Titel Logo
Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Der Wahlleiter der Stadt Breuberg

Nachrücken eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Breuberger Wählergemeinschaft (BWG)

Nachdem der bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung

Herr Ralf Lang, Im Ehrlich 15, 64747 Breuberg

durch Verzicht sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg verloren hat, wird das Nachrücken eines Bewerbers / einer Bewerberin vom Wahlvorschlag der Breuberger Wählergemeinschaft (BWG) vom 30.11.2020 erforderlich.

Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist

Herr Karl Weisgerber, Breubergstraße 7, 64747 Breuberg

der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen. Herr Weisgerber hat im Falle seines Nachrückens in die Stadtverordnetenversammlung erklärt, sein Mandat nicht annehmen zu wollen.

Der Wahlvorschlag der Breuberger Wähler Gemeinschaft (BWG) vom 30.11.2020 ist damit erschöpft.

Daher habe ich festgestellt, dass der Sitz gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 KWG für die restliche Dauer der laufenden Wahlzeit 2021/2026 unbesetzt bleibt.

Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Breuberg, den 07. Juni 2024
Der Wahlleiter der Stadt Breuberg
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg