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Zeiler Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Zeil a Main
Ausgabe 13/2024
Rathausnachrichten
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Mitteilungen der Stadt Zeil a. Main

Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen und Wege verschönern das Ortsbild. Problematisch und teilweise gefährlich wird es jedoch, wenn der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören neben der Fahrbahn auch die Gehwege.

Einschränkung der Sicht

Überhängende Äste und Zweige können die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen einschränken und Fußgänger dazu zwingen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Um solche Behinderungen oder Gefährdungen zu vermeiden, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Bewuchs mindestens bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden – über der Fahrbahn auf 4,50 m und über dem Rad- und Fußwegen auf 2,50 m.

Eigentümer müssen ggf. zahlen

An Straßeneinmündungen und Kreuzungen muss der Bewuchs so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist. Beschädigungen an Fahrzeugen durch nicht ausreichend zurückgeschnittene Bäume, Sträucher und Hecken können zu Ersatzpflichten für die Eigentümer führen. Verkehrszeichen dürfen ebenfalls nicht verdeckt werden. Im Bereich von Straßenbeleuchtungen ist der Bewuchs so zurückzuschneiden, dass die Lichtquelle nicht beeinträchtigt wird.

Pflegeschnitt erlaubt – Rücksicht auf Tiere

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer und Anwohner ihre Grundstücke zu überprüfen und erforderliche Rückschnitte und Säuberungen durchzuführen. Rückschnitte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und Pflegeschnitte sind grundsätzlich ganzjährig erlaubt. Auf brütende Vögel und andere Tiere ist jedoch selbstverständlich Rücksicht zu nehmen. Komplette Rodungen von Hecken, Sträuchern und Bäumen sind vom 1. März bis 30. September verboten. (js)