bis September 2025 barrierefrei mit Gebärdensprache und Untertiteln zu präsentieren.

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Konzept und bisheriger Planungsablauf:

Bei der angesprochenen Expertensitzung am 15. November 2023 waren neben Stadträtin Julia Probst auch die Museumsberaterin für Barrierefreiheit Claudia Böhme sowie der Behindertenbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm, Manuel Fink, als Expertinnen und Experten anwesend. Hierbei wurde das Inklusionskonzept vorgestellt und die Meinungen der Expertinnen und Experten eingeholt. Bereits bei diesem Gespräch wurde die Konzeption eines Multimediaguides auf Grundlage einer App (BYOD = Bring Your Own Device) angesprochen. Dieser beinhaltet verschiedene Angebote für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige sowie kognitiv eingeschränkte Besucherinnen und Besucher. Als grundlegendes Element zur Schaffung der Barrierefreiheit wurde die Weiterentwicklung des BYOD von den Beteiligten befürwortet. Auch Stadträtin Julia Probst erklärte sich laut Protokoll mit der Möglichkeit einverstanden, Angebote in Gebärdensprache auf dem eigenen Smartphone abzurufen. Zudem befürwortete sie den Vorschlag des Museums, für Besucherinnen und Besucher, die kein eigenes Smartphone besitzen bzw. mitbringen, eine kleine Anzahl an Vor-Ort-Geräten anzuschaffen.

Auf Grundlage der Expertensitzung wurde vom Museum und dem Büro Team Thöner Ausstellungen ein Nutzungsprofil erstellt. Dieses wurde am 8. Dezember 2023 mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern vorbesprochen und am 28. Februar 2024 in überarbeiteter und um eine Kinderlinie erweiterter Form nochmals vorgestellt. Mit Simone Doll-Gerstendörfer nahm an beiden Terminen auch die bei der Landesstelle für Fragen der Inklusion zuständige Beraterin teil. Die Landesstelle befürwortete das Inklusionskonzept inkl. des BYOD. Aufgrund dieses Beschlusses, waren für das Museum keine weiteren Fragen zur Barrierefreiheit offen, weshalb es im Verlauf der Entwurfsplanung keine Veranlassung zur Einholung weiterer Expertenmeinungen sah. Das Angebot und die Möglichkeit der Hinzuziehung von Expertinnen und Experten der Gruppe zu Fragen im Rahmen der Ausführungsplanung und Detaillierung werden selbstverständlich begrüßt.

Am 11. April 2024 wurde in einer Präsentation zum aktuellen Stand der Museumsplanung auch das Inklusionskonzept dem Stadtrat vorgestellt. Bestandteil dieser Präsentation war auch eine Übersichtsgrafik des BYOD, in der die Angebote für die verschiedenen Besuchergruppen aufgelistet wurden. Bei dieser Stadtratssitzung war Stadträtin Julia Probst anwesend, wurde also über den aktuellen Planungsstand informiert, erhob jedoch keine Einwände.

Die Expertinnen und Experten wurden also keineswegs übergangen und ihre Kritik wurde ernst genommen und umgesetzt. So wurde etwa auf die Anmerkung von Stadträtin Julia Probst während der Expertensitzung, dass Schriftsprache für gehörlos geborene Menschen oft problematisch sei, reagiert: Alle Leittexte der Dauerausstellung werden zukünftig in Gebärdensprachevideos über den BYOD abrufbar sein.

Kosten für BYOD:

Neben der Schaffung von barrierefreien Inhalten, wird der BYOD-Guide auch umfangreiche Angebote für Menschen ohne Behinderung sowie eine eigene Kinderlinie enthalten. Er stellt ein wesentliches Instrument der lebendigen Vermittlung von Ausstellungsinhalten für alle Besucherinnen und Besucher des neuen Museums dar. Als webbasierte App ermöglicht der Guide auch die Vor- und Nachbereitung des Museumsbesuchs von zu Hause aus. Zudem ist die App – gleichermaßen für alle – auch die technische Grundlage für die gewünschte Erweiterung des thematischen Rundgangs in die historische Altstadt. Die App war daher von jeher als Baustein des neuen Museumskonzepts geplant – auch ohne Angebote für Menschen mit Behinderung. Es entsteht somit keine, wie im Antrag genannte zusätzliche App, wodurch auch keine unnötigen Kosten verursacht werden. Insgesamt wurden für den BYOD-Guide Kosten in Höhe von 230.000 € netto veranschlagt. Diese Summe teilt sich – vorbehaltlich der weiteren Ausarbeitung und Präzisierung des Contents in der nun anstehenden Ausführungsplanung – wie folgt auf die spezifische Produktion von Angeboten für die unterschiedlichen Nutzer-- und Nutzerinnengruppen auf:

Vollseher und -hörer:

56.500 €

Blinde- und Sehbehinderte:

17.000 €

Gehörlose und

Schwerhörige:

59.500 €

Kognitiv Eingeschränkte:

14.500 €

Kinder:

26.000 €

Übergeordnet:

Hardware-Kauf, Basis-Lizenzen und Grundprogrammierung: 56.000 €

Allgemeines Konzept zur Barrierefreiheit:

Neben dem o.g. BYOD-Guide – der mit seinen Angeboten Menschen ohne Behinderungen ebenso wie, in möglichst ausgeglichenem Umfang, Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und kognitiven Einschränkungen einbezieht – wird das Museum weitere Elemente enthalten, mit der die Barrierefreiheit gewährleistet wird und Angebote für alle Besucherinnen und Besucher geschaffen werden. Die folgende Auflistung enthält alle Maßnahmen, die zur Herstellung der Barrierefreiheit unternommen wurden und somit Teil des Inklusionskonzeptes für das Museumsensemble sind:

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Bauliche Eingriffe in die Architektur: Durch den Einbau von zwei Aufzügen, zwei Rampen in den Eingangsbereichen des Alten Rathauses und des Woll- und Waaghauses sowie einem Glasübergang zwischen den beiden Gebäuden werden rund 80 % des öffentlich zugänglichen Bereichs des Ensembles rollstuhlgerecht umgebaut. Lediglich der Wehrgang sowie Teilbereiche im Erdgeschoss des Alten Rathauses können aus Denkmalschutzgründen und Kosteneinsparungen nicht vollständig barrierefrei umgebaut werden. Für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen werden im Kassenbereich zusätzliche Schließfächer eingebaut, da die geplanten Schließfächer nur über eine Stufe im Foyer erreichbar sind. Zudem werden zwei behindertengerechte WCs im Gebäudekomplex geplant.

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Für Menschen mit Gehbehinderung wird beim Übergang zum Wehrgang in der Dauerausstellung eine Medienstation entwickelt. Mit dieser können sie die Ausstellungsinhalte im Wehrgang erleben. Hierzu ist eine kurze Durchfahrt in Form eines Filmes geplant.

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Alle Türen sowie die Ausstellungsarchitektur sind an Durchfahrbreiten und Wendekreise für Rollstuhlfahrende angepasst (nach DIN 18040-1, Planungsgrundlage des barrierefreien Bauens; Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr).

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Jede Etage ist mit einem taktilen (Braille- und Pyramidenschrift) und unterfahrbaren Stockwerksplan ausgestattet, mit dem ein Leitsystem für seheingeschränkte und blinde Menschen geschaffen wird.

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Im Begrüßungsraum mit Gräfin Euphemia, gibt es zusätzlich einen taktilen (Braille- und Pyramidenschrift) Übersichtsplan der Schauplätze in der Altstadt, durch den auch für blinde und seheingeschränkte Menschen der Aufbau und das Konzept der Ausstellung erklärt und die Dimension des historischen Stadtkerns erfasst werden können.

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Jeder Schauplatz in der Dauerausstellung wird durch ein Weißmodell des jeweiligen Gebäudes symbolisiert, welches als Tastmodell ausgearbeitet, blinden und seheingeschränkten Menschen ermöglicht, das Aussehen des Gebäudes zu ertasten. Dies gilt auch für eine weitere Taststation zum fugger’schen Goldgulden, bei welcher die Münze vergrößert in dreidimensionaler Form erlebbar wird sowie einer Taststation zur Barchentweberei.

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Die gesamte Ausstellungsarchitektur ist rollstuhlgerecht gestaltet. Möbel und Vitrinen sind unterfahrbar und Präsentationsflächen, wo erforderlich, geneigt.

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Ausgewählte Vitrinengläser sind für Menschen mit Seheinschränkungen entspiegelt.

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Bei der graphischen Ausgestaltung der Ausstellung wurde auf eine geeignete Schrifttype, eine angemessene Schriftgröße sowie Farbkontraste geachtet, welche die Lesbarkeit für alle Besucherinnen und Besucher gewährleisten.

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Alle Medienstationen sind so konzipiert, dass sie für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung zugänglich und nutzbar sind.

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Über die gesamte Ausstellung verteilte Audiostationen mit Einhandhörern erhöhen auch das Besuchserlebnis für Menschen mit Sehbehinderung – ausgewählte, korrespondierende Angebote für gehörlose und schwerhörige Menschen in DGS wir der BYOD-Guide bereitgehalten.

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Alle Ausstellungstexte werden orientiert an Leichter Sprache verfasst.

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Zukünftig sind Zusatzangebote im Bereich der Vermittlung für Behindertengruppen geplant. Hierzu zählen etwa Führungen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache. Diese Angebote sollen fortlaufend ausgebaut und dem Bedarf angepasst werden.

Das Inklusionskonzept wird somit dem Ziel der Neuplanung des Museums gerecht, Gastgeber für alle zu sein. Die Planung folgt jedoch der Überzeugung, im Rahmen des Finanzierbaren nicht alles für alle anbieten zu können, aber für alle Menschen möglichst ausgeglichen ein Optimum zu erreichen.

Dieses Ziel anzusteuern, war auch innerhalb der Expertinnen- und Expertengruppe zur Barrierefreiheit am 15. November 2023 Auffassung der deutlichen Mehrheit. Es bildet zudem das Ergebnis der Beratung durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Musen in Bayern ab.

Zusammenfassung:

Durch das Inklusionskonzept des Heimatmuseums, das bauliche Elemente in der Ausstellungsgestaltung und der Architektur des Gebäudes sowie insbesondere die Entwicklung inklusiver analoger und digitaler Angebote über den BYOD umfasst, wird das Museumsensemble Weißenhorn einen Spitzenplatz im Hinblick auf die Barrierefreiheit unter den bayerischen Museen einnehmen. Vergleichbare Angebote liefert etwa das Deutsche Museum in München oder das Edwin-Scharff-Museum in Neu-Ulm. Im deutschlandweiten Vergleich übertrumpft das neue Weißenhorner Museum in dieser Hinsicht sogar große Häuser wie das Städel-Museum in Frankfurt, welches als eines der größten Kunstmuseen Europas gilt.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine rege Diskussion an.

Bezüglich der Nutzung einer App für den Museumsbesuch und der Nutzung des eigenen Smartphones teilte Stadträtin Probst mit, dass dieses Format für 90 Prozent der Gehörlosen zu klein sei. Es sei vergleichbar mit dem Rauschen bei Hörenden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, möchte Stadträtin Probst vorschlagen, die Medienstationen so einzurichten, dass man ein Bild in der Größe wie im Museum in Berlin erhält, um das Gebärdensprachvideo in einer akzeptablen Größe darstellen zu können.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass die Geräte noch nicht angeschafft wurden und Stadträtin Probst gerne vor der Anschaffung nochmals kontaktiert werden kann. Bei den Leihgeräten könne es sich auch um Tablets handeln, die man mitnehmen könne und die eine entsprechende Größe hätten.

Stadträtin Probst erwiderte, dass ihrer Erfahrung nach Smartphones oder Tablets noch zu klein seien. Oft würden Exponate oder andere Dinge groß gezeigt, weil vergessen werde, dass das Gebärdensprachvideo groß sein müsse.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bestätigte, dass dieser Hinweis sehr wertvoll sei. Bei der Gestaltung der App soll darauf geachtet werden, dass die Darstellung des Gebärdensprachvideos entsprechend groß umgesetzt wird.

Stadträtin Probst verwies als positives Beispiel auf die Darstellung der Tagesschau bei „Phoenix“. Hier sei die Einblendung des Gebärdensprachdolmetschers im Vordergrund. In dieser Form könne sich Stadträtin Probst dies gut vorstellen.

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Fortführung der in der Stadtratssitzung vom 16. Dezember 2024 vorgestellten und befürworteten Planung zur musealen Gestaltung wird zugestimmt. Bei der weiteren Umsetzung, wie z.B. bei der Auswahl der Größe der Gebärdensprachvideos, soll die Expertise von Stadträtin Probst einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis: 19:4

Der Beschluss wurde mit 19 Stimmen angenommen.

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6.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe LV 023 Außentüren

SR 169/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 023 –Außentüren submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 82.759,29 € brutto berechnet, nach Aufschlag der vorausschauenden Baukosten bis zum Vergabezeitpunkt sind die Kosten mit 87.675,20 € brutto kalkuliert.

Es haben sich acht Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurde ein Angebot abgegeben.

Die Angebotssumme liegt bei 95.616,25 €.

Nach Prüfung des Angebots von 95.616,25 € zeigt sich eine Kostenüberschreitung von 9 % der berechneten Kosten aus der Kostenberechnung.

Die Verwaltung schlägt vor, dass eingegangene Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Auftrag für die Außentüren wird an den Bieter zum Bruttoangebotspreis von 95.616,25 € beauftragt.“

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe LV 022 Außenfassade Putz- und Malerarbeiten

SR 168/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 022 – Außenfassade Putz- und Malerarbeiten submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 206.998,72 € brutto berechnet, nach Aufschlag der vorausschauenden Baukosten bis zum Vergabezeitpunkt sind die Kosten mit 219.294,44€ brutto kalkuliert.

Es haben sich 25 Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurden 9 Angebote abgegeben.

Die Angebotssummen liegen zwischen 171.022,04 € und 455.403,06 €.

Nach Prüfung der Angebote liegen für die Angebote Bieter 1 bis Bieter 4 Ausschlussgründe nach §16 a VOB/A vor.

Nach Prüfung des vollständig vorliegenden Angebots des Bieters auf Rang 5 von 231.509,74 € zeigt sich eine Kostenüberschreitung von 6 % der berechneten Kosten aus der Kostenberechnung.

Die Kostenüberschreitung ist in der Kostenverfolgung vertretbar. Es ist darauf hinzuweisen, dass den Arbeiten an der Außenfassade besonderer Augenmerk zukommt. Die Arbeiten sind komplex und haben einen hohen Anspruch und erhöhte Schwierigkeiten an den ausführenden Betrieb.

Der Putzauftrag erfolgt mittels durchgefärbtem Putz, der nicht weiter farblich bearbeitet wird, die gewünschte und bemusterte Farbigkeit muss somit im Putz erreicht werden. Die Bearbeitung wird in einem Stück erfolgen und die vom Denkmalamt vorgegebene Sgrafitto-Technik (Stukkateurhandwerk) stellt eine anspruchsvolle historische und handwerkliche Gestaltungstechnik dar. Das vorliegende Angebot eines Meisterbetriebs im Restauratoren und Stukkateurhandwerk erfüllt neben der vertretbaren Kostenüberschreitung auch alle Anforderungen an die Referenzen.

Die Verwaltung schlägt vor, dass Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Auftrag für die Putz- und Malerarbeiten der Außenfassade wird an den Bieter zum Bruttoangebotspreis von 231.509,74 € beauftragt.“

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.1.

Anfrage Stadtrat Simmnacher - Interaktive Bewerbung städtischer Veranstaltungen auf Infotafeln am Rathaus und dem Bahnhof

Stadtrat Simmnacher teilte mit, dass die Stadt Weißenhorn viele und tolle Veranstaltungen anbiete. Ihm sei bei einem Rundgang durch die Stadt aufgefallen, dass es die Möglichkeit gebe, interaktiv zu werben. Es gebe am Rathaus und am Busbahnhof eine Infotafel. Hier könne jeder Bürger Informationen über die Stadt abrufen. Deshalb möchte er eine Anfrage an die Verwaltung stellen, ob man mit der Person oder der Firma, die dies zur Verfügung gestellt hat, Kontakt aufnehmen könne, ob man nicht über diese beiden Tafeln auch Werbung für städtische Veranstaltungen wie z.B. das Stadtpark OpenAir oder das Kinderfest anzeigen lassen könne. Gerade am Busbahnhof sei die Aufnahmefähigkeit einer solchen bewegten Werbung wesentlich besser als bei einem einfachen Plakat.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bedankte sich für die Anregung. Man werde das Anliegen an die Verwaltung zur Prüfung weiterleiten.

