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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Breuberg vom 31.01.2024

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915),

§§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I 2013, 134),

in Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVBl. I S. 622) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg in ihrer Sitzung am 31.01.2024 folgende

Artikelsatzung

über das Erheben von Verwaltungskosten, die auf die zuvor genannten Rechtsgrundlagen stützt, beschlossen.

Artikel 1

In § 8 Abs. 2 wird die Angabe „22,25“ durch „23,50“, die Angabe „18,25“ durch „19,25“ und die Angabe „14,50“ durch „15,50“ ersetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt zum 13.07.2024 in Kraft.

Ausfertigungsmerkmal:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

64747 Breuberg, den 14.05.2024
Heckler, Bürgermeisterin