Der Wahlleiter der Stadt Breuberg
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg hat in ihrer Sitzung am 22. April 2026 gemäß § 26 Absatz 1 Ziffer 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg sowie die Ortsbeiratswahl im ST Wald-Amorbach vom 15. März 2026 für gültig erklärt.
Hiermit gebe ich gemäß § 58 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt, dass der oben genannte Beschluss nach Ablauf der Klagefrist gemäß § 27 KWG (innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung) rechtskräftig geworden ist.