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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

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1.1.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Simmnacher - Feuerwehrbedarfsplan

Zweite Bürgermeisterin Lutz nahm zur Anfrage von Stadtrat Simmnacher zum Thema Feuerwehrbedarfsplan und Fortführung des Arbeitskreises Sicherheit und Ordnung Stellung. In seiner Anfrage hatte sich Stadtrat Simmnacher nach dem aktuellen Sachstand erkundigt. Der Feuerwehrbedarfsplan soll dem Stadtrat voraussichtlich im Februar zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Nach der Kommunalwahl soll sich der Arbeitskreis Sicherheit und Ordnung bilden, um das Thema mit dem neuen Gremium entsprechend weiterzubearbeiten.

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1.2.

Bekanntgaben - Kommunale Wärmeplanung

Zweite Bürgermeisterin Lutz gab einen Terminhinweis zum Thema „Kommunale Wärmeplanung” bekannt. Nachdem nun die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, befindet sich die kommunale Wärmeplanung nun in der finalen Phase. Das Ergebnis wird am 19.03.2026 um 18 Uhr im Foyer der Fuggerhalle vorgestellt. Hierfür wird eine herzliche Einladung ausgesprochen. Am 23.03.2026 wird das Ergebnis ebenfalls in verkürzter Präsentation im Stadtrat vorgestellt. Wer der ausführlichen Präsentation beiwohnen möchte, ist am 19.03.2026 in die Fuggerhalle eingeladen. Dort stehen auch Herr Hertel von der Fernwärme Weißenhorn GmbH und Herr Mäckle von der Regionalen Energieagentur Ulm für Fragen zur Verfügung.

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1.3.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bildungsausschusses vom 01.12.2025 - Oberhauser Straße - Blühstreifen mit Wildblumen

Zweite Bürgermeisterin Lutz nahm Stellung zu einer Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bildungsausschusses vom 01.12.2025 zur Oberhauser Straße und dem Rückschnitt des Blühstreifens mit Wildblumen. Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass man hier zwischen den verschiedenen Arten von Blumenwiesen unterscheiden müsse, die der städtische Bauhof ausbringt. So gebe es extensive Wildblumenflächen, die insektenschonend gemäht würden. Hier stehe der Naturschutz im Vordergrund. Dies betreffe ca. 4,5 Hektar. Einjährige Blumenmischungen, wie sie auch an der Oberhauser Straße ausgesät wurden, können nur zwei- bis dreimal an der gleichen Stelle ausgebracht werden. Hier ist eine Mahd im Herbst wichtig, da diese den Unkrautdruck auf die nächste Ansaat im Frühjahr mindert.

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2.

Fachbereiche 3 und 4: Vorstellung des Strukturgutachtens für das städt. Wasserwerk Weißenhorn

SR 148/2025

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren traten wiederholt Störungen in der gemeindlichen Wasserversorgung auf, die unter anderem eine mehrfache Chlorung des Trinkwassers erforderlich machten. Vor diesem Hintergrund wurde die Stadtverwaltung von der zuständigen Aufsichtsbehörde angewiesen, ein Strukturgutachten zur umfassenden und systematischen Bewertung sämtlicher Anlagen der Wasserversorgung in Auftrag zu geben.

Bereits im Vorfeld wurden seitens der Stadt verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, die technischen Anlagen zu modernisieren und die hygienische Qualität des Trinkwassers nachhaltig zu gewährleisten.

Grafertshofen

In Grafertshofen wurden der Brunnen 5 in Betrieb genommen und das Filtermaterial im Pumpenhaus vollständig erneuert. Ergänzend wurde die Anlage um eine moderne UV-Desinfektion erweitert, um die mikrobiologische Wasserqualität weiter zu stabilisieren. Um die langfristige Sicherung der Trinkwasserressourcen zu gewährleisten, erfolgte die Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Grafertshofen.

Oberreichenbach

Am Hochbehälter Oberreichenbach wurden die Decken der Behälter 1 und 2 freigelegt, umfassend isoliert und neu abgedichtet. Im Inneren der Behälter erfolgte eine vollständige Sanierung der Oberflächen durch eine mineralische Beschichtung. Darüber hinaus wurde die Lüftungsanlage erneuert, um eine verbesserte Belüftung und damit eine höhere Betriebssicherheit sicherzustellen.

Biberachzell

In Biberachzell wurde neben der Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebiets auch der dortige Trinkwasserbrunnen regeneriert, um sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Nachhaltigkeit der Wassergewinnung zu stärken.

Weißenhorn

In Weißenhorn selbst wurden die Wasserkammern 1 und 2 umfassend saniert und neu abgedichtet. Zudem wurde für den Hochbehälter und den Tiefbrunnen eine elektrische Lüftungsanlage installiert, um künftig eine kontinuierliche und kontrollierte Belüftung sicherzustellen.

Das beauftragte Strukturgutachten verfolgt das Ziel, die hervorragende Wasserqualität langfristig zu sichern und die technische Infrastruktur der Wasserversorgung so weiterzuentwickeln, dass sie den zukünftigen Anforderungen nicht nur standhält, sondern ihnen aktiv vorausgeht. Es bildet eine belastbare Grundlage, um weitere Optimierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gezielt planen und umsetzen zu können. Durch die im Gutachten aufgezeigten Handlungsempfehlungen sollen die Betriebssicherheit, die Effizienz und die Nachhaltigkeit des gesamten Wasserversorgungssystems verbessert werden. Zugleich trägt das Gutachten dazu bei, den künftig steigenden Wasserbedarf zuverlässig decken zu können und die Stadt somit insgesamt gut für die kommenden Herausforderungen zu wappnen.

