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Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Ordnungsamt informiert: Pflichten der Grundstückseigentümer an Feldwegen – Was Sie wissen sollten

Pflichten der Grundstückseigentümer an Feldwegen – Was Sie wissen sollten

In unserer Stadt gibt es klare Regeln, um die Nutzung und den Zustand unserer Wege zu erhalten. Laut § 9 der Feldwegesatzung sind Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, die an Wege angrenzen, in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese Wege frei von Hindernissen bleiben.

Das bedeutet konkret: Sie müssen darauf achten, dass Hecken, Sträucher, Bäume und Stauden so gepflegt werden, dass sie die Benutzung der Wege nicht behindern. Besonders Landwirte sind auf freie Feldwege, auch bis zu einer Höhe von 4,50 m, angewiesen. Aber auch Fußgänger und Radfahrer sowie andere Nutzer sollen die Wege ungehindert passieren können.

Außerdem sind alle Bodenmaterialien, Pflanzenreste, Zweige oder sonstige Abfälle, die von Ihrem Grundstück auf den Weg gelangen, umgehend zu entfernen. So wird sichergestellt, dass die Wege sauber und sicher bleiben.

Diese Regelung trägt dazu bei, die Wege in gutem Zustand zu halten und die Nutzung für alle Bürger angenehm zu gestalten. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, diese Pflichten zu beachten und aktiv zur Pflege der Wege beizutragen.