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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Jugendförderung der Stadt Weißenhorn im Rahmen der Vereinsarbeit der Weißenhorner Vereine im Jahr 2026

30.2 - 5234 – Sg.

Die Stadt Weißenhorn beabsichtigt auch in diesem Jahr die Vereine in Weißenhorn mit einer Jugendförderung in Höhe von 20 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen zu unterstützen.

Voraussetzungen:

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Förderung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

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Gewährung auch, wenn Jugendlicher in mehreren Vereinen Mitglied ist.

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Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein und

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eine nummerierte Liste mit Kindern muss angehängt sein (siehe Antrag).

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Antrag elektronisch über: https://weissenhorn.ftapi.com/submit/Vereinsfoerderung

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oder postalisch an die Stadt Weißenhorn,- Vereinsförderung -, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn

Bitte stellen Sie den Antrag bis spätestens 15.03.2026.

Erklärung zum Upload der Datenliste:

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Link öffnen und E-Mail-Adresse eingeben

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Erhalt einer E-Mail von notify@ftapi.com

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Link in E-Mail „Dateien uploaden“ auswählen und Antragsunterlagen dort hochladen.

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Daten abschicken.

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Bestätigungsmail erhalten

Weißenhorn, 26.01.2026
gez. Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister