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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 30/2024
Aus unserer Stadt
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Ausbildungsstart: Worauf Berufsanfänger achten müssen

Jugendliche, die noch keinen passenden Job gefunden haben und nach dem Schulabschluss auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, können in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten bekommen, sofern die Suche mindestens einen Kalendermonat umfasst. Dafür müssen sie die Suche bei der Agentur für Arbeit melden, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Ob ein Schulabschluss vorliegt oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, spielt für die gesetzliche Rentenversicherung hingegen keine Rolle.

Die Anrechnungszeiten kann erhalten, wer zwischen 17 und 25 Jahren alt ist. Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn jemand unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbständig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat.

Ausführliche Infos zu diesen und weiteren Themen rund um die gesetzliche Rente gibt es auch auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung.