Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung des Schulverbandes Mittelschule am 09.02.2023

1.

Bekanntgaben

Keine

***********************

2.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 für den Schulverband Mittelschule Weißenhorn

Sachverhalt:

Auf die im Ratsinformationssystem eingestellten Unterlagen wird Bezug genommen.

Diskussion:

Vorsitzender Dr. Fendt erläuterte eingangs, dass sich die Schülerzahlen der letzten Jahre auf einem gewissen Level eingependelt hätten. Gegenüber dem Vorjahr habe sich die Anzahl der Klassen von 15 auf 14 Klassen verringert.

Auffallend sei die in diesem Jahr enorm gestiegene Betriebskostenumlage pro Schüler auf über 5 T€. Dies rühre daher, dass für dieses Jahr umfangreiche Unterhaltsmaßnahmen des Schulgebäudes geplant seien, wie z.B. die Umstellung der Beleuchtung auf LED, die Erneuerung der Trafostation und des Eingangselements usw. Mit dem zusätzlichen Unterhalt der Sporthalle sei man dann bei knapp 500 T€ Unterhaltskosten. Damit seien aber noch nicht die Probleme mit der veralteten Heizungsanlage sowie der Strom- und Wasserversorgung gelöst. Erschwerend käme hinzu, dass es für all diese Instandhaltungsmaßnahmen keine Zuschüsse gibt. Man müsse also überlegen, ob man diese für heuer veranschlagten Investitionen tatsächlich tätigen möchte.

Dr. Fendt meinte, um die Schule langfristig in einem guten Zustand zu erhalten müsse man die Erneuerung der Heizung sowie der Strom- und Wasserversorgung mit den aktuell vorgesehenen Maßnahmen verbinden. Der Vorsitzende schlug vor, in Zusammenarbeit mit einem vertrauenswürdigen Architekten auszuarbeiten, wieviel an Sanierungsmaßnahmen notwendig ist um dann mit der Regierung abzuklären, ob damit die Voraussetzungen für eine Generalsanierung vorliegen, für welche man dann im Gesamten Zuschüsse erhalten würde.

Des Weiteren sprach der Vorsitzende den Haushaltsansatz an, der für die Sanierung der Hausmeisterwohnung vorgesehen sein sollte. Hier sei die Bezeichnung der Baumaßnahme nicht richtig, denn die Haushaltsmittel seien für die Einrichtung einer Großtagespflege für die Stadt Weißenhorn angedacht. Es ergebe keinen Sinn, in eine

Hausmeisterwohnung zu investieren, die von keinem Hausmeister bezogen wird. Allerdings werde die Baumaßnahme erst angegangen, wenn für eine Großtagespflege ein passender Vertrag vorliegt, der auch im Sinne des Zweckverbands sei und auch ein entsprechender Rückfluss gewährleistet sei.


Verbandsmitglied Dr. Hogrefe warf ein, dass bei Generalsanierungen in der Vergangenheit meistens Folgekosten entstanden seien. In der Mittelschule könnten dies evtl. Brandschutzauflagen o.ä. sein.

Die Sanierung der Hausmeisterwohnung sah er ebenfalls als nicht notwendig an. Aber auch in Bezug auf eine Großtagespflege gebe es einige Auflagen zu erfüllen, wo zu überprüfen sei, ob das für uns dann überhaupt machbar sei.

Dr. Fendt erklärte, dass Hauptamtsleiterin Müller dies mit dem Landratsamt abklären wolle.

Rektor Schmid betonte, dass im Falle einer Generalsanierung auf den gewünschten Rückbau der Übergangs-Kita in den ursprünglichen Physiksaal seitens der Schulleitung erstmal verzichtet werde, denn dafür müssten einige Auflagen erfüllt werden, die allein schon ca. 200 T€ kosten würden. Sollte aber nicht generalsaniert werden, wäre dieser Physiksaal dennoch erforderlich.