Das Gutachten wurde inzwischen vom Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm fertiggestellt und wird nun den Mitgliedern des Stadtrats vorgestellt.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz führte in den Tagesordnungspunkt ein. Sie begrüßte Frau Brettschneider vom Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm und übergab dieser das Wort zur Vorstellung des Strukturgutachtens. Es schloss sich eine Diskussion an.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt das Strukturgutachten zu Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 21 :0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Fachbereich 3: Städtisches Wasserwerk Weißenhorn - Wirtschaftsplan 2026

SR 147/2025

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn für das Jahr 2026 wurde von der Kämmerei mit dem Tiefbauamt und dem Wasserwerksmeister abgesprochen und wie nachstehend erstellt. Der Erfolgsplan bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Gewinn in Höhe von 248.000 € aus. Der Vermögensplan für das Jahr 2026 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 596.000 €. Das Volumen des Finanzplanes für die Jahre 2025 bis 2029 beträgt 2.972.800 €.

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 08.12.2025 wurde der Wirtschaftsplan des Jahres 2026 vorberaten.

Zusammenfassung des Erfolgsplanes 2026

Erläuterungen zum Erfolgsplan 2026

1. Umsatzerlöse

Zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung war die Jahresabrechnung der Wassergebühren noch nicht vollständig abgeschlossen. Der genaue Gesamtverbrauch und die entsprechenden Erlöse für die vergangene Abrechnungsperiode sind bis dato nicht komplett ermittelt. Da aufgrund des jährlichen Defizits eine Wassergebührenerhöhung erfolgen muss, wurde der Ansatz im Vergleich zum Vorjahr um 370.000 € erhöht. Damit steigt der Haushaltsansatz auf 1.350.000 € (8150.1100). Zum 01.01.2026 werden erstmals die neuen Gebührensätze (Grund- und Verbrauchsgebühren Wasser) angewendet.

Der Haushaltsansatz für die Reparaturkostenersätze (HHSt. 8150.1110) wurde mit 20.000 € angesetzt. Es lässt sich nicht abschätzen, wie viele Reparaturen, Rohrbrüche etc. im Haushaltsjahr auftreten werden, daher ist dieser Einnahmeposten sehr schwankend. Im Jahr 2025 gab es eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöhte Zahl an Rohrbrüchen (2025: 27.277,16 €, 2024: 13.973,10 €).

Bei den Nebengeschäftserträgen (HHSt. 8150.1120) werden 15.000 € an Einnahmen erwartet. Neben der Verrechnung der Kosten für die technische Betriebsführung an die Gemeinde Roggenburg wird der Austausch von Gartenzählern, der Unterhalt des Wasserwehrs und des Hauptplatzbrunnens sowie Reparaturmaßnahmen in den städtischen Friedhöfen auf dieser Haushaltsstelle vereinnahmt. Der technische Betriebsdienst inklusive der kompletten Rufbereitschaft und Fehlerbehebung für die Wasserversorgung der Gemeinde Roggenburg wird weiterhin seitens des Städt. Wasserwerks Weißenhorn durchgeführt. Es stellt nach wie vor ein Phänomen dar, weshalb in Weißenhorn so viele Gartenzähler installiert werden. In den meisten Fällen rentiert sich der Betrieb eines solchen Abzugszählers nicht, da die zurückgehaltene Menge in keiner Relation zu den entstehenden Kosten der Erstinstallation (Verplombung) und Austauschleistung im Rahmen des Eichjahres steht. Trotz Aufklärung und Beratung durch die Verwaltung und Wasserwerk wird der Abzugszähler fast immer angeschafft. An dieser Stelle darf auch nochmals informiert werden, dass eine Poolbefüllung durch den Gartenwasserzähler nicht zulässig ist.

2. Aktivierte Eigenleistungen

Gemäß dem im Vermögensplan dargestellten Neubauprogramm ist mit Eigenleistungen der Mitarbeiter des Städt. Wasserwerks in Höhe von ca. 5.000 € zu rechnen. Diese werden durch die Mitarbeit beim Neubau von Wasserversorgungs- und Hausanschlussleitungen erwirtschaftet. In vielen Fällen wird bei Rohrleitungsneubauten aufgrund fehlender eigener Baumaschinen eine Fremdvergabe durchgeführt. Insgesamt ist bei den aktivierten Eigenleistungen in den letzten Jahren ein Rückgang zu verzeichnen.

3. Sonstige betriebliche Erträge

Hier ergeben sich für das aktuelle Wirtschaftsjahr Einnahmen in Höhe von 29.500 €. Die Wassergebühren werden seit 2005 durch das Wasserwerk für die Rauher-Berg-Gruppe in den Stadtteilen Oberhausen und Wallenhausen abgerechnet. Bei dem Verwaltungskostenersatz von der Rauher-Berg-Gruppe ergeben sich geschätzte Einnahmen von 4.500 € (5 % aus den Verkaufserlösen der Ortsteile Oberhausen und Wallenhausen). Vom Unterabschnitt Abwasserentsorgung der Stadt Weißenhorn werden anteilige Wasserzählerwechselkosten in Höhe von 18.000 € erstattet. Für den Stadtteil Attenhofen, dessen Abwasser zur Kläranlage in Pfaffenhofen geleitet wird, erhält das Städt. Wasserwerk für Hebedienst und Wasserzählerwechselkosten einen Kostenersatz in Höhe von 1.500 €.

4. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Für Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, u. Betriebsstoffe und für bezogene Waren wurden 3.100 € mehr veranschlagt als im vorherigen Haushaltsjahr (2026:208.100 €, 2025: 205.000 €).

Auf der Haushaltsstelle 8150.5001 – Unterhalt der Werkdienstwohnung - beläuft sich der Ansatz im Jahr 2025 auf 0 €, da die Werksdienstwohnung nicht mehr bewohnt wird und ein Umbau zu Büroräumen geplant ist. Die entsprechenden Kosten sind im Vermögenshaushalt veranschlagt.

Die Haushaltsansätze für den Unterhalt der Rohrleitungen und Schächte (HHSt. 8150.5100) wurden mit 6.000 € sowie Hausanschlüsse (HHSt. 8150.5110) mit 10.000 € bemessen. Der Bedarf bei diesen Haushaltsstellen ist aufgrund der unterschiedlichen Häufigkeit von Rohrbrüchen und Reparaturen nur schwer abzuschätzen.

Aufgrund der Stromausschreibung im Jahr 2025 werden die Stromgebühren weiterhin fallen, es sind für das Jahr 2026 108.500 € veranschlagt, auch in den Folgejahren wird von einer weiteren Strompreisentspannung bei der Haushaltsstelle 8150.5440 ausgegangen.

Beim Fremdwasserbezug ergibt sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 eine leichte Steigerung von 2.000 €. Für den Notverbund mit der Rauher-Berg-Gruppe in Pfaffenhofen wird eine Wasserlieferung von 22.000 m³ prognostiziert. Während der Brunnenreinigung bzw. -sanierung in Biberachzell wird auch für einige Tage eine Wasserlieferung aus dem Notverbund mit der Gemeinde Roggenburg notwendig sein. Die Gesamtausgaben für den Fremdwasserbezug werden sich auf ca. 21.000 € (HHSt. 8150.6300) belaufen.

Grundsätzlich bewegen sich in diesem Jahr viele Positionen auf dem Vorjahresniveau.

5. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Für das Haushaltsjahr 2026 wurden Mittel in Höhe von 204.600 € beantragt, was einer Senkung von 28.100 € im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Der Ansatz für den Unterhalt der Gebäude und Brunnen (8150.5300) wurde im Vergleich zum Vorjahr um 65.000 € verringert und beträgt nun 25.000 €.

Einen signifikanten Anteil hierbei hat die Erneuerung der Heizungsanlage im Wasserwerk, welche mit 10.000 € in 2026 und nochmals 10.000 € in 2027 veranschlagt ist, weitere Kosten verursacht die Renovierung der Fassade (5.000 €), die Grünflächenpflege (4.000 €) sowie Unterhaltsarbeiten mit 6.000 €.

Der Ansatz für den Unterhalt der Rohrleitungen und Schächte (8150.5320) hat sich von 30.000 € im Jahr 2025 auf 42.000 € im Haushaltsjahr 2026 erhöht, dies liegt an den steigenden Materialkosten und der erhöhten Zahl an Rohrbrüchen im Vergleich zu den Vorjahren. Bereits bis zum September 2025 gab es 10 Rohrbrüche, prognostiziert wurden für das ganze Jahr 2025 lediglich 6 Stück.

Der Ansatz bei HHSt. 8150.5340 bleibt wie im Vorjahr in Höhe von 7.000 € bestehen. Der Wasserzählertausch wird von unseren Mitarbeitern selbst durchgeführt.

Für die Haushaltsstelle 8150.5370 (Leistungen für sonstigen Betriebsaufwand) wird im Jahr 2026 ein Betrag von 75.000 € veranschlagt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 20.000 €. Diese Entwicklung ist auf die neue Schutzgebietsverordnung für das Wasserschutzgebiet Grafertshofen zurückzuführen. Nach Inkrafttreten der Verordnung rückwirkend für das Jahr 2024 sind Ausgleichszahlungen an die Landwirte zu leisten.

Der Haushaltsansatz für die Leistungen der EDV (HHSt. 8150.5380) beläuft sich für das Jahr 2026 wie auch im Vorjahr auf 7.000 €. Unabhängig von der möglichen Einführung von elektronischen Ultraschallwasserzählern wird derzeit die Beschaffung eines Zählermanagementsystems in Erwägung gezogen. Dieses könnte den Zählerwechsel und die Dokumentation für die Wasserwerksmitarbeiter und die Abrechnungsstelle erleichtern.

6. Personalaufwendungen

Für die Personalkosten sind insgesamt Mittel in Höhe von 338.010 € vorgesehen, hierdurch ergibt sich eine Steigerung zum Vorjahr von 14.000 €. Dies liegt an der Erhöhung des Tarifentgelts zum 01.04.2026 um 2,80 %.

