Ab dem 1.1.2023 gelten für Dienstleistungen des Ortsgerichts neue Gebühren (Siebte Vorordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Ortsgericht in Lande Hessen). Hier die wichtigsten Änderungen:
| • | Unterschriftsbeglaubigung 7,50 Euro, |
| • | Unterschriftsbeglaubigung außerhalb der Geschäftsräume des OG 12,50 Euro, |
| • | beglaubigte Kopien 4 Euro (ggf. höher, je nach Aufwand). |