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8.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Weiteres Vorgehen Kleinschwimmhalle

Stadtrat Dr. Bischof stellte eine Anfrage zum Thema Kleinschwimmhalle. Es wurde im Stadtrat in der vorletzten Sitzung beschlossen, dass die Kleinschwimmhalle in einer Klausurtagung besprochen werden soll. Diese habe auch vor 6 Wochen, am 06. Dezember 2024, stattgefunden. Am vergangenen Mittwoch beim Marktgespräch der Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist aufgefallen, da die Fraktionsmitglieder von Bürgern angesprochen wurden, dass seitdem keine Informationen mehr an die Öffentlichkeit gegeben wurden. Deshalb möchte die Fraktion der Freien Wähler/WÜW den Antrag stellen, das Thema Kleinschwimmbad auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu setzen und über den Sachstand zu informieren, damit auch die Bürgerinnen und Bürger über den Sachstand informiert sind. In dieser Sitzung sollten auch die Beschlüsse gefasst werden, die in der Klausurtagung vom Stadtrat vorberaten wurden, um in dieser Angelegenheit voranzukommen.

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8.3.

Anfrage Stadtrat Jüstel - Sachstand barrierefreie Bushaltestellen

Stadtrat Jüstel berichtete, dass ihm bei der Durchsicht des Bauprogramms bezüglich der Bushaltestellen, die barrierefrei ausgebaut werden sollen, aufgefallen sei, dass nach dem europäischen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine Frist bis 2022 gesetzt sei. Da die Verwaltung noch auf die Förderung warte, wollte er wissen, wie der aktuelle Sachstand bezüglich Planung, Förderung und Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen in Weißenhorn sei.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass noch keine Rückmeldung über den Stand der Förderung vorliege. Die Förderstelle sei völlig überlastet und habe der Verwaltung mitgeteilt, dass mit einer Rückmeldung nicht vor Spätsommer 2024 zu rechnen sei. Bis heute liege noch kein Förderbescheid vor. Bei der damaligen Behandlung des Tagesordnungspunktes sei festgelegt worden, dass nach Vorliegen des Förderbescheides dieser nochmals ausführlich im Ausschuss beraten werden solle. Es seien auch Bushaltestellen betroffen, die nicht zu 100 % diesen Förderrichtlinien entsprechen.

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8.4.

Anfrage Stadtrat Jüstel - Fahrradfreundliche Kommune

Stadtrat Jüstel stellt eine weitere Frage zum Thema fahrradfreundliche Kommune. Man könne derzeit weder einen Fortschritt noch eine Stellenbesetzung erkennen. Auch die Fahrradgarage sei derzeit auf Eis gelegt. Er möchte daher die Frage an die Verwaltung stellen, wie das weitere Vorgehen bezüglich der fahrradfreundlichen Kommune geplant sei oder ob der Stadt Weißenhorn diese Auszeichnung eines Tages wieder aberkannt werde. Stadtrat Jüstel erkundigt sich, was getan werden könne, um in dieser Sache voranzukommen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz wird dies zur Klärung an die Verwaltung weiterleiten.

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8.5.

Anfrage Stadtrat Richter - Kleinschwimmhalle - Bericht über massive Mängel in Bädern

Stadtrat Richter möchte auch das Thema Kleinschwimmhalle ansprechen. Dies sei auch ein großes Anliegen der SPD-Fraktion. Vor kurzem sei ein Bericht der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) veröffentlicht worden, in dem sie darauf hinweisen, dass es bundesweit massive Mängel in den Schwimmbädern gebe. Die DLRG befürchtet, dass immer weniger Kinder schwimmen lernen und hier möchte Stadtrat Richter betonen, dass Weißenhorn nicht irgendwann in diese Liste aufgenommen wird, in der es solche Einrichtungen nicht mehr gibt. Er unterstützt hier voll und ganz den Antrag der Fraktion der Freien Wähler/WÜW und bittet darum, dass man hier vorankomme und schaue, dass diese ganz wichtige Einrichtung, die auch ein Stück Infrastruktur sei, wieder in Betrieb genommen werden kann.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass hier Konsens bestehe, dass man nicht auf diese Liste wolle, weswegen eine entsprechende Klausurtagung stattgefunden habe. Die Thematik der Kleinschwimmhalle soll in der nächsten Sitzung des Stadtrates behandelt werden.