Titel Logo
Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung: Nachrücken einer Bewerberin vom Wahlvorschlag der Breuberger Wählergemeinschaft (BWG)

Der Wahlleiter der Stadt Breuberg
Nachrücken einer Bewerberin vom Wahlvorschlag der Breuberger Wählergemeinschaft (BWG)

Nachdem der bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 gewählte Vertreter zur Stadtverordnetenversammlung

Herr Thomas Raab, Rauwaldstraße 4, 64747 Breuberg

durch Verzicht sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg verloren hat, wird das Nachrücken eines Bewerbers / einer Bewerberin vom Wahlvorschlag der Breuberger Wählergemeinschaft (BWG) vom 30.11.2020 erforderlich.

Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist

Frau Lisa Gärtner, Am Ziegelgraben 12, 64747 Breuberg

die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen. Daher habe ich Frau Gärtner als nachrückende Vertreterin festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach deren öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Breuberg, den 30. Juni 2023

Der Wahlleiter der Stadt Breuberg

Ernst-Ludwig-Straße 2-4

64747 Breuberg

Zumkeller, Wahlleiter