Nachdem der bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung
Herr Uwe Hallstein, Schwimmbadstraße 35, 64747 Breuberg
durch Verzicht sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg verloren hat, wird das Nachrücken eines Bewerbers / einer Bewerberin vom Wahlvorschlag der Breuberger Wählergemeinschaft (BWG) vom 30.11.2020 erforderlich.
Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist
Herr Markus Heusel, Zu den Eichen 1, 64747 Breuberg
der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen. Daher habe ich Herrn Heusel als nachrückenden Vertreter festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.