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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Fliegende Bauten

Wiederholt weisen wir darauf hin, dass die Inbetriebnahme von „Fliegenden Bauten“ (hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Festzelte, aber auch um Bühnen, Tribünen und Fahrgeschäfte) ohne gültige Ausführungsgenehmigung nicht gestattet ist. Die Betreiber solcher "Fliegenden Bauten", sind verpflichtet, deren Inbetriebnahme der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mindestens drei Tage vorher schriftlich unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

Die entsprechenden Vordrucke sind beim Ordnungsamt der Stadt Breuberg, Tel.: 06163/709-34, Frau Zimmermann, erhältlich.

Wie die Bauaufsichtsbehörde des Odenwaldkreises mitteilt, stellt die Unterlassung der Anzeige eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit Bußgeld bewährt.

Wir bitten um Beachtung.