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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Ortsgericht Breuberg informiert: Neue Gebühren ab 1.1.2023

Ab dem 1.1.2023 gelten für Dienstleistungen des Ortsgerichts neue Gebühren (Siebte Vorordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Ortsgericht in Lande Hessen). Hier die wichtigsten Änderungen:

Unterschriftsbeglaubigung 7,50 Euro,

Unterschriftsbeglaubigung außerhalb der Geschäftsräume des OG 12,50 Euro,

beglaubigte Kopien 4 Euro (ggf. höher, je nach Aufwand).