Sport- und Schützenvereine können noch bis 15. März eine Förderung beantragen
Noch bis zum 15. März 2023 können Sport- beziehungsweise Schützenvereine ihre Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2023 des Landkreises Neu-Ulm sowie des Freistaates Bayern beim Landratsamt Neu-Ulm einreichen. Der Verein muss Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation sein, sowie ein bestimmtes Mindestbetragsaufkommen und einen Jugendanteil von 10 Prozent haben. Berücksichtigungsfähige Trainerlizenzen können anerkannt werden, wenn sie in der jährlich veröffentlichten Lizenzliste des Staatsministeriums aufgeführt werden. Die vorgelegten Lizenzen müssen im aktuellen Förderjahr 2023 gültig sein. Die Angabe der Mitgliederzahlen erfolgt zum Stichtag 31. Dezember. 2022, nicht zum 1. Januar 2023.
Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Daran beteiligt sich auch der Landkreis Neu-Ulm. Parallel dazu leistet auch der Freistaat Bayern seinen Beitrag, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen. Die während der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen werden nun aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden. Dieses sieht eine pauschalisierte Förderung vor.
Die Vereinspauschale ergibt sich aus Mitgliedereinheit und Fördereinheit
Die sogenannte Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit. Zur Errechnung der Mitgliedereinheiten spielt zum Beispiel das Alter der Mitglieder eine Rolle, die Zahl der eingesetzten Trainer und Übungsleiterlizenzen wie auch die Zahl der behinderten Mitglieder im Verein. Der Wert der Fördereinheit bemisst sich nach dem Haushaltsbetrag des Freistaats für die Vereinspauschale dividiert durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine.
Ausbezahlt wird die Vereinspauschale in der errechneten Höhe im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2023.
Weitere Informationen zur Sportförderung, die Formulare zum Download und die Voraussetzungen finden Sie unter
Ansprechperson beim Landratsamt Neu-Ulm ist Jennifer Keck. Sie ist erreichbar unter Tel. 0731 7040 42111 oder per E-Mail an jennifer.keck@lra.neu-ulm.de