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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

SATZUNG zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Weißenhorn

(Aufhebungssatzung der Abfallwirtschaftssatzung)

Die Stadt Weißenhorn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (BayAbfG) folgende Aufhebungssatzung:

Präambel

Auf Grundlage des Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) hatte der Landkreis Neu-Ulm mit Rechtsverordnung bestimmte Aufgaben der Abfallentsorgung auf die Stadt Weißenhorn übertragen. Diese Übertragungsverordnung des Landkreises Neu-Ulm vom 09. Dezember 2016 läuft aufgrund der Rückübertragung mit Ablauf des 31. Dezember 2025 aus.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung über die Abfallvermeidung, -verwertung, -beseitigung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Neu-Ulm (Abfallwirtschaftssatzung) sowie der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Neu-Ulm jeweils zum 01. Januar 2026 übernimmt der Landkreis Neu-Ulm ab diesem Zeitpunkt wieder vollständig die Aufgabenbereiche der Abfallwirtschaft. Dies umfasst auch das Gebiet der Stadt Weißenhorn und beinhaltet insbesondere die eigenständige Organisation der Abfallbewirtschaftung sowie die Erhebung der entsprechenden Benutzungsgebühren für die öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen.

Damit endet die Zuständigkeit der Stadt Weißenhorn im Bereich Aufgaben der Abfallentsorgung sowie für die Gebührenerhebung mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

§ 1

Aufhebung

Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Weißenhorn vom 15.12.1998 (Abfallwirtschaftssatzung) wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Weißenhorn den 26.01.2026
Stadt Weißenhorn
gez. Dr. Wolfgang Fendt
Erster Bürgermeister