30.2 - 5234 – Sg.
Die Stadt Weißenhorn beabsichtigt auch in diesem Jahr die Vereine in Weißenhorn mit einer Jugendförderung in Höhe von 20 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen zu unterstützen.
Voraussetzungen:
| - | Förderung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | |
| - | Gewährung auch, wenn Jugendlicher in mehreren Vereinen Mitglied ist. | |
| - | Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein und | |
| o | eine nummerierte Liste mit Kindern muss angehängt sein (siehe Antrag). |
| - | Antrag elektronisch über: https://weissenhorn.ftapi.com/submit/Vereinsfoerderung | |
| - | oder postalisch an die Stadt Weißenhorn,- Vereinsförderung -, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn | |
Bitte stellen Sie den Antrag bis spätestens 15.03.2026.
Erklärung zum Upload der Datenliste:
| - | Link öffnen und E-Mail-Adresse eingeben |
| - | Erhalt einer E-Mail von notify@ftapi.com |
| - | Link in E-Mail „Dateien uploaden“ auswählen und Antragsunterlagen dort hochladen. |
| - | Daten abschicken. |
| - | Bestätigungsmail erhalten |