Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg
vom 03.05.2023 über den Jahresabschluss 2021 sowie die Entlastung des Magistrates.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO über den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beraten und anschließend
| a) | den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen |
| und | |
| b | ) dem Magistrat Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt. |
Der Jahresabschluss 2021 mit Erläuterungsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 03. Juli 2023 bis einschließlich 13. Juli 2023 in der Stadtverwaltung, Zimmer 18, während der allgemeinen Dienststunden aus.