Auf Grund der §§ 10 und 21 der Verbandssatzung sowie der Art. 40 und 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | € 1.486.000 |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | € 2.059.200 |
| festgesetzt. | |
| § 2 | |
| Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und | |
| Investitionsfördermaßnahmen wird auf | € 150.000 |
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
a. Betriebskostenumlage
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
b. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 240.300 festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 29.01.2025, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass der Kreditbetrag auf 150.000 € festgesetzt wurde. Dieser voraussichtliche Kreditbedarf kann jedoch vollständig aus den nicht inanspruchgenommenen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren gedeckt werden. Eine Genehmigung nach Art. 40 KommZG, Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO ist daher nicht erforderlich.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a. d. Roth, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.