| 1.1. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof vom 13.01.2025 - Querungshilfe an der Reichenbacher Straße beim Waldfriedhof |
Bürgermeister Dr. Fendt nahm zu einer Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Bau- und Werksausschusses vom 13.01.2025 Stellung.
Stadtrat Dr. Bischof hatte angefragt, zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gebe, vom Waldfriedhof aus das Queren der Reichenbacher Straße für die Bürgerinnen und Bürger durch die Herstellung einer Querungshilfe sicherer zu machen.
Bürgermeister Dr. Fendt sagte dazu, dass die Verwaltung den Sachverhalt zuständigkeitshalber zur Prüfung an das Landratsamt Neu-Ulm weitergegeben habe.
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| 1.2. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof vom 13.01.2025 - Prüfung Förderprogramm "graue Energie" für Umbau altes Feuerwehrgerätehaus |
Bürgermeister Dr. Fendt beantwortete eine Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Bau- und Werksausschusses vom 13.01.2025.
Stadtrat Dr. Bischof sprach einen Zeitungsbericht an, indem darüber berichtet wurde, dass in Illertissen das alte Feuerwehrgerätehaus nach dem Neubau eines Neuen umgebaut werden solle und die Stadt Illertissen dafür einen Zuschuss in Höhe von 80 % erwarte. Dies begründe sich damit, dass sogenannte „graue Energie“ erhalten werde. Stadtrat Dr. Bischof bat um Prüfung, ob man dieses Förderprogramm auch für das alte Weißenhorner Feuerwehrhaus in Anspruch nehmen könne.
Bürgermeister Dr. Fendt berichtete dazu, dass dies über die Städtebauförderung laufe. Er habe mit seinem Bürgermeisterkollegen in Illertissen gesprochen und erfahren, dass dieses Förderprogramm für das graue Material nur funktioniere, wenn ein kommunales Gebäude für ein privates Vorhaben umgebaut werde. Er versprach, dies mit der Städtebauförderungsstelle direkt abzusprechen, aber momentan gebe es die Einschränkung, dass wohl nur eine Umnutzung eines öffentlichen Gebäudes zu einer privaten Nutzung förderfähig sei.
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| 1.3. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof vom 13.01.2025 - Vertiefungen auf dem Radweg an der Oberhauser Straße bei Eisbildung |
Bürgermeister Dr. Fendt informierte das Gremium über eine weitere Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus der letzten Bauausschusssitzung.
In dieser Anfrage wies Stadtrat Dr. Bischof darauf hin, dass auf dem Radweg in der Oberhauser Straße Vertiefungen bestehen, in denen sich das Wasser sammle und bei Minustemperaturen gefriere. Er bat um Sicherung oder Beseitigung der Vertiefung und sprach noch weitere derartige Situationen in Weißenhorn an, die für Radfahrer und Fußgänger eine große Gefahr darstellen.
Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Bauhof beauftragt werde, die kaputten Flächen zu reparieren. Es liegen Pläne zum Winterdienst vor, die der Stadtrat beschlossen habe, wann welche Straßen geräumt werden. Man müsse der Witterung angepasst entsprechende Bereifungen für sein Fahrrad wählen oder in den Wintermonaten mit dem Fahrrad besonders angepasst fahren. Die ausführliche mehrseitige Stellungnahme der Verwaltung mit rechtlichen Vorgaben werde man den Stadträten zur Kenntnis per Mail zuleiten.
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| 1.4. | Bekanntgaben - Baumfällung und Schnitt |
Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass im Rahmen der jährlichen Baumkontrolle an mehreren Bäumen eingehende Untersuchungen angeordnet wurden.
In der Reichenbacher Straße betreffe dies vier Naturdenkmäler. Es liegen Gutachten darüber vor, dass die Bäume nicht mehr zu retten seien, da die Standsicherheit nicht mehr gegeben sei. Aufgrund dessen müssen diese Bäume leider gefällt werden. Die Fällarbeiten werden durch den städtischen Bauhof durchgeführt und von einem Gutachter für Landschaftspflege und Artenschutz begleitet.
