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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

(Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 10 und 21 der Verbandssatzung sowie der Art. 40 und 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

1.486.000

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

2.059.200

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen wird auf

150.000

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht

festgesetzt.

§ 4

a. Betriebskostenumlage

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

b. Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 240.300 festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Pfaffenhofen, den 30.01.2025
Abwasserzweckverband
„Mittleres Rothtal“
gez. Dr. Sebastian Sparwasser
Zweckverbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 29.01.2025, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass der Kreditbetrag auf 150.000 € festgesetzt wurde. Dieser voraussichtliche Kreditbedarf kann jedoch vollständig aus den nicht inanspruchgenommenen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren gedeckt werden. Eine Genehmigung nach Art. 40 KommZG, Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO ist daher nicht erforderlich.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a. d. Roth, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.