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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Breuberg für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  20.883.337 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  21.170.535 EUR

mit einem Saldo von  —  - 287.198 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  287.198 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  857.849 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  874.227 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  4.235.885 EUR

mit einem Saldo von  —  - 3.361.658 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.800.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  377.785 EUR

mit einem Saldo von  —  2.422.215 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von  —  81.594 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.800.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.743.865 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz in der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg am 14.12.2022 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  332 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  480 %

2.

Gewerbesteuer auf  —  380 %

Insofern haben die Angaben der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 25.01.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

1)

Die zahlungswirksamen Aufwendungen eines Budgets sind nach § 20 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Davon ausgenommen werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie nach § 20 Abs. 4 GemHVO die Mittel für Fraktionen und Verfügungsmittel. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Aufwendungen entsprechend (§ 20 Abs. 2 GemHVO).

2)

Die Ansätze für zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen.

3)

Zahlungswirksame Mehrerträge können nach §19 Abs. 2 GemHVO für Mehraufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Dies gilt nicht für Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

Breuberg, den 25.01.2023
Der Magistrat
Heckler, Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2, § 102 Abs. 4 und § 105 Abs.2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2, § 3 und § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich folgende Genehmigungen:

a)

zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.800.000 € (in Worten: zwei Million achthunderttausend Euro) gemäß § 103 HGO Abs. 2 HGO,

b)

zu der Festsetzung des in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.743.865 € (in Worten: zwei Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausendachthundertfünfundsechzig Euro) gemäß § 102 Abs. 4 HGO,

c)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 4.000.000 € (in Worten: vier Millionen Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.03.2023 bis 23.03.2023 im Rathaus, Finanzabteilung der Stadt Breuberg, Höchster Straße 3, 1. Stock Zimmer 16, während der Dienststunden öffentlich aus.

Breuberg/Odw. den 10.03.2023
Der Magistrat
Heckler, Bürgermeisterin