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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Brauchtumsfeuer

Das Abbrennen von sog. Brauchtumsfeuern, wie z.B. Martinsfeuer, Osterfeuer, Johannisfeuer etc. wurde seither mangels eindeutiger Bestimmungen verschiedenen Rechtsbereichen zugeordnet.

Nunmehr hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eindeutig definiert, wann eine solche Veranstaltung als Brauchtumsfeuer zu werten und damit zulässig oder unzulässig ist.

Selbstverständlich steht das Ordnungsamt zur ausführlichen Beratung möglicher Veranstalter bereit, um Rechtsverletzungen vorbeugen zu können.

Die Anzeige ist mindestens 14 Tage vorab zu erstatten. Das verbindliche Anzeigeformular steht auf der Homepage der Stadt Breuberg (www.breuberg.de) unter der Rubrik „Rathaus / Bürgerservice / Formulare“ mit der entsprechenden Handlungsanweisung zur Verfügung.