Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Breuberg vom 20.07.2022 über den Jahresabschluss 2020 sowie die Entlastung des Magistrates.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 114 HGO über den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 beraten und anschließend
| a) | den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen |
| und | |
| b) | dem Magistrat Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt. |
Der Jahresabschluss 2020 mit Erläuterungsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 01. August 2022 bis einschließlich 11. August 2022 in der Stadtverwaltung, Zimmer 18, während der allgemeinen Dienststunden aus.