Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142 zuletzt geändert am 11.012.2020 GVBl. S. 915) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg am 03.07.2024 die folgende Satzung beschlossen:
Artikelsatzung zur Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Breuberg vom 28.06.2023 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Breuberg
§ 2 Abs. 1 erhält ab 01.09.2024 folgende Neufassung:
Der Kostenbeitrag für die gemäß Satzung gebuchte Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet (U3-Kinder) haben, beträgt
§ 2 Abs. 2 erhält ab 01.09.2024 folgende Neufassung:
Der Kostenbeitrag für die gemäß Satzung gebuchte Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben (Ü3-Kinder) bis zum Schuleintritt, beträgt
§ 2 Abs. 1 erhält ab 01.01.2025 folgende Neufassung:
Der Kostenbeitrag für die gemäß Satzung gebuchte Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet (U3-Kinder) haben, beträgt
§ 2 Abs. 2 erhält ab 01.01.2025 folgende Neufassung:
Der Kostenbeitrag für die gemäß Satzung gebuchte Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben (Ü3-Kinder) bis zum Schuleintritt, beträgt
Die Satzungsänderung tritt am 01.09.2024 in Kraft.