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| 2. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 2.1. | Antrag auf Baugenehmigung; Abbruch eines Wohnhauses mit Stadel, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage; St.-Wendelin-Str., Grafertshofen |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 27.01.2025, begehrt der Antragsteller die Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses mit Stadel sowie für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage auf dem Baugrundstück an der St.-Wendelin-Straße in Grafertshofen.
Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Somit richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB, d.h., das geplante Vorhaben muss sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
Hinsichtlich der Art der zulässigen Nutzung ist anhand der umgebenden Bebauung mit Wohngebäuden, aber auch mit vereinzelten Hofstellen, von einem faktischen Dorfgebiet i. S. v. § 5 BauNVO auszugehen. Die geplante Wohnnutzung ist im Dorfgebiet unproblematisch zulässig.
Das geplante Gebäude soll eine Grundfläche von 12 x 8,50 m haben, 2 Vollgeschosse und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 28 Grad erhalten. Mit einer in Anspruch genommenen Grundflächenzahl von 0,28 und einer geschätzten Geschossflächenzahl von 0,22 fügt sich das Vorhaben auch nach dem Maß der Nutzung in die Umgebung ein.
Es werden auf dem Baugrundstück 2 Kfz-Stellplätze dargestellt, der Stellplatzsatzung der Stadt wird damit entsprochen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 15:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Baugebiet Am Marktsteig IV Biberachzell Vergabe Planungsleistungen |
Sachverhalt:
Die Erschließung des Baugebietes Marktsteig IV in Biberachzell wurde in das diesjährige Bauprogramm aufgenommen. Für die Ausführung der Planungsleistungen wurden drei Ing. Büro um ein Angebot für die Leistungsphasen, 1 bis 3 und Lph 5, einschl. Entwurfsplanung gebeten.
Das Angebot des mindestnehmenden Bieters beläuft sich auf 22.559,46 €, das Zweitangebot beläuft sich auf 24.132,19 €, der Höchstbieter liegt bei 29.345,90 €, jew. brutto.
Die Aufteilung des Submissionsergebnisses des mindestnehmenden Büros 1 mit dem jeweiligen Haushaltsansatz und Schätzkosten der Planung, jew. brutto, für das Jahr 2025 ergibt folgende Übersicht:
| Angebot brutto | Hsh.Ansatz 2025 | Schätzkosten Planung |
| Kanalbau | 7.413,91 € | 6.000,- € | 6.000,-€ |
| Wasserleitungsbau | 4.311,79 € | 3.570,- € | 3.570,-€ |
| Straßenbau | 10.833,76 € | 6.000- € | 8.000,-€ |
| Gesamt | 22.559,46 € | 15.570,- € | 17.570,- € |
Die Nettoansätze im Haushalt des Wasserwerks wurden auf Bruttobeträge umgerechnet.
Die Abwicklung der Baumaßnahme, Ausschreibung, Bauleitung, Abrechnung soll durch das städtische Bauamt erfolgen. Hierdurch fallen keine weiteren Honorarkosten an.
Ziel sollte es sein, die Planung zügig erstellen zu lassen, um eine Ausschreibung möglichst noch im Frühjahr vornehmen zu können.
Für die Honoraranfrage wurde den Bietern ein Zeitfenster bis zum 5.2.25, zur Vorlage der Angebote vorgegeben. Bis zur BA-Sitzung liegen geprüfte Angebotssummen vor, welche als Tischvorlage nachgereicht werden.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde vorgestellt. Es schloss sich eine kurze Diskussion über die Kostenaufstellung an.
Beschluss:
„Der Auftrag zur Erstellung der Kanal- Wasserleitungs- und Straßenbauplanung für das BG Am Marktsteig IV, soll an den Bieter 1, mit einer Bruttoauftragssumme i.H. von 22.559,46 € vergeben werden.
Die Ausschreibung der Bauarbeiten soll zügig erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: 15:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.