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Zeiler Nachrichten Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Zeil a Main
Ausgabe 13/2026
Allgemeines
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Damit alte Obstsorten eine Zukunft haben: Aktionsbündnis Streuobst unterstützt Pflanzungen und Pflege bis 2028

Bis Ende 2028 können auch private Flächeneigentümer*innen über das Projekt „Aktionsbündnis Streuobst“ von BN (Bund Naturschutz in Bayern), LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) und DVL (Deutscher Verband für Landschaftspflege) im Landkreis Haßberge Obstbäume pflanzen und Streuobstbäume pflegen lassen. Darauf weist das Landratsamt Haßberge hin. Ziel ist die Anlage neuer Streuobstwiesen mit vorwiegend alten Obstbaumsorten, um deren Erhalt langfristig zu sichern. Vorhandene Streuobstbestände sollen naturschutzfachlich durch die Pflege und Nachpflanzung von Bäumen aufgewertet werden.

Die Maßnahmen werden vom Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV) über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) gefördert und werden von der Europäischen Union kofinanziert. Streuobstwiesen sind mit bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten ein Hotspot der Artenvielfalt und prägen seit jeher die bayerische Kulturlandschaft. Doch ihr Bestand ist in den letzten Jahrzehnten drastisch zurückgegangen. Aus diesem Grund haben sich LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz), BN (Bund Naturschutz in Bayern) und DVL (Deutscher Verband für Landschaftspflege) zum bayernweiten Projekt „Aktionsbündnis Streuobst“ zusammengeschlossen. Das Projekt unterstützt die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes sowie die Naturschutzziele, die sich die Bayerische Staatsregierung mit Annahme des Volksbegehrens Artenvielfalt - „Rettet die Bienen!“ gesetzt hat.

Wo kann gefördert, gepflanzt und gepflegt werden?

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen ist es wichtig, dass die Flächen in der „freien Flur“ bzw. im Außenbereich liegen und keine Ausgleichsflächen sind. Auch Streuobst im Hof nahen Bereich kann gefördert werden. Es können typische, flächige Streuobstwiesen angelegt werden, aber auch Obstalleen entlang von Straßen und Wegen, auf Ackerrandstreifen oder in Hanglagen. Auch das Platzieren von Einzelbäumen an markanten Punkten in der freien Landschaft, um den Wiedererkennungs- und Erholungswert dieser Orte für die Anwohner zu steigern, können gefördert werden. Ebenso können Streuobstbeständen der genannten Standorte von qualifizierten Baumpflegern gefördert geschnitten werden.

Wie bekomme ich die Förderung?

Wer Eigentümer*in oder Bewirtschafter*in einer Streuobstwiese ist oder gerne werden will, wendet sich an:

Horst Schwemmer - Projektmanager des Aktionsbündnis Streuobst vom BUND Naturschutz unter horst.schwemmer@bund-naturschutz.de