Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142 zuletzt geändert am 11.012.2020 GVBl. S. 915) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg am 03.07.2024 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 13 Abs. 6 erhält ab 01.09.2024 folgende Neufassung:
Die Betreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet erfolgt grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten. Im Rahmen der Betreuung, während dem Ganztagsprogramm des Landes Hessen (GTA) an den Grundschulen im Stadtgebiet, werden keine Gebühren erhoben. Der Kostenbeitrag für die gemäß Satzung gebuchte Betreuung von Kindern im Grundschulalter beträgt
Frühbetreuung
| • | für die Betreuung an 3 Wochentagen während GTA (Montag bis Mittwoch) in der Zeit von 7:30 bis 14:30 Uhr | 0,00 Euro/Monat |
| • | für die Betreuung an 2 Wochentagen außerhalb GTA in der Zeit von 7:30 bis 14:30 Uhr | 72,00 Euro/Monat |
| Spätbetreuung | ||
| • | für die Betreuung an 3 Wochentagen während GTA und anschließend, außerhalb GTA, bis 15:30 Uhr | 27,00 Euro/Monat |
| • | für die Betreuung an 2 Wochentagen außerhalb GTA in der Zeit von 7:30 bis 15:30 Uhr | 90,00 Euro/Monat |
Für die Nutzung von 5 Tagen Betreuung innerhalb der Frühbetreuung von 7:30-14:30 Uhr (Angebotsübergreifend – Nutzung 3 Tage GTA-Modell und 2 Tage außerhalb GTA) entstehen somit Kosten in Höhe von insgesamt 72,00 Euro/Monat.
Für die Nutzung von 5 Tagen Betreuung innerhalb der Spätbetreuung von 7:30-15:30 Uhr (Angebotsübergreifend – Nutzung 3 Tage GTA-Modell und 2 Tage außerhalb GTA) entstehen somit Kosten in Höhe von insgesamt 117,00 Euro/Monat.
Zukauf – Ferienbetreuung
(Ausgleich reiner Unterrichtszeiten und GTA-Zeiten; Monat/ Ø 4,3 Wochen); die Betreuung erfolgt nur im regulär gebuchten Betreuungsumfang (bspw. regulär 3 Wochentage à Ferienzukauf = 3 Wochentagen; eine Erweiterung des Umfangs ist nicht möglich)
| • | für die Betreuung an 3 Wochentagen (GTA-Modell) | 43,95 Euro/ Woche |
| • | für die Betreuung an 2 Wochentagen (städtische Betreuung) | 12,56 Euro/ Woche |
Für die Nutzung von 5 Tagen Betreuung innerhalb der Ferienbetreuung (Angebotsübergreifend – Nutzung 3 Tage GTA-Modell und 2 Tage außerhalb GTA) entstehen somit Kosten in Höhe von insgesamt 56,51 Euro/Woche.
Artikel 2
In § 13 Abs. 7 Satz 1 und Satz 2 wird „§ 14“ durch „§ 13“ geändert.
Artikel 3
§ 13 Abs. 6 erhält ab dem 01.01.2025 folgende Neufassung:
Die Betreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet erfolgt grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeiten. Im Rahmen der Betreuung, während dem Ganztagsprogramm des Landes Hessen (GTA) an den Grundschulen im Stadtgebiet, werden keine Gebühren erhoben. Der Kostenbeitrag für die gemäß Satzung gebuchte Betreuung von Kindern im Grundschulalter beträgt
Frühbetreuung
| • | für die Betreuung an 3 Wochentagen während GTA (Montag bis Mittwoch) in der Zeit von 7:30 bis 14:30 Uhr | 0,00 Euro/Monat |
| • | für die Betreuung an 2 Wochentagen außerhalb GTA in der Zeit von 7:30 bis 14:30 Uhr | 84,00 Euro/Monat |
| Spätbetreuung | ||
| • | für die Betreuung an 3 Wochentagen während GTA und anschließend, außerhalb GTA, bis 15:30 Uhr | 31,50 Euro/Monat |
| • | für die Betreuung an 2 Wochentagen außerhalb GTA in der Zeit von 7:30 bis 15:30 Uhr | 105,00 Euro/Monat |
Für die Nutzung von 5 Tagen Betreuung innerhalb der Frühbetreuung von 7:30-14:30 Uhr (Angebotsübergreifend – Nutzung 3 Tage GTA-Modell und 2 Tage außerhalb GTA) entstehen somit Kosten in Höhe von insgesamt 84,00 Euro/Monat.
Für die Nutzung von 5 Tagen Betreuung innerhalb der Spätbetreuung von 7:30-15:30 Uhr (Angebotsübergreifend – Nutzung 3 Tage GTA-Modell und 2 Tage außerhalb GTA) entstehen somit Kosten in Höhe von insgesamt 136,50,00 Euro/Monat.
Zukauf – Ferienbetreuung
(Ausgleich reiner Unterrichtszeiten und GTA-Zeiten; Monat/ Ø 4,3 Wochen); die Betreuung erfolgt nur im regulär gebuchten Betreuungsumfang (bspw. regulär 3 Wochentage à Ferienzukauf = 3 Wochentagen; eine Erweiterung des Umfangs ist nicht möglich)
| • | für die Betreuung an 3 Wochentagen (GTA-Modell) | 51,28 Euro/ Woche |
| • | für die Betreuung an 2 Wochentagen (städtische Betreuung) | 14,65 Euro/ Woche |
Für die Nutzung von 5 Tagen Betreuung innerhalb der Ferienbetreuung (Angebotsübergreifend – Nutzung 3 Tage GTA-Modell und 2 Tage außerhalb GTA) entstehen somit Kosten in Höhe von insgesamt 65,93 Euro/Woche.
Artikel 4
Die Satzungsänderung in der vorstehenden Form tritt am 01.09.2024 in Kraft.