Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), in Verbindung mit
§§ 11, 12 II des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30.09.2021 (GVBl. S. 602) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg am 27.03.2024 folgende
zur zweiten Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Breuberg (Feuerwehrsatzung) beschlossen:
Artikel 1
In § 7 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 2“ durch „§ 3“ ersetzt.
Artikel 2
In § 10 Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe „§§ 7 Abs. 3, 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 Buchst. a)“ durch „§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 Buchst. a)“ ersetzt
Artikel 3
In § 14 Absatz 3 wird die Angabe „§ 16“ durch „§ 17“ ersetzt.
In § 14 Absatz 8 Satz 5 wird die Angabe „§ 17“ durch „§ 18“ ersetzt.
Artikel 4
In § 15 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 13 Abs. 2“ durch „§ 14 Abs. 2“ ersetzt.
Artikel 5
In § 17 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3“ durch „§ 16 Abs. 3“ ersetzt.
Artikel 6
§ 18 Absatz 1 erhält folgende Neufassung:
Artikel 7
§ 19 Absatz 4 erhält folgende Neufassung:
Artikel 8
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.