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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 7/2023
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
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Landratsamt Neu-Ulm

Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes -BayVwVfG-;

Anhörungsverfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Neufestsetzung

des Wasserschutzgebietes Grafertshofen in den Gemarkungen Weißenhorn, Grafertshofen, Emershofen und Bubenhausen der Stadt Weißenhorn sowie in der Gemarkung Illerberg der Stadt Vöhringen im Landkreis Neu-Ulm zum Schutz der Brunnen 1b, 2, 3b und 5 für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Weißenhorn

Die Stadt Weißenhorn betreibt zur Trinkwasserversorgung drei Brunnen (Brunnen 2, 3b und 5) und einen Notbrunnen (Brunnen 1b) südwestlich von Grafertshofen zur Grundwassergewinnung. Das zugehörige Wasserschutzgebiet wurde durch Verordnung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 28.02.1973 festgesetzt. Nachdem der Umgriff des Schutzgebietes Grafertshofen und der Verbotskatalog nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, ist auf der Grundlage der Ergebnisse durchgeführter hydrogeologischer Untersuchungen ergänzend eine Anpassung des Wasserschutzgebietes erforderlich. Daher ist ein Verfahren zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes durchzuführen.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat für das o.g. Vorhaben gemäß Art. 73 Abs. 3 BayWG i.V.m. Art. 27a und Art. 73 Abs. 2 - 8 BayVwVfG das Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Planunterlagen mit dem Entwurf der Schutzgebietsverordnung liegen an folgender Stelle vom 20.02.2023 bis 20.03.2023 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

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Stadt Weißenhorn, Bauamt, Zimmer Nr. 113, 1. Stock, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn

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Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm,

Zimmer 311, 3. OG

Die Planunterlagen mit dem Entwurf der Schutzgebietsverordnung sind im selben Zeitraum auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm https://www.landkreis-nu.de/willkommen unter der Rubrik „Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen“ online einzusehen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Bedenken und Anregungen zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes während weiterer 2 Wochen, das ist bis einschließlich 03.04.2023, bei der Stadt Weißenhorn oder beim Landratsamt Neu-Ulm, Zimmer 311, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Vor Beginn der Planauslegung eingehende Einwendungen sind unwirksam.

Werden zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung rechtzeitig Bedenken oder Anregungen vorgebracht, so werden diese in einem Erörterungstermin, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird, erörtert. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Werden von mehr als 50 Beteiligten Bedenken oder Anregungen vorgebracht, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der Erörterungstermin im Amtsblatt des Landkreises Neu-Ulm sowie in örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht wird, in dem sich das Vorhaben auswirken wird. Verspätete Stellungnahmen können bei der Erörterung unberücksichtigt bleiben.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Stellungnahmen, die mit ladungsfähigen Anschriften der Betroffenen versehen sind, berücksichtigt werden können.

Az.: 34-6420.1/3

Landratsamt Neu-Ulm