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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Am Dienstag, den 17.02.2026 findet der traditionelle Faschingsumzug der Interessengemeinschaft Weißenhorner Fasnacht e.V. (IWF) statt.

Für die sichere Durchführung dieser Veranstaltung sind Halteverbote, Straßensperrungen und wieder Zufahrtssperren erforderlich.

Halteverbote

Bitte beachten Sie die folgenden Halteverbotszonen:

Ab Montag 16.02.2026 08:00 bis Mittwoch 18.02.2026 – 16:00

Schulstraße zwischen Roggenburger-Straße und Diepold-Schwarz-Straße

  • Dipold-Schwarz-Straße ab Schulstraße bis Hausnummer 7
  • Gräfin-Euphemia-Straße ab Schulstraße bis Hausnummer 3
  • Gabelsberger-Straße ab Josef-Holl-Straße bis Hausnummer 4
  • Fuggerstraße ab Kaiser-Karl-Straße bis Hausnummer 4
  • Kammerlander Straße ab Kaiser-Karl-Straße bis Hausnummer 11
  • St. Johannes-Straße ab Kaiser-Karl-Straße bis Moritz Schmid-Straße
  • Günzburger-Straße ab Nikolaus-Thoman-Straße bis Hausnummer 20
  • Obere-Mühlstraße ab Berggasse auf Illerberger-Straße

Ab Dienstag 17.02.2026 bis Mittwoch 18.02.2026 – 16:00 Uhr

Umzugsstrecke und Aufstellung

Hauptplatz, Kirchplatz, Memminger-Straße, Schulstraße,

Reichenbacher-Straße, Josef-Holl-Straße, Kaiser-Karl-Straße, Nikolaus-Thoman-Straße,

Bahnhofsstraße, Östliche Promenade, Hauptstraße, Illerberger-Straße, Parkplatz P1, Parkplatz an der Fuggerhalle

Sowie die Umleitungsstrecken:

Spitalweg, Herzog-Ludwig-Straße, Engelkeller-Straße,

Hagenthaler-Straße, Schubert-Straße, sowie

Bereiche der Altstadt zur Sicherstellung der Rettungswege.

Straßensperrungen

Ab Montag 16.02.2026 bis 18.02.2026
  • Schulstraße ab Roggenburger-Straße
  • Diepold-Schwarz-Straße auf Schulstraße
  • Gräfin-Euphemia-Straße auf Schulstraße
  • Gabelsberger-Straße auf Josef-Holl-Straße
  • Kapuziner-Straße auf Josef-Holl-Straße
  • Fuggerstraße auf Kaiser-Karl-Straße
  • Kammerlander-Straße ab Theodor-Körner-Straße
  • St. Johannes-Straße ab Moritz-Schmid-Straße
  • Günzburger-Straße ab Hausnummer 18
  • Obere Mühlstraße ab Berggasse
Ab Dienstag 17.02.2026 06:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr
  • Illerberg-Straße ab Kreisverkehr Herzog-Ludwig-Straße
  • Reichenbacher-Straße ab Oberhauser-Straße
  • Kaiser-Karl-Straße ab Lenbachstraße
  • Bahnhofstraße ab Herzog-Ludwig-Straße
  • Memminger-Straße ab Parkplatz P3
  • Sowie Alle Zuwegungen auf die Umzugsstrecke:
  • Memminger-Straße - Schulstraße - Reichenbacher-Straße -
  • Kaiser-Karl-Straße
  • Nikolaus-Thoman-Straße - Günzburger-Straße - Hauptstraße - Hauptplatz - Kirchplatz

An ALLEN Straßensperrungen wird es auch Zufahrtssperren geben, aus diesem Grund ist Einfahren und Ausfahren in den Bereich NICHT möglich.

Während des UMZUGES ist ein Ausfahren GENERELL nicht möglich, für den Bereich der Altstadt ist aber ca. 15 Uhr ein Ausfahren über die Östliche-Promenade und Kaiser-Karl-Straße Richtung Norden möglich. EINE Einfahrt ist leider generell nicht Möglich. Die Sperrungen werden je nach Witterungslage und Besucherzahl in Rücksprache mit der Polizei zurückgebaut und Aufgehoben. Sperrungen können aber auch Situationsbedingt von der Polizei verlängert werden.

Sperrungen, welche nur am Faschingsdienstag bestand haben, werden nach Rücksprache mit der Polizei schrittweise zurückgebaut. Die Sperrungen lehnen sich dann an die Sperrungen vom Gumpigen-Donnerstag an.

Dies betrifft folgende Sperren:

  • Memminger-Straße ab Parkplatz P3
  • Bahnhofstraße ab Herzog-Ludwig-Straße
  • Günzburger-Straße
  • Kaiser-Karl-Straße => wird verlegt zu Theodor-Körner-Straße

In der Zeit von 11.02.2026 bis 18.02.2026

die Kolumbusgasse, Fußweg im Stadtpark, Fußweg in der Schilleranlage, Fußweg am Freibad durch Zufahrtssperren gesperrt. Fußgänger, Radfahrer, Kinderwägen und Rollstühle können die Zufahrtssperren jederzeit passieren.

Die Halteverbote bleiben auch während den Reinigungsarbeiten am Aschermittwoch 18.02.2026 bestehen um eine gründliche, sichere und zügige Reinigung zu ermöglichen.

Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer die Halteverbote und Straßensperrungen zu beachten.

Während der Gesamten Zeit der Sperrungen ist ein fußläufiges erreichen der Bereiche gewährleistet.

Ebenso sind die Zufahrten für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei jederzeit gegeben.

In Absprache mit Feuerwehr und Rettungsdienst wurde zudem noch Sperren Definiert, welche im Notfall zusätzlich geöffnet werden können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis für eine Sichere Durchführung der Veranstaltung.