Stellvertretender Vorsitzender Herr Stölzle nahm Stellung zum Thema Generalsanierung. Hierbei könne man von einer Bausumme von 10 Mio. ausgehen und der ca. 15%ige Anteil, den die Gemeinde Roggenburg zu tragen habe würde nur über Fremdfinanzierung möglich sein.

Andererseits, so Herr Stölzle, ist die Schule Baujahr 1975. Es sei immer mal wieder angebaut und teilsaniert worden, aber die Kernbestandteile der Schule sind halt in die Jahre gekommen und ebenfalls sanierungsbedürftig. Schließlich unterliege so ein Gebäude intensiver Nutzung.

Was die veraltete Heizungsanlage betreffe, wäre unter dem Aspekt der Energieeinsparung eine Sanierung dringendst erforderlich.

Die Umstellung der Beleuchtung auf LED sei vertretbar, weil diese sich durch die Energieeinsparung nach ca. 3 Jahren amortisiert habe.

Herr Stölzle führte weiter aus, dass so eine Generalsanierung nicht in ein paar Monaten machbar sei, also automatisch noch so manches Jahr verginge, bis alles umgesetzt sei.

Dennoch gebe es teils akuten Handlungsbedarf. Z. B. müsse die Trafostation dringend ausgetauscht werden um nicht irgendwann „im Dunkeln“ zu sitzen. Denn dann sei alles zu spät.

Verbandsrat Dr. Hogrefe sprach sich dafür aus, die Generalsanierung so schnell als möglich anzugehen. Über den genauen Ablauf müsse eine Zeitschiene festgelegt werden, denn er könne sich vorstellen, dass dadurch der Betrieb der Schule stark beeinträchtigt werde. Auch äußerte er Zweifel daran, dass der vorgesehene Betrag i.H.v. 80 T€ für die Planungen ausreiche.

Der Vorsitzende Dr. Fendt meinte, dass man erst eine Stellungnahme von der Regierung von Schwaben benötige um den richtigen Weg zu finden, die Schule langfristig wieder in einen guten Zustand zu bringen.

Abschließend erläuterte Stadtkämmerer Konrad, dass evtl. Mehrkosten für die Planung über den Deckungskreis –Bauunterhalt (Grupp.50)- abgedeckt werden können.

Die Gremiumsmitglieder stimmten dieser Vorgehensweise zu.

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn wie folgt:

H a u s h a l t s s a t z u n g

des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn - (Landkreis Neu-Ulm)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 9 Abs. 1 und 5 des BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf  — 1.682.000,00 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf  — 194.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf  —  0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1)

Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf  —  1.295.000,00 €

festgesetzt (Verwaltungsumlage).

(2)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf —  0,00 €

festgesetzt (Investitionsumlage).

(3)

Die Schulverbandsumlage wird gem. Art. 9 Abs. 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag - 1. Oktober 2022 - besuchten, umgelegt.

(4)

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 auf 252 Schüler festgesetzt.

(5)

Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler für die

Betriebskostenumlage auf  —  5.138,888889 €

Investitionsumlage auf  —  0,000000 €

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  100.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Weißenhorn, den xx.xx.2023
Schulverband Mittelschule Weißenhorn
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister und
Schulverbandsvorsitzender

Abstimmungsergebnis: 5:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

3.

Finanz- u. Investitionsplan des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn für die Jahre 2022 bis 2026

Sachverhalt:

Auf die als Anlage beigefügten Beratungsunterlagen wird Bezug genommen.

Diskussion:

Vorsitzender Dr. Fendt erläuterte kurz den Sachverhalt.

Es fand keine weitere Diskussion statt.

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung billigt den von der Verwaltung vorgelegten Finanz- und Investitionsplan des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn für die Jahr 2022 bis 2026.

Dieser sieht für die Jahre 2022 bis 2026 Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:

Jahr:

Betrag in €:

2022:

1.373.500,00

2023:

1.876.000,00

2024:

1.050.100,00

2025:

978.000,00

2026:

956.800,00

Abstimmungsergebnis: 5:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.