Der Biber ist im Odenwaldkreis heutzutage wieder in fast jeder Kommune ansässig. Er trägt durch seine Bauaktivitäten zur Erhöhung der Biodiversität und der Schaffung neuer Lebensräume bei. Er lässt sich vom Menschen relativ wenig stören und baut deshalb auch nah an Siedlungen, Straßen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen. Genau dort können seine Bauaktivitäten und die daraus resultierenden Folgen, etwa eine Überschwemmung von umliegendem Gelände oder Fraß und Fällung von Gehölzen, allerdings zu Konflikten mit der Bevölkerung führen.
(Obst-) Bäume in der Nähe von Gewässern, in welchen ein Biber vorkommt, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt angenagt oder gefällt zu werden. Allerdings lassen sich die eigenen Bäume kostengünstig und mit wenig Aufwand effektiv schützen.
Es reicht bereits aus, ein Drahtgitter (beispielsweise ein Sechseckgeflecht) als Verbissschutz um den Stamm herum anzubringen, sodass der Biber den Baum nicht annagen kann.
Da der Biber allerdings in der Lage ist, das Drahtgitter hochzuschieben um an den Stamm zu gelangen, sollte man dieses zusätzlich im Boden verankern.
Besonders bei jungen Bäumen ist darauf zu achten, dass man einen gewissen Abstand zum Stamm einhält, da dieser sowohl in die Höhe als auch in die Breite wächst. Wo wird vermieden, dass das Drahtgeflecht in den Baum einwächst.
Schützen sollte man allerdings nur wertvolle und noch nicht geschälte Bäume und bereits gefällte Bäume liegen lassen. Dem Biber bleibt somit noch Nahrung und das Baumaterial. Alle sonstigen Maßnahmen in Zusammenhang mit den Auswirkungen von Biberaktivitäten sind ausnahmslos in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden umzusetzen.
Da der Biber streng geschützt ist, drohen u.a. bei Zerstörung seiner Fortpflanzungs- und Ruhestätten hohe Bußgelder. Entstehen Konflikte, wenden sich Betroffene zuerst an die Untere Naturschutzbehörde: AbteilungUntereNaturschutzbehoerde@odenwaldkreis.de und die zuständigen Bibermanagerinnen und Bibermanager der Landesbetriebe HessenForst und der Regierungspräsidien. Hier werden gemeinsam einzelfallspezifische Lösungen gesucht.
Die entsprechende Mailadresse beim Regierungspräsidium Darmstadt lautet naturschutz-schutzgebiete@rpda.hessen.de. Der Ansprechpartner im Forstamt Michelstadt hat die Adresse lukas.acker@forst.hessen.de.
Der Rat der Religionen Odenwaldkreis ist ein Zusammenschluss vieler religiöser Glaubensrichtungen, die sich regelmäßig treffen und gemeinsame Veranstaltungen durchführen.
Am Sonntag, dem 26.01.2025 von 15 Uhr bis 16 Uhr, findet auf dem Erbacher Marktplatz am Schlossplatz ein Friedensgebet mit anschließendem gemeinsamem Austausch bei Kaffee und Kuchen in der Orangerie statt.
Seien Sie dabei, um ein Zeichen des Friedens zu setzen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes und sicheres Winterwochenende!
Herzliche Grüße