Am 15. November 2025 werden zur Zahlung fällig:
4. Grundsteuer-Rate 2025
An die Zahlungspflichtigen ergeht hiermit die
die oben genannten Gefälle zu den angegebenen Fälligkeitsterminen bei der Stadtkasse Zeil a. Main einzuzahlen bzw. auf eines unserer Konten bei der Raiffeisen-Volksbank Hassberge oder der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge zu überweisen.
Für die Steuerpflichtigen, die uns bereits einen Abbuchungsauftrag/ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt diese Aufforderung nicht!
Wünschen Sie zukünftig eine Abbuchung, dann füllen Sie bitte ein SEPA-Lastschriftmandat aus und lassen uns dieses zukommen.
Nach Ablauf der Fälligkeitstermine müssen verbliebene Rückstände gebührenpflichtig beigetrieben werden.
Zeil a. Main, 24.10.2025