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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Breuberg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung am

31.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  19.169.535 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  20.912.350 EUR

mit einem Saldo von  —  - 1.742.815 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  1.742.812 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  - 1.599.253 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  797.827 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.883.535 EUR

mit einem Saldo von  —  - 3.085.708 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  3.040.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  554.030 EUR

mit einem Saldo von  —  2.485.970 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von  —  2.198.991 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.040.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.376.930 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz in der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg am 13.12.2023 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  450 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  850 %

2.

Gewerbesteuer auf  —  395 %

Insofern haben die Angaben der Steuersätze an dieser Stelle nur nachrichtliche Bedeutung.

§ 6

Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

1)

Die zahlungswirksamen Aufwendungen eines Budgets sind nach § 20 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Davon ausgenommen werden die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie nach § 20 Abs. 4 GemHVO die Mittel für Fraktionen und Verfügungsmittel. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Aufwendungen entsprechend (§ 20 Abs. 2 GemHVO).

2)

Die Ansätze für zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 20 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen.

3)

Zahlungswirksame Mehrerträge können nach §19 Abs. 2 GemHVO für Mehraufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Dies gilt nicht für Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

Breuberg, den 31.01.2024
Der Magistrat
Heckler, Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 5 Nr. 2, § 92a Abs. 3, § 103 Abs. 2, § 102 Abs. 2, § 105 Abs.2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt zu der Festsetzung im § 2, § 3 und § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich folgende Genehmigungen:

a)

zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,

b)

in Verbindung mit § 92 a Abs. 3 HGO das von der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept,

c)

zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 3.040.000 € (in Worten: drei Million vierzigtausend Euro) gemäß § 103 HGO Abs. 2 HGO,

d)

zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.376.930 € (in Worten: eine Million dreihundertsechsundsiebzigtausendneunhundertdreißig) gemäß § 102 Abs. 4 HGO,

e)

zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von 4.000.000 € (in Worten: vier Millionen Euro) gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04.2024 bis 10.05.2024 im Rathaus, Finanzabteilung der Stadt Breuberg, Höchster Straße 3, 1. Stock Zimmer 16, während der Dienststunden öffentlich aus.

Breuberg/Odw. den 26.04.2024
Der Magistrat
Heckler, Bürgermeisterin