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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Bürgerbüro informiert

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) stellt das Bürgerbüro ab sofort folgende Onlinevorgänge unter www.breuberg.de für Sie zur Verfügung:

Beantragung einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung (Gebühr 10,00 €)

An- und Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Beantragung einer Auskunftssperre

Beantragung einer Übermittlungssperre

Verlusterklärung eines Ausweisdokuments

Durch diese Vorgänge haben Sie die Möglichkeit Erledigungen, für welche früher ein Gang zur Behörde notwendig war, von zu Hause zu erledigen.

Die Nutzung dieser Funktionen ist mit dem Service Konto Hessen, der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises, des Aufenthaltstitels, bzw. der eID-Karte, aber auch gänzlich ohne Anmeldung möglich.

Die gebührenpflichtigen Vorgänge können Sie per PayPal, GiroPay, Paydirekt und Kreditkarte, gleich nach Abschluss des Vorgangs bezahlen.

Weiterhin können Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Die Online-Vorgänge hierfür finden Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Bitte beachten Sie hier, dass die Beantragung, nur mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des Aufenthaltstitels oder der eID-Karte möglich ist.

Die eID-Karte kann im Bürgerbüro von allen Staatsangehörigen der Europäischen Union beantragt werden. Mit der eID-Karte kann ausschließlich die Online Ausweisfunktion genutzt werden. Sie dient nicht als Ausweisdokument.

Natürlich können Sie auch weiterhin all die genannten Vorgänge im Bürgerbüro erledigen. Es handelt sich hierbei nur um ein zusätzliches Angebot.

Für weitere Informationen oder Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch, persönlich oder per E-Mail mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.