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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Wahlleiter der Stadt Breuberg

Nachrücken einer Bewerberin / eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Partei „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“

Nachdem der bei der Wahl zum Ortsbeirat Wald-Amorbach am 14. März 2021 gewählte Vertreter

Herr Martin Gernhardt

durch Verzicht sein Mandat im Ortsbeirat Wald-Amorbach verloren hat, wird das Nachrücken einer Bewerberin / eines Bewerbers vom Wahlvorschlag der Partei „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ vom 15.12.2020 erforderlich.

Diesem Wahlvorschlag entsprechend ist

Frau Roswitha Regina Flemming, An der Roten Mauer 19, 64747 Breuberg,

die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen. Daher habe ich sie als nachrückende Vertreterin festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Breuberg, den 29.07.2022

Zumkeller, Wahlleiter der Stadt Breuberg
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg