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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Breuberg bestellt

Gemäß den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes richtet jede Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt ein. Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einer Schiedsperson wahrgenommen.

Aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg hat der Direktor des Amtsgerichtes Michelstadt Frau Cornelia Fürpahs-Zipp als Schiedsperson sowie Frau Petra Sommer als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Breuberg bestätigt und vereidigt.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (www.schiedsamt.de)

Wenn Sie Kontakt zu den Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Breuberg aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Breuberg (06163/709-0).

Heckler, Bürgermeisterin