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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 13/2023
Aus unserer Stadt
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Entlastung: Presseinformation des Landes Hessen

Energiepreisbremsen

Die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind verabschiedet. Die Regelungen sehen vor, dass diese Energiepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Heizen mit Öl, Pellets und Flüssiggas

Sie haben eine Heizung, die mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas betrieben wird, und wollen wegen der gestiegenen Preise einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen? Wir bitten noch um etwas Geduld.

Grundsätzlich können all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich mindestens verdoppelt haben. Hierfür sind vorn Bund max. 1,8 Milliarden Euro vorgesehen. Das genaue Verfahren für die Härtefallregelung wird derzeit noch erarbeitet, unter anderem müssen Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen werden. Darum können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stelle benennen, bei welcher Sie den Antrag stellen können.