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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Abbildung 1: Zielstruktur bei unmittelbarer Beteiligung (Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Neu-Ulm) ©Becker-Büttner-Held

Abbildung 2: Zielstruktur bei mittelbarer Beteiligung (Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Neu-Ulm) ©Becker-Büttner-Held

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1.

Gründung des Regionalwerks im Landkreis Neu-Ulm gKU

SR 130/2025

Sachverhalt:

Hintergrund und Ziele

Die Themenfelder Energiewende, Umweltschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein – auch für die kommunalen Verwaltungen. Eine Möglichkeit, die Themenfelder zu bündeln, ist ein Regionalwerk, welches durch mehrere Gemeinden eines Landkreises gegründet wird. Zentrale Idee eines Regionalwerks ist es, dass sich mehrere Gemeinden zu einem gemeinsamen Unternehmen mit dem Ziel zusammenschließen, gemeinsam Personal einzustellen, das sich – auch unter Hinzuziehung externer Experten – um die Umsetzung von Projekten in diesen Gemeinden kümmert. So können die einzelnen Gemeindeverwaltungen entlastet bzw. erst Projekte möglich gemacht werden, für die zuvor keine Kapazitäten oder kein Know-How verfügbar waren. Mit wirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen wie der Erzeugung erneuerbarer Energien, Speicherlösungen, Netzbetrieb, E-Ladeinfrastruktur oder Wärmeversorgung können kommunalhoheitliche Handlungsfelder querfinanziert und kommunale Haushalte entlastet werden.

In zurückliegenden Gemeinderatssitzungen Ende 2023 und Anfang 2024 haben die Kommunen Bellenberg, Buch, Illertissen, Kellmünz, Nersingen, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn beschlossen, eine „Projekt-Pipeline“ aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszuarbeiten und die rechtlichen Möglichkeiten zur Gründung einer gemeinsamen Organisationsstruktur zu untersuchen.

Aktueller Stand

Folgende Punkte wurden in den letzten Monaten in intensiven Gesprächen unter Begleitung der Kanzlei Becker-Büttner-Held in Satzung und Konsortialvertrag festgelegt:

o Name der Gesellschaft: Regionalwerk im Landkreis

Neu-Ulm gKU

o Rechtsform der Gesellschaft: Anstalt des öffentlichen Rechts

(gemeinsames Kommunal-

unternehmen)

o Sitz der Gesellschaft: Illertissen

o Beteiligung an Kapitalausstattung: 50 % nach Fläche, 50 % nach

Einwohnerzahl

o Stammkapital Gesamt: zwischen 120.000,00 € und 141.586,64 € (abhängig von der Anzahl der gründenden Kommunen)

o Kapitalausstattung bis 2030 Gesamt: zwischen 720.000,00 € und 849.519,79 € (abhängig von der Anzahl der gründenden

Kommunen)

o Der Markt Buch ist infolge eines Beschlusses des Marktgemeinderats vom 23.10.2025 und die Gemeinde Bellenberg infolge eines Beschlusses des Gemeinderats vom 20.11.2025 aus der Regionalwerksgründung ausgestiegen.

o Zur Gründung sind positive Beschlussfassungen von mindestens fünf Kommunen mit einer Stammeinlage von insgesamt mindestens 120.000,00 € notwendig. Nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht an den einzubringenden Zahlungen je Kommune:

Der Verwaltungsrat setzt sich aus den ersten Bürgermeistern der Mitgliedskommunen zusammen. Der Vorstand umfasst spätestens zum Zeitpunkt der Gründung einer Projektgesellschaft mindestens zwei Personen. Der Beitritt weiterer Kommunen (auch „landkreisfremde“ Kommunen) zu späteren Zeitpunkten ist möglich.

Das Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU fungiert als Holding und verfolgt auf energiewirtschaftlicher Ebene den Zweck, regionale und regenerative Energiequellen zu identifizieren, zu koordinieren und zu entwickeln (Projektentwicklungsebene).

Zur praktischen Umsetzung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien werden Tochter- bzw. Projektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet (Projektumsetzungsebene).

Die auf der Projektentwicklungsebene erarbeiteten Projektrechte (beispielsweise Genehmigungen und Pachtverträge) werden an die jeweils neu gegründete Projektgesellschaft auf der Projektumsetzungsebene veräußert. Durch diese Veräußerung erzielt das Regionalwerk Einnahmen, die auf individuellen Konten der beteiligten Kommunen verbucht werden. Diese Einnahmen dienen zur Deckung laufender Kosten, zur Finanzierung weiterer Projektentwicklungen sowie gegebenenfalls zur Querfinanzierung weiterer kommunaler Aufgaben.

Zur Realisierung der Projekte werden folgende Finanzierungsquellen herangezogen: Eigenkapital der Kommunen durch individuell erwirtschaftete Mittel aus dem Regionalwerk und Mittel aus dem kommunalen Haushalt sowie Fremdkapital von Banken, Bürgerenergiegenossenschaften, Unternehmen oder Flächeneigentümern. Die angestrebte jährliche Zielrendite auf das in der Projektgesellschaft eingesetzte Eigenkapital beträgt mindestens 6 %.

Für die Beteiligung der Kommunen an den Projektgesellschaften stehen zwei Modelle zur Verfügung: die unmittelbare Beteiligung (siehe Abbildung 1) und die mittelbare Beteiligung (siehe Abbildung 2). Eine unmittelbare Beteiligung liegt vor, wenn die Kommunen einen oder mehrere Gesellschaftsanteile an der zu gründenden Projektgesellschaft direkt übernehmen. Bei der mittelbaren Beteiligung der Kommunen übernimmt das gKU einen oder mehrere Gesellschaftsanteile an der Projektgesellschaft. Die Kommunen beteiligen sich dabei indirekt über ihre Beteiligung am gKU wirtschaftlich an der Projektgesellschaft.

Im Falle der mittelbaren Beteiligung hält das gKU mindestens 51 % der Anteile. Die Standortgemeinde verfügt über die Option, sich entweder bis zu 51 % mittelbar oder bis zu 49 % unmittelbar zu beteiligen. In jedem Fall soll die kommunale Gesamtbeteiligung an der Projektgesellschaft mindestens 51 % betragen.

Jede Kommune entscheidet bei der Gründung der Projektgesellschaften individuell über ihre Beteiligung sowie über das gewählte Beteiligungsmodell.

Zusammen mit der regionalwerke GmbH & Co. KG wurden insgesamt elf mögliche PV-Projekte in den Kommunen Illertissen, Nersingen und Roggenburg identifiziert. Für die möglichen Projekte wurden Einspeiseanfragen bei den zuständigen Verteilnetzbetreibern gestellt. Für zwei Projekte in Roggenburg und eines in Illertissen sind positive schriftliche Rückmeldungen eingegangen. Für fünf weitere Projekte in Illertissen wurden positive mündliche Rückmeldungen erteilt. Zwei Projekte in Roggenburg wurden aufgrund fehlender Netzkapazitäten zurückgestellt. Die Rückmeldung einer Anlage in Nersingen ist zum Zeitpunkt der Unterlagenversendung offen. Die Projekte mit bisher schriftlich oder mündlich eingegangenen Rückmeldungen fließen in die Geschäftsplanung ein. Bei der Ausfertigung der Geschäftsplanung gab es aufgrund der spät eingegangenen Rückmeldungen durch die Verteilnetzbetreiber Verzögerungen. Die Geschäftsplanung liegt zum Zeitpunkt der Unterlagenversendung noch nicht final vor, wird jedoch an der Sitzung durch bbh vorgestellt.

Der Kerngedanke des Regionalwerks ist es, dass das gKU weitere kommunale Aufgaben übernimmt. Zum aktuellen Stand wurde noch keines konkret definiert und in der Satzung verankert. In zurückliegenden Gesprächen wurde eine interkommunale Vergabestelle als eine erste mögliche Aufgabe identifiziert. Weitere mögliche Aufgaben sind bspw. Bereitschaftsdienste für Kläranlagen und Wasserwerke, Winterdienst, Landschaftspflege, Maschinenpool, Personalpool, Leuchtmitteltausch der Straßenbeleuchtung und IT-Dienstleistung. Jede Kommune entscheidet selbstständig, welche Aufgaben durch das gKU übernommen werden sollen und welche nicht.

Weiteres Vorgehen

Sollten mindestens fünf Kommunen die Gründung positiv beschließen und dadurch ein Mindeststammkapital von 120.000,00 € zusammenkommen, ist die Gründung auf den 01.01.2026 vorgesehen.

Diskussion:

In einer interkommunalen Gemeinderatssitzung wurde über die o. g. Thematik beraten. An diesem Abend war die zweite Bürgermeisterin Lutz als Vorsitzende des Stadtrats der Stadt Weißenhorn anwesend. Die Gesamtleitung der interkommunalen Stadtratssitzung hatte der erste Bürgermeister der Gemeinde Roggenburg, Herr Stölzle, inne. Frau Matzner von der Stadt Illertissen fertigte die Niederschrift als Verlaufsprotokoll an. Ein separater Schriftführer seitens der Stadt Weißenhorn war nicht vor Ort. Deshalb wurde die Niederschrift der interkommunalen Gemeinderatssitzung zur Gründung des Regionalwerks als Anlage beigefügt.

Beschluss:

1. Der Stadtrat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU mit einer einmaligen Stammeinlage von 40.291,98 € sowie einer Kapitalausstattung von 53.722,64 € jeweils für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 und einer Kapitalausstattung von 26.861,32 € für das Jahr 2030 zu. Als Grundlage für die Teilung der Kapitalausstattung dienen zu 50 % die Einwohnerzahl (Stand 31. März 2025) und 50 % die Fläche. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Beteiligung von mindestens fünf Kommunen mit insgesamt mindestens 120.000,00 € Stammeinlage und der rechtsaufsichtlichen Zustimmung.

2. Der 1. Bürgermeister oder dessen Vertreter wird ermächtigt und beauftragt, die Stammeinlage sowie die Kapitalrücklage entsprechend der vorgestellten Jahre in das Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU einzuzahlen.

3. Der 1. Bürgermeister oder dessen Vertreter wird ermächtigt und beauftragt, die als Anlage beigefügte Satzung sowie den als Anlage beigefügten Konsortialvertrag des Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKUs abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zum Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.

4. Der Stadtrat erklärt sich mit Änderungen der Satzung zur Gründung des gKU einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren interessierten Kommunen über den Beitritt zum Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU zur Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u. a. Benennung und Anzahl der Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder). Darüber hinaus erklärt sich der Stadtrat mit redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags einverstanden, falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen und sich keine wesentlichen Änderungen zur Beschlussfassung ergeben.

Abstimmungsergebnis: 13 :0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Hinweis:

Der QR-Code führt Sie direkt zur öffentlichen Niederschrift der Stadt Illertissen mit Masterpräsentation im Ratsinformationssystem der Stadt Weißenhorn.