7. Abschreibungen

Ein aktueller Anlagennachweis für das Wirtschaftsjahr 2025 liegt noch nicht vor, da der Jahresabschluss noch nicht durchgeführt wurde. Gemäß der Bilanz aus dem Jahr 2024 betrug die Abschreibung dort 247.676,96 €. Für das Haushaltsjahr 2026 ergibt sich unter Berücksichtigung der zu tätigenden Investitionen und der zu erwartenden Zugänge und Abgänge ein Haushaltsansatz von insgesamt 240.000 €. Auch in den Folgejahren ist mit einem gleichbleibenden Niveau der Abschreibungen zu rechnen, da mehrere Investitionsmaßnahmen, wie die Sanierung der Pumpenbehälter in Biberachzell und die Aufbereitung des Tiefbrunnenwassers anstehen.

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Nach erster Hochrechnung beläuft sich der Verwaltungskostenbeitrag für das kommende Haushaltsjahr auf 160.000 €. Der Ansatz für den Jahresabschluss und die Bilanzerstellung (HHSt. 8150.6550) wurde auf 22.000 € erhöht, da ein erhöhter Zeitaufwand für den Jahresabschluss erforderlich ist und die Abschlüsse der Vorjahre geprüft werden.

9. Erträge aus Beteiligungen

Für das Jahr 2025 wurde eine Dividende für den Aktienbesitz in Höhe von 1,11 € ausgeschüttet. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 wurde wiederum dieser Wert angesetzt. Es wurden somit 50.000 € für die Erträge aus Beteiligungen angesetzt wobei die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag im Folgejahr erstattet werden. Die Dividende bleibt wegen der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge steuerfrei.

10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Für das Haushaltjahr 2026 ergeben sich wiederum negative Kreditzinsen in Höhe von rd. 1.000 €, welche unter der Haushaltsstelle 8150.2070 als Einnahme verbucht werden.

Die Schuldzinsen für das bestehende ältere Darlehen vom Kreditmarkt betragen 2.200 €. Wie der Anlage zu entnehmen ist, beträgt die Darlehensrestschuld zum 31.12.2025 399.375 € und zum 31.12.2026 316.500 €. Entgegen der Erwartungen wurde für das Jahr 2025 kein weiteres Darlehen notwendig. Für das Innere Darlehen mit dem Stadthaushalt fallen ca. 30.000 € Zinsen (Zinshöhe: 3,50 %) an, die nach Bilanzerstellung dem Stadthaushalt gutgeschrieben werden.

11. Jahresgewinn

Aus der aktuellen Ein- und Ausgabensituation ergibt sich ein rechnerischer Gewinn von 248.000 € dies begründet sich mit der Gebührenerhöhung des Wassers mit welcher die Verluste der Vorjahre ausgeglichen werden sollen.

Erläuterungen zum Vermögensplan 2026

Der Entwurf des Vermögensplans 2026 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 596.000 € ab. Eine Neuverschuldung ist für 2026 nicht vorgesehen. Fraglich ist natürlich, wie jedes Jahr, ob alle Mittel benötigt werden.

HHSt. 8150.3450 – Verkaufserlöse

Der Mercedes Kastenwagen des Wasserwerks wird nun 10 Jahre alt, da die Ausfälle und Reparaturen stark zunehmen, sollte dieser im Jahr 2026 ausgetauscht werden. Der Gebrauchtwagenmarkt ist aktuell sehr dynamisch, auch sind die potentiellen Käufer aufgrund der aktuellen Situation bei Neuanschaffungen sehr zurückhaltend. Es wird daher mit Einnahmen von 7.000 € für den Fahrzeugverkauf gerechnet.

HHSt. 8150.9100 – Zuführung zum Sparguthaben

Aufgrund der Wassergebührenanpassung entsteht im Jahr 2026 eine Zuführung von 132.000 €. Diese entsteht, da in die Gebührenkalkulation der Wassergebühren die Verluste der Vorjahre eingerechnet wurden, welche im kommenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

HHSt. 8150.9350 – Anschaffung bewegliches Vermögen u. Fahrzeuge

Wie bereits ausgeführt, muss der Kastenwagen ausgetauscht werden, die Verwaltung geht hierbei von Kosten von ca. 40.000 € aus, hinzu kommen nochmals 2.000 € für Aufbauten und Einbauten. Auch die Anschaffung von Datenloggern zur Netzüberwachung sind mit 4.000 € eingeplant.

Der Gesamtansatz beträgt 52.000 € und somit 6.000 € weniger als im Jahr 2025.

HHSt. 8150.9410 – Hochbauten

Im Jahr 2025 wurde die Lüftungsanlage erneuert, hierzu sind im Jahr 2026 noch Restkosten in Höhe von 8.000 € veranschlagt. Weiterhin werden im Jahr 2026 noch 20.000 € Honorarkosten fällig. Der Ansatz beträgt 30.000 €.

HHSt. 8150.9500 – Erweiterung des Rohrnetzes

Bei den nachfolgend gelisteten Maßnahmen, sind bei den Investitionen für neue Wasserversorgungsleitungen Mittel mit 65.000 € in den Haushalt eingestellt. Mit einigen Vorjahresbaumaßnahmen wurde noch nicht begonnen, weshalb diese in das Neubauprogramm des Jahres 2026 verschoben wurden.

Gemäß dem Bauprogramm 2026 sind Kosten für neue Hausanschlüsse in Höhe von insgesamt netto 25.000 € einzustellen.

HHSt. 8150.9520 – Tiefbauten

Im Jahr 2025 sind keine größeren Maßnahmen geplant, es sind lediglich 2.000 € für kleinere Maßnahmen veranschlagt.

HHSt. 8150.9530 – Kosten für Wasserschutzgebiete u. Wasserrechtsverfahren

Da das Landratsamt Neu-Ulm eine Risikobewertung für Wasserschutzgebiete fordert, wurden hierfür 8.500 € veranschlagt, hinzu kommen noch 1.500 € für kleinere Maßnahmen.

HHSt. 8150.9560 – Neubeschaffung von Wassermessern

Die Stadt Weißenhorn prüft aktuell ihre Möglichkeiten um auf elektronische Wasserzähler umstellen zu können um so die Weichen für die Zukunft stellen zu können. Da die Umstellung weitreichend ist, ist ein zeitlicher Rahmen nur schwer abzuschätzen.

Es wurden für das Jahr 2026 64.000 € Ansatz eingeplant.

HHSt. 8150.9580 – Planungskosten

Im Jahr 2026 sind 8.000 € an Haushaltsmitteln für Planungskosten vorgesehen, diese fallen für das Baugebiet Biberachzell sowie für die Verlängerung der Maximilianstraße an.

HHSt. 8150.9600 – Betriebseinrichtung

An der Pumpstation Pfaffenhofen muss im Haushaltsjahr 2026 die Hauptpumpe erneuert werden, hierfür werden Kosten in Höhe von 25.000 € eingeplant. Hinzu kommt die Erneuerung der Be- und Entlüftungsanlage in Biberachzell für 2.000 €. Aufgrund Platzmangels muss die ehemalige Wasserwerkswohnung zu Büroräumen umgebaut werden, hierfür werden 50.000 € eingestellt. Zuletzt müssen im Jahr 2026 das Betriebssystem und die Steuerung der Außenstationen erneuert werden, da die diese überaltert sind. Hierfür wird mit Gesamtkosten von 20.000 € gerechnet. Insgesamt sind Maßnahmen in Höhe von 100.000 € geplant.

Einnahmen im Vermögensplan 2026

Aufgrund der geplanten Bautätigkeit gehen wir auf der Einnahmeseite von Herstellungsbeiträgen in Höhe von 81.000 € (HHSt. 8150.3500) aus.

Bei den neuen Hausanschlüssen sind ca. 20.000 € auf der Haushaltsstelle 8150.3510 zu vereinnahmen.

Finanzplan über die Jahre 2025 bis 2029

Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.972.800 € ab. Nachdem im Finanzplan (mittelfristige Finanzplanung) die Haushaltsansätze des Vorjahres 2025 mit betrachtet werden müssen, ergibt sich bei den Einnahmen und Ausgaben ein völlig falsches Bild.

Im Haushaltsjahr 2025 wurden zahlreiche Haushaltsansätze nicht vollständig ausgeschöpft. Dies wirkt sich besonders im Jahre 2026 bei der Haushaltsstelle 8150.9500 – Erweiterung des Rohrnetzes aus. Der Haushaltsansatz von 125.000 € wurde wenig in Anspruch genommen, es wurden bis Anfang November nur 21.320,23 € verbraucht.

Ähnlich verhält es sich bei der Haushaltsstelle 8150.9560 – Neubeschaffung von Wassermessern. Bei einem Haushaltsansatz von 60.000 € wurden keinerlei Mittel benötigt.

Die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2026 wurden bereits im vorstehenden Vermögensplan ausführlich dargestellt, so dass hierauf nicht weiter eingegangen werden muss.

Im Laufe des ersten Quartals 2026 sollen die Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Wasserversorgung in Weißenhorn durch das Ingenieurbüro vorgestellt werden. Dieses beinhaltet unter anderem eine technische Bewertung unserer Anlagen sowie die Erstellung einer Gefährdungs- und Netzanalyse. Es ist durchaus möglich, dass einige Änderungen an den Wasserwerksgebäuden und technischen Anlagen vorgeschlagen werden, um die Trinkwasserversorgung auf hohem Niveau zu halten oder zu verbessern. Die Umsetzung der Vorschläge könnte sich ab den Jahren 2026/2027 mit höheren Ausgaben auf die entsprechenden Haushaltspositionen auswirken. Unabhängig von dieser Untersuchung wurden in den letzten Jahren bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, wie z.B. die Sanierung der Hochbehälter in Weißenhorn sowie in Oberreichenbach.

Um die Wasserversorgung in Zukunft zu optimieren, wird empfohlen, in den nächsten Jahren in eine Aufbereitungsanlage für das Wasser des Tiefbrunnens IV (Birkenweg) zu investieren. Durch den Wegfall des derzeit erforderlichen Mischungsverhältnisses könnten größere Mengen des Tiefbrunnenwassers am Birkenweg gefördert werden. Die wasserrechtliche Genehmigung hierfür liegt bereits vor.

Die Nachfrage nach Bauland in Weißenhorn ist nach wie vor sehr hoch. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist daher in der Finanzplanung zu berücksichtigen, wobei insbesondere die Ansätze für den Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse betroffen sind. Im Zuge der Verlegung der Fernwärmeleitung in Weißenhorn sollte auch der Austausch alter Versorgungsleitungen geprüft werden.

Ausblick:

Die aktuelle Eigenkapitalausstattung beläuft sich auf 60 % (Stand: 31.12.2024). Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Verbesserung um 1 %, was eine gute Eigenkapitalausstattung bestätigt.

Um die Leistungsfähigkeit des Städt. Wasserwerkes zu erhalten, wird der Finanzbedarf nach Vollendung der im Rechnungsjahr 2026 vorgesehenen Baumaßnahmen überprüft und angepasst werden müssen. Die betriebliche Selbstfinanzierung (verbleibende ordentliche Abschreibungen = rd. 240.000 €) reicht aus, um die planmäßigen Darlehenstilgungen in Höhe von 83.000 € zu decken. Die Entwicklung der Darlehen ist der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

Für die kommenden Jahre sind weiterhin die Erschließung neuer Baugebiete sowie die Erneuerung von Wasserleitungen geplant, die zusätzliche finanzielle Mittel erfordern werden. Darüber hinaus werden auch in den kommenden Jahren kleinere Reparaturen und größere Investitionen sowohl an den Gebäuden als auch an der Technik aufgrund des altersbedingten Zustandes der Anlagen durchgeführt werden müssen.

Darüber hinaus sollte ein besonderes Augenmerk auf die Optimierung der Arbeitsabläufe gelegt werden, um die Effizienz sowohl des Wasserwerkpersonals als auch des Verwaltungspersonals zu steigern. In diesem Zusammenhang könnten moderne Funkwasserzähler und Zählersoftware eine entscheidende Rolle spielen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan des Städt. Wasserwerks Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2026.

a)

Im Erfolgsplan mit einem Gewinn in Höhe von 248.000 €

b)

Im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben mit je 596.000 €

  1. Nach Empfehlung des Bau- und Werksauschusses wird der Finanzplan des Städt. Wasserwerk Weißenhorn für die Jahre 2025 mit 2029, der in Einnahmen und Ausgaben mit je 2.972.800 € abschließt, gebilligt.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Fachbereich 1: Neues Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn - Vergabe Server (Hardware / Software-Lizenzen) und aktive Netzwerkkomponenten

SR 3/2026

Sachverhalt:

Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Weißenhorn ist die Beschaffung der zentralen IT-Infrastruktur erforderlich. Diese umfasst zwei Windows-Server inklusive der notwendigen Serverlizenzen und zugehörigen Client Access Licenses (CALs) sowie aktive Netzwerkkomponenten für die Stockwerksverteiler und den Serverraum.

Leistungsumfang der Ausschreibung

Ausgeschrieben wurde die Lieferleistung der Hardware sowie eine Grundkonfiguration der Server und der aktiven Netzwerkkomponenten. Diese Grundkonfiguration stellt sicher, dass die gelieferten Systeme technisch funktionsfähig sind.

Die feuerwehr- und verwaltungsspezifische Installation und Konfiguration (u. a. Software, Benutzerstrukturen, Einsatzsysteme, Verwaltungsanwendungen) erfolgt nicht durch den Auftragnehmer, sondern wird gemeinsam durch die Feuerwehr Weißenhorn und die IT-Abteilung der Stadt Weißenhorn vorgenommen. Dadurch ist eine klare Abgrenzung der Netze sowie die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gewährleistet.

Erstellung des Leistungsverzeichnisses

Das Leistungsverzeichnis wurde in enger Abstimmung zwischen der Feuerwehr Weißenhorn und der IT-Abteilung der Stadt Weißenhorn erstellt. Die Ausschreibung erfolgte als beschränkte Ausschreibung, da es sich um eine technisch spezialisierte Lieferleistung handelt und eine ausreichende Anzahl geeigneter Systemhäuser bekannt war. Zur Angebotsabgabe wurden acht Systemhäuser aufgefordert.

Es gingen drei Angebote ein.

Die Angebotssummen lagen zwischen 93.160,04 € brutto und 79.328,74 € brutto.

Alle drei anbietenden Systemhäuser haben die geforderten Leistungen vollständig angeboten. Die detaillierte Bewertung der Angebote ist in der Entscheidungsmatrix dokumentiert. Die eingegangenen Angebote wurden formal, technisch und wirtschaftlich geprüft. Alle Angebote sind vollständig, vergleichbar und wertbar.

Die technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses werden von allen Bietern erfüllt. Es bestehen keine Ausschlussgründe.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung zeigt, dass das günstigste Angebot gleichzeitig alle geforderten Leistungsmerkmale erfüllt.

Auf Grundlage der Angebotsprüfung und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung schlägt die Verwaltung vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, also das günstigste Angebot, zu erteilen

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die Server und die aktiven Netzwerkkomponenten werden an den Anbieter mit dem Bruttopreis von 79.328,74 € beauftragt

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Fachbereich 4 - Bauprogramm 2026, Vorarbeiten, Freigabe für Ausschreibung

SR 1/2026

Sachverhalt:

Im diesjährigen Bauprogramm sind einige Projekte enthalten, welche gewisse Vorarbeiten erfordern.

Straßenbau im Bereich des Feuerwehrhauses

Der Straßenbau im Bereich des neuen Feuerwehrhauses soll bis zu dessen Inbetriebnahme fertig gestellt sein. Vom Ingenieurbüro pbu, Kempten wurde die Straßenplanung erstellt. Die Trasse der Emershofer Straße wird um ca. 30 m nach Westen verschoben. Die derzeitige Anbindung der Emershofer Straße in die Illerberger Straße bleibt unverändert. Die endgültige Anbindung soll erst mit der angedachten Umgestaltung des Kreisverkehrs umgesetzt werden. Die Planungen hierzu werden vom Staatlichen Bauamt koordiniert und voraussichtlich im Mai 2026 dem Kreistag vorgestellt. Eine Verlegung der Anbindestelle ist nach Abstimmung derzeit nicht möglich.

Westlich des Feuerwehrgeländes wird eine zweite Anbindung an die Illerberger Straße als Notausfahrt hergestellt. Die Straßenbauarbeiten sollen in zwei Abschnitten erfolgen, um die Zugänglichkeit bzw. die Arbeiten am Feuerwehrhaus nicht zu gefährden.

Im diesjährigen Haushalt wurde bei HHST 6300.9510 ein Ansatz i.H. von 400.000,-€ für den Straßenbau eingeplant.

Bis zur Fertigstellung des Feuerwehrhauses soll auch der Straßenbau abgeschlossen sein. Hierfür sollte zügig eine Ausschreibung erfolgen damit die Arbeiten bereits im März beginnen können.

Die Ausschreibung und Bauleitung soll über das Stadtbauamt erfolgen.

Baumschnitt und Baumfällarbeiten

Der mehrfach zurückgestellte Brückenneubau in der Quellenstraße soll in diesem Jahr umgesetzt werden.

An der Ostseite der östlichen Brücke besteht eine relativ große Esche, welche in den Auflagerbereich der neuen Brücke hineinragt. Dieser Baum muss für den Brückenneubau gefällt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt Baumschnitt- und Baumfällarbeiten lediglich bis Ende Februar.

Das gleiche gilt für den geplanten Geh- und Radweg an der Nordseite der Adolf Wolf Straße. Hier wurden vor einigen Jahren junge Bäume gepflanzt. Diese Bäume sollen mit einem Bagger nach hinten, mit größerem Abstand zur Straße versetzt werden. Einige Bäume können nicht versetzt werden. Diese müssten, falls das Projekt in diesem Jahr umgesetzt werden soll, ebenfalls bis Ende Februar gefällt werden.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz führte in den Tagesordnungspunkt ein und gab Stadtbaumeisterin Graf-Rembold das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadtrat Simmnacher ging auf eine Aussage von Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ein. Diese hatte erwähnt, dass Anschlussleitungen für eine Lichtsignalanlage, also eine Ampelanlage, vorsorglich verlegt worden seien. Stadtrat Simmnacher fragte an,, ob man, nach Rücksprache mit der Feuerwehr, nicht bereits jetzt eine provisorische Lichtsignalanlage aufstellen könne, die den stadteinwärts fahrenden Verkehr vor diesem Provisorium anhalte. Er kenne die genaue Einteilung der Einsatzkräfte und deren Wohnorte nicht, er gehe jedoch davon aus, dass 90–95 % sowohl tagsüber als auch nachts aus der Innenstadt kommen. Stadtrat Simmnacher bat darum, mit der Feuerwehr Rücksprache zu halten, um zu klären, wie die Feuerwehrführung zu einer provisorischen Lichtsignalanlage steht.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass man diese Bitte gerne weitergeben werde.

Die Diskussion wurde fortgeführt. Mehrere Stadträte äußern sich zur Verkehrsführung der Fußgänger und Radfahrer. Es wurde dieskutiert, ob entlang der Südseite der Feuerwehr ein entsprechender Geh- und Radweg notwendig sei.

Zweite Bürgermeisterin Lutz schlug eine Änderung des Beschlussvorschlags vor. Die Ausschreibung soll zügig beginnen und umgesetzt werden. Allerdings soll im Beschlussvorschlag die Überprüfung aufgenommen werden, wie eine Sperrfläche oder eine Markierung für einen Geh- und Radweg aussehen könnte. Die Planung soll jedoch unverändert bleiben.

Beschluss 1:

1.

Die Ausschreibung und Umsetzung der Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Feuerwehrgrundstücks in Weißenhorn soll zügig begonnen und umgesetzt werden. Unabhängig davon soll geprüft werden, ob eine Markierung für Fußgänger und Radfahrer möglich ist.

Abstimmungsergebnis: 19:2

Dem Beschluss wurde mit 19 Stimmen zugestimmt.

Beschluss 2:

2.

Für die Baumaßnahmen Brücke Grafertshofen und Radwegbau entlang der Adolf-Wolf-Straße sollen die notwendigen Baumfäll- und Versetzarbeiten bis Ende Februar ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis 2: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Kleinschwimmhalle - Fördermittel

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass die zweite Bürgermeisterin Lutz in der Podiumsdiskussion gesagt habe, dass im September Fördermittel für die Sanierung der Kleinschwimmhalle beantragt werden könnten. Wenn Stadtrat Dr. Bischof dies richtig verstanden hat, dann handelt es sich hierbei um Fördermittel des Freistaats. Er würde gerne wissen, um welchen Betrag es sich ungefähr handelt und warum dieser Antrag nicht schon im vergangenen September gestellt wurde, obwohl bereits seit zwei Jahren klar war, dass die Kleinschwimmhalle saniert werden muss. Nun müsse man noch einmal ein Dreivierteljahr warten, bis man den Antrag überhaupt stellen kann, und dann müsse man wieder warten, ob dieser genehmigt wird. Dies verzögere das Ganze wieder. Er könne nicht verstehen, warum hier noch einmal ein Dreivierteljahr verstreichen müsse. Die Frage, die sich Stadtrat Dr. Bischof stellt, ist, ob es sich überhaupt lohnt, je nachdem, wie hoch die in Aussicht stehenden Fördermittel sind.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass es sich um FAG-Mittel handle. Diese Finanzausgleichsmittel könnten jedoch erst beantragt werden, wenn eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorliege. Diese liege noch nicht vor. Hierfür sei der September noch sportlich genug. Für die Förderung gilt ein Kostenrichtwert. Davon bekomme man dann den üblichen prozentualen Satz, je nachdem, wie finanzstark die Kommune ist. Im Fall der Stadt Weißenhorn lag dieser in der Vergangenheit immer bei etwa 50 Prozent des Kostenrichtwertes.

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6.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Unteres Tor und Feuerwehr Bubenhausen

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er am 22.09.2025 gefragt habe, wann Reparaturen am unteren Tor und am Feuerwehrhaus in Bubenhausen gemacht werden können. Es wurde in der darauffolgenden Sitzung bekannt gemacht, dass dies geprüft werden soll. Stadtrat Dr. Bischof würde gerne erfahren, welche Ergebnisse bei der Überprüfung herausgekommen sind. Es stellt sich die Frage, ob etwas gemacht wird und wann dies geschieht.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass sie die Anfrage gerne an den zuständigen Sachbearbeiter zur Klärung weitergeben werde.

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6.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Sachstand - Ausspülung Ufer an der Roth

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er in der Stadtratssitzung am 22.09.2025 darauf hingewiesen habe, dass es Ausspülungen an der Ostseite der Roth im südlichen Ortseingang von Grafertshofen gebe. In der darauffolgenden Sitzung wurde bekannt gegeben, dass noch Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden sollen, um eine Lösung zu finden, bei der die Stadt möglicherweise einige dieser Grundstücke erwirbt. Stadtrat Dr. Bischof würde sich gerne über den aktuellen Sachstand informieren und erfahren, welche nächsten Schritte geplant sind.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass es im letzten Sommer Ortstermine mit den Grundstückseigentümern bzw. Pächtern gab. Im Anschluss wurde ein Brief an das Landratsamt Neu-Ulm entworfen und die Problematik, dass die Roth ihr Bett verlässt dargestellt. Erster Bürgermeister Dr. Fendt und Stadtbaumeisterin Graf-Rembold sagten den Bürgern zu, ihnen den Brief als Entwurf zu schicken mit der Bitte, diesen zu überarbeiten. Ebenfalls wurde das Kaufinteresse der Stadt an den Grundstücken bekundet. Derzeit besteht seitens der Eigentümer kein Interesse am Verkauf. Dies sei die derzeitige Stimmung in Grafertshofen. Ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer hat der Stadtbaumeisterin vergangene Woche jedoch mitgeteilt, dass der Brief an das Landratsamt Neu-Ulm versendet werden kann. Das Wasserwirtschaftsamt teilte mit, dass es hier nicht zuständig sei. Die Roth dürfe hier ihren Weg suchen. Dies sei das derzeitige Konzept des Wasserwirtschaftsamtes. Der Brief liege derzeit noch in Bearbeitung und werde an das Landratsamt Neu-Ulm versendet, um dort eine gemeinsame Lösungsfindung zu erzielen. Die Stadtverwaltung an sich sei hier nicht handlungsbefugt, da dies in den Aufgabenbereich der Eigentümer falle, die für den Uferunterhalt sorgen müssen. Die Stadt möchte deshalb beim Landratsamt Neu-Ulm anfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Pächter und Grundstückseigentümer zu unterstützen.

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6.4.

Anfrage Stadtrat Richter - Regionalwerk

Stadtrat Richter stellte eine Anfrage zum Regionalwerk. Man habe mit Enttäuschung das Ergebnis der Gemeinde Kellmünz zur Kenntnis nehmen müssen, dass es keine Mehrheit für einen Beitritt zum Regionalwerk gegeben hat. Somit sei auch die Mindestteilnehmerzahl von fünf Kommunen bzw. die Einlagesumme gefährdet. Er möchte darauf drängen, mit den übrigen drei Kommunen zeitnah ins Gespräch zu gehen, um zu einer Lösung und Umsetzung zu gelangen. Er halte das Regionalwerk nach wie vor für eine sehr wichtige Einrichtung, die insbesondere den kleineren Kommunen helfen würde, die aber leider nicht mehr dabei sind. Es ist dennoch empfehlenswert, die Initiative zu ergreifen und den Prozess in die Wege zu leiten. Zudem sollte das Angebot unterbreitet werden, dass jeder Interessierte später beitreten kann. Es ist ratsam, einen Weg zu finden, um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz betonte, dass das Thema unbedingt einer Klärung bedürfe, um zu definieren, wie in der Angelegenheit fortgefahren werde.