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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rattenbekämpfung

Zurzeit führt die die Stadt Breuberg im gesamten Stadtgebiet die jährliche Rattenbekämpfung in den Abwasserkanälen durch. Die verwendeten Köder sind für Menschen und Haustiere relativ ungefährlich und in der Kanalisation unzugänglich.

Da sich in den letzten Tagen Anrufe besorgter Bürger häufen, die Ratten auf Straßen oder in Gärten gesichtet haben ist es ausgesprochen wichtig, folgende Regeln zur Bekämpfung der Rattenpopulation einzuhalten:

niemals Essensreste über die Toilette entsorgen

keine Ratten füttern

keine Essens- oder Verpackungsreste außerhalb von Mülltonnen entsorgen

kein für Haustiere vorgesehenes Futter zugänglich stehen lassen

Durchschlupfmöglichkeiten in Stallungen und Wohnbereichen verschließen

Bei Rattenbefall sind die Grundstückseigentümer eigenverantwortlich zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen verpflichtet; dies regelt unter anderem das Infektionsschutzgesetz. Hier obliegt es dem jeweiligen Eigentümer, die Bekämpfung mit in Apotheken, Drogerien und Fachgeschäften angebotenen Rattenbekämpfungsmitteln durchzuführen oder einen Schädlingsbekämpfer damit zu beauftragen.

Eine erfolgreiche Bekämpfung von Ratten ist nur durch ein gemeinsames Handeln von Abwasserentsorger und den Grundstückseigentümern möglich.

Wir bitten daher alle Bürger/innen, insbesondere alle Eigentümer von Grundstücken, sich wirksamen Vorbeugemaßnahmen anzunehmen und bei Rattenbefall eine dauerhafte Bekämpfung vorzunehmen.