Titel Logo
Breuberger Stadtanzeiger
Ausgabe 33/2024
Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Die Bürgermeisterin informiert

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Breubergerinnen und Breuberger,

Baumaßnahme Im Breungesgraben abgeschlossen

Im Rahmen von fortlaufenden Instandhaltungsarbeiten am Trinkwassernetz wurde in der Straße Im Breungesgraben im ST Sandbach eine bruchgefährdete Leitung saniert. Die Maßnahme dauerte rund vier Wochen und ist nun beendet. Somit bestehen keine Verkehrsbeeinträchtigung mehr in diesem Bereich.

Ich bedanke mich bei allen Anwohnern für Ihre Geduld und Kooperation während der Verkehrseinschränkungen im Zuge der Baumaßnahme!

Mobilfunkmast Wald-Amorbach

Aktuell dauern hier die Arbeiten an der Stromzufuhr noch an. Aus diesem Grund ist die Anlage nicht betriebsbereit. Alle zukünftigen Nutzer bitte ich noch um etwas Geduld. Ich werde Sie an dieser Stelle informieren, sobald die Arbeiten abgeschlossen sind und die Nutzung möglich ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Afrikanische Schweinepest: Sperrzone I (Pufferzone) reicht bis Breuberg

Wie uns der Odenwaldkreis Ende letzter Woche mitgeteilt hat, führt der Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins bei Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) zu einer Ausweitung der bisherigen Sperrzonen durch die zuständigen Landesbehörden. Breuberg liegt aktuell noch in der Sperrzone I, auch Pufferzone genannt. Ein relativ kleiner Teil des Kreisgebiets befindet sich in der Sperrzone II. Betroffen sind Teile von Brensbach und von Fränkisch-Crumbach sowie ein kleiner Randbereich von Reichelsheim. In der Sperrzone II gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde. Im Waldgebiet der Sperrzone II ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet. Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Odenwaldkreises vom 7. August 2024 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“.

Da sich hier jedoch täglich Änderungen hinsichtlich der Sperrzonen ergeben können finden Sie die aktuelleren Informationen auf der Seite www.odenwaldkreis.de unter der Kachel ASP.

Unterstützung bei Anschaffung von Schulmaterial zum Schuljahresbeginn an Familien mit geringem Einkommen

Die Ferien in Hessen sind fast vorüber und viele Eltern schulpflichtiger Kinder denken bereits an die anstehenden Ausgaben für Schulmaterial für das neue Schuljahr. Unterstützung beim Kauf von Schulmaterialien wie Heften, Umschlägen, Stiften oder passender Sportkleidung erhalten Familien mit geringem Einkommen über das Bildungs- und Teilhabepaket. Im August werden hierbei automatisch 130 Euro je Schülerin oder Schüler an berechtigte Haushalte ausgezahlt.

Im Odenwaldkreis sind es aktuell rund 1.050 schulpflichtige Kinder, denen die Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket zukommt. Dabei muss die Zahlung nicht gesondert beantragt werden. Die Mitarbeitenden der Abteilung Bildung und Teilhabe im Kommunalen Service-Center in Erbach haben bereits alle Bescheide an alle betreffenden Familien versendet.

Darüber hinaus wurden leistungsberechtigte Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren nochmals schriftlich daran erinnert, eine aktuelle Schulbescheinigung einzureichen. Liegt diese vor, kann ihnen der Förderbetrag auch rückwirkend ausgezahlt werden. Zu den berechtigten Personen zählen alle Schülerinnen und Schüler, die eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besuchen. BAföG-Empfangende sowie Empfangende von Ausbildungsvergütungen sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Wer zudem weiteren Unterstützungsbedarf für seine schulpflichtigen Kinder hat, für den sind möglicherweise zusätzliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets interessant. So können beispielsweise Kosten für die Schülerbeförderung (in der Regel ab der Sekundarstufe 2), für Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung und für die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten übernommen werden. Informationen und Anträge hierzu sind unter anderem auf der Webseite des Odenwaldkreises www.odenwaldkreis.de (Suche Bildung und Teilhabe) zu finden. (Auszüge Pressemitteilung Odenwaldkreis)

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!

Ihre Bürgermeisterin
Deirdre Heckler